Lebensdaten
1080 – nach 1137
Sterbeort
bei Regensburg
Beruf/Funktion
Schottenmönch ; Publizist ; Theologe
Konfession
katholisch
Normdaten
GND: 119066548 | OGND | VIAF: 40180298
Namensvarianten
  • Honorius
  • Honorius von Augustodunum
  • Honorius Augustodunensis
  • mehr

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Zitierweise

Honorius Augustodunensis, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd119066548.html [29.03.2024].

CC0

  • Biographie

    Die Herkunft H.s wird wegen seines Beinamens nicht mehr in Autun, wohl aber in|Augsburg vermutet, oder wegen des Studiums bei Anselm von Canterbury in England. Ob allerdings dieser Beiname von H. selbst stammt oder ihm später von Wolfger von Prüfening beigelegt wurde, bleibt offen. Vielleicht deutet der Name H. sogar auf iroschottische Abstammung hin. – Alles Wissen über H. muß den spärlichen Angaben in den Einleitungen seiner 30 zum Teil unvollendeten Werke entnommen werden. Erst in jüngster Zeit haben Untersuchungen zu deren Überlieferungsgeschichte einige gesicherte Lebensdaten geliefert: Seit etwa 1115 war H. Lehrer im Kloster Siegburg und folgte 1126 seinem bisherigen Abt, Bischof Kuno, nach Regensburg. Dort wirkte er als Rekluse des Schottenklosters und starb vielleicht im benachbarten Kloster Prüfening. Seine Schriften wurden wohl zum Teil von Wolfger aus dem Nachlaß herausgegeben. – Wenn H. auch gelegentlich über Verkennung und Neid bei den Zeitgenossen klagt, so ist das auffällige Zurücktreten der Person gegenüber dem Werk eher in der Bescheidenheit des Autors begründet.

    H. erhob nicht Anspruch auf neue Ideen, obgleich er Anselms frühscholastische Methode und Argumentation als erster auf den Kontinent brachte. Seine Lebensaufgabe sah er im Studium der Tradition und ihrer Weitergabe an Studenten und Seelsorgsklerus. Noch heute beweisen rund 500 mittelalterliche Handschriften mit seinen Werken, welche Beachtung seine Lehrbücher in Europa fanden. Die Interessen H.s reichten von der Profan- und Literaturgeschichte über die Naturwissenschaft bis zur Bibelexegese und Liturgie. Für die Symbolik der romanischen Kunst sind H.s Schriften eine reiche Fundgrube; manche Werke werden erst durch ihn verständlich (zum Beispiel das Sankt Jakobsportal in Regensburg durch den Hohelied-Kommentar „Expositio in Cantica Canticorum“). „Elucidarium“, sein noch während des Studiums veröffentlichtes und an sich bescheidenes Erstlingswerk, wurde ein begehrter Katechismus und wurde schon nach wenigen Jahren ins Englische, später in die anderen Sprachen übersetzt. Durch eine Excerptensammlung („Clavis physicae“) machte H. auch die Werke des Philosophen Johannes Scotus Eriugena (aus dem 9. Jahrhundert) wieder in Deutschland bekannt.

    Bischof Kuno bediente sich des gewandten Publizisten bei den damaligen kirchenpolitischen Streitigkeiten. Er ließ ihn das Predigtrecht für Mönche und Kanoniker begründen und die gregorianische Kirchenreform unterstützen („Summa gloria“). Dabei versuchte H. auch, in Anlehnung an Rupert von Deutz ein geschichtsphilosophisches System zu schaffen mit Christus als Mitte der Weltgeschichte und je fünf Zeitaltern vor und nach ihm; H.s Epoche ist die des Mönchtums. – Die an Kirchenjahr und Liturgie orientierte volkssprachliche Predigt wollte H. durch eine praktische Anleitung und durch volksnahe Homilien („Speculum ecclesiae“) fördern. Während eine wohl für Laien und Dorfpfarrer gedachte kurze Liturgieerklärung („Sacramentarium“) unbeachtet blieb, verbreitete sich das ausführliche Werk „Gemma animae“, eine symbolische, allegorische und moralische Erklärung des Gottesdienstes, rasch über das Abendland.

  • Werke

    W Verz. (v. Wolfger?) in: De luminaribus ecclesiae IV 17, in: Migne PL 172, S. 232 f.;
    Migne PL 40, 172, 193, Sp. 1315–72, 194, Sp. 485-730;
    MG LibLit III;
    Zs. f. roman. Philol. 17, 1893, 18, 1894.

  • Literatur

    ADB 13;
    J. A. Endres, Das St. Jakobsportal in Regensburg u. H.A., 1903;
    ders., H.A., 1906;
    Manitius III, S. 57-59, 364-76;
    E. M. Sandford, H., Presbyter and Scholasticus, in: Speculum 23, 1948;
    Y. Lefèvre, L'Elucidarium et les Lucidaires, 1954;
    H. Menhardt, Der Nachlaß d. H.A., in: Zs. f. dt. Altertum u. dt. Lit. 89, 1958/59.

  • Autor/in

    Lorenz Weinrich
  • Zitierweise

    Weinrich, Lorenz, "Honorius Augustodunensis" in: Neue Deutsche Biographie 9 (1972), S. 601-602 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd119066548.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographie

    Honorius von „Augustodunum“, ein Schriftsteller des 12. Jahrhunderts, von welchem zahlreiche Schriften auf uns gekommen sind, über dessen Leben wir jedoch nur wenig Sicheres wissen. Die spärlichen Nachrichten, welche sich hierüber in seinen Werken vorfinden, haben zu widersprechenden Deutungen Anlaß gegeben. Wir lesen in seiner Schrift De luminaribus ecclesias an letzter Stelle (1. 4. c. 17): „Hon., Priester und Scholasticus (Vorsteher der Domschule) der Kirche von Augustodunum hat nicht zu verachtende Werkchen herausgegeben“. Es folgen die Titel von 22 Schriften, darunter eine „wunderbare“ (miro modo) Auslegung der Pfalmen und eine derartige des hohen Liedes, „daß die früheren Auslegungen im Vergleiche damit nichts bedeuten“... „Er blühete unter Heinrich V. Wer nach ihm schreiben wird, wird die Nachwelt sehen“. Manche haben das letzte Capitel wegen des darin enthaltenen Lobes dem H. abgesprochen. Da es jedoch in allen Handschriften dieses Werkchens vorkommt, da ferner die Zeitangabe (unter Heinrich V.) und die Unvollständigkeit des Verzeichnisses seiner Schriften auf die mittlere Lebenszeit des H. hinweist, so dürfen wir wol dessen Echtheit anerkennen. Bezüglich des Lobes meint die Hist. litt. de la France XII, 177, H. habe nur als Historiker berichten wollen, wie die Zeitgenossen über seine Schriften urtheilten. Ueberdies lassen einige Worte in der Einleitung zu diesem Büchlein, worin er sich seinen Neidern gegenüber damit tröstet, ihm werde das Licht der Wissenschaft zu Ruhm und Ehre verhelfen, und seine häufigen Klagen über Neid und Verkleinerung, sein wissenschaftliches Selbstgefühl durchblicken. Es fragt sich nun, ob die gewöhnliche Bedeutung von Augustodunum, Autun in Burgund, hier festgehalten werden könne. Lebeuf in seinem Recueil de divers écrits, Paris 1738, I, 254 ff. und viele Andere nach ihm haben dieses mit guten Gründen bestritten. Daß er vielmehr ein Deutscher war, geht daraus hervor, daß er in seinen Schriften nur deutscher Kaiser, deutscher Städte und deutscher, von den französischen abweichender kirchlicher Gebräuche erwähnt, daß er in seiner imago mundi Frankreich nur oberflächlich behandelt und von Burgund, seiner vorgeblichen Heimat, ganz schweigt, daß er in seiner historischen Summa nur deutsche Quellen benützt und in seinen philosophischen Werken eine auffallende Unbekannntschaft mit Streitfragen verräth, welche damals die gelehrte Welt in Frankreich bewegten (vgl. über den letzten Punkt Prantl, Gesch. der Logik II, 97). Eine Schrift über den Vorrang des Papstes über den Kaiser erörtert Fragen, welche damals in Deutschland von praktischer Bedeutung waren. Unter den Würdenträgern, denen er Schriften gewidmet hat, lesen wir die deutschen Namen Kuno und Gottschalk. Ja wir finden in seinen Werken sogar deutsche Worterklärungen, z. B. Sacram. c. 42. De paschali tempore. Osterum dicitur ab Orients etc. Gemma animae I. c. 299. Tonsura vulgo platta dicitur. Weitere Beispiele s. bei Cruel, Gesch. d. deutschen Pred. im Mittelalter, S. 131. Handschriften seiner Werke finden sich in alten Bibliotheken Süddeutschlands am häufigsten. Die Stiftsbibliothek St. Florian besitzt z. B. 7, die Grazer Universitätsbibliothek über 30, die Wiener Hofbibliothek ungefähr 50, die von München über 100 Codices, in denen einzelne oder auch mehrere Schriften des H. enthalten sind. Dagegen weisen die vier Quartbände des Catalogue général des manuscr. des biblioth. publ. des departements (1849—72) nur vier echte und ein unechtes Werk des H. in zusammen 6 Handschriften auf, darunter 3 ohne den Namen des H. Da die meisten angeführten Gründe Werken entnommen sind, welche in der ersten Hälfte des oben erwähnten chronologisch geordneten Verzeichnisses aufgezählt werden, so ist dadurch auch die Annahme der Hist. litt. de la France ausgeschlossen, daß H. erst in späteren Jahren nach Deutschland gewandert sei, um sich dort in die Einsamkeit zurückzuziehen. Auch die Thatsache, daß er seiner Psalmenerklärung das Psalterium gallicanum zu Grunde legt, beweist nichts gegen unsere Ansicht. Gerhoh von Reichersberg that das Gleiche. Ohne Zweifel war „Psalterium gallicanum“ schon damals nur mehr eine rein historische Bezeichnung für die in der katholischen Kirche am meisten verbreitete und seither als authentisch erklärte Psalmenübersetzung. Gerhoh zieht nur hie und da das Psalterium romanum als eine „alia translatio“ zu Rathe (z. B. zu Pf. 90, 6. 94, 4. 10. 101, 4 bei Migne 194, 558. 578 f. 602). Man hat daher vermuthet, Augustodunum bedeute hier nichts anderes als Augusta und somit habe man die Wahl zwischen Augsburg (Augusta Vindelicorum) und dem Flecken Augst bei Basel an der Stelle des ehemaligen Augusta Rauracorum, wo im 7. Jahrhunderte Ragnacarius Bischof war, welcher in einer alten Lebensbeschreibung Augustodunensis ecclesiae episcopus genannt wird. Auf diese Thatsache gestützt entschied sich Lebeuf für Augst. Da jedoch nach der Zerstörung des alten Augusta Rauracorum durch die Hunnen dieses Bisthum nach Basel verlegt wurde und die Bischöfe von Basel nachweislich seit dem 9. Jahrhundert ihren früheren Sitz in ihrem Titel nicht mehr zu erwähnen pflegten (vgl. Schöpflin, Alsatia illustrata, 177, 180, 677, Gams, series episc. 260). so hat die Annahme Wattenbach's, daß hier eine Verwechslung mit Augsburg vorliege, größere Wahrscheinlichkeit für sich, da auch Otto von Freising diese Stadt einmal Augustodunum nennt (Gesta Friderici IV, 3). Dann wäre H. ein Vorgänger Gerhoh's gewesen, welcher 1119—24 Scholasticus von Augsburg war.+) Korrekturgeändert aus: S. 75. Z. 23 v. u. [d. Red.]: Es ist kaum denkbar, daß Bischof Herimann von Augsburg (1096—1133), der das Bisthum um 50 Talente gekauft hatte und es mit dem Kaiser gegen den Papst hielt, vor seiner Aussöhnung mit dem Papste (1123) einen solchen Eiferer gegen die Simonie, wie Honorius es war, als Scholasticus seiner Domkirche geduldet hätte. Man lese sein Offendiculum, z. B. die Stelle: Qui aliunde ascendunt per pecuniam, non sacerdotes, sed fures sunt et latrones. Et licet centum infulis decorentur,... canes sunt etc. (Revue des sciences ecclés. 1877. I, 547, vgl. ib. II, 59. 64). Es bleibt jedoch die Möglichkeit, daß Honorius nach dem Rücktritte Gerhoh's (um 1123oder 1124) Domscholasticus von Augsburg wurde, in welche Zeit auch sein Werk „De luminaribus Ecclesiae“ fällt, worin er sich diesen Titel beilegt. Aber auch in dem Falle, daß unter Augustodunum Autun verstanden werden müßte, dürfte man die Anfänge seiner schriftstellerischen Wirksamkeit nicht dahin verlegen. Der kirchliche Ritus bei feierlichen Hochämtern, wie ihn der gleichzeitige Bischof von Autun, Stephan von Baugé (1112—1139), in seinem Tractatus de sacramento altaris (Migne 172, 1273 ff.) schildert, weicht von dem in der Gemma animae des Honorius beschriebenen in einzelnen Stücken ab, namentlich darin, daß nach Stephanus l. c. cap. XI das Pallium illis solis pontificibus datur, qui a sede apostolica mittuntur, während H.Honorius dasselbe nur dem Papste, den Patriarchen und Erzbischöfen zugesteht (Gemma animae I, c. 186, 221 ff.). Wenn demnach H.Honorius jemals in Autun als Domscholasticus gewirkt hat, so konnte dieses nur später der Fall sein, nachdem er sein siebentes Werk, die Gemma animae bereits verfaßt hatte. Doch fügt Wattenbach bei: „Noch verwickelter wird die Frage dadurch, daß nach einer Handschrift seines speculum ecclesiae die fratres Cantuariensis ecclesiae es waren, welche ihm schrieben und die er kurz zuvor besucht hatte (Czerny, Handschriften der Stiftsbibliothek St. Florian S. 106 Nr. 252). Er scheint ein weltberühmter Mann gewesen zu sein, doch ist es bis jetzt nicht gelungen, eine andere Spur von ihm zu finden, als die bedeutende Einwirkung, welche er vorzüglich auf die geistliche Poesie in Oesterreich ausgeübt hat."+) Korrekturgeändert aus: S. 75. Z. 15 v. u. [d. Red.]: Der nachhaltige Einfluß des H.Honorius, namentlich seines Speculum ecclesiae, auf die lateinische und deutsche Predigtlitteratur seiner und der nächstfolgenden Zeit ist erst in den letzten Jahren durch die Forschungen von Scherer, Schönbach, E. Schröder, Cruel, Linsenmayr u. A. nachgewiesen worden. Schon sein Zeitgenosse Werner von St. Blasien entnahm für seine Deflorationes s. Patrum dem H.Honorius volle 13 Predigten. Deutsche Homileten dagegen entlehnten ihm gewöhnlich einzelne Theile, wozu sich namentlich das in sich abgeschlossene Exordium oder die Legende eines Heiligen oder ein Exempel eignete. Vgl. Cruel, Gesch. der deutschen Predigt im M. A. 144 f., 156, 169, 171, 188, 193, 203. — Linsenmayr, Gesch. d. Pred. in Deutschland 194—200, 214, 218, 252. — E. Schröder im Anzeiger f. deutsches Alterthum VII, 178—82. Auch die Namen von vier hervorragenden Zeitgenossen, denen er Schriften gewidmet hat, nämlich des Abtes Kuno und seines Nachfolgers Simon+) Korrekturgeändert aus: S. 75. Z. 11 v. u. [d. Red.]: Der Name Simon findet sich nicht etwa bloß in einer Handschrift, wie Schröder a. a. O. meint, sondern wohl in den meisten. Diemer, welcher früher gleichfalls einen Schreibfehler vermuthet hatte, überzeugte sich bei einem Besuche von vier österreichischen und einer steirischen (Admont) Bibliothek, daß die Expositio in cantica in vielen Handschriften, darunter einige selbst aus dem 12. Jahrh., vorhanden ist und daß in allen ohne Ausnahme in der Widmung der Name „Symon“ steht (Sitzungsberichte der kais. Akad. d. Wissensch. in Wien, 28. Bd. S. 356). Auch das Cistercienserstift Rein bei Graz¶ besitzt zwei Handschriften dieses Werkes und in beiden findet sich der Name Symon. — In dem Namen Gottschalk vermuthete W. Scherer den gleichnamigen Abt von Heiligenkreuz (1136—1147). Dagegen wendet Schröder ein, das Inevitabile sei eine Jugendarbeit des H.Honorius, während Gottschalk erst 1136 zur Abtwürde erhoben wurde. Allein das dem Gottschalk gewidmete Werk de libero arbitrio (bei Migne col. 1223) ist vom Inevitabile (bei Migne col. 1192) wohl zu unterscheiden. Da es im Werke de luminaribus ecclesiae noch nicht erwähnt wird, so ist es jedenfalls nach 1123, möglicherweise erst nach 1136 verfaßt worden. Bedeutsamer ist die Einwendung Wattenbach's, ein Propst sei eben kein Abt. Doch könnte man entgegnen, daß es a. a. O. nicht einfachhin Godeschalco praeposito, sondern G. fide et opere sudanti in sancto proposito, verbo et exemplo gregi Christi praeposito heißt, in welchem Zusammenhange es recht gut im allgemeinengeändert aus: allge[797]meinen [d. Red.]einen Vorgesetzten bedeuten kann, um so mehr, da der Ausdruck offenbar zu dem Zwecke gewählt wurde, damit er sich mit dem vorhergehenden proposito reime. , eines Propstes Gottschalk und eines Thomas ("gratiam apostolici nominis sortitus“,+) Korrekturgeändert aus: S. 75. Z. 10 v. u. [d. Red.]: Die Redensart gratiam apostolici nominis sortitus bedeutet wahrscheinlich nichts weiter, als daß es eine Gnade ist, den Namen eines Apostels, nämlich des heil. Thomas zu führen. So sagt St. Augustin, der Lieblingsauctor des Honorius De civit. Dei lib. 15, c. 23, N. 1: Malachias Propheta propria quadam i. e. sibi proprie impertita gratia dictus est angelus. nach der Hist. litt. de la Fr. so viel als „Bischof") lassen sich in den bisher bekannten Verzeichnissen deutscher Kirchenfürsten nicht mit Sicherheit nachweisen. Der Abt Kuno von Siegburg, welcher 1126 Bischof von Regensburg wurde, wäre in der Zuschrift an seinen Nachfolger wol nicht als bereits Verstorbener (bonae memoriae) erwähnt worden.+) Korrekturgeändert aus: S. 75. Z. 6 v. u. [d. Red.]: Der Nachfolger des im J. 1126 auf den Augsburger Bischofssitz erhobenen Abtes Cuno zu Siegburg hieß gleichfalls Cuno. Vgl. Schröder a. a. O. Ob der erste Abt des 1120 gestifteten Benedictinerklosters Echenbrunn, Kuno, einen Simon zum Nachfolger gehabt hat, wissen wir nicht (vgl. Braun, Gesch. d. Bisch. von Augsb. II, 184) Vielleicht ist auch jener Christianus, dem die imago mundi gewidmet ist, als eigener Name zu verstehen (vgl. jedoch die Widmung der Psalmenauslegung: Christiano patri, wo der Angeredete nachweislich|Kuno hieß). Aus den Worten des H., „er verdanke oder schulde (debeam) dem Christian nicht nur seine Arbeit, sondern auch sich selbst um so mehr, da er einsehe, daß er nicht allein für sich, sondern für die ganze Welt geboren sei“ — hat man gefolgert, H. erkläre hier den Christianus für seinen geistigen Vater, also wol für seinen einstigen Lehrer. Doch erinnern die citirten Worte allzusehr an den Ausspruch des heil. Paulus Röm. 1, 14, er sei Hellenen und Barbaren, Weisen und Unweisen ein Schuldner. Diese allgemeine Deutung scheint hier darum den Vorzug zu verdienen, weil es gar zu sonderbar wäre, daß ein Lehrer seinem einstigen Schüler gegenüber sich als einen Unwissenden mit einem geistig Blinden, ja mit unvernünftigen Thieren vergleichen sollte, wie es Christian hier thut. Aus dem Titel solitarius, den sich H. in einigen Werken beilegt, und der Bezeichnung inclusus, welche auch in einzelnen Handschriften vorkommt, haben Manche gefolgert, daß er in seinen späteren Jahren Benedictiner geworden sei, eine Deutung, welche zwar mit dem damaligen Sprachgebrauche nicht unvereinbar ist (vgl. Pez, Thesaurus II, pag. IV und Du Cange s. v."inclusus"), aber auch durch denselben nicht besonders begünstigt wird. Dem H. wenigstens ist das Wort monachus sonst geläufig, von sich gebraucht er es aber nicht. Beachtenswerth ist gewiß die besondere Hervorhebung des heiligen Benedict in der Predigt auf alle Heiligen und eine eigene Rede zu Ehren des „heiligsten Vaters Benedict" ("unseres“ sagt er nicht, s. Migne 172, 977). Allein man darf nicht vergessen, daß er diese Predigten auf Bitten der „Brüder“ zunächst zu ihrem Gebrauche verfaßt hat. So darf man auch aus den Titulaturen, welche H. in diesen Predigtformularen gebraucht, nicht sofort auf seine persönlichen Verhältnisse schließen. Eine neue Schwierigkeit entsteht dadurch, daß H. schon an der Spitze der Gemma animae, des siebenten seiner Werke im oben erwähnten Verzeichnisse, solitarius genannt wird. Daß jenes Verzeichniß mindestens bis zur Hälfte chronologisch geordnet ist. hat W. Scherer überzeugend dargethan (Zeitschrift für d. österr. Gymnas. 1868, 567 ff.). Ist demnach H. aus der Einsamkeit an die Domschule berufen worden? Eine solche Berufung wäre gewiß nichts Unerhörtes gewesen und Cruel sucht dieselbe durch Andeutungen, welche sich in der Philosophia mundi befinden, wahrscheinlich zu machen. Allein Hauréau hat in seinen Singularités hist. et litt. 241 ff. dieses Werk ein für allemal seinem wahren Verfasser Wilhelm von Conches zurückgestellt. Scherer dagegen vermuthet, daß H. die Schrift De luminaribus ecclesiae zweimal herausgegeben habe, zum ersten Male am Abschlusse seiner Lehrthätigkeit, um sich dadurch in seine neue Stellung einzuführen uud dabei Rechenschaft abzulegen über sein bisheriges litterarisches Wirken und dann in einer späteren Periode seines Lebens, nachdem er auch die übrigen darin genannten Werke verfaßt. Diese habe er nun auch ins Verzeichniß aufgenommen, ohne jedoch seinen früheren Titel zu ändern. Da ferner das Offendiculum, worin H. gegen die Ehen der Geistlichen eifert, der Gemma nur um zwei Nummern vorausgeht, so weist Scherer auf die Möglichkeit hin, daß diese Arbeit zu jenen Verfolgungen Anlaß gegeben hätte, über welche sich H. wiederholt beklagt. Was ihn jedoch der Gegenpartei verhaßt machte, konnte ihn den Parteigenossen in der Fremde empfehlen. Und so wird auch die Annahme J. Diemer's wahrscheinlich, welcher in seinen „Beiträgen zur älteren deutschen Sprache und Litt.“ (Sitzungsberichte der philos.-hist. Classe d. Akademie d. Wissensch. in Wien Bd. 28, 127 ff., 356, vgl. auch Bd. 18, 203 ff., 256 ff. und Bd. 55, 287 ff.) diesen Standeswechsel des H. mit der in jener Zeit durchgeführten inneren Reform einzelner österreichischer Klöster und der zu diesem Zwecke erfolgten Berufung auswärtiger frommer und gelehrter Männer in Beziehung gebracht und es wahrscheinlich zu machen versucht hat, daß H. seine späteren Jahre in Göttweig als Mitglied des Stiftes oder als Gast verlebt habe. H. benutzte nämlich in seiner historischen Summa eine gewisse Quelle in derselben Fassung, die uns eine Göttweiger Handschrift, und nur diese, erhalten hat. Ein von Pez aufgefundenes sehr altes Verzeichniß von Büchern, welches ein Bruder Heinrich der Kirche von Göttweig geschenkt hat, weist auffallend viele Werke des H. auf, darunter das Eucharibtion, welches H. einem nur mit dem Anfangsbuchstaben H. bezeichneten Gelehrten, nach Diemer wol so viel als „Heinrich“ gewidmet hat. Diesen Göttweiger Bruder Heinrich hält Diemer für eine und dieselbe Persönlichkeit mit dem Dichter Heinrich „von Göttweig“ (oder nach Heinzel und Scherer „von Melk"), welcher die Werke des H. viel benützt hat. — Auch die Zeit seiner Wirksamkeit ist uns nur in den allgemeinsten Umrissen bekannt. Daß H. unter Heinrich V. (1106—1125) blühete, sagt er uns selbst. Seine Imago mundi, die zwölfte Schrift des erwähnten Verzeichnisses im Werke De luminaribus wurde nach einer Andeutung II, 93 wahrscheinlich 1122 verfaßt. Auch die unmittelbar darauf folgende Schrift Summa gloria de apostolico et augusto gehörte derselben Zeit an, denn sie bezieht sich offenbar auf den Investiturstreit, welcher eben damals beigelegt wurde. — Das Jahr seines Todes ist unbekannt.+) Korrekturgeändert aus: S. 77. Z. 16 v. o. [d. Red.]: Einen wenigstens als terminus ante quem non brauchbaren chronologischen Anhaltspunkt bieten die Worte in der Gemma animae I, 120: Noviter Urbanus II. Papa undecimam (præfationem) de S. Maria addidisse non ignoratur, quae a pluribus ubique frequentatur. Diese Präfation soll auf der Synode von Piacenza 1095 eingeführt worden sein. Hefele, Concil. Gesch. V, 218. 2. Aufl. Doch hat Wilmans durch Vergleichung der Handschriften seiner Imago mundi nachgewiesen, daß die letzte, nach 1152 erschienene Bearbeitung dieses Werkes wahrscheinlich noch von H. selbst besorgt worden und er somit erst nach dem genannten Jahre gestorben ist. — Als Schriftsteller verzichtet H. freiwillig auf Selbständigkeit. Er will nur zum Gebrauche derer, welche nur wenige Bücher zur Hand haben, das von den alten Meistern Ambrosius, Augustinus, Hieronymus, Gregorius u. A. Gesagte zusammenstellen, wie er es wieder und wieder versichert. Seine bisher gedruckten Werke findet man mit nur zwei Ausnahmen im 172. Bande von Migne's lateinischer Patrologie. Ueber die älteren Ausgaben geben Fabricius in seiner Bidlioth. lat. med. et inf. aetatis. Pez in der Einleitung zum 2. Bande seines Thesaurus, Hamberger in den „Zuverlässigen Nachrichten“ IV, 245 ff. und die Hist. litt. de la Fr. Auskunft. Migne hat die Philosophia mundi noch für ein Werk des H. gehalten. Da sich deren Verfasser darin auf seine Glossulae super Platanem bezieht, so hat man auch den von Vict. Cousin aufgefundenen Commentarius in Timaeum Platonis dem H. zugeschrieben und daher finden wir bei Migne einige Bruchstücke daraus. — Bei Aufzählung der Werke des H. folgen wir der von ihm selbst angegebenen Ordnung und schließen die noch nicht gedruckten mit Klammern ein: 1) „Eluci darium“, ein Compendium der gesammten Glaubenslehre (einen Auszug daraus gab Cramer in seiner Fortsetzung Bossuet's VI, 209 ff.). Es fand großen Beifall, wurde sogar dem Anselm, Lanfrank, ja dem h. Hieronymus zugeschrieben und in mehrere Sprachen übersetzt. In deutscher Uebersetzung wurde es bis zum J. 1500 schon 13mal gedruckt (Hain 8803 ff.)+) Korrekturgeändert aus: S. 77. Z. 14 v. u. [d. Red.]: Jener Elucidarius, welcher bereits im 12. Jahrh. ins Deutsche übertragen worden war, und in dieser Uebersetzung noch dreizehn Druckausgaben erlebt hat, ist ein anonymes lateinisches Handbüchlein der Natur- und Weltkunde aus dem 12. Jahrh., welches seinen Titel und seine Gesprächsform dem theologischen Elucidarium des Honorius, aber auch seinen Inhalt hauptsächlich dessen naturgeschichtlichen Werken entlehnt hat. (Cruel, Gesch. d. deutsch. Predigt im M. A. 124.) Doch finden sich in dieser seiner Jugendarbeit, die er auf Bitten seiner Mitschüler verfaßt zu haben erklärt, einige Ungenauigkeiten, doch keineswegs so viele, als sie Nic. Eymericus in seinem Elucidarium elucidarii nachzuweisen versucht hat. 2) „Sigillum Mariae“ im Anschlusse an das Hohe Lied. 3) „Inevitabile“ über Freiheit und Prädestination. 4) „Speculum ecclesiae“, eine Sammlung von Predigten auf Sonnund Festtage. 5) „Offendiculum s. de incontinentia sacerdotum“. Es galt lange als verloren, bis es Diemer 1856 im Stifte Melk in einer Abschrift aus dem 18. Jahrhundert und Dr. Nolte 1871 in einer alten Handschrift der Lütticher Bibliothek, welche einst der Benedictinerabtei St. Trond gehört hatte, wiederfand. Nolte veröffentlichte den Text in der Revue des sciences ecclésiastiques 1877 IV. sér. t. 5, 541 ff. und t. 6, 56 ff. Wir finden hier die Citate Diemer's wieder, aber nicht dessen Capitelabtheilung. Auch beweisen|einzelne Varianten, daß die Lütticher Handschrift nicht das Original der Melker Abschrift sein kann. 6) „Summa totius“, eine Weltchronik vom Anfange der Welt bis 1135. Nur der letzte Theil vom Jahre 726 an wurde zuerst in Pertz, Mon. Germ. SS. X, 128 ff. und dann von Migne abgedruckt. 7) und 8) „Gemma animae“ und „Sacramentarium“ sind liturgischen Inhalts. 9) „Neocosmus s. Hexaemeron". 10) „Eucharistion“. 11) „Cognitio vitae“ fehlt hier bei Migne, weil es schon im Anhange zu den Werken des heil. Augustinus, dem es einst zugeschrieben wurde, abgedruckt worden war. 12) „Imago mundi“, eine Beschreibung der ganzen Welt, welche auch eine kurze Chronik enthält. 13) „Summa gloria sive de Apostolico et Augusto“. 14) „Scala, coeli de gradibus visionum". 1 5) ("De anima et de Deo quaedam ex Augustino excerpta") wurde von Pez zu Melk gefunden, als der 2. Band seines Thesaur. bereits gedruckt war. 16) „Expositio totius psalterii cum canticis"). Nur einige Proben aus diesem umfangreichen Werke (bei Migne Col. 269 bis 312) sind bisher gedruckt worden. 17) Eine Erklärung des Hohen Liedes. 18) „Evangelia, quae s. Gregorius non exposuit“, noch nicht aufgefunden. 19) ("Clavis physicae"), wurde von Pez zu spät aufgefunden, wie Nr. 15. Mehrere Proben daraus gibt Bach in seiner Dogmengesch. des MA I, 396, II. 300 ff. 20) ("Refectio mentium, de festis Domini et sanctorum"). 21) ("Pabulum vitae de praecipuis festis") sind noch nicht aufgefunden worden. Vgl. jedoch, was M. Denis, Codices mss. theol. biblioth. palat. Vindod. II, 1454 und 2028 hierüber fagt. 22) „De luminaribus ecclssiae, s. de scriptoribus ecclesiasticis“. Außerdem fand Pez in österreichischen Klöstern noch einige andere kurze Werke unter dem Namen des H., für dessen Autorschaft auch innere Gründe sprechen, nämlich: 23) „De 10 plagis Aegypti“. 24) „Scala coeli minor" (wird nur vermutungsweise dem H. zugeschrieben).+) Korrekturgeändert aus: S. 78. Z. 26 v. o. [d. Red.]: Die Scala coeli minor ist nur eine Separatabschrift des Exordiums der Predigt auf Quinquagesima im Speculum ecclesiae des Honorius. Auch die kurze Abhandlung: de X plagis Aegypti findet sich in sehr verkürzter Gestalt als Bestandtheil der Predigt auf den 7. Sonntag nach Pfingsten in dem gleichen Werke. 25) „Liber 12 quaestionum“. Die Hauptfrage, auf welche sich die übrigen mittelbar beziehen, ist die, ob der Erzengel Michael oder der heilige Petrus einen höheren Rang einnehme. 26) „Quaestiones 8 de angelo et de homine“. 29) „De animae exilio st patria s. de artibus. 28) „De libero arbitrio" (von Nr. 3 verschieden) mit einem Anhange von Belegstellen aus mehreren Vätern. 29) „De vita claustrali“. 30) „De solis affectibus". Schon früher waren unter des H. Namen bekannt: 31) „De haeresibus“. 32) „Series romanorum pontificum". Zweifelhaft sind: 33) „Quaestianes et ad easdem responsiones in 2 Salamonis libros Proverb. et Eccl.“+) Korrekturgeändert aus: S. 78. Z. 20 v. u. [d. Red.]: Die Quaestiones in duos Salomonis libros sind zwar ein durch wenige Umstellungen und Aenderungen schlecht verhülltes Plagiat aus Salonius, einem Schriftsteller des 5. Jahrhs. Doch ist dieses kein Grund, um ihre Echtheit zu bezweifeln. Auch seine Summa totius ist größtentheils aus den Rosenfelder Annalen ausgeschrieben worden und andere Schriftsteller sind mit den Werken des Honorius auf ähnliche Weise verfahren. Stanonik. Trithemius führt noch an: 34) ("De anima lib. 1"). 35) ("Dialogus ex opusculis Augustini I. 1"). Pez meint, Trithemius habe aus Nr. 15 drei Werke gemacht: 15, 34 und 35. Denis fand jedoch die Unterscheidung des Werkes De anima vom Dialogus als richtig (a. a. O. II, Col. 1307) 36) ("Epistolarum ad diversos lib. 1"). Endlich wird in der erwähnten Schenkung des Göttweiger Bruders Heinrich (bei Pez) noch ein Werk mit dem räthselhaften Titel: 37) ("Suum quid virtutis de virtutibus et vitiis") erwähnt.

    • Literatur

      Vgl. außer der bereits citirten Lit. besonders Wattenbach, Deutschl. Geschichtsquellen, 4. Aufl. 1877. I, 73 u. II, 197 ff. Wilmans in Pertz, Mon. Germ. Script. X, 125 ff. Wetzer und Welte, Kirchenlex. V, 312 f. Biographie générale XXV, 79 ff. Bach a. a. O. Die Artikel von Wilmans, Pez, Fabricius und der aus der Hist. litt. de la Fr. sind auch dem 172. Bde. von Migne's Patrol. vorgedruckt.

  • Autor/in

    Stanonik.
  • Zitierweise

    , "Honorius Augustodunensis" in: Allgemeine Deutsche Biographie 13 (1881), S. 74 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd119066548.html#adbcontent

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