Lebensdaten
1848 – 1907
Geburtsort
Nürtingen
Sterbeort
Freiburg (Breisgau)
Beruf/Funktion
Jurist
Konfession
keine Angabe
Normdaten
GND: 138935521 | OGND | VIAF: 95543689
Namensvarianten
  • Rümelin, Gustav Friedrich Eugen
  • Rümelin, Gustav
  • Rümelin, Gustav Friedrich Eugen
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Objekt/Werk(nachweise)

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Zitierweise

Rümelin, Gustav, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd138935521.html [28.03.2024].

CC0

  • Genealogie

    V Gustav v. R. (s. 1);
    M Marie Schmoller;
    B Max v. R. (s. 3);
    Leipzig 1881 Susette (1856–1931), T d. Viktor v. Meibom (1821–92), Jurist (s. NDB 16), u. d. Amelie Ries (1834–1909);
    1 S Gustav Adolf Viktor (1882–1914 ⚔), Doz. f. physikal. Chemie an d. TH Aachen (s. L).

  • Biographie

    R. wuchs 1850-65 in Stuttgart auf. Nach einem Jahr am Lycée imperial in Straßburg legte er 1867 in Stuttgart das Abitur ab, begann das Studium der Rechtswissenschaften in Heidelberg (u. a. bei K. A. v. Vangerow u. A. Renaud) und wechselte 1868 nach Tübingen. 1869 trat er als Einjährig-Freiwilliger in das 2. Württ. Reiter-Rgt. ein. mit dem er am Krieg 1870/71 (Dez. 1870 Lt.) teilnahm. 1873/74 absolvierte er die Prüfungen für den württ. höheren Justizdienst, habilitierte sich 1875 mit einem Werk zur Ausschlußwirkung des Urteils und war als Privatdozent für Röm. Recht in Göttingen tätig. 1878 ao. Professor, wurde er im selben Jahr als o. Professor für Röm. Recht nach Freiburg (Br.) berufen. Seit 1893 war R. Vertreter der Univ. Freiburg in der Ersten Bad. Kammer. In seiner Freiburger Antrittsschrift kam er im Anschluß an Rudolf Hermann Lotze (1817–81) und Christoph Sigwart (1830–1904) bei der Analyse der jur. Begriffsbildung zu dem Ergebnis, daß sich die jur. Unterscheidungen von den bestimmenden Begriffsmerkmalen ableiten lassen, da diese voneinander abhängen. Daran knüpfte er 1883 in „Die Teilung der Rechte“ an. In seinem bekanntesten Werk „Werturteile und Willensentscheidungen im Zivilrecht“ (1891, ²1912) legte er dar, daß die|Rechtsanwendung nicht eine rein logische Operation ist, sondern Zweckmäßigkeitserwägungen und andere Werturteile voraussetzt und daß bei der Begriffsabgrenzung auf diese zurückgegriffen werden muß. Der Vermittlung des BGB widmete R. 1896 die kleine Schrift „Der civilistische Unterricht und das bürgerliche Gesetzbuch“. 1898 wurde seine Professur umgewidmet in eine für Röm. und Dt. Bürgerliches Recht, die er bis zu seinem Tod innehatte. R., der sich als Kritiker einer reinen Begriffsjurisprudenz verstand, wird unter die Vorläufer der sog. Freirechtsbewegung gerechnet. Mit seiner stark begriffsorientierten und zergliedernden Vorgehensweise wurde er in seiner Wirkung schon bald von der Interessenjurisprudenz, der sein jüngerer Bruder Max angehörte, überholt.|

  • Auszeichnungen

    GR;
    Rr.kreuz Bertholds I. (1906).

  • Werke

    Weitere W Zur Lehre v. d. exceptio rei iudicatae, 1875;
    Jur. Begriffsbildung, 1878;
    Obligation u. Haftung, in: Archiv f. d. civilist. Praxis 68, 1885, S. 151-216;
    Methodisches üb. jur. Personen, 1891;
    Zweckvermögen u. Genossenschaft, 1892;
    Dienstvertrag u. Werkvertrag, 1905.

  • Literatur

    H. Hoeniger, in: Bad. Biogrr. VI, 1935, S. 568-71;
    H. Rosin, in: DJZ 1907, S. 750 f.;
    BJ XII, Tl.;
    zu Gustav Adolf Viktor:
    Ferrum (N. F. d. Metallurgie) 12, 1915, S. 137.

  • Autor/in

    Wolfgang Forster
  • Zitierweise

    Forster, Wolfgang, "Rümelin, Gustav" in: Neue Deutsche Biographie 22 (2005), S. 224-225 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd138935521.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA