Lebensdaten
1836 – 1902
Geburtsort
Ansbach
Sterbeort
Bonn
Beruf/Funktion
Jurist ; Professor für Strafrecht in Bonn ; Rektor der Universität Bonn ; Geheimer Justizrat
Konfession
katholisch
Normdaten
GND: 117470961 | OGND | VIAF: 62327340
Namensvarianten
  • Seuffert, Hermann

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Zitierweise

Seuffert, Hermann, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd117470961.html [29.03.2024].

CC0

  • Genealogie

    V Johann Adam (s. 1);
    M Auguste Zink;
    1) Anna ( 1865), T d. Joseph Wolff, Baurat in Zweibrücken, 2) 1869 Cäcilie (1838–1919), T d. Johannes Lukas Schönlein (1793–1864), Prof. f. Med. in Würzburg, Zürich u. Berlin, Begründer d. sog. „Naturhist. med. Schule“ (s. NDB 23), u. d. Therese Heffner (1800–46);
    2 S (1 früh †) N. N., RA in München, 1 T N. N. (⚭ N. N. Bluhme, Staatsanwalt in Frankfurt/Main).

  • Biographie

    S. besuchte in München das Maximiliansgymnasium und studierte hier seit 1853 Rechtswissenschaften, u. a. bei Johann Caspar Bluntschli (1808–81) und Carl Ludwig Arndts (1803–78), sowie in Heidelberg, u. a. bei Carl Joseph Anton Mittermaier (1787–1867). 1859 schloß er sein Studium ab und wurde 1861 in München zum Thema „Reformatio in pejus im neueren, insbesondere bayer. Strafprozesse“ (1861) promoviert (Referent: Friedrich Walther). Nach seiner im selben Jahr abgeschlossenen zivilrechtlichen Habilitation erhielt er 1862 die Lehrerlaubnis. 1868 in München zum ao. Prof. ernannt, wurde er 1872 Ordinarius für Strafrecht und Zivilprozeßrecht an der Univ. Gießen. Ehe S. 1879 einen Ruf an die Univ. Breslau annahm (Rektor 1885/86), unterstützte er die Berufung des bis dahin unbekannten Franz v. Liszt (1851–1919) zu seinem Nachfolger auf dem Gießener Lehrstuhl. In dem sich abzeichnenden „Schulenstreit“ zwischen den Anhängern eines „klassischen“, am Vergeltungsgedanken orientierten Strafrechts um Karl Binding und der von Liszt angeführten „modernen“, spezialpräventiv argumentierenden Schule stellte sich S. zunehmend auf die Seite der Modernisierer und nahm in diesem Streit schließlich eine Schlüsselstellung ein, v. a. aufgrund seines großen Organisationstalents. Besonders engagierte er sich als Gründungsmitglied (1888) der dt. Landesgruppe der reformorientierten „Internationalen Kriminalistischen Vereinigung“ (IKV). 1890 wechselte er an die Univ. Bonn (Rektor 1896/97), um Rechtsphilosophie, Strafrecht und Strafprozeß zu lehren. S. wandte sich nun völlig vom Vergeltungsgedanken ab; seiner Auffassung nach konnte der Staat seinen Bürgern allenfalls Sicherheit gewähren. Den Kampf für eine Reform des Strafrechts führte S. in einer Reihe programmatischer Schriften und Reden. Seine Bonner Rektoratsrede von 1896 (Was will, was wirkt, was soll d. staatl. Strafe?, 1897) zeigt im Vergleich mit der Breslauer Ansprache von 1886 (Ueber einige Grundfragen d. Strafrechts, 1886) diese Veränderung in S.s Strafzwecklehre besonders deutlich. In seinen Schriften wandte er sich außerdem gegen die strafrechtliche Erfolgshaftung und forderte die Einführung einer bedingten Verurteilung. Insgesamt ist S.s Bedeutung als Strafrechtsreformer höher einzuschätzen als seine heute eher vergessenen strafrechtlichen Schriften. Als besonderer Erfolg seines kriminalpolitischen Engagements ist zu bewerten, daß er 1902 vom Reichsjustizamt in ein freies wissenschaftliches Komitee zur Vorbereitung des Entwurfs eines neuen Strafgesetzbuchs berufen wurde. Allerdings konnte er wegen seines|plötzlichen Todes diese Arbeit nicht mehr aufnehmen.

    S. trat auch als Kriminologe, insbesondere Kriminalstatistiker, hervor: Anders als viele Zeitgenossen führte er die um die Jahrhundertwende gestiegene Strafverfolgungsintensität nicht nur auf eine gewachsene Kriminalität, sondern auch auf eine höhere „kriminelle Reizbarkeit“ der Öffentlichkeit zurück (Die Bewegung im Strafrecht während d. letzten 30 Jahre, in: Jb. d. Gehe-Stiftung zu Dresden, Bd. 8, H. 3, 1901). S. nahm hier eine Interpretation vorweg, die erst mit der soziologischen Wende der Kriminologie nach 1945 vorherrschend wurde.

  • Auszeichnungen

    GJR (1887);
    Wirkl. GJR.

  • Werke

    Weitere W Der Faust- u. Forderungspfandgläubiger im Konkurse d. Pfandgebers, 1861;
    Ein Wort in d. Staatsanwaltschaftsfrage, 1865;
    Erörterung üb. d. Besetzung d. Schöffengerichte nach d. dt. Gerichtsvfg.gesetze, 1879;
    Mitt. aus d. Entwurfe e. Strafgesetzbuches f. Italien, in: Jur. Fak. d. Univ. Breslau (Hg.), FS z. fünfzigj. Doktorjub. d. Wirkl. Geh. Ober-Justizrats Herrn Prof. D[okto]r Rudolf v. Gneist am 20. Nov. 1888, 1888, S. 74–222, Neudr. 1974;
    Ist d. bedingte Verurteilung im Strafrecht einzuführen?, in: Verhh. d. 21. Dt. Jur.tags, 1. Bd., 1890, S. 227–75;
    Die Strafgesetzgebung im Dt. Reich, 1893;
    Grundriß zu Vortrr. üb. dt. Strafprozeßrecht, 1898;
    Anarchismus u. Strafrecht, 1899;
    Ein neues Strafgesetzbuch f. Dtld., 1902;
    Unterss. üb. d. örtl. Verteilung d. Verbrechen im Dt. Reiche, Aus d. nachgelassenen Papieren d. Vf. zus.gestellt u. erg. v. E. Friedeberg, 1906.

  • Literatur

    K. v. Lilienthal, in: DJZ 7, 1902, S. 570 f.;
    [E.] Landsberg, in: Chronik d. Rhein. Friedrich-Wilhelms-Univ. zu Bonn 28, NF 17, 1903, S. 3–6;
    F. v. Liszt, in: Zs. f. d. ges. Strafrechtswiss. 23, 1903, 323–43, erneut in: ders., Strafrechtl. Aufss. u. Vortrr., 2. Bd., 1905, S. 448–70, Neudr. 1970;
    Eberhard Schmidt, Einf. in d. Gesch. d. dt. Strafrechtspflege, ³1995, § 327, S. 394 f.;
    BJ VII, Tl.;
    H. Groß, in: BJ X, S. 302–04;
    Die Rhein. Friedrich-Wilhelms-Univ., Ihre Rektoren u. berühmten Professoren, 1943, S. 184 f. (P).

  • Porträts

    P Plakette v. A. Küppers., 1903 (Univ. Bonn).

  • Autor/in

    David von Mayenburg
  • Zitierweise

    Mayenburg, David von, "Seuffert, Hermann" in: Neue Deutsche Biographie 24 (2010), S. 280-281 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd117470961.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA