Lebensdaten
vor 1550 – 1629
Geburtsort
Antwerpen
Sterbeort
Frankfurt(Main)
Beruf/Funktion
evangelischer Kirchenmusiker ; Kantor ; Lehrer ; Dichter ; Übersetzer
Konfession
lutherisch
Normdaten
GND: 137191308 | OGND | VIAF: 81416931
Namensvarianten
  • van Hove, Lorenz
  • Alleyns, Lorenz
  • Hove, Lorenz van
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Orte

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Zitierweise

Alleintz, Lorenz, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd137191308.html [19.04.2024].

CC0

  • Biographie

    A.s historische Bedeutung liegt auf dem Gebiete des protestantischen Kirchengesangs. Seinen Plan, die in der deutschen lutherischen Kirche üblichen Lieder zu übertragen und mit volkstümlichen flandrischen Melodien zu versehen, konnte er nicht mehr ausführen, da er seine gegen das Luthertum unduldsame Vaterstadt verließ und nach Frankfurt/Main übersiedelte. Hier wurde er 1573 vom Rat als „deutscher Schulmeister“ zugelassen, erhielt 1577 das Bürgerrecht und wurde ab 1610 immer wieder zum „älteren Schulvorsteher“ gewählt. Daneben war er Kantor, Schulmeister und Diakon der Niederländisch Lutherischen Gemeinde in Frankfurt und deren eifriges Vorstandsmitglied. Außer Luthers Katechismus (1580) übersetzte er eine große Zahl Kirchenlieder ins Französische. Er wurde Ahnherr angesehener Frankfurter Kaufmannsfamilien, wie der Melber, von Metzler u. a.

  • Literatur

    ADB I (unter Alleyns);
    H. Dechent, Kirchengesch. v. Frankfurt seit d. Ref. I, 1913;
    W. Schmidt-Scharff, 350 Jahre Niederländ. Gemeinde Augsburger Konfession in Frankfurt, 1935;
    Akten d. Stadtarchivs Frankfurt a. M.

  • Autor/in

    Karl Demeter
  • Zitierweise

    Demeter, Karl, "Alleintz, Lorenz" in: Neue Deutsche Biographie 1 (1953), S. 201 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd137191308.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographie

    Alleyns: Lorenz A. van Hove, geb. in Antwerpen, 1615 in Frankfurt a. M. Ihm ward 1566 in seiner Vaterstadt von den Lutherischen (Martinisten), zu denen er gehörte, die Leitung der Schulen und die Einrichtung des |Kirchengesanges übertragen. Er schlug vor, die in der deutschen lutherischen Kirche üblichen Lieder zu übertragen und sie auf volksthümliche flandrische Melodien zu setzen. Ehe aber die Sache zur Ausführung kam, ward er vom Conseil des troubles des Landes verwiesen, weil er gegen das Verbot des Capitels U. L. Frauen und des Magistrats Schule gehalten habe. Er begab sich darauf nach Frankfurt a. M. Aller Wahrscheinlichkeit nach aber hat er einen Hauptantheil an folgendem Werke, dessen Vorrede von Frankfurt 1567 datirt ist: „Alle de Psalmen des h. conincklyken Profeten Davits mets de christelyke Loffsangen, Gebeden ende Danckliedekens too Tantwerpen (in de christelycke gemeynte van d'Augsburgische confessie ...) gesongen worden“ etc. Ehe das Buch erschien waren jedoch die Lutherischen Kirchen in Antwerpen geschlossen. Als in Frankfurt eine flämisch-lutherische Gemeinde gestiftet ward, erhielt A., der sich bis dahin mit Unterricht ernährt hatte, die Stelle des Cantors und Schulmeisters. Er hat noch eine französische Uebersetzung des Lutherischen Katechismus (1580) und ein „Nouveau livre de cantiques à l'usage du service français suivant la confession d'Augsbourg“ (1612) verfaßt. 34 dieser Lieder sind von A. selbst übersetzt. —

    • Literatur

      (Biogr. nat. de Belg.)

  • Autor/in

    v. L.
  • Zitierweise

    L., von, "Alleintz, Lorenz" in: Allgemeine Deutsche Biographie 1 (1875), S. 349-350 unter Alleyns [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd137191308.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA