Lebensdaten
erwähnt 1427, gestorben 1462
Sterbeort
Wittstock (?)
Beruf/Funktion
Bischof von Havelberg
Konfession
katholisch
Normdaten
GND: 136729193 | OGND | VIAF: 81025353
Namensvarianten
  • Konrad von Lintdorf
  • Linttorp, Konrad von
  • Lintdorf, Konrad von
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Zitierweise

Lintorff, Konrad von, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd136729193.html [29.03.2024].

CC0

  • Genealogie

    Aus altmärk. Geschlecht.

  • Biographie

    L. ist für 1427 als Propst von Wittstock bezeugt. Im September des selben Jahres wurde er vom Havelberger Domkapitel zum Bischof gewählt. Am 30.9. anerkannte er durch einen Revers gegenüber Kf. Friedrich I. von Brandenburg die Landsässigkeit seines Bistums. Die Provision erfolgte am 29.10. durch Papst Martin V. Nach seinem Amtsantritt veröffentlichte L. eine umfangreiche Kirchenordnung mit Richtlinien über Lebensführung des Klerus, Warnungen vor Hexen- und Zauberwahn, Anweisungen für die Heiligung des Sonntags, Sakramentenspendung und Predigt. Da die Pfarrkirche St. Nikolai in Wilsnack bischöfl. Patronatskirche war, wurde er in die Auseinandersetzungen über das Wunderblut in Wilsnack hineingezogen. Während der Domherr und Dompropst von Magdeburg Heinrich Tocke (1390- n. 1455), EB Friedrich III. von Magdeburg und Nikolaus von Kues gegen die Verehrung der Bluthostie waren, verteidigten sie – unterstützt von Kf. Friedrich II. – L. sowie die Franziskaner Matthias Döring und Johann Kannemann. Die vom Kardinallegaten Nikolaus von Kues präsidierte Magdeburger Provinzialsynode verbot 1451 Verehrung und Wallfahrt, L. wurde exkommuniziert. Dieser ließ jedoch 1452 gegen EB Friedrich III. die Exkommunikation aussprechen. Beide Parteien wandten sich an Papst Nikolaus V. Seine Bulle vom 6.3.1453 hob die gegenseitigen Exkommunikationen und das von EB Friedrich III. über Wilsnack verhängte Interdikt auf. Durch die Einkünfte aus Wilsnack, die Erweiterung der bischöfl. Tafelgüter und viele Neuerwerbungen flossen L. reichliche Mittel zu, die er für karitative Zwecke und seine Vasallen in Anspruch nahm. Streitigkeiten mit benachbarten Fürsten, besonders den Herzögen von Mecklenburg, konnte er durch seine guten Beziehungen zu den Kurfürsten von Brandenburg beilegen, denen er als Rat und Obmann zur Seite stand und die ihm in Berlin ein eigenes Haus auf Lebzeiten zur Verfügung stellten. Im Sommer 1460 resignierte er; Pius II. nahm am 4.7.1460 sein Rücktrittsgesuch an.

  • Literatur

    ADB 16;
    A. F. Riedel, Die Mark Brandenburg im J. 1250, II, 1832;
    ders., Codex diplomaticus Brandenburgensis, Serie A II, 1842, S. 414-27, III, 1843, S. 240-46;
    K. H. Schäfer, Mark. Bildungswesen vor d. Ref., 1928, S. 40-42;
    G. Wentz, Das Bistum Havelberg (Germania Sacra, Abt. I, Bd. 2), 1933, S. 63-66 u. Register;
    H. Boockmann, Der Streit um d. Wilsnacker Blut, in: Zs. f. Hist. Forsch. 9, 1982, S. 385-408.

  • Autor/in

    Bernhard Stasiewski
  • Zitierweise

    Stasiewski, Bernhard, "Lintorff, Konrad von" in: Neue Deutsche Biographie 14 (1985), S. 638 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd136729193.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographie

    Konrad, Bischof von Havelberg, ein Herr von Lintdorf, hatte den bischöflichen Sitz von 1427—60 inne, sein Nachfolger Wedego, Edler Gans zu Putlitz, urkundet schon am 8. Novbr. 1460. Konrads Wahl fällt zwischen den 16. und 30. September; an letzterem Tage versprach er dem Kurfürsten Friedrich I. von Brandenburg auf der Burg Cadolzburg, daß er sich als Unterthan halten und stets zum Kurfürsten und dessen Erben stehen wolle. Unter dieser Bedingung erhielt er Anerkennung und Schutz. 1430 erließ er eine Kirchenordnung für seinen Sprengel, und in demselben Jahre schloß er einen Frieden mit dem mecklenburgischen Fürsten Wilhelm von Wenden oder Werle, um den alles verwüstenden gegenseitigen Raubzügen ein Ende zu machen, die freilich wegen des Zusammenhanges Havelbergs mit der Mark doch in dem 1432 erneuten Kriege des Markgrafen Johann, des Alchymisten, mit Wilhelm bald wieder entbrannten. Abermals begannen die Verheerungen durch Raubzüge des Adels, besonders seit 1454, unter Kaspar Gans zu Putlitz und dem Comthur zu Mirow, deren ersterer auch 1457 mit 300 Wegelagerern aus der Mark und aus Mecklenburg den Ueberfall gegen Lübecker Kaufleute unternahm. Gegen die Räubereien dieser übermüthigen Vasallen hatte der Bischof 1456 ein Bündniß zu gegenseitigem Schutze mit dem Grafen Albrecht von Lindow geschlossen. Trotz aller dieser Bedrängnisse und Verluste vermochte K. dennoch für jene Zeit ungeheure Summen in Grundbesitz, namentlich durch Pfandnahme,|anzulegen. Er zog sie aus den Erträgen der Wallfahrten zum heiligen Blut in Wilsnack, dessen definitive Sanctionirung durch den Papst er zu erlangen wußte. Grade auf dem Durchfechten dieses seit 1383 aufgekommenen Hostienkultus gegen die aufgeklärten Bestrebungen des Erzbischofs Friedrich von Magdeburg und seines gelehrten Rathes, des Domherrn Dr. theol. Heinrich Toke beruht Konrads, wenn auch nicht rühmliche, historische Bedeutung. Der Erfurter Magister und frühere Rostocker Professor Toke aus Bremen ist meist nicht in der Schreibweise Tocke (wo ck nur das o dehnt) oder Tacke (Allg. d. Biogr. Bd. VII, S. 549, Z. 16) erkannt. Friedrichs Kampf gegen die angeblichen Wilsnacker Hostien unterstützte der Cardinal Nicolaus von Cusa, später auch noch Johannes de Capistrano, während dem Bischof K. als eifrige Vertheidiger der Minoriten-Provinzial der Provinz Sachsen, Dr. theol. Matthias Döring, der Chronist, und M. Johannes Kannemann zur Seite standen. Die Ablaßbullen der Päpste Eugen und Nicolaus V. von 1446 und 47 hatten eigentlich den Streit schon für K. entschieden, doch erst im März 1453 beendete ihn Nicolaus V. durch Aufhebung der gegenseitig ausgesprochenen Interdicte. Beim Kurfürsten Friedrich I. von Brandenburg war K. als Rath hochangesehen, es war ihm ein Haus zu Berlin angewiesen, und 1440 bürgt er für jenen wegen des Bündnisses mit Joachim von Pommern-Stettin zu Prenzlau. Ebenso stand er in Gunst bei Kurfürst Friedrich II., der auch seinerseits wieder eifrig den Bischof in der Vertheidigung des hl. Blutes, an welches er fest glaubte, unterstützte. Als der Kurfürst und der Erzbischof Günther von Magdeburg 1443 in einem Compromiß wegen ihrer beiderseitigen Ansprüche auf die Grafschaft Wernigerode, den Kreis Jerichow, die Stadt Wollmerstädt und eine Anzahl Schlösser sich über einen Schiedsspruch einigten, wurde K. mit als Schiedsrichter ernannt. Er resignirte 1460 zu Gunsten des Wedego (Witicho) Gans zu Putlitz, dem Gerede nach seines Sohnes, und starb Anfang Juli 1462.

    • Literatur

      Riedel. Cod. diplom. Brandenb. I, 2, S. 130 ff., 414 ff. Wegen der Grenzräubereien Riedel, II. 4. Matth. Döring, Cont. Engelhus bei Mencken, III. 26 u. 27. E. Boll, Gesch. Mecklenburgs, I. Vgl. jetzt: Ernst Breest in d. Märkischen Forschungen, XVI. Meibom, Script. rer. Germ. II, 75 u. 359.

  • Autor/in

    Krause.
  • Zitierweise

    Krause, "Lintorff, Konrad von" in: Allgemeine Deutsche Biographie 16 (1882), S. 580-581 unter Konrad von Lintdorf [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd136729193.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA