Lebensdaten
1500 – 1540
Geburtsort
Leipzig
Sterbeort
Lüneburg
Beruf/Funktion
humanistischer Dichter ; lutherischer Theologe ; Jurist
Konfession
mehrkonfessionell
Normdaten
GND: 124359752 | OGND | VIAF: 54260943
Namensvarianten
  • Hegendorfer, Christoph
  • Hegendorffinus, Christophorus
  • Hegendorphinus, Christophorus
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Zitierweise

Hegendorff, Christoph, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd124359752.html [28.03.2024].

CC0

  • Genealogie

    V Johannes Hegendorfer, Seidenhefter in Leipzig;
    M N. N.;
    Leipzig etwa 1524 N. N.

  • Biographie

    H. begann nach Besuch der Thomasschule seine akademischen Studien 1513 in seiner Vaterstadt, die artistische, theologische und juristische Fakultät durchlaufend. Er wurde 1515 Bakkalar und 1520/21 Magister artium. Zuerst der Logik verschrieben, wandte er sich früh den Humaniora, vorzüglich dem Griechischen, unter Petrus Mosellanus zu, das er nach dessen Tod (1524) weiterlehrte und dessen „Paedologia“ er seine „Dialogi pueriles“ verdankte. Bereits 1518 gab H. die „Verskunst“ Huttens von 1511 neu heraus mit Epigramm und Carmen auf Hütten und einem Widmungsbrief an Eoban Hesse. Zur Leipziger Disputation von 1519 schrieb H. im Sinne Luthers, dessen Richtung er zeitlebens beibehielt, wenn er auch, kurzen Schuldienst mit der Universitätsdozentur vertauschend, sich gegenüber dem Landesherrn, Herzog Georg von Sachsen, abdecken mußte. 1523 wurde H. zu Leipzig Cursor der Theologie und war|1523/24 trotz seiner Jugend Rektor der Universität. Eine Reihe schulhumanistischer und theologischer Veröffentlichungen mehrte seinen Ruf. Nebenbei betrieb er 5 Jahre unter Georg von Breidenbach und Ludwig Fachs das Studium der Rechte und schloß es mit dem juristischen Bakkalar ab. 1529 wurde er als Lehrer der freien Künste und Humaniora an das Lubranskische Athenaeum zu Posen berufen, wo er eine für ganz Polen bedeutsame erzieherische und literarische Aktivität – unter anderem ließ er seine „Dialectica legalis“ von dort ausgehen – bis 1536 entfaltete, um welche Zeit er antihumanistischen großpolnischen Einflüssen weichen mußte (Streitschriften mit dem Domarchidiakon Gregor von Szamotulski). Danach wirkte H. einige Semester als Professor des Zivilrechts an der Universität Frankfurt/Oder, an ihr erwarb er nach dem Lizentiat 1536 noch den Dr. iur. utr. 1537 trat der vielumworbene Mann als Syndikus in den Dienst der Hansestadt Lüneburg, deren Rat ihn 1539 nach Rostock beurlaubte, um die verfallene Universität wiederherzustellen. In diesem Zusammenhang hielt H. seine berühmt gewordene Rede über die Reform aller Fakultäten. Kurz nachdem er, nach Lüneburg zurückgekehrt, dort das städtische Amt des Superintendenten übernommen hatte, starb er an der Pest.

    Unter der Masse seiner lateinischen Schriften, die H. oft mit allzu flüssiger Feder entwarf, sind früh neben den „Schülergesprächen“ Enkomien, unter anderem über die Trunkenheit und über die Mäßigkeit 1519/21, in der Art der Fazetien des Erasmus erwähnenswert. Seine lyrischen Versuche, die ihn mit dem Kreis um Georg Fabricius verbanden, fallen nicht sonderlich ins Gewicht. Hingegen waren seine beiden in frischer lateinischer Prosa geschriebenen und Chorgesänge enthaltenden spielfähigen Dramen „Comedia nova“ und „De sene amatore“, deren Fabel der der Hecyra des Terenz ähnelt, von nachwirkender Bedeutung für die Entwicklung des Dramas und die Musik des Schulhumanismus. Seine Neigung zur Musik hatte H. bereits 1518 mit seinen dichterischen Beigaben zu Rhaw's „Enchiridion musices“ bekundet. Daß sich unter seinen zahlreichen, im Sinne des Humanismus geschriebenen exegetisch-philologischen Schriften (zum Beispiel Anweisung zum Lateinsprechen, zum Briefschreiben, über Rhetorik, Dialektik, über den Dekalog), seinen Klassikerausgaben und Übersetzungen, auch in den stark zeitgebundenen theologischen Publikationen viel leichte Ware befindet, darf nicht dazu führen, seine Wirkung als Universitätslehrer und Publizist zu unterschätzen. Diese war so außerordentlich und nachhaltig, daß H. europäischen Ruf erlangte. Zielbewußt arbeitete er auf die Reform aller Fakultäten wie überhaupt des gesamten Universitätswesens seiner Zeit hin. H.s Gipfelleistung liegt auf dem Gebiete des Rechts. Aus einer Reihe von ihm, meist bei Setzer in Hagenau und in Basel bei Brylinger oder Petri herausgebrachter trefflicher juristischer Schriften ragt die „Dialectica legalis“ von 1531 hervor, ein bahnbrechendes Musterwerk zur Methodik des Rechtsstudiums, das in der rechtsgeschichtlichen Literatur durchweg hohe Würdigung erfahren hat. – H.s überwiegend in Leipzig, Wittenberg, Hagenau, Krakau, Frankfurt/O. und Basel aufgelegten Werke standen zum Teil auf dem Index der Pariser Sorbonne von 1544 und auf dem des spanischen Generalinquisitors Valdes von 1559.

  • Werke

    Weitere W Verz. in: G. W. Panzer, Ann. typographici VII, Nürnberg 1799, Nr. 664, 725-29;
    G. Bauch (s. L), S. 73-78 (führt 30 Titel an);
    Schottenloher, Nrr. 17220, 43436 a u. b, 43815; theolog. W
    b. Kawerau (s. L). - Dialogi pueriles, Leipzig 1519, 1520, Nürnberg 1520, Münster i. W. 1523, Teildr. Straßburg 1520, 1521, dt. v. A. Bömer (s. L);
    Dramen: Comedia nova, Leipzig 1520 u. ö., in: J. Ch. Gottsched, Des nöthigen Vorraths z. Gesch. d. dt. Dramat. Kunst II, ebd. 1765, S. 172-90;
    De sene amatore, ebd. 1521 u. ö.;
    Dialectica legalis, 1531, Basel (u. verändertem Titel) 1545;
    Commentarii in sex titulos Pandectarum (aus Vorlesungen), ebd. 1537;
    De rationibus restaurandi collapses … in Ac. Rostochiana, Rostock 1540.

  • Literatur

    ADB XI;
    J. Strubius, Studii litterarii publici in academia Rostochiensi … restauratio, Rostock 1544;
    O. Krabbe, Die Univ. Rostock im 15. u. 16. Jh. I, 1854, S. 421;
    Hutteni Opera, ed. E. Böcking, I, 1859, S. 188-91;
    Stintzing-Landsberg I, S. 249-53 u. ö.;
    O. Günther, Plautuserneuerung in d. dt. Lit. d. XV.-XVII. Jh., Diss. Leipzig 1886, S. 70-91 (wertvolle Angaben üb. W), 97;
    G. Kawerau, Zwei ältere Katechismen d. luth. Ref. v. P. Schultz u. Ch. H., 1891, Vorrede u. S. 14, 51;
    A. Henschel, in: Zs. d. Hist. Ges. f. d. Prov. Posen 17, 1892, S. 337-48;
    A. Bömer, Die lat. Schülergespräche d. Humanisten, 1897, S. 8, 108-12;
    G. Bauch, Die Anfänge d. Univ. Frankfurt a. O., 1900, S. 72-78;
    Brief H.s an Joh. Troger v. 14.3.1535, in: Zs. f. Gesch. d. Erziehung u. d. Unterrichts 26, 1936, S. 137 f.;
    H. Grimm, Meister d. Renaissancemusik an d. Viadrina, 1942, S. 44, 77.

  • Autor/in

    Heinrich Grimm
  • Zitierweise

    Grimm, Heinrich, "Hegendorff, Christoph" in: Neue Deutsche Biographie 8 (1969), S. 227-228 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd124359752.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographie

    Hegendorf: Christoph H. (Hegendorfinus), gest. am 8. Aug. 1540, gelehrter Humanist, Theolog und Jurist, geb. 1500 zu Leipzig, Schüler des Petrus Mosellanus, unter dem er schon 1517 lateinisch dichtete. Im Jahre 1519 betheiligte er sich durch ein Gedicht über die Leipziger Disputation an den beginnenden theologischen Fehden; die bei dieser Disputation gemachte Bekanntschaft mit dem ersten evangelischen Schulrector Lüneburgs, Hermann Tulichius verschaffte ihn einen Ruf an die Schule zu Lüneburg, wo er für Luther's Lehre eintrat. In Leipzig wurde er 1525 Nachfolger des Mosellanus für griechische Litteratur, ist später als Jurist in Frankfurt nachweisbar, wo er 1536 Dr. juris wurde, 1537 berief ihn der Rath zu Lüneburg als Stadtsyndicus. Der Rath zu Rostock erwirkte ihm dann in der befreundeten Hansestadt 1539 um Michaelis Urlaub, damit er die seit den Reformationsunruhen ganz zerrüttete Universität wieder mit hebe. Im Winter 1539—40 ist er auch in die Matrikel als Docent eingetragen, hielt eine Habilitationsrede und hat als Professor jur. romani gelesen, kehrte jedoch schon 1540 nach Lüneburg zurück, wurde dort städtischer Superintendent, starb aber gleich darnach an der sog. Pest. Krause.

    • Literatur

      Unter seinen Schriften sind die exegetisch-philologischen z. B. „Dragmata in dialecticem Petri Hispani“, Basel 1520 und „In actiones Verrinas et in topica M. Ciceronis adnotatiunculae“, Hagenau 1529, die Ausgaben römischer und griechischer Schriftsteller (Nonnus, Chrysostomus, Lucian, Aristoteles, Demosthenes, Cicero, Terenz), seine juristischen Publicationen, auch ein theologisches Werk, das man seines seltsamen Titels wegen: „Antidotum adversus pestilentiam“, Leipzig 1539 häufig unter die medicinischen gerechnet hat, von geringerem Interesse: wichtiger sind seine dichterischen Arbeiten. Er besang Hutten und Eoban Hesse, widmete dem letztern eine neue Ausgabe von des erstern Gedicht über die Verskunst, veröffentlichte in den Jahren 1519—1521 eine Reihe kleiner Facetien: Encomium somni, ebrietatis, sobrietatis, in welchen er dem Erasmus nachahmend, aber ohne dessen satirische Schärfe, Alles zu loben, Kenntniß des Alterthums auszukramen, dabei manche zeitgenössische Sitten hervorzuheben und seine Freunde (z. B. den Arzt Heinr. Stromer) zu rühmen wußte. Entschiedene Bedeutung verdient er durch seine Comödien: „Comoedia nova“ und „De sene amatore“ (1520 und 31), beide in frischer, munterer Prosa mit eingemischten lustigen Chorgesängen geschrieben (die erste in 12 Acte oder Scenen getheilt), beide die Täuschung eines Alten durch verliebte junge Leute behandelnd. Namentlich die erstere, in welcher ein junger Taugenichts seine Geliebte, von welcher er ein Kind erhalten, heirathet, indem er dies dem Alten als aufopferungsvolle That für seinen unschuldigen Bruder hinzustellen versucht hat, wurde damals häufig aufgeführt.

    • Korrektur

      Korrektur: Zu Hegendorf ist jetzt noch zu vgl. Stintzing, Gesch. d. deutschen Rechtswissensch. (Gesch. d. Wissensch. in Deutschl., Bd. XVIII), S. 100, 116, 243, 249—253.

    • Korrektur

      Korrektur: Zu Hegendorf's Leben sind jetzt die Richtigstellungen und Actenfunde von Otto Günther, Plautuserneuerungen in der deutschen Litt. etc. (Leipziger Doctordiss. 1886. 91 S. 8°) S. 24 bis 29 und S. 70—91 nachzutragen. Darnach nannte H. sich Hegendorfer, früher „Seydensticker“ und „Sericarius“. Die l. c. gemachte Angabe, daß er des Mosellanus Nachfolger 1525 geworden, ist irrig, beruht aber auf den bei Krey, Andenken, Anh. S. 10 angeführten Belegstellen. Auch die Angabe, daß H. in Lüneburg Lehrer gewesen, wird irrig sein, sie beruht auf der vermuthlich falsch aufgefaßten Grabschrift von Lucas Lossius (Lunaeburga Saxoniae, Frankf. 1566. S. 43):

      „Palladis ut vivos pueros dilexit alumnus Sic moriens pueris ossa terenda dedit.“

      Er wurde mitten auf dem Chor der St. Johanniskirche zu Lüneburg, wo die Schüler ihren Stand hatten, begraben. Superintendent in Lüneburg, der 3. in der Reihe, wurde er im Febr. 1540. Kr.

  • Autor/in

    Ludw. Geiger.
  • Zitierweise

    Krause; Geiger, Ludwig, "Hegendorff, Christoph" in: Allgemeine Deutsche Biographie 11 (1880), S. 274 unter Hegendorf [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd124359752.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA