Lebensdaten
um 1292 oder 1293 – 1368
Beruf/Funktion
Graf von Kleve
Konfession
katholisch
Normdaten
GND: 134207149 | OGND | VIAF: 25815857
Namensvarianten
  • Johann von Kleve
  • Johann
  • Johann von Kleve
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Zitierweise

Johann, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd134207149.html [20.04.2024].

CC0

  • Genealogie

    V Gf. Dietrich VII. v. K. ( 1305), S d. Gf. Dietrich VI. v. K. ( 1275) u. d. Adelheid v. Spanheim;
    M Margarete, T d. Eberhard v. Habsburg ( 1284), Gf. v. Kiburg-Burgdorf, u. d. Anna v. Kiburg;
    Om Kg. Rudolf I. ( 1291);
    B Gf. Dietrich VIII. v. K. ( 1347);
    - ⚭ Mechtild ( 1384, 3] Hzg. Johann v. Geldern, 1381, s. NDB X), Wwe d. Gottfried v. Heinsberg ( 1342), T d. Hzg. Reinald II. v. Geldern ( 1343); Schwager Hzg. Reinald III. v. Geldern (1333–71, s. ADB 27).

  • Biographie

    Als zweitgeborener Sohn aus 2. Ehe für den geistlichen Stand bestimmt, erhielt J. schon im Kindes- und Jugendalter bedeutende Pfründen, so Kanonikate in Köln, Mainz, Trier, Utrecht und Xanten; zeitweilig besaß er zudem die Scholasterie des Mainzer Domstifts, die Xantener Propstei und eine Pfründe am Stift Rees. Als Kölner Domdekan – seit 1320 – nahm er auch eine politisch gewichtige Stellung ein. Sein regierender Bruder Dietrich VIII. (IX.) hatte ihn 1318 außerdem mit der klev. Herrschaft Linn abgefunden. Obschon päpstl. Kaplan (seit 1318), blieb er – wohl mit Rücksicht auf die prekäre dynastische Situation des Hauses Kleve – ohne geistliche Weihen. Als sein Bruder am 7.7.1347 söhnelos starb, verzichtete er auf alle geistlichen Benefizien|und trat dessen Nachfolge an, konkurrierende Bewerber verhältnismäßig rasch und mühelos ausschaltend. Seine eigentlichen Leistungen als Graf von Kleve liegen in der inneren Strukturierung und Festigung des Landes: in der Vollendung der Ämterverfossung, im planmäßigen Ausbau des Städtewesens, im Aufbau einer tüchtigen Landesverwaltung. Erst unter ihm wurde die Gfsch. Kleve zu einem Territorialstaat modernen Zuschnitts. Seine „außenpolitischen“ Aktivitäten, vor allem sein Eingreifen im geldr. Bruderzwist auf der Seite Hzg. Reinalds III. und der Partei der Hekeren, brachten dem Land zwar territorialen Gewinn – u. a. die Stadt Emmerich –, störten jedoch durch ihre finanziellen Belastungen den inneren Landesausbau und lassen vielfach einen sicheren und weitschauenden politischen Blick vermissen. Da seine 1348 geschlossene Ehe kinderlos blieb, starb mit ihm das alte klev. Grafenhaus der Flamenses aus.

  • Literatur

    ADB 14;
    Th. Lacomblet, UB f. d. Gesch. d. Niederrheins III, 1853;
    J. Nijhoff, Gedenkwaardigheden uit d. geschiedenis v. Gelderland II, 1833;
    Th. Ilgen, Hzgt. Kleve I, Ämter u. Gerichte, I-III, 1921-25;
    F. Gorissen, Land am Niederrhein, 1949, S. 168 f.;
    W. Janssen, Landesherrl. Verwaltung u. landständ. Vertretung in d. niederrhein. Territorien 1250-1350, in: Ann. d. Hist. Ver. f. d. Niederrhein 173, 1971, S. 85-122;
    D. Kastner, Die Territorialpol. d. Grafen v. K., 1972, S. 197.

  • Porträts

    Wandgem., 15. Jh. (Kleve, Stiftskirche), in: Die Denkmäler d. Rheinlandes, Kleve IV, 1967, S. 53 u. Abb. 138;
    Kopie, 17. Jh. (Kleve, Rathaus), ebd. S. 95 u. Abb. 325.

  • Autor/in

    Wilhelm Janssen
  • Zitierweise

    Janssen, Wilhelm, "Johann" in: Neue Deutsche Biographie 10 (1974), S. 491-492 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd134207149.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographie

    Johann, Graf von Cleve, der letzte Dynast aus dem Geschlechte der Flandrischen Antoinger, (— so benannt von dem Schlosse St. Antoing an der Scheide im Hennegau —), als dessen früheste geschichtlich nachweisbare Ahnherren nicht die römischen Ursiner, noch auch der Schwanenritter Elias Gral, sondern vielmehr die Gebrüder Rütger und Gerhard, von Kaiser Heinrich II. nach dem Sturze des durch die Fehde mit dem Grafen Wichmann von Vreden, noch mehr aber durch seine leidenschaftliche Gemahlin Adela, die rheinische Medea, bekannten Grafen Balderich von Uplade oder Uplage bei Elten um 1020 zur Verwaltung des Hattuariergaues berufen, zu gelten haben. Von Gerhard, der zu Wassenberg seinen Sitz erhielt, stammen die Grafen von Geldern, von Rütger, dem Cleve zufiel, die Clevischen Grafen der Dynastie ab. Der erste dieser letzteren, welcher urkundlich auftritt und sich gleich seinen nächsten Nachfolgern bald nach dem pfalzgräflichen Schlosse Tomberg in der Eifel, dem ältesten Sitze des Geschlechts am Rheine, bald nach Cleve nennt, ist Dietrich I. (1092—1118), jenes Rütger's Urenkel. Es folgten demselben Arnold I. (urkundlich als Graf zwischen 1119 und 1147). Dietrich II. und III. (bis 1167), Dietrich IV. (bis 1191), Arnold II. (1191—98), sämmtlich getreue Lehnsmannen der Erzbischöfe von Cöln, als welche und als deren Vögte über die Stifte und Klöster Zyfflich, Rees, Xanten, Fürstenberg und Wesel, als Erben der alten Dynasten von Aspel-Rees und Hengebach (Heimbach) und daher von Birten und Mörmter, sowie den Höfen Calcar, Orsoy und Wisset und vermöge bedeutender Comitatsrechte (mit dem Banne über große Strecken des Clevischen Reichswaldes und der rechtsrheinischen Marken-Waldungen dies- und jenseits der Lippe) sie aus bescheidenen Anfängen heraus allmählich ihre Territorialgewalt entwickelten. Auch die Wendung, welche in dem Verhältnisse der Clevischen Grafen zu den Erzbischöfen von Cöln unter Arnold's II. (oder III.) Sohn,|Dietrich V. (urkundlich 1202—1260) sich anbahnte und zunächst in der Haltung desselben gegenüber den Plänen des Erzbischofs Engelbert I. und durch die Vermählung Dietrich's, seines Erstgeborenen von Hadwig, der Erbtochter von Dinslaken, mit Herzog Heinrich's I. von Brabant Tochter Elisabeth manifestirte, hatte eine Erweiterung der Hausmacht der Grafen, durch die Erwerbung insbesondere des Reichshofs Wesel, Cölnischer Lehen wie Sonsbeck und Uedem, mancher Güter des Stifts Xanten u. s. w. zur Folge, die auch bei dem gezwungenen Wiederanschlusse desselben Dietrich V. und dessen Sohnes Dietrich VI. (1260—1274) an die welfische und antikaiserliche Politik der Erzbischöfe sich erhielt, bis unter des letztgenannten Sohne Dietrich VII. (1274—1305) eine neue bedeutende Stärkung der Stellung des Grafenhauses, dessen Unabhängigkeit erhöhend, zugleich den Antagonismus zwischen Cleve und Kurcöln zur Reise brachte. Vor Allem trug hierzu die Vermahlung Dietrich's VII. (in zweiter Ehe) mit König Rudolfs von Habsburg Nichte, Margaretha von Kiburg (1289) bei, welche Jenem als Mitgut Reichsgefälle zu Nymwegen, Doesburg und Deventer, sowie den wichtigen Pfandbesitz der Reichsstadt Duisburg zuführte. Zwar gelang es zuerst 1303 dem Cölner Erzbischof Wichbold von Holte und sodann 1314 dessen Nachfolger Heinrich II. von Virneburg, Theile der Besitzungen, welche durch die Heirath Dietrichs VI. mit Aleidis von Virneburg an das Clevische Haus gekommen waren, insbesondere die Vogteien zu Bonn und Bornheim, Ahrweiler und Saffenberg, sowie Tomberg und die halbe Grafschaft Hülchrath aus der Hand von Dietrich's VII. Bruder Dietrich Luf käuflich zu erwerben, jedoch der Versuch, nach dem Tode von Dietrich's VII. ältestem Sohne Otto (1305—1311), der durch seine Verheirathung mit Mechthild von Virneburg, der Nichte Heinrich's II., in Abhängigkeit von diesem gebracht war, nicht allein dessen Cölnische Lehen, sondern sogar die ganze Grafschaft Cleve mit Hilfe Friedrich's von Oesterreich zum Erzstifte einzuziehen, schlug fehl und hatte nur die enge Anlehnung Dietrich's VIIl. (1311—1347), des Sohnes der Margaretha von Kirburg, an Ludwig den Bayern zur Folge, ein Verhältniß, das der letztgenannte Graf unter günstigeren Zeitumständen zur Consolidirung seines Hausbesitzes, u. A. durch Hinzufügung rechtsrheinischer Herrschaften und Jurisdictionen, wie der Herrschaft Spellen (1335), der Gerichte zu Hünxe, Götterswickerhamm und Gahlen (1338 und 1341) bestens benutzte. So fand Graf J., seit 1324 Domdechant zu Cöln und mit Linn, Orsoy und dem Reste der Grafschaft Hülchrath abgegütet, als er am 7. Juli 1347 seinem Bruder Dietrich VIII. folgte, ein namentlich auf dein linken Rheinufer zusammenhängendes Gebiet vor, auf dessen innere Förderung durch Hebung und Mehrung der Städte und ihrer Freiheiten und Privilegien, insbesondere ihres Handels und ihrer Gewerbthätigkeit er in noch höherem Grade als der Bruder sein Augenmerk richtete. Die Gerechtsame der Städte Wesel (mit Urkunde vom 11. Juli 1347 und durch das Statut in Betreff der Schöffenwahl vom 24. September 1359), Calcar (laut Urkunde vom 16. August 1347) und Cleve (unter dem 1. Januar 1348) bestätigend und erweiternd, erhob er Uedem und Orsoy — letzteres mittels Urkunde Kaisers Ludwig vom 1. September 1347 — zu Städten und baute Griethausen als solche neu auf. Indem er durch diese Fürsorge für das städtische Wesen und vermöge seiner äußerlich befriedigenden Stellung gegenüber dem Cölner Erzbischofe, wie auch durch seine Vermählung mit Mathilde, der Tochter Herzogs Reinald II. von Geldern und Wittwe Gottfrieds von Heinsberg (1348) die Erbansprüche des Enkels seines Halbbruders, Otto von Arkel, wie seines eigenen Neffen, des Grafen Engelbert von der Mark, erfolgreich zurückhielt, empfing er von Kaiser Ludwig in Anerkennung seiner Ergebenheit am 1. September 1347 die Belehnung mit der Grafschaft Cleve und der dem Reiche heimgefallenen|Jurisdiction Rindern und ebenso ward ihm eine erhebliche Erhöhung der Pfandsumme auf Duisburg zu Theil. Beides bestätigte Karl IV. 1349, unter Verleihung des wichtigen Privilegiums de non evocando für die Unterthanen der Grafschaft. Auch nach Außen hin wirkte Graf J. für das Wachsthum und die Abrundung seines Gebietes, namentlich nach dem benachbarten Geldern zu, wo damals die Brüder Reinald (III.) und Eduard in wildem Kampfe um die Herrschaft stritten. Hierbei der Partei Reinald's sich zuwendend, erwarb J. durch Pfandnahme und Kauf wie zufolge Lehnsauftragung auf der linken Rheinseite die Ober-Betau, Calbeck, Hülhausen, Mörmter und Eger, auf der rechten hauptsächlich die Stadt Emmerich (1355). Nach einer sonach für sein Land im Ganzen segensreichen Regierung starb J., der als ein gerechter, wohlwollender und wohlthätiger Herr und, wenn wir dem betreffenden Chronisten glauben dürfen, als ein Kenner und Freund des Römischen Rechts geschildert wird, am 19. Novbr. 1368, ohne Nachkommen zu hinterlassen und, wie oben bemerkt, als Letzter seines Stammes. Er wurde in der von dem Bruder Dietrich VIII. 1341 zu Cleve errichteten Stiftskirche neben diesem beigesetzt.

    • Literatur

      Lacomblet, Urkundenbuch, Bd. III und dessen Archiv, Bd. IV, hauptsächlich aber die Darstellung der älteren Clevischen Geschichte durch A. v. Haeften, Zeitschr. des Berg. Geschichts-Vereins II S. 23 ff.

  • Autor/in

    Harleß.
  • Zitierweise

    Harleß, "Johann" in: Allgemeine Deutsche Biographie 14 (1881), S. 206-208 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd134207149.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA