Lebensdaten
1633 – 1707
Geburtsort
Brandenburg (Stadt)
Sterbeort
Berlin
Beruf/Funktion
Jurist
Konfession
keine Angabe
Normdaten
GND: 102093946 | OGND | VIAF: 59468600
Namensvarianten
  • Rhetius, Johann
  • Rhetz, Johann
  • Rhetius, Johann
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Zitierweise

Rhetz, Johann, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd102093946.html [19.04.2024].

CC0

  • Genealogie

    V N. N., Med.;
    M N. N.;
    (vermutl.) Maria Neuhaus ( 1668, s. L).

  • Biographie

    R. widmete sich dem Rechtsstudium in Wittenberg und Frankfurt/O., wo Friedrich v. Jena (1620–82) und dessen jüngerer Bruder und Nachfolger im Lehramt, Gottfried (1624–1703), seine Lehrer waren. An der Viadrina 1656 Lic. iur., 1660 Professor der Institutionen und Doktor der Rechte, rückte er 1673 zum Ordinarius an der Juristenfakultät auf. 1682 wechselte er mit der Berufung als Geh. Rat nach Berlin in die große Politik. Auch unter Friedrich III. behielt er seine hohen politischen Ämter, führte als Verantwortlicher für die Erledigung der laufenden Justizsachen den Vorsitz im neu eingerichteten Geh. Justizrat und war auch Oberkurator der 1694 zu Halle eröffneten neuen Universität; die geplante Kammergerichtsreform, die eine klarere Scheidung von Justiz- und Verwaltungssachen bezweckte, konnte er jedoch nicht in Gang bringen. Die hervorstechende wissenschaftliche Leistung R.s sind seine „Institutiones iuris publici Germanici-Romani“ (1683, ³1698). Das ansprechende, viel benutzte Lehrbuch zeichnete sich durch neuartige zielstrebige Beschränkung auf den aus dt. Rechtsquellen stammenden Stoff aus, wenngleich seinem Aufbau noch die Justinianischen Institutionen als Schema zugrunde lagen; zudem nahm es noch zu viel Stoff aus Zivilrecht und Prozeß ins Staatsrecht hinüber. Sein Schüler Christian Thomasius (1655–1728) hörte bei R., wie er selbst mitteilte, zuerst Vorlesungen zum Jus Publicum, die seine Auffassung von der hohen Bedeutung und eigenen, nichtlegistischen Methodik des neuen staatsrechtlichen Fachs nachhaltig beeinflußten.

  • Werke

    Weitere W Commentatio in ius feudale commune, 1673;
    zahlr. Dissertationen u. Disputationen, z. T. Respondenten-Arbeiten, aus Privatrecht, Lehnrecht u. Jus Publicum (Slg. in 2 Quartbdn. 1686/87, Neudr. 1746). – Bibliogr.: VD 17.

  • Literatur

    J. St. Pütter, Litteratur d. Teutschen Staatsrechts I, 1778, S. 254;
    J. F. Juglers Beyträge z. jur. Biogr. V/1, 1779, S. 10-21;
    Stintzing-Landsberg III/1 Text S. 40 f., Noten 21 f. (L);
    N. Hammerstein, Jus u. Historie, 1972, S. 103-06 u. ö., M. Stolleis, Gesch. d. öff. Rechts in Dtld., I, 1988, S 246. – Zu Maria: G. C. Bergius, Der Gläubigen Trost wegen Ihres Glaubens […] bey d. Leich-Begängniß Frau M. R. geb. Neuhausin am Oster-Montage a. 1668 […];
    ders., Leichpredigt f. M. Rhete geborene Neuhaus, Frankfurt/Oder 1668, mit: Epicedium für M. Rhete geborene Neuhaus.

  • Autor/in

    Manfred Friedrich
  • Zitierweise

    Friedrich, Manfred, "Rhetz, Johann" in: Neue Deutsche Biographie 21 (2003), S. 497 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd102093946.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA