Lebensdaten
1491 – 1542
Geburtsort
Dobra (Stettin)
Sterbeort
Wolgast
Beruf/Funktion
pommerischer Rat ; Staatsmann
Konfession
mehrkonfessionell
Normdaten
GND: 13573682X | OGND | VIAF: 25828896
Namensvarianten
  • Dewitz, Jobst von

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Zitierweise

Dewitz, Jobst von, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd13573682X.html [19.04.2024].

CC0

  • Genealogie

    V Georg ( 1532/34), Rat der pomm. Herzöge Bogislaw X. u. seiner Söhne Georg I. u. Barnim XI., seit 1524 hzgl. Landvogt zu Greifenberg, S des Züls ( vor September 1476) auf Daber u. der Katharina v. Wussow;
    M wahrsch. Hippolyta, T des Brand/Borante v. Borcke auf Labes, Pansin u. Falkenburg, Rat Hzg. Bogislaws X., Landvogt zu Greifenberg ( nach 1486);
    vor 15.6.1538 Ottilia ( 1576), T des Bernth (nicht Gert) v. Arnim auf Gerswalde, Boitzenburg u. Biesenthal, Hptm. zu Ruppin;
    1 S, 3 T.

  • Biographie

    D., wegen seiner staatsmännischen Geschicklichkeit, seiner Bildung und wegen seines lauteren Charakters gerühmt, ist eine der markantesten Persönlichkeiten unter den pommerischen Räten. Er studierte in Bologna (1518-1520) und erwarb den Grad eines Doktors beider Rechte. Nach Pommern zurückgekehrt, gehörte er bald neben seinem Vater zu den vertrauten Ratgebern (Schloßhauptmann zu Wolgast seit 1529) der Herzöge Barnim XI. und besonders Georg I. und nahm an zahlreichen Fürstentreffen und Beratungen mit Vertretern anderer Länder teil (Halberstadt 1526, Danzig 1526, Jüterbog 1527, Kölln/Spree 1529, Kopenhagen 1538 und den Reichstagen von Regensburg 1528, Speyer 1529, Augsburg 1530, Regensburg 1541). Bei den Verhandlungen über die Teilung des Landes führte D. den Vorsitz. Sie erfolgte 1532, endgültig 1541. Unter Philipp I. gewann D. entscheidenden Einfluß auf die Regierungsgeschäfte. Er verhandelte mit den Städten wegen der Erbhuldigung. Wiederholt war er Schiedsrichter zwischen Landesherr und Vasallen. Von der Ritterschaft zur Wahrung ihrer Belange aufgefordert, galt sein eigentliches Bemühen jedoch der Stärkung der fürstlichen Gewalt. Das zeigte sich besonders bei der Einführung der Reformation, zu der Städte und Adel gedrängt hatten, und für deren Durchsetzung im landesherrlichen Sinne D. dann tätig war. Schon 1525, als Georg I. von der Stadt Stolp die Wiedereinführung des alten Rates sowie des katholischen|Gottesdienstes verlangte, trat D. dafür ein, daß den Bürgern die Teilnahme an der Messe und die Wahl der Geistlichen freigestellt würde. Der junge Philipp, den er für die lutherische Lehre zu gewinnen bemüht war, beauftragte ihn 1533, das Silber vorpommerischer Klöster in Verwahrung zu nehmen. 1534 (24.8.) beschlossen dann die Herzöge zu Cammin im Beisein von D. die Ansetzung eines Landtages zu Treptow/Rega zur Regelung der Religionsfrage, zu dem Johann Bugenhagen eingeladen wurde. D. war an der Abfassung der Vorschläge beteiligt, die die herzoglichen Räte 1534 ausarbeiteten und die neben dem theologischen Gutachten dem am 13.12. eröffneten Landtag vorgelegt wurden. Zusammen mit Bugenhagen wirkte er dann als herzoglicher Beauftragter bei den Kirchenvisitationen mit und hatte wesentlichen Anteil ander Einziehung der Feldklöster. 1535/36 verhandelte er erfolgreich mit dem Kurfürsten Johann Friedrich von Sachsen in Torgau über die Aufnahme Pommerns in den Schmalkaldischen Bund und über eine Heirat Philipps mit der sächsischen Prinzessin Maria. Wiederholt besuchte er die Versammlungen des Schmalkaldischen Bundes und wurde zu den Verhandlungen mit Brandenburg über die Erneuerung der Erbverträge nach dem Tode des Kurfürsten Joachim I. (1535) herangezogen. Über D. Beteiligung an der Wiedereröffnung der Universität Greifswald nach Einführung der Reformation ist wenig überliefert. Wohl aber heißt es in der „Pomerania“(16. Jahrhundert) von ihm: „Dann was in der Religion, in den studiis und andern Sachen des gemeinen Nutzen zum besten befurdert wird, mag man ihme pillig zum furnehmblichsten wohl zuschreiben.“

  • Literatur

    ADB V;
    P. Gantzer, J. v. D. u. d. Einführung d. Ref. in Pomm., in: Ev. Rdsch. f. Pomm., 1. Jg., 1909. S. 357 ff.;
    G. Sello, Gesch.qu. d. Geschl. v. Borcke II, 1903, S. 560 f., III, 1907, S. 717 f.;
    (N. v. Klempzen?), Pomerania, Eine pomm. Chronik a. d. 16. Jh., hrsg. v. G. Gaebel, 1908, S. 187.

  • Porträts

    Denkstein in d. Marienkirche zu Daber, Abb. in: Die Bau- u. Kunstdenkmäler d. Reg.Bez. Stettin, hrsg. v. H. Lemcke, IX: Kreis Naugard, 1910.

  • Autor/in

    Roderich Schmidt
  • Zitierweise

    Schmidt, Roderich, "Dewitz, Jobst von" in: Neue Deutsche Biographie 3 (1957), S. 629-630 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd13573682X.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographie

    Dewitz: Jobst v. D., geb. 1491, 20. Febr. 1542 zu Wolgast und daselbst in der fürstlichen Gruft beigesetzt, genoß eine gelehrte Erziehung in Italien und kam schon als Jüngling an den pommerschen Hof, wenn auch seine staatsmännische Thätigkeit daselbst erst nach dem Tode Herzogs Bogislav X. beginnt. Im J. 1532 wurde er Schloßhauptmann zu Wolgast, war des jüngern Herzogs Philipp I. von Wolgast Beistand bei der Erbtheilung mit dem Oheim Herzog Barnim XI., und blieb von da an sein erster Rath und Leiter der inneren und äußeren Angelegenheiten des Landes, wobei er einen klaren, scharfen Verstand, große staatsmännische Klugheit und einen praktischen Blick zeigte. An der Einführung der neuen Lehre in Pommern hatte er wesentlichen Antheil, hatte 1524 Luther in Wittenberg selbst kennen gelernt und wirkte auf den Landtagen unermüdlich dahin, daß endlich auch der widerstrebende Adel des Landes sich fügte. An der Kirchenvisitation und Einziehung der pommerschen Klöster war er persönlich mitbetheiligt. Im J. 1535 begab er sich im Auftrage beider Herzoge von Pommern, Barnim XI. und Philipp I., zum Kurfürsten von Sachsen, um ihre Aufnahme in den schmalkaldischen Bund nachzusuchen, zugleich aber die Vermählung Herzogs Philipp mit Maria, Tochter des Kurfürsten zu vermitteln. — Jobst v. D. war vermählt mit Ottilie v. Arnim a. d. H. Gerswalde, von der er einen Sohn Bernd und zwei Töchter hatte, und welche er am 29. Juli 1538 zu Wolgast für ihr Eingebrachtes mit dem Wohnhause zu Daber, mehreren Liegenschaften und reichem Schmuck beleibgedingte. Sie den 25. Juni 1576 zu Daber, ihr Grabstein in der Stadtkirche daselbst zeigt neben dem ihrigen auch das Bild ihres Gemahls in schön ausgeführter Reliefarbeit. — Alle pommerschen Geschichtschreiber stimmen in dem Lobe überein, welches sie Jobst v. D. zollen. Außer seinen staatsmännischen Tugenden zierten ihn tiefe Frömmigkeit, Aufrichtigkeit und Demuth, neben einer sehr gediegenen wissenschaftlichen Bildung und gründlichen Gelehrsamkeit.

    • Literatur

      Wegner, Familiengeschichte der v. Dewitz I. S. 217. Urk. des königl. Staatsarchives zu Stettin.

  • Autor/in

    v. Bülow.
  • Zitierweise

    Bülow, von, "Dewitz, Jobst von" in: Allgemeine Deutsche Biographie 5 (1877), S. 106 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd13573682X.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA