Lebensdaten
1856 – 1925
Geburtsort
Demmin (Pommern)
Sterbeort
Wien
Beruf/Funktion
Rechtshistoriker ; Papyrologe
Konfession
evangelisch
Normdaten
GND: 117150312 | OGND | VIAF: 32766405
Namensvarianten
  • Jörs, Paul
  • Jörs, Paul
  • Joers, Paul

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Zitierweise

Jörs, Paul, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd117150312.html [29.03.2024].

CC0

  • Genealogie

    V Heinrich (1826–74), Kaufm., S d. Arbeitsmanns Joh. Heinrich in Lübeck u. d. Maria Schmidt;
    M Pauline (1833–56), T d. Hermann Rassow (1788–1861), Altermann d. Kaufleute u. Zigarrenfabr. in Wolgast, u. d. Friederike Mühlheim;
    Om Hermann Rassow (1819–1907), Dr. phil., Dir. d. Gymnasiums in Weimar, Friedrich Rassow (1826–1904), Dr. iur. h. c., Kreisrichter in Bergen auf Rügen, zuletzt Reichsgerichtsrat;
    - 1889 Elly (1924), T d. Hermann Backhaus (1818–1901), Prof. a. d. Marine-Ak. in Kiel, Mitgl. d. Frankfurter Nat.verslg. (s. BJ VI, Tl.);
    1 S (⚔).

  • Biographie

    Seit 1876 studierte J. in Bonn zuerst Geschichte, dann, ohne seine historischen und philologischen Interessen aufzugeben, Rechtswissenschaft. Nach 4 Semestern in Leipzig (1877–79) wieder in Bonn, bestand er 1880 das Referendarexamen und wurde 1882 aufgrund seiner Dissertation „Über das Verhältnis d. Lex Iulia de maritandis ordinibus z. Lex Papia Poppaea“ promoviert. Noch im selben Jahr erwarb er mit einer in ihrer damaligen Gestalt unveröffentlicht gebliebenen Abhandlung über die Geschichte der augusteischen Ehegesetzgebung in Bonn die venia legendi für Röm. Recht. 1886 berief ihn Althoff als Ordinarius nach Kiel. 1888-96 lehrte er in Gießen (1892 Rektor), danach bis 1905 in Breslau und anschließend in Wien. Besondere Förderung erfuhr J. durch R. Stintzing, C. v. Noorden, K. H. Usener und F. Bücheler. Mit Ed. Schwartz war er seit seiner Bonner Studienzeit befreundet. Diese Namen kennzeichnen die Richtung seiner wissenschaftlichen Arbeit. Ihn interessierte nicht so sehr die Dogmatik des Röm. Privatrechts, obwohl er auch sie mit großer Sicherheit beherrschte. Der Schwerpunkt seiner Studien lag vielmehr im historischen Teilbereich seines Faches. Schon die mit seiner Dissertation beginnenden Untersuchungen über die augusteische Ehegesetzgebung, die mit seinem Beitrag zu der Gießener Festschrift für Theodor Mommsen (1894) ihren Abschluß fanden, sind einem Gegenstand von spezifisch geschichtlicher Bedeutung gewidmet, dem ersten umfassenderen Versuch sozialpolitischer Reformgesetzgebung. Für|seine Gießener Rektoratsrede wählte sich J. ein rein historisches Thema: Die Reichspolitik Kaiser Justinians (1893), und auch die 1892 in der Gießener Festgabe für R. v. Ihering erschienenen „Untersuchungen zur Gerichtsverfassung der röm. Kaiserzeit“, die sich vor allem mit der Entwicklung des Beamtenrichtertums befassen und zu einem erheblichen Teil auf inschriftlichen Quellen beruhen, gehören dem Grenzbereich zwischen Geschichte und Rechtsgeschichte an. Eine J. noch in seinen letzten Lebensjahren beschäftigende Studie über den Prinzipat des Augustus blieb unvollendet.

    Nahe bei diesen der Rechtsgeschichte und allgemeinen Geschichte der Kaiserzeit zugewendeten Arbeiten stehen J.s Beiträge zur Geschichte der röm. Jurisprudenz und der röm. Rechtsquellen. Schon 1888 erschien der 1., nur „bis auf die Catonen“ reichende Band einer „Rechtswissenschaft der röm. Republik“, der nicht zu Unrecht den Anlaß zu seiner raschen akademischen Karriere gebildet und die Vorstellungen über die Anfänge der röm. Jurisprudenz lange Zeit in weitem Maße bestimmt hat. Die Kargheit der juristischen Überlieferung ist in diesem mit jugendlicher Zuversicht geschriebenen Buch durch eine breite historische Fundierung bis zu einem gewissen Grad wettgemacht. J. hat das Werk nicht fortgesetzt, vielleicht, weil er sich in der Folgezeit mehr und mehr der Schwierigkeiten des Gegenstands bewußt wurde. Er hat aber durch nicht weniger als 55 mitunter sehr umfängliche Artikel über röm. Juristen und Rechtsquellen, die er in seiner Breslauer Zeit für die Realenzyklopädie der klassischen Altertumswissenschaft schrieb, die juristische Literaturgeschichte, vornehmlich der Kaiserzeit, wesentlich gefördert. In die Breslauer Jahre reichen auch seine papyrologischen Studien zurück, aus denen zwei Abhandlungen erwachsen sind. Die erste (ZSRGR 34, 1913, S. 107 ff.) behandelt die Verfahren der Demosiosis und der Ekmartyresis, durch die im kaiserzeitlichen Ägypten rein private Geschäftsurkunden nachträglich mit der Kraft notarieller Urkunden ausgestattet werden konnten. Die 2. Abhandlung (ebd. 36, 39 u. 40, 1915-19) versucht unter dem Titel „Erzrichter und Chrematisten“ vor allem das Mahn- und Vollstreckungsverfahren aus den Papyri der röm. Periode zu rekonstruieren. Beide Abhandlungen sind für die in ihnen behandelten speziellen Probleme des röm.-ägypt. Rechtswesens grundlegend geblieben.

    1901 hatte J. im Rahmen der Birkmeyerschen Enzyklopädie der Rechtswissenschaft einen knappen Abriß des röm. Privatrechts erscheinen lassen. In seinen letzten Lebensjahren baute er diese ältere Arbeit zu einer ausführlicheren Darstellung von „Quellen und System des Röm. Rechts“ (1928) für die nun von Kaskel und Kohlrausch herausgegebene Enzyklopädie der Rechts- und Staatswissenschaft aus. Der seit Jahren schwer leidende J. war nicht mehr imstande, die während des 1. Weltkriegs und danach erschienene und damals nur z. T. schon zugängliche ausländische Literatur selbst einzuarbeiten. Das in seiner knappen Klarheit vorzügliche Werk mußte darum in einer 2., 1936 erschienenen Auflage weitgehend umgearbeitet werden.|

  • Auszeichnungen

    1919 Korr., 1923 o. Mitgl. d. Ak. d. Wiss. in Wien.

  • Literatur

    M. Wlassak, in: Alm. d. Ak. d. Wiss. in Wien 76, 1926 (vollst. W-Verz., P);
    E. Schönbauer, in: ZSRGR 46, 1926, S. VII ff., E. Albertario, in: Archivio giuridico 4, ser. XIII, 1927.

  • Autor/in

    Wolfgang Kunkel
  • Zitierweise

    Kunkel, Wolfgang, "Jörs, Paul" in: Neue Deutsche Biographie 10 (1974), S. 464-465 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd117150312.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA