Lebensdaten
um 1518 – 1568
Sterbeort
Köln
Beruf/Funktion
Kurfürst und Erzbischof von Köln ; Graf von Wied
Konfession
katholisch
Normdaten
GND: 132700999 | OGND | VIAF: 62716355
Namensvarianten
  • Friedrich von Wied
  • Friedrich IV. von Wied
  • Wied, Friedrich von
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Zitierweise

Friedrich IV., Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd132700999.html [20.04.2024].

CC0

  • Genealogie

    V Gf. Johann v. W.-Runkel (1485–1533), S d. Gf. Frdr. v. W. ( 1487) u. d. Gfn. Agnes v. Virneburg;
    M Elisabeth (1488–1559), T d. Gf. Joh. v. Nassau-Dietz (1455–1516) u. d. Elisabeth Landgfn. v. Hessen;
    Ov Friedrich III. ( 1551), Bischof v. Münster (seit 1522, resigniert 1532), Hermann ( 1552), EB v. Köln (bis 1547).

  • Biographie

    1537 wurde F. Domherr, 1548 Chorbischof und 1558 Domdechant in Köln; er besaß noch andere Pfründen in Köln (Sankt Georg) und Utrecht. 1534 erhielt er durch den Erzbischof im Widerstreit zur Kurie die Propstei und den Archidiakonat von Bonn und konnte sich bis zur Absetzung Hermanns (1546) gegen den päpstlichen Kandidaten Peter Vorst von Lombeck in deren Besitz behaupten. Angesichts der schlechten Finanzlage des Erzstiftes wählte das Domkapitel ihn, der als sparsamer, ja geiziger Haushalter bekannt war, trotz seines Widerstrebens am 19.11.1562 zum Erzbischof. Unmittelbar darauf nahm er an der Königswahl Maximilians II. in Frankfurt teil. Der Papst aber versagte ihm die Konfirmation, weil einerseits Bedenken gegen seine kirchliche Zuverlässigkeit bestanden und andererseits F. die üblichen Taxen nicht bezahlen wollte. In Rom lagen Jesuitenberichte vor, die ihn als „tamquam de religione suspectum“ bezeichneten. In der Tat entstammte er einer inzwischen ganz zum Protestantismus übergetretenen Familie und hielt nicht nur weiterhin engsten Kontakt mit seinen protestantischen Verwandten, sondern besaß und las auch eifrig, wie man wissen wollte, protestantische Bücher und neigte selbst zum Protestantismus hin. Seit dem Herbste 1563 verhandelte F. mit Rom. Er wies die Beschuldigungen mit Entrüstung zurück und verlangte in einem Schreiben an den Papst, daß ihm die Namen seiner Verleumder bekanntgegeben würden. Erst als Maximilian II. sich persönlich für ihn einsetzte und für seine Rechtgläubigkeit bürgte, antwortete der Papst am 23.6.1564, daß er mit Freude von den Versicherungen Kenntnis nehme. Noch aber blieb das zweite Hindernis zu beseitigen. Rom bestand darauf, daß der Erzbischof wenigstens einen Teil der Taxen entrichte. Da F. sich auch hierzu nicht verstand, blieb die Frage der Konfirmation unerledigt.

    In seiner Regierungstätigkeit bemühte sich F., äußerlich korrekt am katholischen Religionswesen festzuhalten. In der vom Kaiser mit Nachdruck betriebenen Frage der Zulassung von Laienkelch und Priesterehe zeigte er sich, ebenso wie Mainz und Trier, allen Konzessionen abgeneigt; besonders gegen die Priesterehe äußerte er Bedenken. Als der Papst schließlich die Kelchkonzession für Deutschland gewährte und dies durch Breve vom 16.4.1564 dem Erzbischof mitteilte, verzichtete F. darauf, von dieser Konzession für sein Erzbistum Gebrauch zu machen. Dies ist um so verwunderlicher, als er mit dem Düsseldorfer Hofe in guten Beziehungen stand und wußte, wie sehr Herzog Wilhelm V. den Laienkelch in seinen Landen begünstigte. Andrerseits ließ der Erzbischof praktisch der Ausbreitung der neuen Lehre in seinem Erzstift und im Erzbistum, in das jetzt zunehmend von den Niederlanden her Kalviner eindrangen, freien Lauf. Den Werbungen des Grafen Wilhelm von Nassau-Oranien, die adeligen Domherren für die sogenannte geistliche Freistellung zu gewinnen, die faktisch auf die Säkularisierung und schließlich Protestantisierung des Erzstiftes hinauslief, lieh er nach anfänglichem Sträuben willig sein Ohr. Es ist anzunehmen, daß seine offiziell eingehaltene kirchliche Korrektheit weniger seiner innerem Überzeugung entsprang, als vielmehr stark von der Rücksicht auf seine noch ungesicherte Stellung und die fehlende päpstliche Konfirmation bestimmt war. Dabei schwebte ihm selbst vermutlich eine Art Mischreligion im Sinne der Düsseldorfer Regierung als Ideal vor Augen. So versteht es sich auch, daß er, beraten von Herzog Wilhelm V., der von Pius IV. ihm als Bedingung seiner Bestätigung auferlegten Ablegung des Trienter Glaubensbekenntnisses einen so hartnäckigen Widerstand entgegensetzte. Die Anhänger der Mischreligion fürchteten, wie der päpstliche Legat Commendone richtig erkannte, durch diese Festlegung auf das Tridentinum in ihren kirchlichen Wiedervereinigungsbestrebungen behindert zu werden.

    F., „der kränkliche, sehr empfindsame Herr, mit dem wegen seiner geringen Bildung schwer zu verhandeln war“ (Commendone), fühlte sich zumal beleidigt, daß man in Rom seine Rechtgläubigkeit in Zweifel zog. Er glaubte, in der Ablegung der Professio fidei ein indirektes Zugeständnis der Richtigkeit jener Anschuldigungen gegen ihn sehen zu müssen. Es genügte ihm deshalb nicht, daß der päpstliche Legat ihm nach Ablegung des Glaubensbekenntnisses und erlangter päpstlicher Bestätigung eine öffentliche Genugtuung durch den Papst zusicherte. Er drohte, die Sache vor den Reichstag bringen zu wollen. Damit wäre zugleich die Frage seiner Belehnung durch den Kaiser ohne vorherige päpstliche Konfirmation aufgeworfen worden. Commendone suchte dies zu verhindern und behielt ein bereits ausgefertigtes päpstliches Breve (vom 13.4.1566) mit angekündigten kanonischen Strafen für den Erzbischof einstweilen zurück. Auf Pius IV. war in Rom der härtere Pius V. gefolgt. Es nützte F. nichts, daß er diesem brieflich seine Rechtgläubigkeit versicherte und daß sein Vertreter in einer von Commendone am 23.5.1566 abgehaltenen Versammlung der katholischen Stände sich für die Annahme der Trienter Glaubensentscheidungen im Reiche aussprach. Der Papst verharrte bei seiner Forderung auf Ablegung der Professio fidei, und dem Erzbischof, der ohnehin durch heftige Zerwürfnisse mit dem Domkapitel verbittert und von schweren finanziellen Sorgen gedrückt war, blieb schließlich nichts anderes übrig, als sich durch seine am 25.10.1567 vollzogene Abdankung dem unerbittlichen päpstlichen Verlangen zu entziehen. Ein Jahr später starb er, als Katholik.

  • Literatur

    ADB VII;
    E. Reimann, Über d. Streit d. Kölner Kf. F. v. W. mit d. Papste (1563–67), in: F z. Dt. Gesch. 11, 1871, S. 13-19, ebd. 13, 1873, S. 351-71;
    M. Lossen, Der Köln. Krieg I, 1882;
    J. Hansen, Rhein. Akten z. Gesch. d. Jesuitenordens 1542–82, 1896, S. 298, 461 u. ö.;
    Nuntiaturberr. aus Dtld., 2. Abt. 1560–72, Bd. 3, bearb. v. S. Steinherz, 1903, S. 146, 500 u. ö., Bd. 4, 1914, S. 17, 210 f. u. ö., Bd. 5, 1926, S. LXV ff. u. ö. (Register), Bd. 6, 1939, S. LXXXI ff. u. ö.;
    G. Wolff, Aus Kurköln im 16. Jh., 1905, S. 173-340;
    R. Schwarz, Personal- u. Amtsdaten d. Bischöfe d. Kölner Kirchenprov. v. 1500–1800, 1914;
    A. Franzen, Die Visitationsprotokolle d. ersten nachtridentin. Visitation im Erzstift Köln unter Salentin v. Isenburg im J. 1569, 1960, S. 53 u. ö.

  • Autor/in

    August Franzen
  • Zitierweise

    Franzen, August, "Friedrich IV." in: Neue Deutsche Biographie 5 (1961), S. 512-513 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd132700999.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographie

    Friedrich IV. von Wied, Erzbischof und Kurfürst von Köln, 1562—67. Er war ein Sohn des Grafen Wilhelm von Wied und ein Neffe des entsetzten Erzbischofs Hermann von Köln und des von seinem Sitz freiwillig zurückgetretenen Bischofs Friedrich von Münster. Seit dem 31. Aug. 1537 war er Mitglied des Kölner Domcapitels. Beim Tode des Erzbischofs Johann Gebhard, am 2. November 1562, war er Propst des Stiftes zu Maestricht und Decan des Kölner Domstiftes. Bei der noch keine vierzehn Tage nach der Beerdigung Johann Gebhard's vorgenommenen Wahl eines Nachfolgers vereinigten sich sämmtliche Stimmen auf den 44 Jahre alten Dechanten, der wol am wenigsten von allen Capitularen nach der ihm übertragenen Würde gegeizt hatte. Der Kaiser hatte am Beschleunigung der Wahl gedrängt, weil er wünschte, daß der neue Erzbischof|sich an der auf den 25. November anberaumten Wahl eines römischen Königs betheilige. Schon am 20. begab sich F. nach Frankfurt und am 25. gab er dem Erzherzog Maximilian seine Stimme. Er vollzog die Krönung nicht, weil er die Priesterweihe noch nicht empfangen hatte. Weil das Domcapitel sich mit der Neuwahl so sehr beeilt hatte, war es der römischen Curie nicht möglich gewesen, ihren Einstich bei der Wiederbesetzung des erzbischöflichen Stuhles geltend zu machen. Der neue Erzbischof F. war der römischen und jesuitischen Partei nicht nach dem Sinne. Der Bestand des katholischen Glaubens schien ihr unter einem Fürsten, dessen ganze Familie sich zum Protestantismus bekannte, nicht hinreichend gesichert. Ihm selbst machten die Jesuiten den Vorwurf, daß er verdächtige Bücher lese, den Laien den Kelch zugestanden wissen wolle, keinen Weihbischof verlange, sogar die Wiedertäufer begünstige. Die römische Curie hoffte die Schwierigkeiten, welche der Durchführung ihres Systems durch den neuen Erzbischof bereitet werden konnten, mit Erfolg zu begegnen, wenn es ihr gelang, ihn zur Ausschwörung des von Pius IV. vorgeschriebenen Trienter Eides zu bestimmen. Dieser Eid sollte das Mittel sein, durch welches die Curie das Terrain, welches sie durch den Augsburger Religionsfrieden verloren hatte, auf andere Weise wieder zu gewinnen hoffte. Durch ihn sollten die Bischöfe dem Papste unbedingten Gehorsam und gewissenhafte Annahme und Befolgung aller auf dem Trienter Concil beschlossenen dogmatischen Definitionen und disciplinären Decrete geloben. Wenn es der Curie gelang diesen Eid zur Grundlage für das kirchliche und kirchlich-politische Verhalten der katholischen Bischöfe zu machen, konnte sie hoffen, das vom Papst Paul IV. in schroffster Weise wieder aufgefrischte System der Päpste Innocenz IV. und Bonifaz VIII. zur Durchführung zu bringen. In Deutschland sollte dieser neue Eid zuerst von demjenigen Kirchenfürsten abgelegt werden, dessen Oheim vor gerade zwanzig Jahren den mißglückten Versuch gemacht hatte, den römischen Einfluß am Niederrhein zu brechen und die Gewissen durch die Freiheit des religiösen Bekenntnisses von dem auf ihnen lastenden Druck zu erlösen. F. v. W. sollte durch diesen Eid sich verpflichten, jeden Gedanken an ein nationales Bewußtsein der Kölner Kirche und an eine die nationalen Eigenthümlichkeiten achtende Entwicklung des Katholicismus in der Wurzel zu ersticken und den römischen Anschauungen die alleinige Geltung und Berechtigung auf dem Gebiete des kirchlichen Lebens der Kölner Diöcese zu verschaffen. F. hatte keine Lust, seine Hand dazu zu bieten, daß bei den deutschen Bischöfen, bei welchen seit Jahrhunderten der weltliche Fürstencharakter das Uebergewicht über die geistliche Bischofswürde behauptet hatte, das Bewußtsein wieder lebendig gemacht werde, daß sie vor allem Bischöfe der katholischen Kirche und erst in zweiter Linie Fürsten des deutschen Reiches und Inhaber kaiserlicher Lehen und weltlicher Gebiete seien. F. war ein katholischer Fürst, und gerne verpflichtete er sich zu allem, was er als solcher zu thun schuldig zu sein glaubte. Er trug auch kein Bedenken, dem Papst zu erklären, daß er mit Gottes Willen bis zum letzten Lebenshauch im Gehorsam gegen die heilige römisch-katholische Kirche und den apostolischen Stuhl verharren, und daß er nichts unterlassen wolle, was zur Erhaltung der Gewalt und Würde des römischen Stuhles, zum Heile der ihm selbst anvertrauten Heerde, zum Nutzen seines Erzbisthums dienen würde. Aber er war nicht geneigt, dazu mitzuwirken, seine Diöcesanverwaltung durch Beschränkungen einengen zu lassen, die bis dahin in Deutschland nicht gekannt waren; er sträubte sich gegen die Anerkennung einer Abhängigkeit von Rom, um deren Abwehr die deutschen Bischöfe im Verein mit Kaiser, Reich und Volk im 15. Jahrhundert eine lange Reihe von Jahren hindurch mit aller Kraft und Energie gekämpft hatten. „Weil er befunden“, erklärte er, „daß der von ihm geforderte Eid weder von seinen Vorgängern im Erzstift noch von den andern Kurfürsten und Bischöfen jemals gefordert, noch geleistet worden sei, könne er sich nicht zur Bewilligung einer Forderung anschicken, welche bis dahin im Reiche deutscher Nation unerhört und ungebräuchlich sei; wenigstens glaube er damit anstehen zu müssen, bis der Kaiser und die Stände des Reiches, welche mit dabei interessirt seien, und denen er die Sache auf dem Reichstage vorlegen werde, in dieser Sache einen Beschluß gefaßt hätten.“ Die Kurfürsten von Mainz und Trier waren mit dem Kölner einverstanden und nach Kräften bemühten sie sich, ihn in einer Opposition, von welcher sie die Erhaltung der deutschen kirchlichen Selbständigkeit datiren zu können hofften, auf alle Weise zu ermuntern und zu bestärken. In Rom wußte man recht wol, daß das in Trient beschlossene und zu Rom in weitere Ausbildung und Entwicklung genommene System in Deutschland nicht zur vollen Geltung und Anerkennung kommen könne, wenn nicht sämmtliche Bischöfe, vor allem aber die geistlichen Kurfürsten zur Ausschwörung des Trienter Eides gezwungen würden. Darum bestand der Papst mit unbeugsamer Strenge auf der Erfüllung der an F. gestellten Forderung, und selbst auf die Gefahr hin, daß der Reichstag sich der Sache Friedrichs annehmen und dadurch den ersten Schritt zur vollständigen Trennung der deutschen von der römischen Kirche thun werde, verweigerte er beharrlich die Dispens von dem verlangten Eide. Auch die Erklärung Friedrichs, daß er, im Falle Rom länger mit der Bestätigung zögern werde, ohne Rücksicht auf diese Confirmation beim Kaiser um die Belehnung mit den Regalien einkommen werde, war nicht im Stande, den Papst umzustimmen. Der verlangte Eid schien Pius von größerer Wichtigkeit als die Aufrechterhaltung des herkömmlichen Vorranges der päpstlichen Bestätigung von der kaiserlichen Belehnung. Um so mehr glaubte der Papst dem Kölner Electus gegenüber auf der Leistung des Eides bestehen zu müssen, als er kein rechtes Vertrauen in die Rechtgläubigkeit desselben setzte. F. war beim Papste als ein „Begünstiger und heimlicher Anhänger der Neuerer“ verdächtigt worden. Der Grund für solche Verdächtigungen muß darin gefunden werden, daß der Erzbischof in freundschaftlicher Beziehung zu dem irenischen Theologen Georg Cassander stand, diesen Gelehrten viel an seinem Hofe in Bonn sah und denselben mit Artigkeiten der mannichfachsten Art überhäufte und Bedenken trug, die Jesuiten in all ihren Bestrebungen zu unterstützen. Dem Papste schrieb er in Folge der falschen Denunciationen, daß er „durch die böswilligen Verdächtigungen solcher verleumderischen Zungen nicht wenig erschüttert worden; umsomehr fühle er sich durch solche falsche Angaben beleidigt, als er sich bewußt sei, den wahren Glauben zu bekennen und mit allen Mitteln die Häresie zu bekämpfen und alles aufbiete, um die Autorität der Kirche aufrecht zu erhalten und die Abtrünnigen zur Kirche zurückzuführen.“ In der That war er sehr bemüht, die offenen Gegner der Kirche zum katholischen Glauben zurückzuführen, und den Wiedertäufern und Sacramentirern gegenüber ließ er die volle Strenge der bestehenden Gesetze und kaiserlichen Verordnungen walten. F. ersuchte den römischen König, der beim Papste vieles vermochte, sich in Rom für ihn zu verwenden. Auch bat er den bei der Curie accreditirten kaiserlichen Orator, sich in seiner Angelegenheit beim Papste mit Wärme und Energie zu bemühen. Auch der Kaiser nahm sich der Sache des Electus an. In dem Schreiben, welches derselbe an den Papst richtete, hob er hervor, der verlangte Eid sei eine völlige Neuerung und eine bis dahin den deutschen Reichsfürsten gänzlich unbekannte Verpflichtung. Derselbe könne nur dazu dienen, das Reich, welches sich eben von den Kriegswirren etwas zu erholen beginne, in neue Zwistigkeiten zu stürzen, die Gemüther aufzuregen, bittere Parteiungen hervorzurufen und von den Planen Roms Schlimmes vermuthen zu lassen. Zudem widerspreche er den alten und|löblichen Freiheiten, Privilegien, Prärogativen, Rechten und Gewohnheiten des Kölner Erzbischofs, sowol wie der andern deutschen Kirchenfürsten .... Auf die Bestimmungen des Trienter Concils könne der Papst sich bei seiner Forderung nicht berufen, denn F. habe seine Bestätigung lange vor der Emanation der Trienter Beschlüsse verlangt, und es sei völlig unstatthaft, in dieser Frage den genannten Decreten rückwirkende Kraft beizulegen. So lange die Eidfrage nicht zum Austrag gebracht war, wollte F. nicht daran denken, sich die höheren Weihen geben zu lassen. Nachdem eine directe Correspondenz zwischen dem Electus und der römischen Curie nicht zum Ziel geführt hatte, wurde der gewandte päpstliche Legat Cammendone beauftragt, die weiteren Unterhandlungen mit F. in Deutschland selbst zu führen. Mündlich wie schriftlich blieb F. bei der Erklärung, daß es ihm unmöglich sei, das Verlangen des Papstes zu erfüllen. Auf dem Reichstage zu Augsburg 1565 hoffte der Legat den Widerstand des Erwählten zu brechen und die Eidfrage im Sinne der Curie zu lösen. Als er die Ueberzeugung gewonnen hatte, daß der Kaiser dem Electus die Belehnung nicht ertheilen werde, ehe der Papst zufrieden gestellt sei, glaubte er der Curie nicht zur Nachgiebigkeit rathen zu dürfen. Der Kaiser sowol wie die Erzbischöfe von Mainz, Trier und Salzburg hatten den Papst inständigst gebeten, bei F. von dem verlangten Eide abzusehen. In ihrem Anschreiben hatten sie besonders hervorgehoben, daß derselbe sich durch Reinheit der Sitten und Lauterkeit der Gesinnung auszeichne, und daß ihm bezüglich des Glaubens nicht der geringste Vorwurf gemacht werden könne; jeder Verdacht, der in dieser Beziehung gegen ihn erregt worden, beruhe auf völlig falschen Informationen. Auch der Electus selbst wandte sich neuerdings nach Rom. In seinem Schreiben an den Papst, worin er um die Bestätigung gegen die von dem verstorbenen Pius IV. auf 6600 Goldgülden ermäßigte Taxe anstand, erklärte er, er bekenne gerne und feierlich, daß er nichts anderes glaube, als was von den Aposteln sowol schriftlich wie mündlich als Glaubensartikel hinterlassen und durch die Tradition auf spätere Zeiten überliefert worden. Der Papst blieb unbeugsam, wies die Bitten um die Bestätigung ab und ermahnte den Electus, den Widerspruch fallen zu lassen und dem Verlangen des römischen Hofes nachzukommen. Umsomehr glaubte er auf der Erfüllung seiner Forderung bestehen zu müssen, als es ihm gelungen war, zwei deutsche Bischöfe, die von Lüttich und Osnabrück, zur Ablegung des Glaubensbekenntnisses zu bestimmen, und ein Dritter, der Neugewählte von Trier, die Eidesleistung versprechen ließ, wenn der Papst ihm die Bestätigung ertheilen wolle. Dem Electus wurde es allmählich klar, daß der Kaiser ihm, wenn er es zum äußersten wolle kommen lassen, nicht helfend zur Seite stehen werde. Der Curie war es gelungen, den Kaiser zu bestimmen, daß derselbe seine schützende Hand von F. zurückzog und ihm die Vertheidigung seines nationalen Standpunktes allein überließ. Durch den Abfall des Kaisers sowol wie durch den Vorgang des Erzbischofs von Trier wurde Friedrichs Muth gebrochen. Dazu kamen noch Verwicklungen mit dem Domcapitel. Dieses legte es dem Electus zur Last, „daß geistliche und weltliche Sachen zum Schlimmen sich gewendet, daß viele Ketzer an manchen Orten sich eingeschlichen hätten. Dann warf es ihm vor, daß Stadt und Capitel vergeblich um Anstellung eines Weihbischofs und eines inquisitoris haereticae pravitatis angestanden hätten, daß die geistliche Jurisdiction sehr gehindert werde, daß der Kurfürst viele wichtige Sachen ohne Zuratheziehung des Capitels entscheide, daß er die Pflicht, zwei Capitelherren in seinen Rath zu ziehen, nicht erfüllt habe. F. hatte keine Lust ohne Unterstützung von Seiten des Kaisers und seines Capitels länger gegen die Curie zu kämpfen. Er wollte sich aber nicht selbst untreu werden; darum zog er es vor, wie sein Oheim Hermann, auf den erzbischöflichen Stuhl zu verzichten. Vergeblich war es, daß der Kaiser seine Kommissare Freiherrn v. Winnenberg und Dr. Hegenmüller nach Köln absandte, um den Kurfürsten mit seinem Domcapitel auszusöhnen und von dem Gedanken an Resignation abzubringen. F. blieb fest bei seinem Vorsatz. Als er sich unter Vermittlung der kaiserlichen Commissare mit dem Capitel über die Höhe der ihm zu zahlenden Pension geeinigt hatte, legte er seine Würde nieder und trat in das Privatleben zurück. „Anno 1567 den 25. October ist Herr F. v. W., Erzbischof und Kurfürst von Köln, im Domcapitel persönlich gewesen, hat sich mit dem Capitel etlicher Irrungen halber verglichen, darnach hat er auf das Bisthum verzichtet und ist davon abgestanden. Man sagt, das Capitel habe ihn absetzen wollen, weil er das Pallium von Rom nicht mit ernstem Fleiß erwirken, auch nicht Priester werden und nicht gut Audienz geben wollte. Ist sehr karg gewesen und hat vieles Geld zusammengescharrt; er hat keine Schulden gemacht, auch keinen Unfrieden angestiftet, er hat wohl regiert, war ein schwerer, grober Mann, halb taub und nicht gerade gewachsen.“ Gerade noch ein Jahr lebte er in stiller Zurückgezogenheit; er starb am 23. Dec. 1568 und wurde im Chor der Dominikanerkirche beerdigt.

    • Literatur

      Crombach, Annales eccl. et civ. Metr. Col. — Wilmius, Rerum Col. pars secunda.
      Ennen, Gesch. d. Stadt Köln, Bd. 4. —
      Reimann in den Forsch, zur deutschen Gesch., Bd. 11 u. 13. —
      Weinsberg, Gedenkbuch I.Gel. Farrag. t. 15.

  • Autor/in

    Ennen.
  • Zitierweise

    Ennen, Leonhard, "Friedrich IV." in: Allgemeine Deutsche Biographie 7 (1878), S. 543-547 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd132700999.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA