<< Düring, von Otto Albrecht
Dürkopp, Ferdinand Robert Nikolaus >>
Düringer, Adelbert
Jurist und Politiker,
* 11.8.1855 Mannheim,
† 2.9.1924 Berlin. (evangelisch)
Genealogie
| Leben
| Literatur
| Portraits
| Autor
| Zitierweise
Genealogie ↑
V Heinr. (1813–86,
kath.), Weinhändler in Mannheim,
S des Küfermeisters
u. Gastwirts Franz in Mannheim;
M Margareta (1824–1904,
ev.),
T des Ackermanns Jakob Gräber aus Hemsbach;
Ov Phil. Jakob (1809–70,
⚭ Caroline Lange, 1802–53, Schauspielerin), Schauspieler
u. Dichter (
s. ADB 48);
⚭ 1884 Lina (
* 1862),
T des Hammerwerkbesitzers
u. Weinhändlers
Frdr. Heuß in Eberbach/Neckar; 1
S, 1
T Marg. (
⚭ Dr.
h. c. Arthur L. Sellier, Verleger in Gelnhausen).
Leben ↑
Düringer wurde nach längerer Tätigkeit am Amts- und Landgericht Mannheim 1897 Oberlandesgerichtsrat in Karlsruhe, 1900 Ministerialrat im badischen Justiz-, Kultus- und Unterrichtsministerium; 1902-15 war er Reichsgerichtsrat in Leipzig und ging 1915 als Oberlandesgerichtspräsident nach Karlsruhe. 1917 wurde er zum badischen Minister der Justiz und des Auswärtigen ernannt, trat jedoch infolge des Umsturzes bereits im November 1918 in den Ruhestand, um von da ab aktiv am politischen Leben teilzunehmen. 1919 wurde er Landesvorsitzender der Deutschnationalen Volkspartei von Baden, Mitglied der Nationalversammlung und des Reichstags, trat aber 1922 zur Deutschen Volkspartei über, als deren Kandidat er im Mai 1924 erneut in den Reichstag gewählt wurde.
Düringer, dessen Familie dem Mannheimer Wirtschaftsleben nahegestanden hatte, ist von Beginn seiner Laufbahn an dem Handelsrecht besonders verbunden gewesen. Daraus ergab sich seine Idee einer umfassenden Erläuterung zum Handelsgesetzbuch (1899-1905,
31930-35), in der die handelsrechtlichen Bestimmungen nicht isoliert, sondern im Zusammenhang mit den dazugehörigen Vorschriften des bürgerlichen Rechts behandelt werden sollten. Dieser Gedanke hat sich in der Folge als sehr fruchtbar erwiesen und den von Düringer zusammen mit Rechtsanwalt Max Hachenburg geschaffenen Kommentar zu einem Standardwerk unserer handelsrechtlichen Literatur gemacht. – Düringer war zugleich einer der eifrigsten Vorkämpfer für die seit 1905 hervortretenden Erneuerungsbestrebungen in der Jurisprudenz. Er gehörte mit Oberlandesgerichtspräsident V. Börngen, Professor J. W. Hedemann und anderen zu den maßgebenden Köpfen der 1911 gegründeten „Vereinigung zur Förderung zeitgemäßer Rechtspflege und Verwaltung“. Seine Bemühung um die von der Reformbewegung verlangte stärkere Rücksichtnahme auf soziologische Gesichtspunkte bei der Richterarbeit, um eine angemessenere Stellung des Richters zum Gesetz und um offene Anerkennung des irrationalen Moments bei der Rechtsfindung hat auch schriftstellerisch in seiner Abhandlung „Richter und Rechtsprechung“ (1909) ihren Niederschlag gefunden, die in vieler Hinsicht noch heute aktuell ist. Von den Richtern des höchsten deutschen Gerichtshofs bekannte er sich als einer der ersten auch nach außen hin und in grundsätzlicher Form zu jener neuen Idee einer soziologischen Jurisprudenz, die von da ab bis zur Gegenwart die deutsche Rechtsentwicklung entscheidend beeinflußt hat. Während seiner Wirksamkeit am Reichsgericht arbeitete Düringer in dem berühmten 1. Zivilsenat, und zwar bis 1906 unter dem Präsidium Albert Bolzes (1853–1912), der zu den hervorragendsten Persönlichkeiten gehörte, welche jemals am Reichsgericht tätig gewesen sind, und der auch auf Düringer einen tiefgehenden Einfluß ausgeübt hat. Politisch hatte Düringer ursprünglich dem rechten Flügel der badischen Nationalliberalen angehört. Als diese nach der Revolution von 1918 durch ihre Vereinigung mit der Deutsch-Demokratischen Partei eine Wendung nach links vollzogen, schloß Düringer sich trotz seiner im Grunde liberalen Haltung zunächst der Deutschnationalen Volkspartei an, mit der ihn vor allem ihr eindeutiges Bekenntnis zur Monarchie verband. Doch ergaben sich infolge seiner Ablehnung des extremen Nationalismus und seiner stärkeren Betonung des sozialen Elements sehr bald tiefgehende Meinungsverschiedenheiten mit der Parteileitung, auf Grund deren Düringer nach der Ermordung Rathenaus zur Deutschen Volkspartei übertrat. Von allgemeiner Bedeutung war auf politischem Gebiet vor allem seine Mitarbeit im Verfassungsausschuß der Nationalversammlung, sein Eintreten für eine Erhaltung der Finanzhoheit der Länder (bei Beratung der Reichsabgabenordnung) und sein mannhafter Kampf für eine gerechte, auch die Belange der kleinen Sparer berücksichtigende Regelung der Aufwertungsfrage.
|Literatur ↑
E. Jäger, in: Leipziger
Zs. f. Handels-, Konkurs-
u. Versicherungsrecht,
Jg. 1924, S. 561;
A. Röder, in: Süddt. konservative
Korr. v. 10.10.1924
(mit Auszügen aus d. pol. Briefwechsel);
M. Hachenburg, Lebenserinnerungen, 1927, S. 170
ff.;
ders., A.
D., 1931;
Festschr.
z. Eröffnung d. Bundesgerichtshofs in Karlsruhe, 1950, S. 104-06;
zur Genealogie: Alte Mannheimer Familien,
hrsg. v. F. Waldeck, 1924, T. 5, S. 9, 17
ff. –
Qu.: Personalakten des badischen Justizministeriums. –
Zu Ov Phil. Jak. u. Caroline: Eisenberg;
Kosch, Theater-Lex.;
zu
A. Bolze, E. Döhring,
Gesch. d.
dt. Rechtspflege seit 1500, 1953, S. 379.
Portraits ↑
Gem. v. Strasberger, 1919 (Großer Sitzungssaal d. Oberlandesgerichts Karlsruhe).
Autor ↑
Erich DöhringEmpfohlene Zitierweise ↑
Döhring, Erich, „Düringer, Adelbert“,
in: Neue Deutsche Biographie
4
(1959), S.
171 f.
[Onlinefassung]; URL:
http://www.deutsche-biographie.de/pnd118914456.html
Düringer, Adelbert
Name: Düringer, Adelbert
Lebensdaten: 1855 bis 1924
Geburtsort: Mannheim
Sterbeort: Berlin
Beruf/Lebensstellung: Jurist; Reichsgerichtsrat; badischer Minister; nationalliberaler Politiker; Abgeordneter
Konfession: evangelisch
Autor NDB:
Döhring, ErichPND: 118914456