<< Schönborn, Franz de Paula Maria Karl Erwein Graf von
Eduard Aloys Maria Alexander Konrad Fürst von Schönburg-Hartenstein >>
Schönburg, Herren von
Schönburg, Herren von
Grafen (seit 1700), Fürsten (seit 1790). (evangelisch u. katholisch)
Leben ↑
Die namengebende Stammburg der ursprünglich edelfreien Familie liegt an der mittleren Saale bei Naumburg.
Ulrich (nachweisbar seit 1158-66) und
Berthold (1166–1215
erw.) begegnen
u. a. in der Umgebung der Bischöfe von Naumburg. Wohl schon im letzten Viertel des 12.
Jh. verlagerten die
S. ihren Herrschaftsschwerpunkt in den Raum um die Zwickauer Mulde und wechselten wohl unter
Hermann I. (1212–24/25 belegt) in die Reichsministerialität über. Wie andere edelfreie und ministerialische Familien konnten sie im Reichsland Pleißen
v. a. durch Rodung eine Landesherrschaft aufbauen.
Hermann II. stiftete 1233 das Benediktinerinnenkloster Geringswalde, das bis zur Reformation als Grablege der Familie diente. Sein Enkel
Hermann (
† 1289, s.
Altpreuß. Biogr. II) war 1277-89 Landkomtur von Kulm. Ausgehend von den frühen Herrschaftsmittelpunkten Glauchau und Lichtenstein konnte die Familie ihr Territorium im Laufe des 14.
Jh. um Meerane, Crimmitschau (nach Aussterben dieser Linie 1413 an d. Wettiner heimgefallen), Stollberg (1367 an Böhmen verkauft), Waldenburg und Hartenstein erweitern, zudem Besitz in Böhmen erwerben (Herrschaft Pürstein [Perstejn] mit Burg Neuschönburg, errichtet 1431-35,
b. Komotau [Chomutov]), wobei sich
v. a. Friedrich XI. (
† 1389) und sein Sohn
Veit I. (
† 1423) hervortaten. Wohl schon Anfang des 14.
Jh. wurden die
S. Lehnsmänner des
böhm. Königs. Die
S.schen Herrschaften Glauchau, Waldenburg und Lichtenstein empfingen sie später als Reichsafterlehen von Böhmen, während sie die Grafschaft Hartenstein 1456 als Reichsafterlehen von den Wettinern annehmen mußten. Der wachsende Druck der Markgrafen von Meißen veranlaßte Veit I. 1388 zu einer Fehde, die aber 1390 in einen Dienstvertrag mit den Wettinern mündete. Die Ämterorganisation der
S.schen Lande ist im 15.
Jh. greifbar. Unter
Ernst I. (1480–89) und
Ernst II. (
† 1534) wurden sowohl das Städtewesen als auch der Bergbau gefördert; die Bergstädte Hohenstein, Scheibenberg und Oberwiesental sind ihre Gründung. Nach dem Tod Ernsts II. 1534 führte die Vormundschaftsregierung seit 1542 die Reformation in den
S.schen Herrschaften ein, wehrte aber mit Ausnahme der Grafschaft Hartenstein
sächs. Einflußnahme ab und richtete eine Superintendentur in Glauchau ein. Schon im späten Mittelalter wurden die
S.schen Herrschaften verschiedentlich geteilt (
u. a. Crimmitschauer, Glauchauer u. Pürsteiner Linie). Im Gegensatz dazu sahen die Teilung zwischen Wolf und Ernst II. 1524 und die
sog. „brüderliche Teilung“ zwischen
Georg I. (1529–85),
Hugo I. (1530–66; sein künstlerisch bedeutendes Grabmal in d. Stadtkirche Waldenburg) und
Wolf II. (1532–81) 1556 nur eine Nutzungsteilung (Örterung) vor, während die Belehnungen stets zu gesamter Hand erfolgten und an der gemeinsamen Regierung der
S.schen Lande mit Sitz in Glauchau festgehalten wurde. Die Familie zerfiel fortan in die Hauptlinien Glauchau (bis 1610), Waidenburg (später auch als Obere [
fürstl.] Linie bezeichnet, dann geteilt in d. älteren [Waidenburg] u. jüngeren Ast [Hartenstein]) und Penig (später Glauchau, auch Untere [
gfl.] Linie
gen., 1900 erloschen), doch blieben die Zweige als „Gesamthaus“ verbunden, was in zwei wichtigen Familienverträgen 1556 und 1566 näher geregelt wurde. Die Regierung des Gesamthauses wechselte jährlich zwischen den drei Linien. Da keine Primogeniturordnung erlassen wurde, kam es in der Frühen Neuzeit zeitweilig zur Bildung weiterer Linien, die sich
u. a. nach Lichtenstein, Stein und Hartenstein nannten. 1543/48 wurden im Tausch gegen Besitz in der Oberlausitz und im Egerland die
sächs. Lehnsherrschaften Penig, Zschillen (seitdem Wechselburg
gen.), Remse und Rochsburg erworben. Die Obere Grafschaft Hartenstein mußte hingegen 1559 an
Kf. August von Sachsen verkauft werden. Der Besitz des in der Reformation aufgehobenen Klosters Geringswalde, wo 1566-68 eine
S.sche Landesschule bestand, ging 1590 an Kursachsen über. Seit dem 17.
Jh. behinderten wachsende Schuldenlast, Erbteilun
|gen und innerfamiliäre Spannungen den Handlungsspielraum der
S. Mehrfache
kursächs. Übergriffe auf ihre Herrschaften,
u. a. nach der Ermordung
Otto Wilhelms durch seinen Bruder
Wolf Ernst (1582–1622) 1617 auf Schloß Hinterglauchau, waren die Folge. Unter
Georg Ernst (1601–64) begannen 1652 mit Frondienstverweigerungen Bauernunruhen, die bis 1684 immer wieder aufflammten. Bemerkenswert ist die Gründung der Stadt Ernstthal 1679/80 durch
Christian Ernst (1655–1718). Die
S. waren bis 1806 Inhaber der Reichs- und Kreisstandschaft und gehörten zu den wenigen adligen Herren in Sachsen, die gegenüber Kursachsen eine eingeschränkte Souveränität bewahren konnten. Die Erhebung in den Reichsgrafenstand 1700 (mit Sitz im Wetterau. Reichsgrafenkollegium) verhinderte aber nicht Eingriffe Kursachsens in den
S.schen Landen. Durch Rezeß mußte 1740 die
kursächs. Oberhoheit anerkannt werden (seitdem
sog. S.sche Rezeßherrschaften, die aber in
Verw., Steuerhoheit,
Mil. u. Kirchen-
Rgt. v. Kursachsen unabhängig waren). Die gewandelte Stellung der
S. zeigt ihr Heiratskreis, in dem zwischen 1650 und 1800 in wachsender Zahl nicht mehr Grafen und Herren, sondern niederadlige Familien begegnen.
Albert Christian Ernst (1720–99), der in seiner Residenz Hinterglauchau eine aufwendige Hofhaltung entfaltete, erklärte den Hauptrezeß für sein Herrschaftsgebiet 1768 zwar für ungültig und erreichte die Kassation durch
Ksn. Maria Theresia 1773, wurde aber von
kursächs. Truppen im
sog. „Glauchauer Krieg“ vertrieben. Im Teschener Frieden verzichtete das Kaiserhaus 1779 auf die oberlehnsherrlichen Rechte über die
S.schen Lande zugunsten Sachsens.
Otto Carl Friedrich v. S.-Waidenburg (1758–1800, s.
L), Erbe der erloschenen Linien Lichtenstein, Waldenburg und Hartenstein, leitete als aufgeklärter Herrscher vielfältige Reformen ein (
u. a. Ablösung d.
bäuerl. Dienste) und erlangte für sich und seine Nachkommen 1790 die Erhebung in den Reichsfürstenstand. Friedrich
Alfred v. S.-Hartenstein (1786–1840, 1. Fürst des 2. Asts d. Oberen Linie), Diplomat im Dienste Österreich, erreichte 1815 auf dem Wiener Kongreß eine Garantieerklärung der
europ. Großmächte über den Status der
S.schen Rezeßherrschaften, denen aber trotz
preuß. und
sächs. Verlautbarungen ein Sitz im
Dt. Bundesrat verwehrt blieb. Die
S.schen Sonderrechte wurden im Zuge der
sächs. Staatsreformen 1831 weiter eingeschränkt (Erläuterungsrezeß 1835) und 1878 vollständig aufgehoben. Trotz der Konkurrenz mit den Wettinern haben zahlreiche Vertreter der
S.schen Linien in der Frühen Neuzeit Ämter und Funktionen in der
sächs. Landesverwaltung und Armee, aber auch im Dienste anderer Mächte innegehabt. Die
S.schen Residenzen mit ihren
z. T. bedeutenden Schloßbauten (Hinter- u. Forderglauchau; kleinere Hofhaltungen in Waldenburg, Hartenstein, Lichtenstein, Stein, Penig, Rochsburg u. Wechselburg) waren Zentren des kulturellen Lebens und bargen umfangreiche Kunstsammlungen. Die
S.schen Lande wurden in der Neuzeit zur am dichtesten besiedelten Region Sachsens, in der schon im 18.
Jh. ein landesherrlich gefördertes, protoindustrielles Textilgewerbe existierte. Seit der Industrialisierung gehörte das Gebiet zu den wirtschaftlich fortschrittlichsten Sachsens (Zentren waren Glauchau u. Meerane, daneben mehrere Fabrikdörfer), bildete 1848/49 aber auch einen Schwerpunkt der Revolution. In der Neuzeit verfügten die drei Linien über weitverzweigten Besitz bis nach Pommern, Bayern, Österreich, Rumänien (1918 enteignet) und Brasilien.
Günther v. S.-Waldenburg (1887–1960), 5. Fürst des 1. Astes der Oberen Linie, gehörte zu den fünf vermögendsten Männern im
Kgr. Sachsen. Nach 1918 entfaltete er in Waldenburg, das 1909-12 von Gustav Frölieh (1859–1933) prachtvoll umgebaut und erweitert worden war. vielfältige Aktivitäten zur Förderung von Kunst und Kultur und förderte die Erforschung der Haus- und Landesgeschichte
u. a. durch Walter Schlesinger (1908–84). Die entsehädigungslose Enteignung der
S. 1945 beendete die Geschichte der
S.schen Lande.
Mehrere Mitglieder des Hauses
S.-Hartenstein hatten im 19. und 20. Jahrhundert politische und militärische Ämter in Österreich-Ungarn inne:
Aloys (1858–1944), 4. Fürst des 2. Astes der Oberen Linie, dessen Großvater Heinrich
Eduard (1787–1872) 1822 zum Katholizismus konvertierte, war
österr. General und Minister (
s. u.).
Zur Unteren (
gfl.) Linie
S.-Glauchau (
kath.) gehören
Joachim (1929–98, s.
SZ v. 19.10.1998), Journalist und
CDU-Politiker, und seine Töchter
Maya (Maria Felicitas) (
* 1958,
⚭ Friedrich Christian Flick,
* 1944,
Dr. iur., Industrieller) und Maria
Gloria (
* 1960,
⚭ Johannes Fürst
v. Thurn u. Taxis, 1926–90).
Eduard Aloys Maria Alexander Konrad Fürst von Schönburg-Hartenstein