Lebensdaten
1866 – 1951
Geburtsort
Königsberg (Preußen)
Sterbeort
Göttingen
Beruf/Funktion
Jurist ; Strafrechtslehrer
Konfession
evangelisch
Normdaten
GND: 116899824 | OGND | VIAF: 59847757
Namensvarianten
  • Hippel, Robert von
  • Hippel, R. von
  • Hippel, Roberto von

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Zitierweise

Hippel, Robert von, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd116899824.html [28.03.2024].

CC0

  • Genealogie

    V Artur (s. 1);
    B Eugen (s. 2);
    - 1) Straßburg 1894 Emma (1871–1925), T d. Peter Bremer ( 1916), Prof. d. Rechte in Straßburg, u. d. Charlotte Erxleben, 2) Göttingen 1927 Johanna (1882–1965), T d. Adolf v. Koenen (1837–1915), Geh. Bergrat u. Prof. d. Geol. u. Paläontol. in G. (s. DBJ I, Tl.), u. d. Lavinia Konopacki;
    3 S, 1 T, Ernst (* 1895), Prof. d. Rechte in Köln, Fritz (* 1897), Prof. d. Rechte in Freiburg/Brsg., Arthur (* 1898), Prof. f. Elektrophysik u. Dir. d. Laboratoriums f. Isolationsforschung am Massachusetts Inst. f. Technol., Olga (* 1903), Dr. phil., Leiterin d. Auguste-Förster-Stiftung.

  • Biographie

    H. verbrachte seine Gymnasialzeit in Ostpreußen, dann in Gießen, an dessen Universität sein Vater 1879 berufen worden war und wo der Physiker W. C. Röntgen und der Kriminalist F. von Liszt Freunde seiner Eltern wurden. Sommer 1884-Winter 1887/88 studierte er die Rechte in Gießen, Freiburg im Breisgau, Berlin und Marburg. 1888 promovierte er mit der Marburger Preisschrift über „Die korrektionelle Nachhaft“ bei F. von Liszt, der während der beiden letzten Marburger Semester sein besonderes Interesse für Strafrecht geweckt hatte und dem er im Herbst 1889 als Assistent nach Halle folgte; er wurde so unmittelbar Zeuge, wie von Liszt, van Hamel (Amsterdam) und Prins (Brüssel) 1889 die „Internationale Kriminalistische Vereinigung“ gründeten und damit die große strafrechtliche Reformbewegung einleiteten. 1891 habilitierte sich H. mit einer Abhandlung über „Die Tierquälerei in der Strafgesetzgebung des In- und Auslandes“ unter August von Kries in Kiel. Seine akademische Laufbahn führte ihn von hier über Straßburg (1892 außerordentlicher Professor) und Rostock (1895 ordentlicher Professor) 1899 nach Göttingen (1916/17 Rektor), dem er, trotz zweier Rufe nach Tübingen (1913) und Leipzig (1920), treu blieb. – Für H.s umfangreiches Gesamtwerk sind Schlichtheit und Klarheit der Darstellung wie Nüchternheit und Treffsicherheit des Urteils kennzeichnend. Für die Geschichte des Strafrechts zeigen seine von einem glücklichen Schriftfund in der Straßburger Bibliothek ausgehenden „Beiträge zur Geschichte der Freiheitsstrafe“ (Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft 18, 1897, S. 419 folgnde, 608 folgende) die Bedeutung des 1595 errichteten Männerzuchthauses von Amsterdam für die Entstehung der modernen Freiheitsstrafe, die nicht nur auf Vergeltung und Unschädlichmachung, sondern auch auf Erziehung des Delinquenten gerichtet ist. Der Strafrechtsreform hat H. seinem eigenen Hinweise zufolge 1903-13 seine beste Schaffenskraft und auch nach dem 1. Weltkrieg noch zahlreiche Arbeiten gewidmet; er hat den Strafgesetzbuch-Entwurf der 1911-13 tagenden „Großen Strafrechts Kommission“, der er unter 16 Mitgliedern neben W. Kahl und R. Frank als Vertreter der Theorie angehörte, maßgeblich beeinflußt. In der Dogmatik des materiellen Strafrechts ragt als sein bedeutendstes Werk überhaupt das 2-bändige „Deutsche Strafrecht“ hervor, dessen 1. Band (1925) die nach Jahrzehnten auch heute noch umfassendste Darstellung von Gegenstand, Geschichte und Wirksamkeit dieses Rechtsgebietes, dessen 2. Band (1930) eine gründliche Behandlung der allgemeinen Verbrechenslehren vom objektivistischen Standpunkt aus enthält. In der Wissenschaft des Strafprozeßrechts vertrat H. zuletzt noch in seinem Lehrbuch „Der deutsche Strafprozeß“ (1941) unbeirrt vom damaligen Zeitgeist eine rechtsstaatliche Auffassung vom Strafverfahren.

  • Werke

    Weitere W u. a. Die strafrechtl. Bekämpfung v. Bettel, Landstreicherei u. Arbeitsscheu, 1895;
    Die Grenze v. Vorsatz u. Fahrlässigkeit, 1903;
    Aktenstücke z. Strafprozeß f. Lehrzwecke, 1898, ³1914;
    Vorsatz, Fahrlässigkeit, Irrtum, in: Vgl. Darst. d. dt. u. ausländ. Strafrechts III, 1908, S. 374-599;
    Der Entwurf e. Strafprozeßordnung, 1909;
    Das Bewußtsein d. Rechtswidrigkeit, 1924;
    Über Notwehr u. vorläufige Festnahme, in: Jurist. Wschr. 1924, S. 1930 f.;
    Die allg. Lehren v. Verbrechen im StGB-Entwurf v. 1925, in: Zs. f. d. ges. Strafrechtswiss. 47, 1927, S. 18 f.;
    Über Grenzen d. Beschlagnahme, ebd., S. 523 f.;
    Vorsatz u. Bewußtsein d. Rechtswidrigkeit, ebd. 51, 1931, S. 153 f.;
    Adolf Merkel z. Gedächtnis, ebd. 55, 1936, S. 821 f.;
    Die Bedeutung d. Geschäftsführung ohne Auftrag im Strafrecht, in: Die Reichsgerichtspraxis im dt. Rechtsleben V, 1929, S. 1;
    Lehrb. d. Strafrechts, 1932 (ital. Übers. 1936);
    zahlr. Abhh. u. Aufsätze in Sammelwerken u. Fachzss. u. a. in: Vgl. Darst. d. dt. u. ausländ. Strafrechts, Zs. f. d. ges. Strafrechtswiss.-Autobiogr. in: Die Rechtswiss. d. Gegenwart in Selbstdarst. II, 1925, S. 123-51 (W, P).

  • Literatur

    H. Welzel, in: Juristen-Ztg. 1951, S. 536;
    Eberh. Schmidt, Einführung in d. Gesch. d. dt. Strafrechtspflege, ³1965, S. 359, 390, 393 ff.;
    G. Spendel, R. v. H. z. Gedänchtnis, in: Neue Jurist.|Wschr. 1966, wieder in: Jb. der Albertus-Univ. zu Königsberg 17, 1967.

  • Porträts

    in: Bildnisse Göttinger Professoren aus 2 Jhh., 1937.

  • Autor/in

    Günter Spendel
  • Zitierweise

    Spendel, Günter, "Hippel, Robert von" in: Neue Deutsche Biographie 9 (1972), S. 201-202 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd116899824.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA