Lebensdaten
1741 – 1806
Geburtsort
Hermannstadt (Siebenbürgen)
Sterbeort
Birthälm (Siebenbürgen)
Beruf/Funktion
evangelischer Bischof von Siebenbürgen ; Superintendent
Konfession
evangelisch
Normdaten
GND: 137998988 | OGND | VIAF: 86155216
Namensvarianten
  • Müller, Jacob Aurelius
  • Müller, Aurelius
  • Müller, Jakob Aurelius
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Zitierweise

Müller, Jakob Aurelius, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd137998988.html [29.03.2024].

CC0

  • Genealogie

    V N. N., Goldschmied;
    M N. N.; ledig.

  • Biographie

    M. besuchte das Gymnasium seiner Heimatstadt und ging im Oktober 1763 zum Studium nach Jena. Nach seiner Rückkehr in die Heimat wirkte er seit 1767 zunächst als Lehrer, seit 1776 als Rektor am Gymnasium in Hermannstadt. 1785-92 war er Pfarrer in Hammersdorf. M. stand dem Kreis um den siebenbürg. Landesgouverneur Samuel v. Brukenthal nahe und war wie dieser Mitglied der Hermannstädter Freimaurerloge „St. Andreas zu den drei Seeblättern“. Aus diesem Kreis von Aufklärern erwuchs entschiedener Widerstand gegen die Siebenbürgenpolitik Josephs II., als die Siebenbürger Sachsen durch die Verwaltungsreformen und das sog. Konzivilitätsreskript von 1784, mit dem ihr exklusives Besitz- und Bürgerrecht im „Sachsenland“ aufgehoben wurde, ihren Status als privilegierte ständische Nation verloren. Nachdem der Kaiser 1790 einen großen Teil der Reformen zurückgenommen hatte, wurde M. bald als Verfasser der anonym veröffentlichten Schrift „Die Siebenbürger Sachsen, Eine Volksschrift hrsg. bey der Auflebung der für erloschen erklärten Nation“ (1790) bekannt, die laut Georg Daniel Teutsch den Beginn der siebenbürg.-sächs. Historiographie|markiert. Mit dieser vielbeachteten Publikation versuchte M., das Selbstbewußtsein, den „Volksgeist“ der Siebenbürger Sachsen nach den traumatischen Erfahrungen der josephin. Reformära zu stärken. In der Darstellung ihrer Geschichte von der Ansiedlung im 12. Jh. bis zur Gegenwart hob M. die Bedeutung des Andreanums von 1224 hervor, das die rechtlichen Voraussetzungen für die Siedlungen auf dem sog. Königsboden schuf und auf das die Siebenbürger Sachsen ihre Rechtsansprüche gründeten.

    Diese Schrift, M.s Mitarbeit am neuen „Hermannstädter Gesangbuch“ sowie seine Verhandlungen in Wien, wo er nach dem Tod Josephs II. die ev. siebenbürg.-sächs. Geistlichkeit in Zehntstreitigkeiten vertrat, waren wohl ausschlaggebend für seine 1792 erfolgte Wahl zum siebenbürg. Bischof. Bis zu seinem Lebensende trat M. mit Eingaben und Veröffentlichungen den weiterhin erfolgenden staatlichen Übergriffen auf die Kirche entgegen. Seine Bemühungen waren z. T., wenn auch nur kurzfristig, von Erfolg gekrönt: die Ehegerichtsbarkeit und das Recht der Pfarrerwahl wurden der Kirche während seiner Amtszeit wieder zugestanden.

  • Literatur

    ADB 22;
    J. Trausch, Schriftst.-Lex. od. biogr.-literär. Denk-Bll. d. Siebenbürger Deutschen, II, 1870, Neudr. 1983, S. 455 ff.: F. Teutsch, Gesch. d. ev. Kirche in Siebenbürgen, II, 1922;
    H. Jekeli, Unsere Bischöfe 1553-1867, 1933, Neudr. 1978, S. 215-25 (P);
    BBKL.

  • Autor/in

    Angelika Schaser
  • Zitierweise

    Schaser, Angelika, "Müller, Jakob Aurelius" in: Neue Deutsche Biographie 18 (1997), S. 418-419 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd137998988.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographie

    Müller: Jakob Aurelius M., als Superintendent der evangelischen Landeskirche A. B. in Siebenbürgen am 7. October 1806, Sohn eines angesehenen Goldschmieds in Hermannstadt (im November 1741 geboren), absolvirte das Gymnasium seiner Vaterstadt unter dem trefflichen Rector Felmer (Allg. D. Biogr. VI, 616) 1762 und bezog mit dessen ehrendem Lob und warmen Segenswünschen im April desselben Jahres die Universität Jena. Seit October 1767 als Lehrer an dem genannten Gymnasium angestellt, von 1776—1785 dessen Rector, wurde er im Mai dieses Jahres zum Pfarrer von Hammersdorf gewählt. Seine eifrige Mitarbeit an der Herausgabe eines neuen Gesangbuchs unterbrach eine Sendung an den Wiener Hof, wohin nach Kaiser Josephs II. Tod die sächsische Geistlichkeit in dem langdauernden Zehntproceß (Allg. D. Biogr. II, 389; X. 509) ihn schickte. Nach seiner Rückkehr wurde er am 1. Aug. 1792 in die, durch den Tod von Andr. Funk erledigte Stelle des Superintendenten — damals zugleich Birthälmer Pfarrers — gewählt, die er bis zu seinem Tod bekleidete. In seine kirchliche Amtswaltung fällt der Vollzug jener Gesetze, die nach der, die alte Verfassung umstürzenden und dann wiederherstellenden Regierung Josephs II. der Klausenburger Landtag von 1790/91 mit der Sanction der Krone gemacht hatte. Doch wiewohl der XXXIV. Landtagsartikel die alte kirchliche Gerichtsbarkeit in Ehesachen auch der evangelischen Kirche wieder herstellte, dauerte es noch Jahre lang, bis das Gesetz zur Wahrheit wurde; Müller's Vorstellungen und Rechtsnachweisungen trugen wesentlich zum letzteren bei. Auch litterarisch ist er für das Recht seines Volkes, die Stärkung seines Rechtsbewußtseins und Aufklärung der deutschen Leserwelt hierüber pflichttreu thätig gewesen. Die in Hermannstadt erschienene Volksschrift: „Die|Siebenbürger Sachsen. Herausgegeben bei Auflebung der für erloschen erklärten Nation“, 1790, stammt wesentlich von ihm. Schlözer hat sie in seinen Staatsanzeigen (Band XVI, Heft 64) ehrender Anerkennung gewürdigt; sein treffendes Wort hebt hervor, daß von den zahlreichen deutschen Colonien „eine uns bisher nicht bekannt genug war, und zwar gerade diejenige, von der das Volk, von dem sie ausging, die allergrößte Ehre hat: ich meine die in Siebenbürgen“. Jene „Volksschrift“, in den weitaus meisten Theilen auf sicherer urkundlicher Grundlage beruhend, bezeichnet die Anfänge einer Geschichte der Siebenbürger Sachsen und ist ebenso beachtenswerth durch den Ernst der Forschung und die warme Liebe des Verfassers zu seinem Volk, wie durch den Ausdruck der tief-sittlichen Verletzung, deren Gluth durch die Seele dieses gegangen, da sein guter jahrhundertalter Rechtsstand gegen alles Gesetz aufgehoben worden. — Die in Folge auch dieser Rechtsstörung im Leben der Kirche und Schule vielfach zertrümmerte Ordnung wieder herzustellen, wurde auf Beschluß des Oberconsistoriums in den Jahren 1802—4 eine Schul- und Kirchenvisitation im ganzen Umfang der Landeskirche gehalten. Die, dem Superintendenten M. daraus erwachsende Aufgabe, ein Gutachten vorzulegen, wie diese Visitationen fortan gleichförmig und zweckmüßiger vorgenommen werden konnten, hat er, durch den Tod abgerufen, nicht lösen können. Eine Stipendienstiftung, die dafür sorgen wollte, „einmal, daß der Superintendent immer ausgebildete Leute, worauf bei Führung seines schweren und schwerverantwortlichen Amtes viel ankommt, um sich habe; fürs zweite, damit in unserer Geistlichkeit immer Männer, die gelehrt, aber auch in Geschäften brauchbar und geübt sind, nachgezogen werden mögen“, hat seinem Namen zu seinen weiteren Verdiensten ein neues ehrendes Denkmal gesetzt.

    • Literatur

      Vgl. Jos. Trausch, Schriftstellerlexikon der Siebenbürger Deutschen, II, Kronst. 1870.

  • Autor/in

    G. D. Teutsch.
  • Zitierweise

    Teutsch, G. D., "Müller, Jakob Aurelius" in: Allgemeine Deutsche Biographie 22 (1885), S. 517-518 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd137998988.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA