Lebensdaten
1876 – 1944
Geburtsort
Potsdam
Sterbeort
Bonn
Beruf/Funktion
Jurist
Konfession
reformiert
Normdaten
GND: 119136783 | OGND | VIAF: 5734436
Namensvarianten
  • Dohna-Schlodien, Georg Theobald Alexander Burggraf und Graf zu
  • Dohna-Schlodien, Alexander Burggraf und Graf zu
  • Dohna-Schlodien, Georg Theobald Alexander Burggraf und Graf zu
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Objekt/Werk(nachweise)

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Zitierweise

Dohna-Schlodien, Alexander Burggraf und Graf zu, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd119136783.html [28.03.2024].

CC0

  • Genealogie

    V Hannibal (1838–1914), preußischer Gen.Lt., S des Theobald (1811–75), preußischer Genmajor (s. Priesdorff VII, S. 424 f.) (Urenkel des Wilh. Alex., s. 6*), u. der Ida v. Gayette;
    M Helene (1846–1924, orthodox, T des Georg Demeter Fürst Maurokordatos u. der Marie Skhina;
    Vt 2. Grades Nikolaus (s. Einl. o);
    Berlin 1906 Elisabeth (* 1882), T des Albert v. Pommer-Esche ( 1903), Oberpräsident der Prov. Sachsen (1890–97) u. der Mathilde Behrend;
    1 S, 5 T, u. a. Dagmar (⚭ Wolf Gf. v. Baudissin, Oberst), Bildhauerin.

  • Biographie

    Juristische und philosophische Studien in Rom, Lausanne, Freiburg (Breisgau) und Berlin legten den Bildungsgrund für seine weitsichtige, tolerante und humane Haltung als Politiker. Anfänglich nationalliberal, stellte er sich nach 1918 der Republik verantwortungsbewußt zur Verfügung, war (1919/20) Mitglied der verfassunggebenden deutschen Nationalversammlung in Weimar und wirkte später mit J. Curtius in der Deutschen Volkspartei für eine Verständigung der „Mitte“, bis er sich 1933 aus dem politischen Leben zurückzog. – In Berlin (Referendar 1898, Dr. iur 1902) führte ihn R. Stammlers methodische Schulung in die Lehre des neukantischen Kritizismus ein, den er auf strafrechtliche Grundprobleme erfolgreich angewandt und als Rechtsphilosoph selbständig fortentwickelt hat. Die neukantische Ethik der sittlich-autonomen Persönlichkeit bestimmte ihn als Strafrechtsdogmatiker zu einer „personalen Unrechtsauffassung“, die Tendenzen der jüngsten deutschen Strafrechtslehre vorwegnahm. Habilitiert in Halle (1904) bei F. von Liszt, gewann er für die Reformideen des Gründers der modernen Strafrechtsschule als Professor in Königsberg (1906–20), Heidelberg (1920–26), Bonn (1926–44) zahlreiche Hörer; aus seinem engeren Seminar-Kreis gingen mehrere akademische Lehrer hervor. Kriminalpolitisch wirkte er als wortführendes Mitglied der deutschen Landesgruppe der „Internationalen Kriminalistischen Vereinigung“ und setzte sich besonders für individualisierten Strafvollzug sowie für bedingte Strafaussetzung ein. In seinem mehrfach aufgelegten Lehrbuch, in scharfsinnigen Gutachten für den deutschen Juristentag und in kritischen Aufsätzen forderte er für das Strafverfahren erhöhten Schutz der Einzelperson und stärkere Garantien der Rechtssicherheit.

  • Werke

    Die Stellung d. Buße im System d. Immaterialgüterschutzes, 1902; Die Rechtswidrigkeit, 1905;
    Willensfreiheit u. Verantwortlichkeit, 1907;
    Strafprozeßrecht, 1913, ³1929;
    Die Revolution als Rechtsbruch u. Rechtsschöpfung, 1923;
    Recht u. Irrtum, 1925;
    Der Aufbau d. Verbrechenslehre, 1936, ⁴1950; Kernprobleme d. Rechtsphilos., 1940.

  • Literatur

    Gedenkfeier f. A. Gf. z. D., veranstaltet durch d. Rechts- u. Staatswiss. Fak. d. Univ. Bonn am 29.6.1947, 1947.

  • Porträts

    Büste v. s. T Dagmar Gfn. Baudissin.

  • Autor/in

    Erik Wolf
  • Zitierweise

    Wolf, Erik, "Dohna-Schlodien, Alexander Burggraf und Graf zu" in: Neue Deutsche Biographie 4 (1959), S. 53-54 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd119136783.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA