Lebensdaten
1837 – 1897
Geburtsort
Prag
Sterbeort
Igls (Tirol)
Beruf/Funktion
Mediziner ; Gerichtsmediziner
Konfession
katholisch
Normdaten
GND: 117526630 | OGND | VIAF: 71509925
Namensvarianten
  • Hofmann, Eduard (bis 1884)
  • Hofmann, Eduard Ritter von
  • Hofmann, Eduard (bis 1884)
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Zitierweise

Hofmann, Eduard Ritter von, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd117526630.html [28.03.2024].

CC0

  • Genealogie

    V Eduard, Dr. med., Hausarzt d. Siechenanstalt am Karlshofe in P.;
    M Thekla ( 1883), T d. Nikolaus Trapp u. d. Kunigunde Baumann;
    Prag 1868 Leopoldine (* 1848), T d. Karl Bendl u. d. Anna Kufner;
    2 S.

  • Biographie

    H. schloß sein Medizinstudium in Prag 1861 mit der Promotion ab. Seine Fachausbildung erfuhr er im gerichtsmedizinischen Institut an der böhmischen Fakultät unter Popel. Nach dessen Tod (1864) wurde er mit der Supplierung der Lehrkanzel betraut. 1865 erreichte er die Dozentur für Staatsarzneikunde, 1869 wurde er als ordentlicher Professor der Staatsarzneikunde nach Innsbruck, 1875 nach Wien berufen.

    H., ein Meister des Experimentes, gehört zu den Begründern der modernen, auf exakter Forschung beruhenden wissenschaftlichen gerichtlichen Medizin. Er wußte das reiche Material, das er seinem Institut als Landesgerichtsanatom und als Prosektor der Stadt Wien sichern konnte, in völlig neuer Weise zu sichten und zu werten. So vermochte er auch, das Museum seines Institutes mit seinen einzigartigen Sammlungen aufzubauen. Weiter setzte er durch, daß er und seine Assistenten beim Landesgericht als ständige Sachverständige zur Begutachtung von Körperverletzungen, Sexualdelikten und Fruchtabtreibungen zugezogen wurden. Damit war der Entwicklung der klinischen gerichtlichen Medizin gedient. Auch die gerichtliche Psychopathologie und die Toxikologie beherrschte er. Sein grundlegendes „Lehrbuch der gerichtlichen Medizin“ (1878, 10 und 111927) erlebte in 9 Jahren 8 Auflagen und wurde ins Französische, Russische, Italienische und Spanische übersetzt. Viele seiner Publikationen galten dem Kindesmord, für dessen Erkennung er differenzierte Untersuchungsmethoden ausarbeitete. Er lehrte vitale und postmortale Verbrennungen durch den Nachweis von Kohlenmonoxyd im Blut bei lebend Verbrannten zu unterscheiden. Untersuchungen über „plötzlichen Tod aus natürlicher Ursache“ erlaubten die Abgrenzung gegenüber Gewaltverbrechen. – Seine Gutachtertätigkeit sicherte ihm einen hervorragenden Ruf, sie dokumentiert seinen Scharfsinn, seine Kombinationsgabe und seine eminenten juridischen Kenntnisse.

    H. war ein hervorragender akademischer Lehrer. Zu seinen engeren Schülern zählten: E. Zillner, A. Paltauf, P. Dittrich, A. Haberda, M. Richter und F. Reuter. Seine Schule wurde im Ausland durch Fagerlund (Finnland), Katayama und Okamoto (Japan), Carrara und Modica (Italien), Harbitz (Norwegen), Geill (Dänemark), Puppe (Berlin) vertreten.|

  • Auszeichnungen

    Seit 1876 Mitgl., seit 1888 Präs. d. Obersten Sanitätsrates;
    Hofrat (1888).

  • Werke

    Weitere W u. a. Die Respiration während d. Geburt mit bes. Rücksicht auf d. Einathmen v. Fruchtwasser als Hilfsmittel z. Erkenntnis d. auf natürl. Wege eingetretenen Todes d. Neugeborenen, Habil.schr. 1865 (Ms. im Gerichtsmed. Inst. in Wien);
    Btr. z. Lehre v. d. forens. Beurtheilung v. Verbrennungen, in: Prager Vj.schr. f. prakt. Heilkde. 105, 1870;
    Über d. forens. Nachweis d. Blutkörperchen in Blutspuren, in: Berr. d. naturwiss.-med. Ver. in Innsbruck, 1872;
    Über vorzeitige Athembewegungen in forens. Beziehung, in: Vj.schr. f. gerichtl. Med. NF 19, 1873;
    Die forens. wichtigsten Leichenerscheinungen, ebd. 25, 1876;
    Über d. Tod durch Erhängen, in: Mitt. d. Ver. d. Ärzte in Niederösterr., 1876, 2. Bd., Nr. 8;
    Zwei aus d. Wasser gezogene menschl. Skelette, Bemerkungen üb. d. sog. Fettwachs, in: Wiener med. Wschr. 29, 1879, Nr. 5-7;
    Über Stichwunden in Bezug auf d. verletzende Werkzeug u. dessen Erkennung, in: Med. Jbb., 1881, Nr. 2;
    Über d. Effekt d. sog. Schultzeschen Schwingungen, in: Wiener med. Bll., 1884, Nr. 34;
    Über Veränderungen d. menschl. Körpers nach d. Tode, 1885;
    Atlas d. gerichtl. Med., = Lehmanns Handatlanten 18, 1897, Neu bearb. Aufl. 1908, hrsg. v. G. Puppe. -
    Mitarbeiter: Real-Enc. d. ges. Heilkde., hrsg. v. A. Eulenburg;
    seit 1880 Referent üb. d. jährl. Arbb. auf d. Gebiete d. gerichtl. Med. u. forens. Psychopathol. in d. Virchow-Hirschschen Jbb.

  • Literatur

    ADB 50;
    Festschr. f. E. v. H., = Vj.schr. f. gerichtl. Med. u. öffentl. Sanitätswesen, 3. Folge, Bd. 8, Suppl.-H., 1894 (Biogr. v. A. Haberda, W-Verz., P);
    F. Straßmann, ebd., 14. Suppl.-H.;
    Wiener med. Wschr. 47, 1897, S. 1680-82;
    J. Tandler, in: Wiener klin. Rdsch. 11, 1897;
    P. Dittrich. in: Prager med. Wschr. 22, 1897;
    A. Haberda, in: Wiener klin. Wschr. 10, 1897;
    P. Pellacani, in: Ann. del Laboratorio di medicina legale dell' Univ. di Bologna, 1900, Nr. 1 (P);
    F. Reuter, E. H.s Erbe, in: Nova Acta Lopoldina NF 9, 1940, S. 563-632;
    ders., Gesch. d. Wiener Lehrkanzel f. gerichtl. Med. v. 1804-1954, 1954 (P);
    F. Huter, 100 J. Med. Fak. Innsbruck II, 1969, S. 267-69 (P);
    BJ II.

  • Porträts

    Denkmal v. M. Dobril (Wien, Arkadenhof d. Univ.).

  • Autor/in

    Marlene Jantsch
  • Zitierweise

    Jantsch, Marlene, "Hofmann, Eduard Ritter von" in: Neue Deutsche Biographie 9 (1972), S. 450-451 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd117526630.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographie

    Hofmann: Eduard Ritter von H., Arzt und Professor der gerichtlichen Medicin in Wien, geboren zu Prag am 27. Januar 1837, am 27. August 1897 in Abbazia, wohin er sich zur Wiederherstellung seiner Gesundheit begeben hatte, studirte und promovirte 1861 in seiner Vaterstadt, war bis 1865 Assistent an der Lehrkanzel für gerichtliche Medicin, habilitirte sich darauf als Privatdocent und war mit dem Unterricht dieses Faches in czechischer Sprache betraut, bis er 1869 einem Ruf als ordentlicher Professor der gerichtlichen Medicin und Staatsarzneikunde nach Innsbruck folgte. Diese Stellung vertauschte er 1875 mit einer gleichen in Wien, wo er bis kurz vor seinem Lebensende wirkte. 1884 wurde er durch Verleihung des Ordens der eisernen Krone in den Ritterstand erhoben. H. gehört zu den hervorragenden Gerichtsärzten des 19. Jahrhunderts. Indem er die Hülfsmittel der neueren Technik und die exacten naturwissenschaftlichen Methoden, Thierversuch und mikroscopische Untersuchung planmäßig auch für die gerichtliche Medicin verwerthete, gelang es ihm, mehrere Capitel seiner Wissenschaft, die Lehre von der Verbrennung, Strangulation, Fettwachsbildung u. a. durch wichtige Funde zu erweitern und umzugestalten. Diese, in zahlreichen Einzelveröffentlichungen niedergelegten Ergebnisse hat H. für sein Haupt- und Lebenswerk, das sehr beliebte und öfter aufgelegte, auch in fremde Sprachen übersetzte „Lehrbuch der gerichtlichen Medicin“ (1878) verwerthet.

    • Literatur

      Vgl. noch Biogr. Lex. herv. Aerzte, hsg. v. A. Hirsch u. E. Gurlt III, 250.

  • Autor/in

    Pagel.
  • Zitierweise

    Pagel, Julius Leopold, "Hofmann, Eduard Ritter von" in: Allgemeine Deutsche Biographie 50 (1905), S. 434 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd117526630.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA