Lebensdaten
1524 – 1590
Geburtsort
Paris
Sterbeort
Basel
Beruf/Funktion
Jurist
Konfession
mehrkonfessionell
Normdaten
GND: 119281457 | OGND | VIAF: 44300253
Namensvarianten
  • Hotmann, Franz
  • Hotman, Franz
  • Hotemann, Franz
  • mehr

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Zitierweise

Hotomanus, Franz, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd119281457.html [19.04.2024].

CC0

  • Genealogie

    V Peter H. ( 1554), Herr zu Villiers Saint-Pol, Parlamentsrat in P., S d. Lambert Autmann (aus schles. Fam.), der aus Emmerich/Nd.rhein in Frankreich einwanderte;
    M Paule de Marle;
    B Antoine (1525–96), Advokat in P., seit 1591 Gen.-advokat im Parlament, pol. Schriftsteller, war im Gegensatz zu H. als eifriger Katholik Anhänger d. kath. Liga u. trat literarisch f. deren Thronanwärter, den Kardinal v. Bourbon, ein;
    - Claudine Aubelin de la Rivière, T e. Refugié aus Orléans;
    8 K.

  • Biographie

    H. trat nach Abschluß seines Rechtsstudiums in Orléans (Lehrer Petrus Stella, wissenschaftlicher Gegner des Zasius) mit dem Grad eines Lizentiaten der Rechte in das Advokaturbureau des bedeutenden Juristen Charles du Moulin (Molinaeus) in Paris ein. 1546 begann er in Paris mit juristischen Vorlesungen, mußte aber 1547 wegen seiner calvinistischen Gesinnung nach Lyon, wo er offen zum Protestantismus übertrat, und 1548 weiter nach Genf fliehen, wo er mit Calvin Umgang hatte. 1549-55 war er Lehrer für Latein und Griechisch am protestantischen Collège in Lausanne, 1555-63 lehrte er an der Akademie in Straßburg, seit 1556 als Professor für Römisches Recht, und bekleidete zugleich die Stellung eines kurpfälzischen Rates (Dr. iur. Basel 1558). Weitere Stationen seiner Wanderjahre waren: 1563-67 Professur an der Universität Valence, 1567-72 Professur in Bourges als Nachfolger des Cujas. Dort schloß er Freundschaft mit Donellus. Nach der Bartholomäusnacht 1572 mußte H. wieder nach Genf fliehen, wo er 1573-78 als Professor an der Genfer Rechtsschule lehrte. 1578 ging er nach Basel und hielt zunächst als Privatgelehrter Vorlesungen in seiner Wohnung. 1581 wurde er in die Basler Juristenfakultät aufgenommen. Nach dem Tode seiner Frau ging er 1584 wieder als Professor an die Genfer Akademie, kehrte jedoch 1589 krank nach Basel zurück und starb dort, nachdem er im Winter 1589/90 noch einen privaten Kurs über die Staatsverwaltung der römisch Republik in seiner Wohnung eröffnet hatte. In Basel pflegte H. insbesondere Umgang mit Basilius Amerbach und Scipio Gentilis, dem Schüler und späteren Nachfolger des Donellus in Altdorf. In die Basler Zeit fällt 1580 auch seine Begegnung mit Montaigne.

    H. gehört zu der Gruppe bedeutender französischer Juristen, die im 16. Jahrhundert als Refugiés in die Schweiz und nach Deutschland kamen und auf die deutsche Rechtswissenschaft großen Einfluß ausgeübt haben. Stintzing bezeichnet ihn mit Recht als „Gelehrten ersten Ranges“. Wie viele große Juristen seiner Zeit war er auch Philologe und Kenner der Antike. Als Jurist handhabte er souverän sowohl die antiquarisch-kritische als auch die dogmatische Methode der Jurisprudenz. Unter seinen zahlreichen Werken sind die „Antitriboniana“, 1567 veröffentlicht, besonders hervorzuheben. Hier ist er seiner Zeit weit voraus, indem er eine Kodifikation fordert, die Römisches Recht und die besten Institutionen des von ihm sehr hoch geschätzten französischen Gewohnheitsrechtes in sich vereinigt. Vielfach griff er in die Frankreich bewegenden politischen und religiösen Auseinandersetzungen ein. Sein Buch „Franco-Gallia seu Tractatus isagogicus de regimine Regum Galliae“ (1573) ist ebenso wie seine „De jure regni Galliae libri tres“ (1585) gegen den Absolutismus des französischen Königtums eingestellt. In der „Franco-Gallia“ bestreitet er dem König das Recht zum Eingriff in die Gewissensfreiheit, in dem zuletzt genannten Werk stellt er die These auf, daß das französische Königtum nicht erblich sei und keiner Frau zufallen dürfe. H. verteidigte das Recht des protestantischen Heinrich von Navarra auf den französischen Thron. Er hat auch in Deutschland als Ratgeber protestantischer Fürsten politisch gewirkt.

  • Werke

    Opera, T. 1-3, hrsg. v. Jean H. [S], 1599-1600;
    Vollst. Verz. in: Cat. Général d. Bibl. Nat. 73, 1920.

  • Literatur

    L. Ehinger, F. H., ein franz. Gel., Staatsmann u. Publizist d. 16. Jh., in: Btrr. z. Vaterland. Gesch. 14, 1896, S. 1 ff.;
    J. Pannier, H. en Suisse, in: Zwingliana 7, 1940;
    Wappenbuch d. Stadt Basel I, o. J., Nr. 176;
    Die Matrikel d. Univ. Basel II, 1956, S. 113 f.;
    P. Buxtorf, Die lat. Grabinschrr. in d. Stadt Basel, in: Baseler Btr. z. Geschichtswiss. 6, 1940;
    Stintzing-Landsberg I, S. 383 ff.

  • Porträts

    Kupf. in: J. J. Boissard, Bibl. cartographica, 1650 (nach e. v. d. Bestattung angefertigten Zeichnung);
    Ölbild (Basel, Naturhist. Mus.), Kopie (ebd., Öff. Kunstslg.).

  • Autor/in

    Hans Liermann
  • Zitierweise

    Liermann, Hans, "Hotomanus, Franz" in: Neue Deutsche Biographie 9 (1972), S. 655 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd119281457.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA