<< Glitz, Christian Theodor
Glock, Paul >>
Globig, Hans Ernst von
Jurist,
* 2.11.1755 Grauwinkel bei Wittenberg,
† 21.11.1826 Dresden. (lutherisch)
Genealogie
| Leben
| Werke
| Literatur
| Autor
| Zitierweise
Genealogie ↑
Aus
kursächs. Adelsgeschl.;
V
Christoph Ernst (1723–90), auf
G. u. Schönwalde, Kreissteuereinnehmer d. Kurkreises,
Hofger.assessor
z. Wittenberg,
S d. Christoph
Heinr., auf
G. u. Schönwalde, u. d. Maria
Dor. v. Leipziger;
M
Christiane
Wilh. (
† 1766),
T d.
Joh. Christoph
v. Natzmer (1691–1743),
kursächs. Gen., zuletzt Kommandant
v. Hamburg, u. d.
N. N. v. Hartitsch;
Ov
Hans Gotthelf (1719–79),
kursächs. GR u.
Konsistorialpräs.;
Vt
Fürchtegott (1773–1832),
sächs. Konsistorialpräs., Bundestagsgesandter; ⚭ 1789
Henriette
v. Bothmer (
† 1814); 3
S , 1
T .
Leben ↑
Globig erhielt eine Ausbildung, die ihn zum höheren Staatsdienst befähigen sollte. Deshalb wurde er auch nach seinem Studium an der Universität Wittenberg (1771–74) zunächst beim Leipziger Oberhofgericht und dann bei der kursächsischen Gesandtschaft in Regensburg planmäßig mit der juristischen Praxis vertraut gemacht. Anschließend war er als Richter beim Appellationsgericht in Dresden (1778–89) und beim Reichskammergericht in Wetzlar (1789–99) tätig. Seit 1799 stand Globig wieder in kursächsischen Diensten als Gesandter in Regensburg und nach 1806 als Geheimrat, Konferenzminister und Direktor der Gesetzeskommission in Dresden. – Während seiner praktischen Tätigkeit fand Globig immer wieder Gelegenheit, sich theoretisch mit den zu sei
|ner Zeit aktuellen Fragen einer Strafrechtsreform im Geiste der Aufklärung zu beschäftigen. So beteiligte er sich mit der „Abhandlung von der Kriminalgesetzgebung“, die er gemeinsam mit seinem alten Freund Johann Georg Huster verfaßte, an der von Voltaire und der Berner Ökonomischen Gesellschaft 1777 ausgeschriebenen Preisfrage „für den vollständigsten und ausführlichsten Plan einer guten Kriminalgesetzgebung“ und erhielt 1782 unter 44 Bewerbern den 1. Preis zugesprochen, wie auch später anläßlich seines Gutachtens über den Entwurf eines allgemeinen Gesetzbuches für die preußischen Staaten. Beachtenswert ist auch seine Kritik am Entwurf des bayerischen Strafgesetzbuches (1808) sowie sein 4bändiges „System einer vollständigen Kriminal-, Polizei- und Zivilgesetzgebung“, das er für die russische Gesetzgebungskommission schrieb.
Werke ↑
Weitere W
Vier Zugaben zu d. im J. 1782… gekrönten
Schr. v. d. Kriminal-Gesetzgebung, Altenburg 1785;
Versuch e. Theorie d. Wahrscheinlichkeit
z. Gründung d.
hist. u.
gerichtl. Beweises, 1806;
Kritik e. peinlichen Gesetzbuches f. Baiern, 1808;
Entwurf e. Maßstabes d. gesetzl. Zurechnung u. d. Strafverhältnisse, 1808.
Literatur ↑
ADB IX;
Autobiogr. in: Beylage zu
No. 178 d. Intelligenzbl. d. Leipziger
Lit.ztg., 1826;
NND I;
Ersch-Gruber;
Stintzing-Landsberg III, 1, S. 413 f., Noten 268 ff.
Autor ↑
Rolf LieberwirthEmpfohlene Zitierweise ↑
Lieberwirth, Rolf, „Globig, Hans Ernst von“,
in: Neue Deutsche Biographie
6
(1964), S.
456 f.
[Onlinefassung]; URL:
http://www.deutsche-biographie.de/pnd118908499.html
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Glockendon oder Glockenton >>
Globig, Hans Ernst
Leben
| Autor
| Literatur
| Zitierweise
Leben ↑
Globig: Hans Ernst von
G., verdienter Criminalist, wurde geb. am 2. Novbr. 1755 auf dem Gute seines Vaters zu Grauwinkel im Wittenberger Kreise, studirte in Wittenberg und Leipzig, wo er 1774 am Oberhofgericht als Auditor eintrat. Nach kurzer Thätigkeit bei der Regensburger Gesandtschaftskanzlei, wurde er bei dem Appellationsgerichte in Dresden Assessor, 1781 wirklicher Rath. Mit seinem Freunde, dem geheimen Finanzsecretär Huster, beantwortete er 1779 die von Voltaire und der ökonomischen Gesellschaft zu Bern ausgeschriebene Preisfrage über die Criminalgesetzgebung, die, 1782 preisgekrönt, 1783 erschien (4 Zugaben 1785). Ebenso trug er den Preis davon für eine von Friedrich dem Großen ausgeschriebene Arbeit: "Betrachtungen bei dem Entwurfe eines Criminalgesetzbuchs für die preuß. Staaten", 1788. Seit 1789 Assessor in Wetzlar, widmete er sich mit unermüdlichem Eifer der juridischen Praxis und sammelte Materialien für eines seiner Hauptwerke: "Versuch einer Theorie der Wahrscheinlichkeit, zur Gründung des historischen und gerichtlichen Beweises", 1806. In seinem neuen Wirkungskreis als kurfürstlicher Reichstagsgesandter und evangelischer Directorialis zu Regensburg schrieb er: "Kritik eines peinl. Gesetzbuchs für Baiern", 1808; "Entwurf eines Maßstabs der gesetzlichen Zurechnung und der Strafverhältnisse", 1808 und sein wichtigstes Werk: "System einer vollständigen Criminal-Polizei- und Civilgesetzgebung (für
Rußland)", 1809, 4 Octavbände, 2. Aufl. 1815—18. In Anerkennung seiner Verdienste erhielt er von Kaiser Alexander das Ritterkreuz des St. Annenordens. Später wurde
G. Geheimrath und Conferenzminister des Königs von Sachsen und rechtfertigte als Director der Gesetzcommission durch unermüdete Thätigkeit und Berufstreue das in ihn gesetzte Vertrauen. Nach herben Familienverlusten starb er am 21. Nobr. 1826.
Literatur ↑
Heinrich Döring in Ersch und Gruber. — Neuer Nekrolog 1826, I. 283. — Berner, Strafgesetzgebung in Deutschland seit 1751, Leipzig 1867. S. 35, 37. 38. — Holtzendorff, Handbuch des deutschen Strafrechts I, 83, 84. — Hälschner, Das preußische Strafrecht, 1855, I. S. 169, 170. — Nypels, Bibliothèque choisie, 1864, p. 64, 128, 129. — Wächter, Beilagen zu Vorlesungen über das deutsche Strafrecht, 1877, S. 139. — Temme, Lehrb. des preuß. Strafrechts, 1853, S. 41.
Autor ↑
Teichmann.Empfohlene Zitierweise ↑
Teichmann, „Globig, Hans Ernst“,
in: Allgemeine Deutsche Biographie
9
(1879), S.
237-238 unter Globig, Hans Ernst von
[Onlinefassung]; URL:
http://www.deutsche-biographie.de/pnd118908499.html?anchor=adb
Globig, Ernst von
Name: Globig, Ernst von
Namensvariante: Globig, Hans Ernst von
Lebensdaten: 1755 bis 1826
Geburtsort: Grauwinkel bei Wittenberg
Sterbeort: Dresden
Beruf/Lebensstellung: Jurist
Konfession: lutherisch
Autor NDB:
Lieberwirth, RolfAutor ADB:
TeichmannPND: 118908499