Lebensdaten
1853 – 1929
Geburtsort
Lüdenscheid (Westfalen)
Sterbeort
Breslau
Beruf/Funktion
Jurist
Konfession
katholisch
Normdaten
GND: 116561459 | OGND | VIAF: 8142892
Namensvarianten
  • Fischer, Otto
  • Fischer, O.

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Zitierweise

Fischer, Otto, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd116561459.html [17.04.2024].

CC0

  • Genealogie

    V Chrstn. (1815–1900), Rechtsanw. u. Notar, zuletzt in Paderborn, S d. Oberpostsekr. David;
    M Sophie (1827–1903), T d. Landrats Clemens Mersmann in Coesfeld;
    Paderborn 1878 Katharina (1853–1926), T d. Dr. med. Conrad Hörling (1819–83), Dir. d. Prov.-Hebammenanstalt in Paderborn;
    2 S, 3 T, u. a. Otto Chrstn. (1882–1953), Dir. d. Reichskreditges. in Berlin (s. Rhdb.), Norbert (* 1899), Verbandsvorsteher d. Westfäl.-Lipp. Sparkassen- u. Giroverbandes, Elisabeth ( Aug. Most, 1867–1948, Prof. d. Chirurgie in B., s. Fischer), Hedwig ( Hans Piontek, 1876–1930, Landeshptm. v. Oberschlesien).

  • Biographie

    F., durch das väterliche Vorbild und eigene Neigung früh zum Beruf des Juristen bestimmt, war nach Abschluß seiner Ausbildung zunächst im preußischen Justizdienst tätig, unter anderem als Amtsrichter in Greifswald und als Hilfsrichter am Oberlandesgericht Stettin. Nachdem er sich 1881 in Greifswald für Zivilprozeßrecht und preußisches Zivilrecht habilitiert hatte, wurde er dort 1883 außerordentlicher, 1884 ordentlicher Professor. 1890 ging er nach Breslau. 1895-1918 übte er auch wieder eine richterliche Funktion aus als akademischer Rat am Oberlandesgericht Breslau. Außerdem entfaltete er eine umfangreiche Gutachtertätigkeit. Seine Lehr- und Forschungsgebiete umfaßten neben den schon genannten Fächern vor allem Bürgerliches Recht, Kirchenrecht und Römisches Recht, insbesondere römischer Zivilprozeß. Bei seiner starken Neigung zur juristischen Praxis bevorzugte er die Literaturgattung des Kommentars, in der er mit sein Bestes geleistet hat. In seinen zahlreichen dogmatischen Arbeiten hat er – neben lehrbuchmäßigen Darstellungen – hauptsächlich Grundfragen des Zivilprozeßrechtes behandelt. Auf rechtshistorischem Gebiet ist ihm besonders die Pflege der preußischen Rechtsgeschichte zu danken. Methodisch ist F. aus der Schule der Pandektenwissenschaft in ihrer durch B. Windscheid geprägten Spätform mit allen ihren Vorzügen hervorgegangen, ohne doch einseitig in die Begriffsjurisprudenz des Pandektismus zu verfallen; davor bewahrte ihn sein eminent praktischer Sinn. Dem herrschenden Positivismus seiner Zeit war auch er verhaftet, in den äußersten Konsequenzen allenfalls gemildert durch seinen strengen Katholizismus. In politischer Hinsicht war F. Anhänger eines obrigkeitsstaatlichen Denkens; der parlamentarischen Demokratie und der Weimarer Reichsverfassung stand er infolgedessen prinzipiell in schroffer Ablehnung gegenüber.

  • Werke

    Kommentar z. preuß. Gesetz betr. d. Zwangsvollstreckung in d. unbewegliche Vermögen, 1884, ³1894 (mit J. Krech): Lehrb. d. preuß. Privatrechts, 1887;
    Bürgerl. Gesetzbuch, Handausg., 1896 (mit W. v. Henle u. a.). 141932 (hrsg. v. H. Titze);
    Lehrb. d. dt. Zivilprozeß- u. Konkursrechts, 1918;
    Selbstbiogr. in: Die Rechtswiss. d. Gegenwart in Selbstdarst. I, 1924, S. 124 ff. (W-Verz., P).

  • Literatur

    R. Schott, in: Jherings Jbb. f. d. Dogmatik d. bürgerl. Rechts 44, 1930, S. I ff.

  • Autor/in

    Hans Kiefner
  • Zitierweise

    Kiefner, Hans, "Fischer, Otto" in: Neue Deutsche Biographie 5 (1961), S. 202-203 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd116561459.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA