Lebensdaten
1689 – 1774
Geburtsort
Danzig
Sterbeort
Danzig
Beruf/Funktion
Geschichtsschreiber ; Jurist
Konfession
evangelisch
Normdaten
GND: 119291541 | OGND | VIAF: 34707232
Namensvarianten
  • Lengnich, Gottfried
  • Lengnich, Godefredus
  • Lengnich, Godofredus
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Zitierweise

Lengnich, Gottfried, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd119291541.html [19.04.2024].

CC0

  • Genealogie

    V Vinzent, Mitbruder d. Rechtstädt. Kramer-Ges.;
    M Catharina, T d. Jakob Möller u. d. Anna Maria Radeken;
    1730 Euphrosine Florentina ( 1732), Wwe d. Karl Ludw. Hoheisel, Lehrer d. griech. u. oriental. Sprachen, T d. Jons. Laurentius Fischer, Ältester Diakonus zu St. Marien;
    2 T.

  • Biographie

    Frühzeitig zur Schule geschickt, kam L. in seinem 13. Lebensjahr zur Erlernung der poln. Sprache nach Mewe, hernach auf die St. Marien-Schule in Danzig, die er 1707 abschloß, um anschließend das Akademische Gymnasium der Stadt zu besuchen. Im selben Jahr bezog er die Univ. Halle, wo er sich vor allem staatsrechtlichen und geschichtlichen Studien widmete. Er gewann die Freundschaft des Prof. N. H. Gundling, der ihn zur Mitarbeit an seiner Monatsschrift „Hällische Bibliothek“ heranzog. 1713 zum Dr. iur. utr. promoviert, hoffte L. in die Universitätslaufbahn eintreten zu können. Doch nach dem Tode Kg. Friedrichs I. von Preußen (1713) schien es ihm geratener, sein „Glück am poln. Hofe zu suchen“. In seine Vaterstadt zurückgekehrt, wurde er durch seinen Gönner, den Syndikus Albrecht Rosenberg, bewogen, in Danzig zu bleiben und sich hier mit Geschichte und Staatsrecht Danzigs, des Preußenlandes und des Kgr. Polen zu befassen. Nun begann L. mit erstaunlicher Zielstrebigkeit nach den Grundsätzen der Hall. Rechtsschule in Verbindung von Geschichte und Staatsrecht den besonderen Problemen dieses Raumes nachzugehen. Nach dem Vorbild deutscher wissenschaftlicher Zeitschriften begann er 1718 mit der Herausgabe seiner „Poln. Bibliothek“, in der er die Grundgedanken seines Lebenswerkes niederlegte. Zur Fortsetzung der bis 1525 reichenden „Preuß. Geschichte“ von Kaspar Schütz erlaubte ihm 1721 der Danziger Rat die Benutzung des Stadtarchivs und setzte ihm im folgenden Jahre ein Gehalt aus. So entstand als sein wichtigstes Werk die „Geschichte der preuß. Lande kgl.-poln. Antheils seit dem Jahre 1526“, die 1722-55 in 9 Bänden erschien. Zugleich arbeitete L. an einer „Historia Polona a Lecho ad Augustem II mortem“ (1740) und am „Jus publicum Regni Poloniae“, einer wissenschaftlichen Pionierarbeit zur poln. Verfassungsgeschichte. Auf Anregung Kg. Augusts III. ist als viertes seiner Hauptwerke eine umfassende Darstellung von „Der Stadt Danzig Verfassung und Rechte“ ungefähr 1750-60 entstanden, aber erst 1900 gedruckt worden. Unterdessen war L. 1729 Professor für Beredsamkeit und Dichtkunst des Gymnasiums geworden; 1749 wurde ihm das Inspektorat dieser hohen Schule übertragen, das mit|einer Professur der Rechte und Geschichte verbunden war. Nach dem Tode seines Gönners Albrecht Rosenberg betraute der Rat ihn mit dem verantwortungsvollen Amt des Syndikus der Stadt Danzig. – Ein gutes Verhältnis hatte L. auch zu August III., König von Polen und Kurfürst von Sachsen, der ihm seit 1737 ein ansehnliches Jahresgehalt von 1 200 Talern zahlen ließ und ihn 1739 zum sächs. Legationsrat ernannte, ebenso zu Kg. Stanislaw August Poniatowski und dessen Kanzler A. St. Załuski. Als dessen Gast studierte L. 1740 drei Monate lang in Warschau poln. Parlamentspraxis und widmete ihm seine große Arbeit über das „Jus publicum Regni Poloniae“; er lehnte es 1772 jedoch ab, eine Widerlegung der Ansprüche Preußens auf Pommerellen auszuarbeiten.|

  • Auszeichnungen

    Ehrenmitgl. d. Ak. z. St. Petersburg (1738).

  • Literatur

    ADB 18;
    J. F. Jugler, G. L.s Lebensbeschreibung, in: Btrr. z. jur. Biogr. III, 2, 1777;
    A. Bertling, Kat. d. Danziger Stadtbibl. I, 1892, S. 658-64;
    Polski Słownik Biograficzny 17, 1972;
    O. Günther, Vorwort zu „Jus publicum civitatis Gedanensis od. Der Stadt Danzig Verfassung u. Rechte“ v. G. L., 1900, S. VII-XX;
    G. Löschin, Gesch. Danzigs, 2 T., 1822/25;
    Th. Schieder, Dt. Geist u. ständ. Freiheit im Weichsellande, 1940, S. 134-64 (W-Verz. S. 176 f.);
    E. Winter, Frühaufklärung, Der Kampf gegen d. Konfessionalismus in Mittel- u. Osteuropa u. d. dt.-slaw. Begegnung, 1966;
    Altpr. Biogr. |

  • Nachlass

    Nachlaß: Staatsarchive Danzig u. Dresden.

  • Autor/in

    Ernst Bahr
  • Zitierweise

    Bahr, Ernst, "Lengnich, Gottfried" in: Neue Deutsche Biographie 14 (1985), S. 209-210 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd119291541.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographie

    Lengnich: Gottfried L., Geschichtschreiber. Geboren am 14. Decbr. 1689 zu Danzig, 1774, erhielt er zugleich mit Mascov auf dem Gymnasium seiner Vaterstadt seine grundlegende humanistische Bildung in vortrefflicher Weise und bezog 1710 die Universität Halle. Hier widmete er sich mit Vorliebe den rechtswissenschaftlichen und geschichtlichen Studien, in erster Linie von N. H. Gundling angezogen, der ihm wohlwollend entgegenkam und in die Reihen der Mitarbeiter der|von ihm redigirten „Hallischen Neuen Bibliothek“ aufnahm. Im J. 1713 mit dem juristischen Doctorgrade geschmückt, soll L. die Absicht gehegt haben, die akademische Laufbahn einzuschlagen, zog es aber aus verschiedenen Gründen am Ende doch vor, seine Zukunft seiner Vaterstadt, — die damals unter polnischer Schutzhoheit stand — anzuvertrauen. Hieher zurückgekehrt hielt er zuerst einigen strebsamen Schülern des Gymnasiums privatim Vorlesungen über Geschichte und Staatsrecht des Königreichs Polen, der preußischen Lande und der Republik Danzig, Gegenstände, die ihm wie keine anderen am Herzen lagen und deren wissenschaftliche Förderung ihn sein ganzes langes Leben hindurch beschäftigt hat. Schon im J. 1718 ließ er seine „Polnische Bibliothek“ in 2 Bänden erscheinen, die das Mangelhafte der vorhandenen Bearbeitungen der polnischen Geschichte vor Augen stellte. Im J. 1721 ertheilte ihm der Rath seiner Vaterstadt den Auftrag, die „Preußische Geschichte“ von Lucas David fortzusetzen, eröffnete ihm zu diesem Zwecke die Archive und verwilligte ihm das Jahr darauf einen eigenen Gehalt. L. hat in der That im Verlaufe eines Menschenalters (1722—1755) in unermüdlicher Arbeit diese Aufgabe ("Geschichte der preußischen Lande polnischen Antheils") in einer Reihe von Abtheilungen, die 9 Bände betragen und bis in die Zeit König August II. (1755) reichen, durchgeführt. Er hat sich dabei der deutschen Sprache bedient, wahrend er von dem erwähnten deutsch geschriebenen Werk seines Vorgängers K. Schütz eine lateinische Ausgabe veranstaltete und zugleich die polnische Geschichte von ihren Anfängen wieder bis zum Tode K. August II. in einer eigenen Schrift und in überwiegend compendiöser Form zur Darstellung brachte. Als werthvolle Ergänzungen seines größeren Werkes sind aber eine Anzahl von Specialuntersuchungen über die Geschichte und das Staatsrecht der preußisch-polnischen Lande herbeizuziehen, deren einige mit Recht hoch geschätzt worden sind. L. hat sich auf diese Weise um die wissenschaftliche Behandlung der preußisch-polnischen Geschichte ein bleibendes Verdienst erworben und Alles, was der Art hinter ihm lag, weit überholt. Auf die staatsrechtliche und diplomatische Seite der Dinge legt er das Hauptgewicht, und sucht überall auf die erste Quelle zurückzugehen. Einseitigkeiten und Lücken seiner Darstellung begegnen uns am ehesten da, wo ihn sein Material im Stiche läßt. Seine Lebensstellung hatte in der Zwischenzeit früh eine Gestalt angenommen, wie sie seinen Fähigkeiten und Leistungen entsprach. Im J. 1729 hatte ihm der Rath von Danzig die Professur der Dichtkunst und Beredsamkeit am Gymnasium übertragen. Gottsched, bekanntlich ebenfalls ein Danziger Kind, war Mitbewerber um dieses Amt gewesen. An Anerkennung von außen hat es L. ebenfalls nicht gefehlt. Der russische und polnische Hof bedachten ihn mit Aufmerksamkeiten und es hing blos von seiner Zustimmung ab, ob er in den angenehmsten Bedingungen Danzig mit Dresden vertauschen wollte. Seine Vaterstadt hat jedoch niemals versäumt, ihn festzuhalten. Im J. 1749 wurde ihm das Inspectorat des Gymnasiums, mit welchem die Professur der Rechte und der Geschichte verbunden war, übertragen, und schon das Jahr darauf ist er zum Syndicus der Stadt erwählt worden, eine Stellung, zu welcher ihn seine Kenntnisse in besonders hohem Grade befähigten. Dieses Amt führte ihn noch im Jahre seiner Erwählung im Interesse der Republik Danzig in einer erfolgreichen Mission nach Warschau und 17 Jahre später, bereits in hohem Alter stehend, wurde er zu dem evangelischen Convent aus Groß- und Kleinpolen und dem Herzogthum Preußen nach Thorn entsendet: Danzig war ja nahezu eine ausschließlich dem protestantischen Bekenntnisse angehörige Stadt. Die Zeiten lagen für die Bewahrung der Interessen seiner Vaterstadt bekanntlich überhaupt schwierig, wenn auch der gefährlichste Moment vorüber war, als die Stellung Lengnich's eine bedeutendere wurde. Die unter den gegebenen Verhältnissen kaum|zu entbehrende Geschmeidigkeit und geschäftliche Gewandtheit hat er offenbar besessen. Mit König Stanislaus August III. stand er auf bestem Fuße und erfreute sich dessen voller Gunst. Die erste Theilung Polens hat er noch erlebt. Zwei Jahre darauf, am 28. April 1774 ist er gestorben.

    • Literatur

      J. F. Jugler, Beiträge zur juristischen Biographie, 3. Bd. S. 283 ff., wo auch Lengnich's zahlreiche Schriften angeführt sind. — Meusel, Lexikon der verstorbenen teutschen Schriftsteller, 8. Bd. S. 228 ff.

  • Autor/in

    v. Wegele.
  • Zitierweise

    Wegele, Franz Xaver von, "Lengnich, Gottfried" in: Allgemeine Deutsche Biographie 18 (1883), S. 255-257 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd119291541.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA