<< Ardüser, Johannes
Arenberg >>
Are, Grafen von
rheinisches Dynastengeschlecht.
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Leben ↑
Die Grafen von Are sind die Nachfahren der Grafen des Ahrgaues, von denen
Sibodo im Jahre 920 nach einer in der Abtei Steinfeld überlieferten Tradition das dieser vorausgehende Benediktinerinnenkloster gründete. Unter dem Namen der Grafen von
Are erscheint das Geschlecht zuerst mit
Theoderich (erwähnt 1105-26), der Vogt von Münstereifel war und einen Neubau der Kirche des 1121 die Prämonstratenserregel annehmenden Klosters Steinfeld durchführte. Der Sitz dieses Geschlechtes ist die in Ruinen überkommene Burg Are über Altenahr (Kreis Ahr
|weiler, Rheinland). Von den Grafen von Are zweigten mehrere Linien ab: Während von den Söhnen Theoderichs
Lothar die in der 2. Hälfte des 12. Jahrhunderts erloschene Hauptlinie, der
Gerhard von Are angehörte, fortführte, nahm
Otto nach seiner Heirat mit der Erbtochter Adelheid des Grafen von Hochstaden oder von Wickerode den Namen von
Hochstaden an; ein dritter Sohn
Ulrich benannte sich nach der ihm zugefallenen Herrschaft
Nürburg (Kreis Ahrweiler) und gründete ein Geschlecht, aus dem sich mit einem Enkel,
Otto, das der erst 1589 erloschenen Grafen von
Neuenahr abzweigte. - Die Linie Hochstaden spaltete sich durch die Söhne Ottos von Are-Hochstaden in die Linie
Hochstaden und
Wickerode, benannt nach dem am Niederrhein gelegenen Wickerath. Diese Herren von Wickerode erloschen im Mannesstamm mit dem Kölner Domherrn
Heinrich (erwähnt 1283-1331). Die Linie zu Hochstaden aber erbte den Namen und Besitz der um die Mitte des 12. Jahrhunderts mit
Theoderich II. erloschenen ältesten Linie der Grafen von Are. Aus dieser Linie der von Are-Hochstaden gingen der Kölner Erzbischof
Konrad und sein Bruder
Friedrich (erwähnt 1228-65) hervor, die nach dem Tode ihrer kinderlosen Neffen
Theoderich und
Gerhard als die letzten Männer der Linie Are-Hochstaden das Erbe ihres Geschlechtes 1248 der Kölner Kirche übergaben.
Literatur ↑
A. J. Weidenbach, Die Grafen
v. A., Hochstaden, Nürburg u. Neuenare, 1845;
W. Moeller, Stamm-Tafeln westdt. Adelsgeschlechter im
MA I, 1922, S. 1-3, Tafel I;
H. Frick,
Qu. z. Gesch. v. Bad Neuenahr, d.
Gfsch. Neuenahr u. d. Geschlechter Ahr, Neuenahr u. Saffenberg, 1933;
Die Kunstdenkmäler d. Kreises Ahrweiler, 1938, S. 146 ff.
Autor ↑
Heinrich NeuEmpfohlene Zitierweise ↑
Neu, Heinrich, „Are, Grafen von“,
in: Neue Deutsche Biographie
1
(1953), S.
340 f.
[Onlinefassung]; URL:
http://www.deutsche-biographie.de/pnd11864999X.html
<< Neudörfer, Johann der Ältere
Neuenahr, Hermann der Ältere Graf von >>
Neuenahr, Grafen von
(katholisch, evangelisch)
Leben ↑
Der Ahrgau wurde seit spätestens 1102 von den Grafen
v. Are verwaltet, deren Bedeutung weit über den Gau hinausreichte (s.
NDB I). Wichtigster Vertreter des Geschlechts war der Kölner
Ebf. Konrad
v. Are-Hochstaden, durch den 1246 ein Großteil seiner Grafschaften an das Erzstift überging. Mit
Gf. Otto gelangte 1206 das Haus Are-Nürburg an die Herrschaft. Dessen Enkel
Otto (
erw. 1209,
† 1231) wird 1225 erstmals
Gf. v. N. genannt und muß in dieser Zeit Burg Neuenahr (1276 erstmals
erw.) erbaut haben. Die Grafschaft war Lehen der Pfalzgrafen bei Rhein, die Burg seit 1280
kurköln. Lehen. Ottos Sohn
Gerhard (
erw. 1231-66) war seit 1248 Lehensmann des Erzbischofs von Köln und häufig in dessen Umgebung. Sein Enkel
Wilhelm I. (
erw. 1276,
reg. 1280-1322) nahm 1292 an der Krönung Adolfs in Aachen teil und erhielt 1297/98 die neuerworbenen Burgen Neuerburg (Eifel), Schönstein (Wester
|wald) und Altenwied sowie das Dorf Asbach als
köln. Lehen. Sein Bruder
Johann I. (
erw. 1276-1328), Herr zu Saffenberg, war 1288 bei Worringen einer der Gegner des Erzbischofs. Unter Wilhelms I. Enkel
Wilhelm III. (
erw. 1342-53) wurde die Grafschaft 1346 von Kurpfalz dem Markgrafen
v. Jülich verliehen und dadurch Afterlehen. Für
Wilhelms II. unmündige Tochter
Katharina (um 1351–93) übernahm sein Onkel
Kraft (
† 1358/59), bisher Kanoniker in Köln und Bonn, die Vormundschaft. 1353 verlobte er sie mit Johann III.
v. Saffenberg (
erw. 1353-97); die Eheschließung erfolgte 1360/63. Nach Krafts Tod mußte sich dieser – als
Gf. v. N.-Saffenberg:
Johann I. – 1360-72 gegen Katharinas Verwandte durchsetzen, welche die weibliche Erbfolge bestritten. Nach dem Verzicht des Raubritters
Johann v. N.-Rösberg (
erw. 1327-63) auf die Grafschaft wurde Johann I. vom Herzog
v. Jülich 1364 damit belehnt. Als der Streit jedoch immer wieder aufflammte, wurde Burg Neuenahr 1372 vom Kölner
Ebf. Friedrich
v. Saarwerden zerstört. Für diese Unterstützung übertrug ihm Johann I. 1382 die Hälfte der Grafschaft, die aber ungeteilt blieb; das Kondominium bestand bis 1546. Auf Johanns I. ältesten Sohn
Johann II. (
erw. 1397,
† 1414) folgte sein mittlerer Sohn
Wilhelm IV. (
erw. 1397-1426). 1424 dankte dieser zugunsten seiner ältesten Tochter
Katharina (1411–70) und ihres Ehemannes
Philipp I. Gf. v. Virneburg (
erw. 1419,
† 1443) ab. Der jüngste Sohn
Kraft (
erw. 1404-46) wurde durch Heirat Herr
v. Landskron. Die letzte Phase der Hauptlinie –
N.-Saffenberg-Virneburg – währte bis 1545. Philipps I. Enkel
Philipp II. (
erw. 1458-1522/27) hatte vier Söhne. Der älteste,
Philipp III. (
erw. 1508-36), folgte 1514, der zweite,
Kuno (
erw. 1508,
† 1545), 1534. Da beide kinderlos blieben und die Rösberger Linie auf Neuenahr verzichtet hatte, zog
Hzg. Wilhelm V.
v. Jülich die Grafschaft 1546 als erledigtes Lehen ein, was einen 1549-1717 währenden Rechtsstreit mit dem Erzstift Köln am Reichskammergericht zur Folge hatte. Die Grafen
v. N.-Rösberg in Alpen
usw. hatten im Slammland so viele Besitzungen und Rechte, daß Jülich noch 1571 ihre halbe Beteiligung an den Reichssteuern der Grafschaft anstrebte.
Der bedeutendere Zweig der Familie war der von
N.-Rösberg. Des Raubritters Johann Sohn
Johann III. (
erw. 1360,
† 1405) heiratete in die Familie der Herren
v. Alpen (
kurköln. Lehen) ein und war Vater
Gumprechts I. v. N. und Alpen (
erw. 1393-1429), der 1422 durch Verzicht seines Onkels (Großvaters) auch die Erbvogtei über die Stadt Köln erhielt. Sein Sohn
Gumprecht II. (
† 1484) heiratete 1425
Margarete (
† 1459), Erbtochter der
Gfsch. Limburg und der Herrschaft Bedburg/Erft. Seine Schwiegereltern Wilhelm
Gf. v. Limburg, Herr zu Broich, und Mechthild
v. Reifferscheid vermachten ihm 1442 die
Gfsch. Limburg, mit der ihn
Kg. Friedrich IV. im Mai belehnte. 1440 leitete Gumprecht II. als
kurköln. Rat eine Gesandtschaft
Ebf. Dietrichs
v. Moers zu
Kg. Heinrich VI. von England (Bündnis gegen Frankreich u. Burgund; Vermittlung in d.
engl.-
franz. Wirren; Beendigung d. Schismas). 1441 übertrug Friedrich IV. ihm, der schon 1440
kgl. Rat war, das (Reichs-)Hofgericht. Als Hofrichter nahm er 1442 an Friedrichs Krönung in Aachen und am Frankfurter Reichstag auch als Reichsstand teil, wo er mehrere Privilegien erhielt. Anschließend war er
kgl. Gesandter zum
Hzg. von Burgund in dessen Zwist mit Kursachsen.
Gumprechts II. Sohn
Friedrich (
⚔ 1468 vor Wachtendonk) war 1456-59 Propst zu Aachen. 1461 heiratete er die Erbtochter Eva
v. Linnep und Heipenstein, wodurch letzteres wieder an die Erbvögte zurückfiel. 1465 folgte er in Alpen, Rösberg
usw. nach. Sein Sohn
Gumprecht III. (
† 1505 ?), 1467 bis zu seiner Heirat 1484 Kölner Domherr, trat 1470 die Herrschaft an, doch
Gf. Dietrich
v. Bronckhorst zu Batenburg vertrieb ihn infolge des Pfandschaftsstreits 1485 aus Alpen. Nach dem Schiedsspruch
Erzhzg. Maximilians I. als Herzog von Burgund 1486 wurde Gumprecht von
Ebf. Hermann IV.
v. Köln mit Alpen belehnt. Auf dem Wormser Reichstag 1495 war er als dessen Gefolgsmann, aber auch als Reichsstand anwesend. An der Lindauer Reichsversammlung 1496 hatte er als
kurköln. Gesandter wesentlichen Anteil.
Sein Sohn
Gumprecht IV. (
* 1503,
† nach 6. März 1553/56) heiratete 1528
Gfn. Anna
v. Bronckhorst (
† 1529), 1536 (1530 ?) die jüngere Schwester des Kölner Domherrn (1529)
bzw. Koadjutors (1533) und nachmaligen
Ebf. Adolf III.,
Gfn. Cordula
v. Holstein-Schauenburg (
* 1516) und 1542
Gfn. Amöna
v. Daun-Falkenstein, Erbin
v. Limburg (
† nicht vor 1582). Gumprechts II. weiterer Sohn
Wilhelm I. (
† 1497), wie seine Vorfahren Erbhofmeister des Erzstifts Köln, folgte 1465 in Bedburg nach; auch er nahm 1495 am Reichstag teil, wo er
u. a. einen Auftrag Maximilians I. zur Beilegung eines Streits in der Abtei Essen erhielt. Er und seine Ehefrau
Walburga v. Manderscheid-Schleiden (1468-nicht vor 1527) waren die Eltern
Wilhelms II. (
erw. 1497,
† 1552), der 1518 die Erbtochter der
|Gfsch. Moers,
Anna Gfn. v. Wied, eine Nichte des Kölner
Ebf. Hermann
v. Wied, heiratete, als dessen Rat Wilhelm II. mit bedeutenden Aufgaben betraut wurde: So setzte er sich 1519 mit anderen
rhein. Grafen für die
röm. Königswahl Karls V. ein; im
Okt. 1519 war er einer der Gesandten der Kurfürsten an Karl V. wegen Verlegung des Krönungsortes; 1526 war er Unterhändler des Ehevertrages Johann Friedrichs I. von Sachsen mit Sybilla
v. Jülich, 1529 Vermittler zwischen Kurköln und Jülich-Kleve-Berg in Neuß. Auf dem Speyerer Reichstag 1529 war er mit seinem Bruder
Hermann d. Ä. (s. 1) und seinem Großneffen Gumprecht IV. im
kurköln. Gefolge und eifrig bemüht, Sachsen beim Kaiser zu halten. Im März 1530 wurden er und
Gf. Wilhelm I.
v. Nassau-Dillenburg nach ihrem Besuch des Arnstädter Tages von
Kf. Johann von Sachsen zu Karl V. gesandt,
u. a. wegen der Belehnung mit der Kur und zur Bestätigung des Heiratsvertrags. Anschließend nahm er, wiederum mit Hermann
d. Ä. und Gumprecht IV, am Augsburger Reichstag teil. Im Juli 1531 sandte Karl V ihn zur Vermittlung mit dem
Schmalkald. Bund zum
sächs. Hof zurück.
Ebf. Hermann sandte ihn im Herbst 1542 mit Dr. Johannes Gropper zur Regentin der Niederlande. Bei der
köln. Reformation 1543 wird er oft in Verbindung mit
Gf. Dietrich
v. Mandeischeid genannt; beide führten auch Verhandlungen mit Melanchthon, der 1543 nach Bonn kam. Wie es scheint, haben beide Grafen 1547 Hermann
v. Wied zur Amtsniederlegung bewogen. Die
Gfsch. Moers, die ihm sein Schwiegervater 1519 überlassen hatte, mußte Wilhelm II. 1542 zusammen mit dem zurückgewonnenen Krefelder Ländchen vom Herzog
v. Jülich-Kleve-Berg zu Lehen nehmen. Die Reformation, der er sich persönlich schon früh zugewandt hatte, begann er, ohne Rücksicht auf die benachbarten
kath. Landesherren, bald auch in der Grafschaft einzuführen. 1536 berief er den
ehem. Priester Henrich Bommel (um 1500–70) als Prediger nach Moers. 1543, im Jahr des Venloer Vertrages, war die Reformation in Moers bereits so weit fortgeschritten, daß die
prot. Geistlichkeit ein regelmäßig tagendes Kapitel bilden konnte. Nach 1542 förderte er auch in Krefeld die Reformation, eifrigst unterstützt von seinem Sohn Hermann
d. J. (s. 2). Wilhelm war außerdem Freund und Beschützer des
niederländ. ref. Schulmannes Heinrich Geldorp (
† 1585). Aber auch der Katholik Caesarius war in seinen letzten Lebensjahren mehrmals am
gräfl. Hof in Moers.
Neuenahr, Hermann der Ältere Graf von
Neuenahr, Hermann der Jüngere von Neuenahr u. Moers
Neuenahr, Adolf Graf von