Lebensdaten
erwähnt 1308, gestorben 1353
Sterbeort
vermutlich Eltville
Beruf/Funktion
Erzbischof von Mainz
Konfession
katholisch
Normdaten
GND: 124807534 | OGND | VIAF: 57555617
Namensvarianten
  • Heinrich III. von Virneburg
  • Heinrich von Virneburg
  • Heinrich III.
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Zitierweise

Heinrich III., Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd124807534.html [19.03.2024].

CC0

  • Genealogie

    V Gf. Ruprecht II. v. V. ( vor 1308);
    M Kunigunde;
    Ov EB Heinrich II. v. Köln ( 1332, s. NDB VIII);
    B Gf. Ruprecht v. V. ( vor 1354), Gerhard ( 1328), Archidiakon, Chorbischof zu Trier, Johannes ( 1340), Propst zu Xanten;
    Schw Mechthild (⚭ Gf. Otto v. Kleve, 1311), Elisabeth ( Hzg. Heinrich v. Österreich, 1327, s. ADB XI);
    N Gf. Heinrich v. V. ( 1338), Johann ( 1371), Domscholaster in Köln, seit 1363 Bischof v. Münster.

  • Biographie

    Zahlreiche geistliche Verwandte haben H. wohl auf die geistliche Laufbahn verwiesen. Bereits in jungen Jahren war er im Besitz mehrerer Pfarreien; seit 1308 finden wir ihn im Besitz der Propstei von Soest, dazu erhielt er Kanonikate in Köln, Trier und Bonn; 1312 erscheint er zudem als Scholaster von Sankt Gereon in Köln; seit 1313 ist er Propst von Sankt Cassius in Bonn und vertritt zeitweilig seinen Onkel, EB Heinrich von Köln. Zu seinen vielen Pfründen gesellte sich bald noch die Propstei von Sankt Aposteln in Köln. Mit Unterstützung des Kölner Erzbischofs wurde er am 11.10.1328 von Papst Johann XXII., der in Deutschland eine neue Königswahl betrieb, Unterstützung gegen Kaiser Ludwig den Bayern suchte und für die Neuwahl einen ergebenen Mainzer Erzbischof benötigte, zum Erzbischof von Mainz erhoben, was sofort den Widerstand der kaiserlichen Partei hervorrief. Auch das Mainzer Domkapitel stellte sich dem vom Papst providierten Erzbischof entgegen und berief EB Balduin von Trier zum Administrator des Erzstifts. Anfänglich wurde H. von der Stadt Mainz unterstützt, jedoch wurde seine Lage ziemlich hoffnungslos, als im Juni 1332 durch Vermittlung des Kaisers eine Einigung zwischen Balduin und der Stadt zustandekam. Als aber 1336 die Verhandlungen zwischen Ludwig und Papst Benedikt XII. in Gang kamen, gab Balduin Ende 1336 dem päpstlichen Druck nach, und H. konnte sich endlich in den Besitz des Erzbistums setzen. Am 29.6.1337 söhnte er sich, vor allem unter dem Druck des kaiserfreundlichen Domkapitels, mit Ludwig aus, der ihn seitdem anerkannte. H. geriet damit in Gegensatz zum Papst; am 20.2.1338 lud ihn Benedikt XII. nach Avignon vor. Um sich aus dieser Zwangslage zu befreien, wurde H. der Initiator eines Bischofstags in Speyer, auf dem am 27.3.1338 der Kaiser sich bereit erklärte, in seinem Streit mit dem Papst die deutschen Bischöfe als Schiedsrichter anzuerkennen, was Benedikt XII. scharf ablehnte. Zusammen mit Ludwig war H. am Zustandekommen und an den Beschlüssen des Kurfürstentags zu Rhens (16.7.1338) maßgeblich beteiligt, wo er den kaiserlichen Standpunkt vertrat und Ludwigs Kaiserwürde trotz des päpstlichen Absetzungsurteils anerkannte. Auch auf dem Reichstag zu Frankfurt (4.8.1338) war der Mainzer Erzbischof auf Seiten des Kaisers; er unterstützte den Gedanken des deutsch-englischen Bündnisses. – Im Inneren hatte H. sich den Angriffen des Landgrafen von Thüringen auf den Mainzer Besitz zu erwehren; dazu kamen Streitigkeiten mit dem Pfalzgrafen Ruprecht. H. blieb trotz päpstlicher Exkommunikation auf Seiten Ludwigs und ließ sich auch von Klemens VI. nicht wieder auf die päpstliche Seite ziehen, worauf der Papst den Erzbischof am 7.4.1346 absetzte und Gerlach von Nassau zu seinem Nachfolger ernannte, der sich jedoch gegen H. nicht durchsetzen konnte. Erst als dieser zusammen mit der wittelsbachischen Partei Günther von Schwarzburg zum Gegenkönig erhob (1349) und sich damit zeitweilig die Feindschaft Karls IV. zuzog, wendete sich das Blatt in jahrelangen Kämpfen etwas zu Gunsten Gerlachs, der jedoch erst in den Besitz des Erzbistums kam, als H. einem Schlaganfall erlag.

  • Literatur

    ADB XI;
    Regg. d. Erzbischöfe v. Mainz v. 1289-1396, 1. Abt. Bd. 2 (1328-53), bearb. v. H. Otto, 1932-35, S. 194 ff.;
    MGH Const. 7u. 8;
    H. V. Sauerland, Urkk. u. Regg. z. Gesch. d. Rheinlande aus d. Vatikan. Archiv II/III, 1903-05;
    E. E. Stengel, Nova Alemanniae, 1921-30;
    -
    Hauck V;
    K. Müller, Der Kampf Ludwigs d. Baiern mit d. röm. Curie|II, 1880;
    H. Schrohe, Btrr. z. Gesch. d. EB H.s III. v. Mainz: Der providierte Erzbischof u. d. postulierte Administrator im Streite um d. Stift (1328–37), = Beil. z. Jber. d. Ghzgl. Gymnasiums zu Bensheim, 1902;
    F. Pfeil, Der Kampf Gerlachs v. Nassau mit H. v. V. um d. Erzstift Mainz, 1910;
    H. Tebbe, Kaiser Ludwig d. Bayer, EB H. III. v. Mainz u. d. Beschlüsse d. Kurfürstentages v. Rense im J. 1338, Diss. Breslau 1920;
    G. Uhl, Unterss. üb. d. Pol. EB H.s III. v. Mainz u. s. Kapitels in d. J. 1337–46, in: Archiv f. hess. Gesch. u. Altertumskde. NF 15, 1928, S. 87 ff.;
    E. E. Stengel, Avignon u. Rhens, Forschungen z. Gesch. d. Kampfes um d. Recht am Reich in d. 1. Hälfte d. 14. Jh., 1930;
    ders., Baldewin v. Luxemburg, Ein grenzdt. Staatsmann d. 14. Jh., in: Abhh. u. Unterss. z. ma. Gesch., 1960, S. 180 ff.;
    F. Bock, Reichsidee u. Nat.staaten v. Untergang d. alten Reiches b. z. Kündigung d. dt.-engl. Bündnisses im J. 1341, 1943;
    Th. Kräling, Der Mainzer Bistumsstreit v. 1328–37, Diss. Marburg 1948 (ungedr.);
    G. Braband, Domdekan Johs. Unterschopf (1325–45): Stud. z. Gesch. d. Mainzer Domkapitels u. s. Beziehungen zu Papsttum u. Reich unter Ludwig d. Bayern, in: Archiv f. mittelrhein. KG 7, 1955, S. 22 ff., 8, 1956, S. 94 ff.

  • Autor/in

    Peter Herde
  • Zitierweise

    Herde, Peter, "Heinrich III." in: Neue Deutsche Biographie 8 (1969), S. 371-372 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd124807534.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographie

    Heinrich von Virneburg wurde nach dem am 10. September 1328 erfolgten Tode des Erzbischofs Mathias von Bucheck durch Papst Johann XXII., der noch bei Lebzeiten des Erzbischofs Mathias die künftige Besetzung des Mainzer Stuhles der apostolischen Verfügung vorbehalten hatte, zum Erzbischof von Mainz ernannt. H., der noch in sehr jugendlichem Alter stand, war zur Zeit seiner Erhebung Propst zu Bonn; gleich seinem Oheim, Erzbischof Heinrich von Köln, zählte er zu den Gegnern Ludwigs des Baiern, was wol für die päpstliche Ernennung maßgebend gewesen sein mag. Umgekehrt war für das Domcapitel, das den Trierer Erzbischof Valduin von Luxemburg postulirte, die Anhänglichkeit an Ludwig den Baiern entscheidend. Während nun Balduin, um seine Ansprüche auf Mainz zur Geltung zu bringen, die Sache des Königs auf allen Wegen förderte, suchte H. sich die Gunst der Bürger der Stadt Mainz zu verschaffen, ein Bestreben, bei welchem ihm der Gegner den Vorrang abzulaufen bemüht war. Uebrigens sollte der Streit der beiden Gegenbischöfe sich nicht auf dem Boden der Vergünstigungen für die Mainzer ausschließlich bewegen, vielmehr finden wir im Juli 1329 den Erzbischof Balduin mit einem von König Johann von Böhmen gesammelten Heere auf dem Zuge gegen Mainz, das nun solange bedrängt wurde, bis es Balduin als Administrator des Erzstiftes anerkannte. Was H. für die Mainzer vorerst noch thun konnte, bestand darin, daß er sich für sie verwendete, um sie von den Banden der Excommunication zu befreien, in welche sie verfallen waren, als sie in Ueberschreitung der Grenzen der Vertheidigung sich an dem vor der Stadt gelegenen Victorstift und an dem Albanskloster vergriffen hatten; jedoch auch hier suchte Balduin, dem Gegner zuvorzukommen, indem er die Loslösung der Bürger aus der wegen derselben Ursache verhängten Reichsacht bei Ludwig d. B. erwirkte. Wie die Dinge lagen, war nicht abzusehen, wann H. jemals in den Besitz des Erzbisthums kommen würde, wenn nicht der Papst den Erzbischof Balduin ermahnt hätte, die Verwaltung des Erzstiftes niederzulegen (30. April 1333), und wenn nicht Balduins Stellung durch den Bruch mit der Sache des Königs Ludwig unhaltbar geworden wäre. In Folge einer Verzichtleistung Balduins vom 12. November 1336, welche Papst Benedict XII. mittels Rundschreibens vom 16. December veröffentlichte (Gudenus, Cod. dipl., III. 297), übernahm endlich H. die Regierung des Erzstiftes. Sich darin zu behaupten, erschien dem Erzbischof nur möglich im Anschluß an König Ludwig, der ihn am 29. Juni 1337 anerkannte unter Verleihung von Privilegien und unter Zusicherung seines Schutzes. Mit Wärme nahm sich H. der Sache des Königs an im März 1338 bei einer Versammlung der Mainzer Suffraganbischöfe zu Speier und bei den Reichsverhandlungen zu Frankfurt, Rense und Bacharach (September 1344, Böhmer, Regesten Ludwigs des Baiern, V. 151), wofür ihn Papst Clemens VI. mit geistlichen und weltlichen Strafen bedrohte. Als H. sich weigerte, einer ergangenen Vorladung zur Rechtfertigung vor dem päpstlichen Stuhle Folge zu leisten, erklärte ihn der Papst am 7. April 1346 für excommunicirt und des Erzbisthums verlustig unter gleichzeitiger Ernennung des zwanzigjährigen Domdecanes Gerlach von Nassau zum Erzbischof von Mainz. Erst der am Festtage des H. Thomas, den 21. December 1353 erfolgte Tod Heinrichs verschaffte Gerlach den Besitz der Gewalt. Bis dahin war das Erzstift, für welches besondere Vormünder und Pfleger bestellt wurden, der Schauplatz schwerer Kämpfe, bei denen übrigens weniger die beiden Gegenbischöfe in den Vordergrund traten, sondern für H. der gefürchtete Kriegsmann jener Tage, der Domscholast Kuno|von Falkenstein, und Konrad von Birkel, Propst zu Speier und Canonicus zu Mainz, für Gerlach dessen Brüder Adolph und Johann von Nassau stritten. Wiederum, wie bei dem Kamps zwischen H. und Balduin, bemühten sich die Gegner die Stadt Mainz durch Verleihung von Freiheiten für sich zu gewinnen, wobei nach dem Tode Ludwigs auch König Karl IV. sein Möglichstes aufbot. Trotz alledem hatten die Mainzer wegen Störung ihres Handels am meisten zu leiden, so daß sie endlich sich entschlossen, einen Städtetag zu berufen und dorthin den Kuno von Falkenstein und seine Gegner zu bescheiden. Wahrscheinlich kam der Erstere nicht, da ihm die Fortsetzung des Kampfes vortheilhafter schien; dagegen beeilten sich die Nassauer den Wünschen der Mainzer entgegenzukommen, wie eine Vereinbarung vom 9. December 1349 (Schaab, Städtebund, I. 298, Urkunde Nr. 157) beweist, in welcher alle von Päpsten, Kaisern und Königen ertheilten Privilegien bestätigt und weiter unter Einräumung weitgehender Rechte und Vortheile den Bürgern versprochen wurde, daß sie von ihnen geschützt werden sollten. Gab auch Kuno von Falkenstein, der, abgesehen von Mainz, die übrigen Festungen des Erzstiftes in seiner Gewalt hatte, immer noch nicht nach, so war die Sache Heinrichs, der sich in Eltville hielt, doch von da an verloren, als seine Hauptstütze, Günther von Schwarzburg, am 14. Juni 1349 gestorben war; dabei hatte das Erscheinen des sogenannten schwarzen Todes mit seinen furchtbaren Verheerungen, das Auftreten der Flagellanten, die Verfolgung der Juden, den Streit der Gegenbischöfe in den Hintergrund gedrängt. Als wieder etwas Ruhe eingetreten war, erschien Karl IV. im December 1353 in Mainz, um den Frieden zu stiften; der unerwartete Tod Heinrichs erleichterte die Verhandlungen mit Kuno, der mit einer Entschädigung von 40000 Gulden abgefunden und später Administrator von Köln und 1368 Erzbischof von Trier wurde. Papst Urban V. gestattete nach einem halben Jahre die kirchliche Beisetzung des Erzbischofs H., „da derselbe zu Ende seines Lebens Zeichen der Reue bewiesen habe“.

    • Literatur

      Colombel, Einleitung zur Geschichte der vier Grafen von Nassau auf dem Erzstuhle von Mainz, Weilburg 1861, und derselbe, Der Kampf des Erzbischofs Gerlach von Nassau mit Heinrich von Virneburg um das Erzstift Mainz; Hennes, Erzbischöfe von Mainz, Mainz 1879, S. 195 ff.

  • Autor/in

    Bockenheimer.
  • Zitierweise

    Bockenheimer, "Heinrich III." in: Allgemeine Deutsche Biographie 11 (1880), S. 540-541 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd124807534.html#adbcontent

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