<< Adalbert I.
Adalbert II. >>
Adalbert I.
Erzbischof von Mainz (seit 1109
bzw. 1111),
† 23.6.1137, begraben Gotthardskapelle neben dem Mainzer Dom.
Genealogie
| Leben
| Literatur
| Autor
| Zitierweise
Genealogie ↑
V Siegbert, Graf von Saarbrücken;
B Bischof Bruno von Speyer;
N Adalbert II., Erzbischof von Mainz.
Leben ↑
Hervorgegangen aus dem angesehenen Geschlecht der Grafen von Saarbrücken erscheint Adalbert, über dessen Jugend und Erziehung keine Nachrichten vorliegen, 1106 als erster Kanzler König Heinrichs V., zur gleichen Zeit als Propst des Stifts
St. Cyriak in Neuhausen bei Worms, später auch als Propst von
St. Servatius zu Maastricht wie von
St. Marien in Aachen. Von außergewöhnlicher geistiger Begabung, ein Meister der Diplomatie, war Adalbert, dessen Charakter schon von gleichzeitigen Quellen sehr verschieden beurteilt wurde, in den Auseinandersetzungen mit der Kurie der maßgebliche Berater des Königs, der ihn nach dem Tode Erzbischof Ruthards (1109) zum Nachfolger auf dem Mainzer Stuhl bestimmte und am 15.8.1111 mit Ring und Stab belehnte. Nach einem ebenso plötzlichen wie radikalen Bruch mit Heinrich wurde Adalbert im Dezember 1112 in strenge Haft genommen. Auf Drängen der Mainzer Bürger im November 1115 wieder in Freiheit gesetzt, schloß er sich unversöhnt den Gegnern des Kaisers an und wurde der Führer der Fürstenopposition wie der kirchlichen Reformpartei im Kampf gegen Heinrich. Auf den Abschluß des Wormser Konkordats (1122) übte er einen wesentlichen Einfluß aus, wie er auch an der Wahl König Lothars von Supplinburg (1125) entscheidenden Anteil nahm. Galt er bereits vor seiner Wahl zum Erzbischof als einer der bedeutendsten Kanzler seiner Zeit, der 1110-12 als deutscher Kanzler
bzw. Erzkanzler zusätzlich mit dem italienischen Erzkanzleramt betraut war, so trat sein Einfluß als Leiter der Reichskanzlei unter Lothar noch stärker hervor, sowohl in der Bestellung des unteren Kanzleipersonals wie auch darin, daß das Amt des Kanzlers während der ganzen Regierungszeit dieses Königs unbesetzt blieb. Als geschickter Verwalter des Mainzer Erzstuhls gelang es ihm, durch den Erwerb zahlreicher Klöster und umfangreichen Besitzes, durch die Anlage neuer Burgen, in der Durchführung von Verwaltungsreformen und in der Organisation einer erzbischöflichen Kanzlei bewußt und mit Erfolg den Mainzer Territorialstaat zu begründen. Die Stadt Mainz verdankt ihm das Grundprivileg ihrer Stadtfreiheit.
Literatur ↑
ADB I
(unter Adelbert); F. Kolbe,
EB A. I.
v. Mainz u. Heinrich V., 1872; G. Meyer
v. Knonau,
Jbb. d.
dt. Reiches unter Heinrich IV. u. Heinrich V.,
Bd. 5-7, 1904-09; W. Bernhardi,
Jbb. d.
dt. Reiches unter Lothar
v. Supplinburg, 1879;
A. Ruppersberg,
Gesch. d.
Gfsch. Saarbrücken, 1899, S. 74-90;
Hauck III. IV; H. Breßlau,
Hdb. d. Urkk.lehre I,
21912; K. H. Schmitt,
EB A. I.
v. M. als Territorialfürst, 1920; H. Zatschek, Beitrr.
z. Kanzleigesch. Lothars III., in:
MIÖG,
Erg.-
Bd. 11, 1929, S. 169;
Dictionnaire d’Histoire et de Géographie Ecclésiastiques I. 1912,
Sp. 446-48;
LThK. -
Qu.: J. Fr. Boehmer-C. Will.
Regg. d.
EB v. Mainz I, 1877, S. LIX-LXVI u. 243-307; O. Posse, Siegel d.
EB v. Mainz I, 1914, Tafel 2,
Nr. 6, u. 3,
Nr. 1-2; M. Stimming, Mainzer
UB I, 1932, S. 354-537; F. V. Arens, Inschrr. d. Stadt Mainz, 1951
(Adalbertprivileg auf den Domtüren).
Autor ↑
Peter AchtEmpfohlene Zitierweise ↑
Acht, Peter, „Adalbert I.“,
in: Neue Deutsche Biographie
1
(1953), S.
44
[Onlinefassung]; URL:
http://www.deutsche-biographie.de/pnd11850049X.html
<< Adelbert I.
Adelbert II. >>
Adelbert I., Adalbert
Leben
| Autor
| Zitierweise
Leben ↑
Adelbert I.: Adalbert, Erzbischof von Mainz 1111—37, der
älteste der 4 Söhne Graf Sigehards von Saarbrücken, mußte früh
schon in den geistlichen Stand getreten sein, wie auch Aufnahme in
die königl. Kanzlei und besonderes Vertrauen bei König Heinrich
V. gefunden haben, so daß er mit dessen
noch bei Lebzeiten des Vaters erfolgter Usurpation der Krone zur
Kanzlerwürde erhoben wurde. Zugleich war er schon im Besitz der
Propste des Cyriakklosters zu Neuhausen bei Worms. In ersterer
Stellung gelang es ihm bald, alle Nebenbuhler im Einflusse auf den
jungen König, namentlich den herrschsüchtigen Bruno von Trier zu
verdrängen, wie er es sich auch angelegen sein ließ, den von jenen
wie von den deutschen Fürsten in der Investiturfrage eingenommenen
Standpunkt bei den Verhandlungen, die im Sommer 1107 in St. Menge
bei Châlons s./M. mit Papst Paschalis II. erfolglos gepflogen wurden, energisch zu
vertheidigen. Heinrich V. blieb ihm die
Beweise seiner Dankbarkeit für solche Dienste nicht schuldig, denn
kaum hatte er
A.
im Herbst 1108 zum Propst des
|Mastrichter
Servatius-Stiftes erhoben, als er ihn Sommer 1109 an Stelle des
verstorbenen Erzbischofs Ruthard von Mainz designirte, eine
Maßregel, die indeß noch keine Aenderung in Adelberts politischer
Stellung hervorbrachte. Als einfacher Kanzler zwar noch, aber in
der Reihe dieser königlichen Beamten seit langer Zeit der
berühmteste und allmächtig im Rathe des König, begleitete er
diesen hierauf 1111 auf dem Römerzuge, und wenn wir in ihm auch
nicht den Verfasser der über diese Vorgänge später erlassenen
kaiserlichen Encyclika zu sehen haben, so ist ihm ohne Zweifel der
lebendigste Antheil an jenen Gewaltthätigkeiten, die Paschalis II. zur Aufgabe des Investiturrechtes bewogen,
beizumessen. Dafür wurde ihm in Italien schon die eigentlich dem
Kölner Erzbischof gebührende Erzkanzlerwürde für jenes Land, und
gleich nach der Rückkehr nach Deutschland die feierliche
Einsetzung in das Mainzer Erzbisthum, so daß er auch das
Erzkanzleramt für dieses mit jenem vereinigte. Diese Erhebung zu
der höchsten Ehrenstelle im Kaiserreiche, die Ueberhäufung mit
Würden waren nicht im Stande, das ehrgeizige, ja kleinlich
habgierige Gemüth Adalberts zu dauernder Dankbarkeit gegen seinen
kaiserlichen Herrn zu verpflichten, sie brachten vielmehr einen
plötzlichen Umschwung zur entgegengesetzten Stimmung in ihm
hervor. Er, der früher zu Gunsten des Reiches gern allen
geistlichen Fürsten die weltlichen Besitzungen abgesprochen hätte,
erlaubte sich jetzt selbst die stärksten Uebergriffe gegen
Reichsabteien und gegen kaiserliche Schlösser, er, der gegen
Paschalis soeben zu dem härtesten Verfahren gerathen, wandte sich
der strengsten kirchlichen Partei zu, die soeben gegen den Kaiser
den Bann geschleudert hatte, und war im Begriff, sich mit den
aufständischen sächsischen Fürsten, die unter dem Schutze der
Kirchlichkeit ihre Privatinteressen zu verfechten begannen, zu
vereinigen, als der Verdacht schöpfende Kaiser ihn im Nov. 1112
verhaften, ohne Verhör seiner Würden entsetzen und ins Gefängniß
werfen ließ. Ein Manifest voll der schwersten Anklagen, den
leidenschaftlichsten Haß der gekränkten Freundschaft athmend, war
die einzige Rechtfertigung der Gewaltthat.
A.
war hartnäckig genug, um nicht auf Heinrichs
Forderungen einzugehen und ertrug lieber alle Qualen einer
strengen Haft, bis um Ostern 1115 ein Aufstand der Mainzer
Bürgerschaft den Kaiser zwang, ihn freizulassen, in seinen Würden
zu restituiren und eine friedliche Vereinigung einzuleiten. Statt
dessen ging
A.
nach erlangter Freiheit offen in das feindliche Lager
über, sprach selbst mit über Heinrich die Excommunication aus und
war im Gefühl einer unersättlichen persönlichen Rache so wie kein
Anderer bemüht, die kaiserliche Macht zu bekämpfen und den
kirchlichen Interessen zum Siege zu verhelfen. Mehr als einmal
griff er selbst mit Waffengewalt an, mehr als einmal wurde er in
Mainz schwer bedrängt und sogar vertrieben, doch war er
unermüdlich, den Bürgerkrieg immer neu zu beleben und den
deutschen Clerus durch alle geistlichen Strafmittel, wie
weltlichen Ränke den von Rom aus verkündigten Principien zu
unterwerfen. Die Verleihung des Palliums (1117) und die Erhebung
zum Legaten (1118) waren der Ersatz für den wiederholten Verlust
der Reichsämter und der Sporn zu neuen Thaten auf der bisherigen
Bahn, denn der Kaiser sowol als die übrigen Fürsten Deutschlands
vereinbarten, des Kampfes müde, im Juni 1119 einen
Waffenstillstand, auf Grund dessen zu Mouzon mit dem nunmehrigen,
in Rheims weilenden Papste Calixt II.
Verhandlungen eröffnet wurden. Durch Adalberts Bemühungen blieben
sie, außer Erneuerung des Bannes gegen Heinrich, ganz ohne
Resultat. In dem daraus sich entspinnenden offenen Kampfe war es
dann
A.
selbst, der persönlich ein Heer zum Entsatz des vom
Kaiser belagerten Mainz heranführte und weitere Schritte nicht
gescheut hätte, wenn nicht die übrigen Fürsten wieder in die
Bahnen der Verhandlungen eingelenkt hätten. Lange kämpfte
A.
gegen dieselben, seine Forderungen für die Freiheit
der Kirche gingen fast über die des
|damaligen
Oberhauptes derselben hinaus und es bedurfte energischer Mahnungen
von dieser Seite aus, um ihn zu aufrichtiger Theilnahme am
Einigungswerke zu bestimmen. Er war es alsdann zwar, der im
Wormser (Lobwiser) Concordate die geeignetste Formel für den
Compromiß zwischen Reich und Kirche fand, doch scheint er selbst
die geringste Befriedigung in demselben gefunden zu haben. Sein
Verhalten in den damals streitigen Bischofswahlen von Würzburg und
Straßburg, seine aufreizende Correspondenz mit dem Papste lassen
sein deutliches Bemühen erkennen, über jene Grenze hinausgehende
Vortheile für die Kirche zu erlangen. Wenn es hierbei auch nicht
an öfteren Ausbrüchen des Hasses gegen Heinrich V. fehlte, so war das äußerliche Verhältniß
beider zuletzt ein leidliches;
A.
war seit 1121 in seine Erzkanzlerwürde wieder
eingesetzt und verweilte sogar öfter in der Umgebung des Kaisers;
aber kaum hatte dieser die Augen geschlossen, als er einen nicht
minder erbitterten Kampf gegen die Erben der salischen Politik,
gegen das staufische Geschlecht, eröffnete. Mit List bemächtigte
er sich der Reichsinsignien und das von ihm bei der neuen
Königswahl eingeschlagene Verfahren läßt nur zu deutlich erkennen,
daß es von Anfang an auf den Ausschluß Friedrichs von Staufen und
auf die Erhebung des der Kirche treu ergebenen Lothar von Sachsen
zielte. Auch was seinen eigenen Einfluß betraf, so schien sich
A.
hierbei nicht in seinen Berechnungen getäuscht zu
haben; in der Anhänglichkeit an die Kirche, in dem Kampfe gegen
die Staufen herrschte zwischen ihm und Lothar die vollste
Uebereinstimmung, ebenso war wol die Erhebung des Propstes Embrico
zum Bischof von Würzburg beiden genehm, nur gewisse Veränderungen
in der Kanzlei des Königs, eine wahrscheinliche Beseitigung des
Kanzleramtes scheint auf einen vorwiegenden Einfluß Adalberts als
Erzkanzler hinzuweisen. Aber nur zu bald wurde Adalberts Macht in
den Hintergrund gedrängt durch das Ansehen zweier Personen, die an
persönlichen Vorzügen
A.
mindestens gleichkamen, an sittlichem Ernste ihn
jedenfalls übertrafen. Norbert von Magdeburg und Bernhard von
Clairvaux gewannen den leitenden Einfluß auf die Politik Lothars.
So nahm
A.
an keinem der von diesen ins Werk gesetzten Römerzüge
Theil, ohne daß gerade darum eine besondere Führung der
heimathlichen Regierung durch ihn bemerkbar ist. Auch die von
Lothar so schonend als möglich durchgeführte Wahrung der
königlichen Rechte gegenüber der Kirche mißfällt ihm, er fühlt
sich wie diese aufs äußerste bedrückt und sucht nach einem
Rückhalte bei der staufischen Gegenpartei; er knüpft
verwandtschaftliche Beziehungen zu derselben an, er versucht
dieselbe mit Lothar auszusöhnen. Aber ebenso erfolglos seine
Vermittlung, ebenso gelingt es jenen, ohne Adalberts Hülfe die
kaiserliche Gnade zu erlangen. Es waren jedenfalls keine Tage des
Glanzes und der Macht, in denen
A.
am 23. Juni 1137 sein Leben beschloß, wenige Monate zu
früh, um noch einmal vielleicht bei der neuen Königswahl seine
Staatskunst in die Wagschale zu werfen. Eine kleinliche Habsucht,
unter der besonders das Albanskloster zu Mainz und das
Peterskloster zu Erfurt zu leiden hatten, bei der er indeß nicht
vergaß, seine weltlichen Verwandten mit geistlichen Lehen reich zu
bedenken, wie auch seinen Bruder Bruno auf den bischöflichen Stuhl
von Speyer zu erheben, ging in
A.
Hand in Hand mit einem hochstrebenden Ehrgeize, der
ihn nur zu solchen hohen politischen Plänen begeistern konnte,
wobei seine Person und seine Macht in den Vordergrund trat. Und
daß er zudem bei Durchführung derselben alle Rücksichten auf Moral
und auf Personen bei Seite setzte, sichern ihm das traurige
Andenken, neben einer langdauernden materiellen Schädigung
Deutschlands, aus allen Kräften dem Verfall der Kaisermacht und
der definitiven Unterwerfung unter die Hierarchie vorgearbeitet zu
haben. Die anerkennendste Erinnerung zollen ihm wol nur die Städte
Mainz und Erfurt, wo er sich, an ersterer Stelle namentlich
|durch ein 1118 ertheiltes und 1135 wiederholtes Privileg,
um Aufkommen bürgerlicher Freiheit und Verfassung in erfreulicher
Weise verdient machte. — (Vgl. Fr. Colbe: Erzb. Adalbert I. von Mainz u. Heinrich V. Heidelberg 1872.)
Autor ↑
Schum.
Empfohlene Zitierweise ↑
Schum., „Adelbert I., Adalbert“,
in: Allgemeine Deutsche Biographie
1
(1875), S.
62-65
[Onlinefassung]; URL:
http://www.deutsche-biographie.de/pnd11850049X.html?anchor=adb