Lebensdaten
1722 – 1781
Geburtsort
Leipzig
Sterbeort
Leipzig
Beruf/Funktion
Jurist
Konfession
lutherisch
Normdaten
GND: 118774840 | OGND | VIAF: 17266648
Namensvarianten
  • Joch, Alexander von
  • Hommel, Karl Ferdinand
  • Joch, Alexander von
  • mehr

Verknüpfungen

Von der Person ausgehende Verknüpfungen

Personen in der NDB Genealogie

Verknüpfungen zu anderen Personen wurden aus den Registerangaben von NDB und ADB übernommen und durch computerlinguistische Analyse und Identifikation gewonnen. Soweit möglich wird auf Artikel verwiesen, andernfalls auf das Digitalisat.

Orte

Symbole auf der Karte
Marker Geburtsort Geburtsort
Marker Wirkungsort Wirkungsort
Marker Sterbeort Sterbeort
Marker Begräbnisort Begräbnisort

Auf der Karte werden im Anfangszustand bereits alle zu der Person lokalisierten Orte eingetragen und bei Überlagerung je nach Zoomstufe zusammengefaßt. Der Schatten des Symbols ist etwas stärker und es kann durch Klick aufgefaltet werden. Jeder Ort bietet bei Klick oder Mouseover einen Infokasten. Über den Ortsnamen kann eine Suche im Datenbestand ausgelöst werden.

Zitierweise

Hommel, Karl Ferdinand, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd118774840.html [28.03.2024].

CC0

  • Genealogie

    V Ferdinand August (1697–1765), Prof. d. Rechte in Leipzig, S d. Oberhofgerichtsprokurators Gottfried in L.;
    M Joh. Rosina Konhard;
    B Heinrich Andreas (1732–74), Dr. iur., Beisitzer beim Leipziger Schöppenstuhl;
    - Leipzig 1753 Amalia Sophie (* 1730), T d. Dr. iur. Rudolf August Schubart, Stadtrichter u. Bgm. in L., u. d. Sophie Eleonore Rücker;
    4 K.

  • Biographie

    H.s Interessen lagen zunächst fast ausschließlich auf naturwissenschaftlichem Gebiet. Erst auf Drängen seines Vaters entschied er sich nach Studien in Leipzig und Halle endgültig für die Rechtswissenschaft. 1744 wurde er in Leipzig zum Dr. iur. promoviert und wenig später zum Oberhofgerichtsadvokaten ernannt. Nach mehrjähriger, wenig befriedigender Anwaltspraxis trat H. 1750 als außerordentlicher Professor für Staatsrecht in die Leipziger Juristenfakultät ein. Zwei Jahre später übernahm er die Professur für Lehnsrecht und 1756 die Institutionenprofessur. Gleichzeitig wurde H. Beisitzer des Spruchkollegiums, dessen Leitung ihm schließlich 1763 übertragen wurde, nachdem der dienstältere Vater zu H.s Gunsten verzichtet hatte. Mit dem Ordinariat war auch der 1. Sitz auf der Gelehrtenbank des Oberhofgerichts verbunden, zu dessen außerordentlichen Mitgliedern er schon seit 1760 gehörte. – H.s Verdienste für die deutsche Rechtswissenschaft liegen in erster Linie auf dem Gebiet des Strafrechts. Hier half er in weitgehender Verwirklichung der Naturrechtslehren von Thomasius die Ideen der Aufklärung entwickeln, weshalb er auch der „deutsche Beccaria“ genannt wurde. Mit seinen Gedanken trat H. erstmalig am 30.4.1765 hervor, als er in Gegenwart des sächsischen Kurfürsten seine Streitschrift „Principis cura leges“ verteidigte. Dabei ging er mutig auf die sozialen Ursachen der Verbrechen ein und forderte eine grundlegende Reform des Strafrechts, insbesondere die Beseitigung veralteter Gesetze, Milderung der Strafen, eine vernünftige Proportionalität zwischen Strafe und Verbrechen sowie die Einschränkung der Todesstrafe. Etwa ein Jahr später erlangte H. Kenntnis von Beccarias Werk „Dei delitti e delle pene“, ließ eine deutsche Übersetzung anfertigen und veröffentlichte sie 1778, mit Anmerkungen versehen, unter dem Titel „Des Marquis von Beccaria unsterbliches Werk von Verbrechen und Strafen“ (neu herausgegeben 1966). Schon vorher hatte sich H. unter dem Pseudonym Alexander von Joch in der Schrift „Über Belohnung und Strafen nach türkischen Gesetzen“ (1770) auf streng deterministischer Grundlage zu einem Strafrecht mit dem Ziele der Besserung, Abschreckung und Verhütung bekannt. Bei aller Übereinstimmung in der humanistischen Grundhaltung wahrte H. seine Eigenständigkeit gegenüber Beccaria, was deutlich aus seinen späteren Werken hervorgeht. So hielt er an der Todesstrafe fest und lehnte als Praktiker die strenge Bindung des Richters an das Gesetz ab.

  • Werke

    Weitere W u. a. Rhapsodia quaestionum in foro quotidie obvenientium neque tarnen legibus decisarum, 1766/79;
    Phil. Gedanken üb. d. Kriminalrecht, 1784;
    Autobiogr. in: Ch. Weidlich, Zuverlässige Nachr. v. d. jetztlebenden Rechtsgelehrten, 4. T., 1760, S. 249-80.

  • Literatur

    ADB 13;
    Stintzing-Landsberg III, 1 (auch f. V);
    A. Rosenbaum, H. in s. Beziehungen z. Naturrecht u. z. jur. Aufklärung, Diss. Leipzig 1907;
    E. Friedberg, Die Leipziger Juristenfak., 1909, S. 95 ff.;
    K. v. Zahn, H. als Strafrechtsphilosoph u. Strafrechtslehrer, 1911;
    G. Radbruch, Goethe u. K. F. H., in: Elegantia iuris criminalis, ²1950, S. 176-60;
    H. Gerats, Das „Neue System d. Naturrechts“ d. Leipziger Gel. C. F. H., in: Festschr. f. E. Jacobi, 1957, S. 103 ff.;
    ders., Das Menschenrecht d. bürgerl. Freiheit in d. Naturrechtslehre v. C. F. II, in: Karl-Marx-Univ. Leipzig 1409-1959. Bd. 1, 1959, S. 93 ff.;
    E. Schmidt, Einführung in d. Gesch. d. dt. Strafrechtspflege, ³1965, §§ 211, 215;
    H. Conrad. Dt. Rechtsgesch. II. 1966, S. 448 ff.;
    H. Rüping, Die Naturrechtslehre d. Ch. Thomasius u. ihre Fortbildung in d. Thomasius-Schule, 1968;
    Jöcher (W-Verz.; auch f. Fam.).

  • Porträts

    Gem. v. E. Gottlob, 1781 (Leipzig, Univ.), Abb. in: Wiss. Zs. d. Univ. Leipzig, 1954/55, H. 1/2.

  • Autor/in

    Rolf Lieberwirth
  • Zitierweise

    Lieberwirth, Rolf, "Hommel, Karl Ferdinand" in: Neue Deutsche Biographie 9 (1972), S. 592 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd118774840.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographie

    Hommel: Karl Ferdinand H., verdienter Rechtsgelehrter, war der zweite Sohn des D. Ferdinand August H. und wurde zu Leipzig den 6. Jan. 1722 geboren, wo er am 16. Mai 1781 verstarb. Mit außerordentlicher Energie seine anfängliche Abneigung gegen die damals nicht sehr verlockende deutsche Jurisprudenz überwindend, ging er im Winter 1743 auf drei Monate nach Halle und konnte schon 1744 als Doctor der Rechte promoviren. Seine Vorlesungen in Leipzig fanden Beifall. Er erhielt 1752 die ordentliche Professur des Lehnrechts, rückte 1756 in die Professur der Institutionen ein und wurde wegen der in Dicasterialarbeiten der Facultät und des Oberhofgerichts an den Tag gelegten vorzüglichen Befähigung 1763 Ordinarius der Juristenfacultät, in welcher Stellung er einen höchst wohlthätigen Einfluß ausübte und den alten Ruhm der Leipziger Facultät mehrte. Auf den verschiedensten Gebieten der Rechtswissenschaft hat H. Hervorragendes geleistet, durch seine praktischen Arbeiten auf Lücken der Litteratur aufmerksam geworden, diese ausgefüllt, zur Verbesserung und Nationalisirung des Gerichtsstils beigetragen, seine reichen vor Uebertritt in die juristische Laufbahn gesammelten, namentlich philosophischen Kenntnisse trefflich verwerthet und durch geschmackvolle Darstellung auch bei Vielen weniger beliebte Gebiete dem Interesse näher gerückt. Großes Ansehen genoß lange Zeit seine „Rhapsodia quaestionum in foro quotidie obvenientium, nec tamen legibus decisarum“, Baruthi (1765, 1766) ed. IV a von Rössig, 1783—87 (7 Bände), denen die von Rössig leider nicht fortgeführte Sammlung der werthvollen „Opuscula jur. universi et imprimis elegantioris selecta“, P. I, Baruthi 1785, sammt den von ihm herausgegebenen „Philosophischen Gedanken über das Criminalrecht als ein Beitrag zu Beccaria, Von Verbrechen und Strafen“, Berl. 1784, anzureihen ist. Zu einer litterarischen Fehde zwischen Prof. Schott in Leipzig und dem Kanzler Koch in Gießen gab Anlaß die „Palingenesia librorum jur. veterum s. Pandectarum loca integra ad modum indicis Labitti et Wielingii oculis exposita, et ab exemplari Taurelli Florentino accuratissime descripta“, Lips. 1767, 1768. Ein literarisches Repertorium zum Corpus juris bildet das „Corpus juris civilis cum notis variorum“, Lips. 1768 (als „Hommel redivivus“ besorgt von Schimmelpfeng, Kassel 1858, 1859). Beachtung verdienen seine Continuatio II, III et IV von Beyer's Notitia auctorum juridicorum, Lips. 1761, 1779— seine „Litteratura juris“, Lips. (1761) 1778— „Jurisprudentia numismatibus illustrata“, Lips. 1763 -— die geistreich durchgeführte „Oratio de jure arlequizinante“, Baruth. 1761 — „Bibliotheca juris Rabbinica et Saracenorum Arabica“, Baruth. 1762, und „Oratio de Ordinariis Fac. Jurid. Lips.“, 1763, 2. Aufl. 1767, neben denen die akademischen Abhandlungen: „ElectorAugutus, Saxoniae legisiator“, 1765, und „Principis cura leges“, 1765, hervorzuheben sind. Wohlerwogene, freisinnige Anschauungen vertrat H. in dem zuerst unter dem Namen Curtius Antonius 1768 veröffentlichten „Epitome juris canonici“ (umgearbeitet als „Epitome juris sacri“, 1777), sowie, als Gegner der Todesstrafe, in der von ihm mit Anmerkungen versehenen Uebersetzung der Beccaria’schen Schrift (Bresl. 1778). Auf anderen Gebieten sind erwähnenswerth sein „Teutscher Flavius oder vollständige Anleitung sowol in bürgerlichen als peinlichen Fällen Urthel abzufassen“, Leipz. (1763), von Klein besorgt 1813— „Pertinenz- und Erbsonderungsregister“, Leipz. (1767), von Winkler besorgt 1805— „Catalogus testium alphab.“, Vratisl. 1780 (deutsch von Ackermann, Dresden 1843) — sein „Propos. de novo systemate juris naturae et gentium“, 1747 (als „Jus mundi univ. ex sententia vet. Ict.,“ 1763 abgekürzt erschienen), sowie „Oblectamenta jur. feudalis“, Lips. 1755. Als tiefen Denker zeigt er sich in einer die schwierige Materie von der Freiheit oder Nothwendigkeit des menschlichen Willens scharfsinnig und witzig besprechenden Arbeit: „Alex, von Joch, über Belohnung und Strafe nach türkischen Gesetzen“, Baireuth 1770, vermehrt 1772. Endlich gab H. das Bertoch’sche Promptuarium juris heraus (1777), welche Ausgabe der von Chr. A. Günther (1788) vorzuziehen ist und veröffentlichte „Akademische Reden über Joh. Jak. Maskov, De jure feudorum in Imp. Romano“, Franks. 1767. Einen Beitrag zu seiner Charakteristik liefern die anonym von ihm herausgegebenen „Einfälle und Begebenheiten“, Leipz. 1760 (vermehrt als „Kleine Plaudereien“, Leipz. 1773, erschienen).

    • Literatur

      Selbstbiographie bei Weidlich, Zuverläss. Nachrichten (1760), 4. Bd. S. 249—280. — Memoria Ernesti, 1783 (in Opusc. orat. philol., 1795, und im 7. Bd. der Rhapsodien (1785). welcher auch die Vita von Rössig enthält). —
      Briefe im 4. Bde. von Uhl's Syllooge nova epistol. varii arg. (Norimb. 1764).
      Ersch u. Gruber. —
      Schlesische Provinzialbl., N. F. März 1865. —
      Brinz, Pandelten (2), I. 63. —
      Binding, Normen, II. S. 4 N. 4, S. 23 N. 38, S. 25 N. 42. —
      Wächter, Lehrb. d. Röm.-Teutschen Strafrechts. I. 11 Note 29. —
      Gerber, Leipz. Ordinarien. Nr. 30. — Schulte, Gesch. d. Qu. IIIb 145.

  • Autor/in

    Teichmann.
  • Zitierweise

    Teichmann, "Hommel, Karl Ferdinand" in: Allgemeine Deutsche Biographie 13 (1881), S. 58-59 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd118774840.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA