Lebensdaten
1739 – 1807
Geburtsort
Meiningen
Sterbeort
Gießen
Beruf/Funktion
Jurist ; hessischer Staatsmann
Konfession
lutherisch
Normdaten
GND: 116466405 | OGND | VIAF: 10598126
Namensvarianten
  • Gatzert, Christian Hartmann Samuel Freiherr von
  • Gatzert, Hartmann Freiherr von
  • Gatzert, Christian Hartmann Samuel Freiherr von
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Objekt/Werk(nachweise)

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Zitierweise

Gatzert, Hartmann Freiherr von, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd116466405.html [29.03.2024].

CC0

  • Genealogie

    V Joh. Vitus (1688–1753), Mädchenschullehrer in M., S d. fürstl. Silberdieners Lorenz in M.;
    M Cath. Christiane Charl. (1703–87), T d. Pfarrers Johs. Adam Hunneshagen in Leutersdorf u. d. Anna Sophia Köhler;
    Gießen 1769 Cath. Ernestine Sophie (1739–1812), T d. Forstmeisters Frdr. Wilh. Haberkorn in G. u. d. Barbara Wilh. Follenius; kinderlos.

  • Biographie

    Nachdem G. bis 1756 in seiner Vaterstadt das Lyzeum besucht hatte, widmete er sich seit 1757 in Göttingen dem Studium der Geschichte, der Philologie, der Naturwissenschaften und der Medizin, besonders aber der Rechtswissenschaft; unter anderem waren Ayrer, der ihn besonders unterstützte, Pütter und Selchow seine Lehrer. 1764 wurde er zum Dr. iur. promoviert, nachdem er inzwischen eine Hofmeisterstelle bei Johann von Uslar eingenommen hatte, aber zugleich noch Mitglied des Philologischen Seminars gewesen war. Im gleichen Jahr wurde er außerordentlicher Professor in Göttingen. Schon nach 3 Jahren, nachdem er Reisen durch Holland und England gemacht hatte, wurde er zum ordentlichen Professor der Rechte und des Reichsrechts nach Gießen berufen (1772 Syndikus der Universität, 1773 Geheimer Regierungsrat). 1778/79 unterstützte G. den Grafen von Solms-Rödelheim bei der Neuorganisation der Verwaltung der Grafschaft. Am 22.2.1782 wurde er im Darmstädter Staatsministerium Geheimer Referendarius und erster Oberappellationsgerichtsrat.

    Schon als Gießener Professor hatte G. durch Rechtsgutachten, wie das über die Herrschaft auf dem Main, und durch die Geschichte der ehemaligen mainzischen geistlichen Gerichtsbarkeit in Hessen sich an der Begründung der Rechtsgrundlagen der hessischen Politik beteiligt. 1785 erschien sein Gutachten über die Aufhebung der Mainzer Klöster. Vor allem war G. die Stütze Landgraf Ludwigs IX. im Prozeß gegen Moser und in dem beim Reichshofrat schwebenden Verfahren wegen der drohenden Reichsexekution; so war er auf Vorschlag des Geheimen Rats wegen seiner hervorragenden Fähigkeiten auf dem Gebiete des Staats- und des bürgerlichen Rechts berufen worden. In der Angelegenheit der Beschlagnahme der Mainzer Universitätsgüter erlangte G. schließlich nach ungünstigem Ausgang des Verfahrens beim Reichshofrat einen Vertagungsbeschluß des Reichstags. G. hatte bald eine überragende Stellung gegenüber seinen Kollegen, freilich von ihnen beneidet. Die Neuordnung der rechtsrheinischen Ämter der Grafschaft Hanau-Lichtenberg war eines der von ihm allein verantwortlich geführten Regierungsgeschäfte. Als fürstlicher Kommissar bei den Landständen war er, obwohl kurz vorher noch Opponent der Regierung als Vertreter der Universität auf der Prälatenbank, nunmehr Gegner des landständischen Wesens, konnte jedoch die Auflösung der Landstände mit Rücksicht auf die Staatsgläubiger nicht erreichen. Seit 1792 führte er die auswärtigen Angelegenheiten selbständig. Sein Vertrauen in Österreich wurde aber schließlich sehr enttäuscht, als er als außerordentlicher Gesandter am kaiserlichen Hof weilte. Inzwischen war in Darmstadt die Stimmung umgeschlagen; die französische Partei unter Oberstallmeister Freiherr von Barkhaus-Wiesenhütten hatte die Oberhand gewonnen. Verhandlungen mit Frankreich wurden gegen G.s Willen eingeleitet. Die ihm nunmehr gegebenen Instruktionen liefen seiner Überzeugung zuwider. - Ein erstes Entlassungsgesuch war im September 1798 vorausgegangen, am 8.5.1799 wurde ein zweites dann genehmigt. Körperlich - sein Gehör und sein Gesicht hatten stark nachgelassen - und seelisch gebrochen, schied er, der in Treue seinem Herrn gedient hatte im Sinne des aufgeklärten Absolutismus, aus dem Dienst. Seine wissenschaftliche Vielseitigkeit, seine Gründlichkeit und seine Gewandtheit der Darstellung hatten ihn einst empfohlen; ruhigen Zeitläuften war er durchaus gewachsen. Ihm, dem weltfremden Doktrinär, fehlte es an der weltmännischen Gewandtheit in schwierigen Situationen, wo es zur Erhaltung der Selbständigkeit der Landgrafschaft eines feinen Gespürs für die Verschiebung der Machtverhältnisse bedurft hätte. Er kannte nur die Traditionsgebundenheit und konnte sich in die neue Zeit nicht schicken. Sein System war überholt.

  • Literatur

    ADB VIII;
    Strieder IV (vollst. Bibliogr., Nachträge in Bd. 6, 7, 9 u. 16);
    J. R. Dieterich, Ein Gießener Professor als hess. Staatsmin., in: Archiv f. hess. Gesch. u. Altertumskde. NF 5, 1907, S. 462-514 (P).

  • Porträts

    Kupf. v. C. Feising nach Zeichnung v. F. J. Hill, 1794 (Darmstadt, Regierung), Abb. b. Dieterich, s. L.

  • Autor/in

    Friedrich Knöpp
  • Zitierweise

    Knöpp, Friedrich, "Gatzert, Hartmann Freiherr von" in: Neue Deutsche Biographie 6 (1964), S. 91-92 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd116466405.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographie

    Gatzert: Christian Hartmann Samuel Freiherr v. G., großherzogl. hessischer Staatsminister, Regierungs- und Oberappellationsgerichtspräsident, war geb. am 4. Juni 1739 zu Meiningen, wo sein Vater Mädchenschullehrer war. Bis zum J. 1756 besuchte er das Lyceum seiner Vaterstadt, bezog dann 1757 die Universität Göttingen, wo er neben historischen und philologischen anfangs, da er sich der Medicin zu widmen gedachte, naturwissenschaftliche und medicinische Collegia besuchte, dann aber, als er sich für das Rechtsstudium entschieden hatte, bei Gebauer, Ayrer, Pütter, Selchow u. a. m. juristische Vorlesungen besuchte. Im J. 1761 übernahm er eine Hofmeisterstelle bei Herrn v. Uslar, gab dieselbe aber mit dem Ende des J. 1763 wieder auf. Nachdem er im März 1764 die juristische Doctorwürde erhalten hatte, wurde er im October desselben Jahres außerordentlicher Professor der Rechte in Göttingen. Nach gelehrten Reisen in Holland und England folgte er im J. 1767 dem Ruf als ordentlicher Lehrer der Rechte und Syndicus der Universität Gießen. Er widmete sich seinem neuen Vaterlande mit warmer Anhänglichkeit, von welcher mehrere sehr vortheilhafte auswärtige Dienstanträge ihn abzuziehen nicht vermochten. Im J. 1779 wurde er von den Grafen des obersächsischen Kreises zum Reichskammergerichts-Beisitzer präsentirt, und vom Kammergericht mit großem Beifalle pro receptibili erklärt; da indessen über die Präsentationsbefugniß selbst|unter den Ständen des obersächsischen Kreises Streitigkeiten entstanden, so erfolgte einige Jahre nachher eine neue Präsentation von Seiten des preußischen Hofes, welche das baldige Einrücken in die Assessorstelle zur Folge gehabt haben würde. Jedoch der Landgraf von Hessen-Darmstadt ernannte ihn zum Mitglied des Staatsministeriums und in der Folge zugleich zum Regierungs- und Oberappellationsgerichtspräsidenten. Nach dem Tode des Landgrafen Ludwig IX. wurde G. auf Empfehlung von dessen Nachfolger im J. 1790 von Kurpfalz als damaligem Reichsverweser, in den Reichsfreiherrnstand erhoben, im J. 1797 als außerordentlicher Gesandter an den Wiener Hof und von da als Subdelegirter zur Reichsfriedensdeputation nach Rastadt abgesendet. Nach Beendigung des Rastadter Congresses bat er um seine Dienstentlassung und erhielt dieselbe mit einem ansehnlichen Ruhegehalt und mit Beibehaltung aller mit dem bekleideten Ministerialposten verbundenen Auszeichnungen und Vorzüge. Er privatisirte hierauf seit dem J. 1800 zu Gießen in philosophischer Zurückgezogenheit und endigte daselbst seine thätige und ruhmvolle Laufbahn im 68. Lebensjahre, nachdem er 33 Jahre dem hessischen Staate in den wichtigsten Angelegenheiten die ersprießlichsten Dienste geleistet hatte. — Außer seinen, in den Pütter’schen, Meusel’schen und Strieder’schen Litteratur- und Gelehrtengeschichten verzeichneten gelehrten Schriften ist er Verfasser mehrerer gedruckter Staatsschriften, welche von 1790 bis 98 erschienen sind.

  • Autor/in

    Walther.
  • Zitierweise

    Walther, "Gatzert, Hartmann Freiherr von" in: Allgemeine Deutsche Biographie 8 (1878), S. 413-414 unter Gatzert, Christian Hartmann Samuel Freiherr von [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd116466405.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA