Lebensdaten
zwischen 1260 und 1266 – 1318
Beruf/Funktion
Markgraf von Brandenburg und Landsberg
Konfession
katholisch
Normdaten
GND: 138743673 | OGND | VIAF: 90999300
Namensvarianten
  • Heinrich
  • Heinrich ohne Land
  • Heinrich I. ohne Land
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Zitierweise

Heinrich I., Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd138743673.html [23.04.2024].

CC0

  • Genealogie

    Aus d. Geschl. d. Askanier (s. NDB I);
    V Mgf. Johann I. v. B. ( 1266);
    M Jutta ( 1287), T d. Hzg. Albrecht I. v. Sachsen ( 1261, s. NDB I) u. d. Agnes Landgfn. v. Thüringen;
    B Hermann ( 1291), Bischof v. Havelberg (seit 1290);
    Halb-B Johann II. ( 1281), Otto IV. ( 1308), Konrad ( 1304), alle Markgrafen v. B.;
    - 1298/99 Agnes ( 1345), T d. Herzogs Ludwig II. von Bayern ( 1294), Stief-Schw d. Kaisers Ludwig d. Bayern ( 1347);
    1 S, 3 T Mgf. Heinrich II. v. B. u. L. ( 1320, s. NDB VIII), Sophie ( Hzg. Magnus I. v. Braunschweig-Lüneburg-Göttingen, 1369), Jutta (⚭ Hzg. Heinrich II. v. Braunschweig-Grubenhagen, 1351, s. NDB VIII), Margarete, Äbtissin v. Weißenfels;
    N Mgf. Woldemar v. B. ( 1319).

  • Biographie

    H. wurde als jüngster Sohn aus zweiter, 1255 geschlossener Ehe von den Halbbrüdern an der Regierung des ihrem Vater bei der Landesteilung 1258 zugefallenen Teiles der Mark Brandenburg (ältere johanneische Linie) nicht beteiligt, weshalb der Volksmund ihm den Beinamen „ohne Land“ gab. Nach käuflicher Erwerbung der kleinen Mark Landsberg (Umgebung von Delitzsch) durch die Brüder 1291 wurde H. von ihnen mit dieser abgefunden. Er führte seitdem den Titel Markgraf von Brandenburg und Landsberg, ebenso auch die Brüder. In den danach zwischen Askaniern und Wettinern entstandenen Kämpfen geriet H. 1293 zeitweise in Gefangenschaft und verlor das Land. Seit 1294 auch als Mitregent in der Mark Brandenburg genannt, war H. seit 1300 allein Regent in Landsberg. Den Anspruch, als Senior des markgräflichen Hauses bei der Königswahl 1314 das Kurrecht auszuüben (für den Habsburger Friedrich), vermochte er gegenüber dem Neffen Woldemar als Regenten der Mark Brandenburg nicht durchzusetzen. Letzterer verzichtete dafür auf das Erbrecht an Landsberg und legte diesen Titel ab. Trotz erneuter unglücklicher Kämpfe mit den Wettinern vermochte H. Landsberg beim Friedensschluß 1317 zu behaupten, das nach seinem bald danach erfolgten Tode an seine Witwe und seinen Sohn Heinrich II. fiel.

  • Literatur

    s. Heinrich II. v. Brandenburg.

  • Autor/in

    Johannes Schultze
  • Zitierweise

    Schultze, Johannes, "Heinrich I." in: Neue Deutsche Biographie 8 (1969), S. 348-349 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd138743673.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographie

    Heinrich I., Markgraf von Brandenburg, mit dem unerklärten Beinamen Anelant (d. i. ohne Land), stammte aus der Johanneischen Linie der Askanischen Markgrafen von Brandenburg und war ein Sohn des Begründers dieser Linie, des Markgrafen Johann, aus dessen dritter Ehe mit Jutta, der Tochter des Herzogs Albrecht I. von Sachsen. Er muß als Sproß einer erst im späteren Alter seines Vaters eingegangenen Ehe weit jünger gewesen sein als seine Brüder, die Markgrafen Johann II., Otto mit dem Pfeil und Konrad, deren Mutter, Sophia von Dänemark, die erste Gemahlin Johanns I. war. Hieraus und nicht aus seinem angeblichen unfreundlichen Verhältnisse zu diesen seinen Brüdern erklärt sich, daß diese oft, ohne seiner zu gedenken, Regierungshandlungen vornehmen. Er scheint erst seit dem J. 1294 an der Regierung des Landes theilgenommen zu haben und erhielt dann bei der Auseinandersetzung mit seinen älteren Brüdern nach Pulkawa's Zeugnisse zu seinem Antheil Gelicz, worunter wol die Stadt Delitzsch zu verstehen ist, welche zur Mark Landsberg gehörte. Die letztere war nämlich während der Zwistigkeiten des Markgrafen Albrecht des Unartigen von Meißen mit seinen Söhnen von jenem an die Markgrafen von Brandenburg verkauft worden und ward dann von diesen dem Markgrafen H. ohne Land von Brandenburg zugewiesen. Es erhellt dies daraus, daß H. in Urkunden fast ausnahmslos neben dem Titel eines Markgrafen von Brandenburg auch denjenigen eines Markgrafen von Landsberg führt. Mit verschiedenen benachbarten Fürsten hat H. Fehden geführt, ohne daß wir genau den Grund derselben angeben könnten, somit dem Erzbischofe Burchard von Magdeburg, der ihn in den Kirchenbann that und dem er die zu der Pfalz Sachsen gehörigen Schlösser Grillenberg und Raspenberg bei Sangerhausen abtreten mußte (1311). Eine andere Fehde mit dem Markgrafen Diezmann von Meißen, in welcher H. durch diesen eine Niederlage erlitt, scheint mit jenem Verkaufe der Mark Landsberg durch Diezmanns Vater, Albrecht den Unartigen, zusammengehangen zu haben Nach dem Tode Heinrichs VII. von Luxemburg wurde Markgraf H. von seinem Neffen, dem Markgrafen Waldemar von Brandenburg, als dessen zu wählender Nachfolger auf dem deutschen Königsthrone in Vorschlag gebracht. Er selbst scheint indeß mit dieser Candidatur nicht einverstanden gewesen zu sein, denn er versprach urkundlich, seine Stimme dem Herzoge Friedrich von Oesterreich und, im Fall daß dieser nicht durchzubringen sei, dessen Bruder Leopold zu geben. Trotzdem wählte er später in Gemeinschaft mit dem Markgrafen Waldemar den Nebenbuhler Friedrichs, den Herzog Ludwig von Baiern, zum König. H. starb im J. 1318 und hinterließ aus seiner Ehe mit Agnes, einer Tochter Ludwigs des Strengen von Baiern, der Wittwe des Landgrafen Heinrich II. von Hessen, außer zwei Töchtern als einzigen Sohn:

    Heinrich II., Markgrafen von Brandenburg, der unter der Vormundschaft des Herzogs Rudolf I. von Sachsen und des Herzogs Wratislaw von Pommern seinem Vater in der Regierung der von diesem besessenen Länder folgte. Nach dem Tode seines Vetters, des Markgrafen Waldemar (14. August 1319), erbte dieser jüngere H. dessen Lande und vereinigte so den gesammten Ländercomplex, den die Askanischen Markgrafen zusammengebracht hatten, mit Ausnahme der Oberlausitz, die einst als Mitgift der böhmischen Prinzessin Beatrix, der Gemahlin des Markgrafen Otto III., an die Ottonische Linie gekommen war, jetzt aber zur Zeit von Heinrichs Vormundschaft sich freiwillig wieder dem Böhmenkönig unterwarf. Am 16. Juni 1320 erklärte König Ludwig seinen Neffen, den jungen Markgrafen H., für mündig, obschon dieser noch nicht das volljährige Alter erreicht hatte. Aber bereits wenige Monate später (im Juli oder August 1320) raffte ein früher Tod den letzten Askanischen Beherrscher der Mark Brandenburg hinweg. Vermählt ist er nie gewesen.

  • Autor/in

    v. Heinemann.
  • Zitierweise

    Heinemann, Otto von, "Heinrich I." in: Allgemeine Deutsche Biographie 11 (1880), S. 482-483 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd138743673.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA