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NDB-Artikel

<< Hildebert     Hildebrand. >>

Hildebold

Erzbischof von Bremen (seit 1258), 11.10.1273.


GenealogieLebenLiteraturAutorZitierweise

Genealogie  
V Gf. Hildebold v. Wunstorf ( 1228); M Hedwig, T d. Gf. Moritz I. v. Oldenburg (erw. 1167-1209); Vt Giselbert ( 1306), EB v. Bremen (s. NDB VI).

Leben  
Seit 1241 ist Hildebold als Mitglied des Bremer Domkapitels, seit 1250 als Archidiakon von Rüstringen bezeugt. Erst nach Kämpfen mit dem bei der Wahl 1258 unterlegenen Dompropst Gerhard zur Lippe konnte sich Hildebold in der Diözese durchsetzen. Aufgaben und Verhältnisse des Erzbistums bestimmten sein Pontifikat. Wiederholt bestätigte der Erzbischof die Rechte der Stadt Bremen. Trotzdem versuchte er zeitweilig, sie wieder einzuschränken, sich hier als zögernder Nachfolger Gerhards II. erweisend. Als Hildebold schließlich mit dem Bau der Burg Versfleth auf dem rechten Weserufer, nahe der 1221 niedergelegten Witteborg Gerhards, die Freiheit des Stromes bedrohte, kam es zum Kampf mit den Bürgern und zur Zerstörung Versfleths. In dem Vertrag vom 14.8.1262 mußte sich Hildebold verpflichten, künftig keine Befestigungen zwischen Bremen und der See zu errichten. Das Verhältnis zur Stadt blieb von da an ungestört. Darüber hinaus setzte sich Hildebold mehrfach für ihre Belange ein, so gegen die Ritter von Aumund und von Bremen. Größere Schwierigkeiten hatte der Erzbischof mit Hamburg. Zum Streit um die Zollfreiheit der Hamburger Schiffe auf der Elbe kamen Auseinandersetzungen mit dem selbstbewußten Domkapitel der Stadt. Sie wurden 1268 durch mehrfaches päpstliches Eingreifen zugunsten der Hamburger entschieden und brachten Hildebold auch an der Elbe Einbußen. Ein Gewinn war jedoch der Erwerb der Grafschaft Wildeshausen; sie fiel 1270 nach dem Aussterben der Wildeshauser Linie des Oldenburger Grafenhauses an das Erzbistum.

Literatur  
ADB XII; O. H. May, Regg. d. Erzbischöfe v. Bremen I, 1937, S. 292-328; W. v. Bippen, Gesch. d. Stadt Bremen I, 1892, S. 150-58.

Autor  
Günter Glaeske
Empfohlene Zitierweise  

Glaeske, Günter, „Hildebold“, in: Neue Deutsche Biographie 9 (1972), S. 119 [Onlinefassung]; URL: http://www.deutsche-biographie.de/pnd137651058.html

ADB-Artikel

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Hildebold

 LebenAutorLiteraturZitierweise

Leben  
Hildebold, Erzbischof von Bremen, 1259—73, war ein Sohn des gleichnamigen Grafen von Wunstors und durch seine Mutter dem oldenburgischen Grafenhause verwandt. Wir kennen ihn als Bremer Domherrn seit 1241, als Archidiacon von Ruft ringen seit 1250. Nach Gerhards II. Tode (am 27. Juli 1258) in zwiespältiger Wahl gegen den bremischen Dompropst Gerhard von der Lippe gewählt, richtete H. sein nächstes Bestreben darauf, sich in den Besitz der Diöcese zu setzen, was nur durch kriegerisches Vorgehen gegen den Bischof Simon von Paderborn, den Verweser seines Vorgängers und Bruder Gerhard's, möglich war. Unterstützt von den Oldenburger Verwandten, verjagte H. den Bischof aus der Diöcese und ging dann zur Einholung des Palliums nach Rom, wo es dem einmal im Besitze der Macht befindlichen leicht gelang, die Opposition des Dompropstes zum Schweigen zu bringen. Am 17. April 1259 erlangte er die päpstliche Bestätigungsbulle und bald darauf mehrere Mandate gegen die hamburgische Kirche, deren Unterwerfung unter das bremische Capitel er um so mehr erstrebte, als sie auf Seiten des Gegencandidaten gestanden hatte. Nach Bremen zurückgekehrt, bestätigte er im September die Rechte der Stadt, gerieth aber bald darauf mit dieser in einen verwickelten Streit, hauptsächlich deshalb, weil er, entgegen seiner ausdrücklichen Zusicherung, am linken Weserufer bei Warfleth im Stedingerlande, ein festes Schloß erbaute, von dem aus er die freie Schifffahrt auf der Weser bedrohte. Es ging diesem Schlosse nicht anders als der Feste Witteborg, welche 40 Jahre früher Gerhard II. zu gleichem Zwecke errichtet hatte: nach hartem Kampfe im J. 1262 von den Bremern erobert, wurde es völlig zerstört, und der Erzbischof mußte im Frieden vom 14. August, in welchem er die Rechte der Stadt aufs neue bestätigte, unter Bürgschaft einer großen Zahl von Edlen und Rittern seiner Diöcese, geloben, den Bau eines neuen Schlosses zwischen Bremen und der See auf alle Weise zu verhindern. Von da ab scheint sein Verhältniß zur Stadt Bremen nicht wieder gestört zu sein, er erwies sich vielmehr zu verschiedenen Malen als Förderer des bremischen Handels. Mit der Stadt Hamburg dagegen sehen wir ihn im J. 1266 wegen des Stader Zolls in einem ähnlichen Streite, wie zuvor mit Bremen. Auch dieser Streit endete, wie es scheint, mit einer Niederlage des Erzbischofs, der im December 1267 der Stadt das ihr von Kaiser Friedrich I. verliehene Privileg, und damit die Zollfreiheit der hamburgischen Schiffe und Güter auf der Elbe bestätigte. Wenige Monate später wurde auch das oben erwähnte Verfahren Hildebold's gegen die Selbständigkeit des hamburgischen Capitels durch verschiedene Decrete des Papstes Clemens IV. zu Gunsten der hamburgischen Kirche beendet. Im J. 1270 erwarb H. nach dem Aussterben der wildeshauser Linie|des oldenburgischen Geschlechts die Grafschaft Wildeshausen, welche von da ab im Besitze der bremischen Erzbischöfe blieb. H. starb am 11. October 1273 in Bremen und wurde im dortigen Dome beerdigt.

Literatur  
Hamb. Urkdb. Urkdb. d. Stadt Bremen. Lappenberg, Geschichtsquellen des Erzstifts und der Stadt Bremen.

Autor  
v. Bippen.
Empfohlene Zitierweise  

Bippen, Wilhelm von, „Hildebold“, in: Allgemeine Deutsche Biographie 12 (1880), S. 398-399 [Onlinefassung]; URL: http://www.deutsche-biographie.de/pnd137651058.html?anchor=adb

Quelle/Vorlage: 
NDB 9 (1972), S. 119
ADB 12 (1880), S. 398-399
Erwähnungen: 
NDB 6 (1964), S. 414*

PND: 137651058
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Index

Hildebold

Name: Hildebold
Namensvariante: Hildebold von Bremen
Lebensdaten: erwähnt um 1228, gestorben 1273
Beruf/Lebensstellung: Erzbischof von Bremen
Konfession: katholisch
Autor NDB: Glaeske, Günter
Autor ADB: Bippen, Wilhelm von
PND: 137651058

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Hildebold

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137651058

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