<< Anzer, Johann Baptist von
Apel, Johann August >>
Apel (Apell, Appell, Apellus), Johann
Jurist,
* 1486 Nürnberg,
† 27.4.1536 Nürnberg.
Genealogie
| Leben
| Werke
| Literatur
| Portraits
| Autor
| Zitierweise
Genealogie ↑
Wahrscheinlich aus angesehenem Nürnberger Bürgerhause; ein
B Nicolaus (Claus) bezeichnet sich als „Duchmacher und burger zu Nürnberg“; eine
Schw ist mit dem Prediger Dominicus Schleupner, eine weitere Schw mit Arnold Wenk, einem Gold- und Silberschmied verheiratet.;
⚭ spätestens 1523 mit einer adeligen, aus dem Würzburger Kloster
St. Marx entführten Nonne; 3
S, 3
T.
Leben ↑
Nach humanistischen und juristischen Studien in Wittenberg, wahrscheinlich auch in Leipzig und Erfurt, wurde Apel um 1520 Canonicus, Doktor und Rat des Bischofs Konrad von Würzburg. Dieser ließ Apel auf Grund dessen heimlicher Eheschließung mit einer entführten Nonne am 1.6.1523 verhaften. Nach drei Monaten freigelassen, erhielt Apel 1524 mit Unterstützung Luthers eine Professur an der juristischen Fakultät der Universität Wittenberg. 1530 nahm er eine ihm angebotene Stellung als Kanzler Herzog Albrechts in Königsberg an. 1534 kehrte er in seine Heimatstadt zurück, in der er bis zu seinem Tode als Consulent und Advokat des Rats, später auch als Assessor beim Stadtgericht tätig gewesen ist. Apel zählt seinem Schrifttum nach zu den humanistischen Schriftstellern, die sich gegenüber der aus dem mittelalterlich-scholastischen Denken stammenden, damals herrschenden juristischen Methode des
sog. mos italicus um eine neue Ordnung des Lehrvortrages und um ein neues rechtswissenschaftliches System bemühten. Diesem Ziele dienen seine wichtigsten Werke, die durch Melanchthon beeinflußte „Methodica dialectices ratio ad jurisprudentiam“ (1527) und seine „Isagoge“ (1540), die gleichzeitig einen Einblick in den umständlichen Unterrichtsbetrieb der Zeit gewährt. Bleibender Ertrag seiner systemkritischen Gedanken ist der zum ersten Male von Apel in beiden Schriften vorgenommene Aufbau eines Rechtssystems auf der Einteilung in
ius in re (dominium) und
ius ad rem (obligatio).
Werke ↑
Verz. bei J. Muther, Aus d.
Univ.- u. Gelehrtenleben im Zeitalter d.
Ref., 1866, S. 455-87.
Literatur ↑
ADB I;
J. Muther
(s. W);
R. Stintzing,
Gesch. d.
dt. Rechtswiss. I, 1880;
W. Friedensburg,
Gesch. d.
Univ. Wittenberg, 1917, S. 165 f., 199
u. ö.;
F. Wieacker, Einflüsse d. Humanismus auf d. Rezeption,
Ztschr. f. d. gesamte
Staatswiss.,
Bd. 100, 1940;
ders.,
Privatrechtsgesch. d. Neuzeit, 1952, S. 80 f., 83 ff.;
G. Wolff,
Bücherkde. d.
fränk. Gesch., H. 1.1937.
Portraits ↑
Kupf. v. unbek. Künstler, früher im
staatl. Kupf.-
Kab., Dresden;
Kupf. v. W. P. Kilian (?), erwähnt bei H.-D. Diepenbroick - Grüter,
Allg. P -
Kat., 5. T., 1931–33,
Nr. 608.
Autor ↑
Hermann LangeEmpfohlene Zitierweise ↑
Lange, Hermann, „Apel, Johann“,
in: Neue Deutsche Biographie
1
(1953), S.
322
[Onlinefassung]; URL:
http://www.deutsche-biographie.de/pnd121675432.html
<< Apel, Guido Theodor
Apel, Johann August >>
Apel, Johann
Leben
| Autor
| Literatur
| Zitierweise
Leben ↑
Apel: Johann
A.
(Apell), Jurist, geb. 1486 zu Nürnberg, † 27.
April 1536. Er war 1502 Student zu Wittenberg, um 1519
Canonicus im neuen Münster zu Würzburg, entführte eine Nonne des
Klosters St. Marx aus adligem Geschlecht, sich ehelich mit ihr
verbindend, 1523 wurde ihm deshalb der Proceß gemacht und er nebst
dem Canonicus Friedrich Fischer, der ebenfalls eine Frau genommen
hatte, nach fast dreimonatlicher Haft auf dem Frauenberge ab officio et beneficio privirt.
A.
wandte sich nach Wittenberg, erhielt 1524 die Lectura in Digesto veteri, versah außerdem für
Justus Jonas die Lectura in Decreto und
in Decretalibus, war im Winter 1524—25
Rector der Universität, wurde am 13. Juni 1525 als Zeuge bei dem
Verlöbniß Luthers zugezogen, leistete dem Kurfürsten Rathspslicht
und wurde 1529 auch zum Beisitzer am Hofgericht zu Wittenberg
ernannt. 1530 nahm
A.
eine Berufung als Canzler des Herzogs Albrecht in
Preußen an und begab sich nach Königsberg. In dieser Stellung
blieb er bis 1534, in welchem Jahre er nach Nürnberg als
Rechtsconsulent zurückging. Drei Söhne und eben so viele Töchter
waren ihm in die Ewigkeit vorangegangen, seine Gattin überlebte
ihn. —
A.
war in seiner Jugend in enger Verbindung mit den
Humanisten und hatte sich später an Melanchthon angeschlossen.
Angeregt durch dessen Dialektik unternahm er einen kühnen Angriff
auf die damals herrschende abgeschmackte juristische Lehrmethode,
zugleich die Grundzüge einer neuen aufstellend. Seine
"Dialektische Lehrmethode angewendet auf die Jurisprudenz" ("Methodica dialectices ratio ad jurisprudentiam
adcommodata," Norimb. 1535) ist nicht ohne Einstuß auf die
Entwickelung des Rechtsstudiums in Deutschland geblieben und
enthält schon die Keime der jetzt herrschenden dogmatischen
Methode. In einem anderen, erst nach seinem Tode erschienenen
Werke: "Isagoge per dialogum in quatuor libros
Institutionum divi Iustiniani Imper." (Vratislav. 1540 u.
ö.), verfolgt er den betretenen Weg und gibt sogar beachtenswerthe
Ausführungen über die Systematik des Civil rechtes. Auch dadurch
ist das Buch interessant, daß es die erste Nachricht von dem
sogenannten Brachylogus juris gibt, welche
Notiz freilich zu argen Mißverständnissen Anlaß gab. Außerdem ist
von
A.
gedruckt: "Defensio Jonannis Apelli
ad Episcopum Herbipolensem pro suo conjugio" (zuerst
Wittenberg 1523 u. ö.).
Literatur ↑
Th.
Muther, Doctor Johann Apell.
Königsb. 1861, wiederabgedruckt in Th.
Muther, Aus dem Universitäts- und
Gelehrtenleben. (Erl. 1866) S. 230 f., S. 455 f.
Autor ↑
Mth.
Empfohlene Zitierweise ↑
Muther, Theodor, „Apel, Johann“,
in: Allgemeine Deutsche Biographie
1
(1875), S.
501
[Onlinefassung]; URL:
http://www.deutsche-biographie.de/pnd121675432.html?anchor=adb