Lebensdaten
1744 – 1787
Geburtsort
Kusel (Rheinpfalz)
Sterbeort
Zweibrücken
Beruf/Funktion
pfälzischer Staatsmann
Konfession
evangelisch
Normdaten
GND: 11886372X | OGND | VIAF: 72191871
Namensvarianten
  • Simon, Christian (eigentlich, bis zur Nobilitierung 1776)
  • Hofenfels, Christian Freiherr von
  • Simon, Christian (eigentlich, bis zur Nobilitierung 1776)
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Zitierweise

Hofenfels, Christian Freiherr von, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd11886372X.html [28.03.2024].

CC0

  • Genealogie

    V Jacob Simon (1718–98), Lic. theol., Pfarrer in K., seit 1748 in Dielkirchen, seit 1776 zugleich Oberkonsistorialrat in Z., S d. Rotgerbermeisters Joh. Christian in Meisenheim;
    M Charlotte Magd. (1721-n. 1756), T d. Pfarrers Joh. Eoban Wishan in Meisenheim;
    Ingweiler 1781 Friederike Luise (1764–1820, 2] Carl Wilh. Gf. v. Ludolf, 1803, k. k. Gesandter in Stockholm u. Kopenhagen, Orientalist), T d. Chrstn. Karl Frhr. v. Closen ( 1764), franz. Gen., u. d. Luise (T d. zweibrück. Min. Hans Asmus Frhr. v. Esebeck (1711–71]);
    Om d. Ehefrau Ludwig Frhr. v. Esebeck ( 1798), zweibrück. Min., Karl Frhr. v. E. (1745–1809), preuß. Gen. (s. Priesdorff III, S. 137 f.);
    K.

  • Biographie

    Nach Studium der Rechte in Jena wurde H. Oberamtmann in Zweibrücken und trat 1776 als Regierungsrat in das Ministerium des Herzog Karl II. von Zweibrücken ein. In dieser Stellung (später Geheimer Rat) blieb er bis zu seinem Tode dem Minister Ludwig Freiherr von Esebeck, einem Hofmann, untergeordnet, bestimmte jedoch für 12 Jahre trotz vieler Widerstände die Außenpolitik seines Herzogs, dem als voraussichtlichem Erben der pfalzbayerischen Staaten eine bedeutsame Rolle in den Berechnungen der Großmächte zukam.

    H. weigerte sich Anfang 1778 in München, den schriftlichen Befehl seines Herzogs zur Unterschrift unter den Vertrag zwischen dem Kaiser und Kurfürst Karl Theodor von Bayern vom 3.1.1778 auszuführen. Durch diesen Vertrag sollte ein erheblicher Teil Bayerns an Österreich abgetreten und dem Kurfürsten eine vage Aussicht auf einen zukünftigen Tausch Rest-Bayerns gegen niederländische Gebiete eröffnet werden. H. blieb bei dieser Haltung, obwohl die Österreicher ihm, der in bescheidenen Verhältnissen lebte, für ein Nachgeben 6stellige Summen anboten. H. stimmte Herzog Karl, bevor dieser selbst nach München kam, dahin um, daß nun auch er den Vertrag ablehnte. Ohne agnatische Zustimmung des Herzogs konnte der Vertrag nicht rechtskräftig werden. Kurz darauf erhielt der Herzog Unterstützung von Friedrich dem Großen, der H. in Berlin häufig (1778, 1779, 1783) empfing und seinen Rat schätzte. Daß Herzog Karl um die Wende 1784/85 ein Tauschangebot Josephs II., das der russische Diplomat Romanzoff überbrachte, ebenfalls schließlich ablehnte, war wiederum H.s Verdienst. Es gelang H., der auch wiederholt in Versailles, Dresden und München verhandelte, gegen den Willen des regierenden Kurfürsten von Bayern, mit Hilfe Preußens, Bayern dem Hause Wittelsbach zu erhalte und den vom Kaiser durch Einverleibung Bayerns in seine Erblande angestrebten Umsturz des politischen Gleichgewichts im Reich zu verhindern. Bei der Schaffung des Fürstenbundes spielte er als Vertrauter der preußischen Regierung eine wichtige Rolle. In seinen letzten Jahren verzehrte sich H. im Kampf gegen die Mißwirtschaft und den Wankelmut seines Herzogs und gegen den betrügerischen, von Österreich unterstützten Finanzminister Creutzer. Wenige Monate vor seinem frühen Tode hatte er einen gelehrigen Schüler und Mitarbeiter in dem jungen Montgelas gefunden, der im Dienst der Herzöge von Zweibrücken im Sinne H.s fortfuhr, weitere Tauschpläne Österreichs und Karl Theodors zu durchkreuzen sowie der Erbanfall Bayerns an die Zweibrückener Linie und künftige grundlegende innere Reformen in den pfalzbayerischen Staaten vorzubereiten.

  • Literatur

    ADB XII;
    H. Mittelberger, J. Chr. Frhr. v. H., 1744-87, 1934 (L, P);
    Pol. Briefwechsel d. Hzg. u. Großhzg. Carl August v. Weimar, hrsg. v. W. Andreas, bearb. v. H. Tümmler, Bd. 1, 1954;
    Adalbert Prinz v. Bayern, Max I. Joseph v. Bayern, 1957;
    K. O. Frhr. v. Aretin, Kf. Karl Theodor (1778–99) u. d. bayer. Tauschprojekt…, in: Zs. f. bayer. Landesgesch. 25, 1962 (L);
    ders., Hl. Röm. Reich 1776-1806, 2 Bde., 1967;
    P. B. Bernard, Joseph II and Bavaria, 1965;
    E. Weis, Montgelas, 1759–1799, Zw. Rev. u. Reform, 1971.

  • Autor/in

    Eberhard Weis
  • Zitierweise

    Weis, Eberhard, "Hofenfels, Christian Freiherr von" in: Neue Deutsche Biographie 9 (1972), S. 377-378 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd11886372X.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographie

    Hofenfels: Christian Freiherr von H., pfälzischer Staatsmann, geb. am 25. December 1744, war der Sohn des evangelischen Pfarrers Jacob Simon im zweibrückischen Dorf Meisenheim; den Namen Hofenfels verlieh ihm erst Kaiser Joseph II. bei Erhebung in den Freiherrnstand durch Urkunde vom 15. April 1776. Nach Vollendung seiner juristischen Studien zu Jena wurde H. in Zweibrücken zum Oberamtmann ernannt und bald durch das Vertrauen seines Herzogs zum geheimen Rath und Minister der auswärtigen Geschäfte erhoben. Dieses Amt an sich wäre wol nicht geeignet gewesen, seinem Träger hohe politische Bedeutung zu verleihen, aber Hofenfels' Wirksamkeit fällt gerade in jene Zeit, da des Herzogs von Zweibrücken Stimme in einer wichtigen deutschen Frage den Ausschlag gab, und Hofenfels' Verhalten in dieser Angelegenheit ist ein rühmlicher Beweis, wie durch Charakterfestigkeit und Unbestechlichkeit eines einzelnen Beamten ein ganzes Land vor schwerem Verluste bewahrt|werden kann. Mit dem Tode des kinderlosen Maximilian Josef III., Kurfürsten von Baiern, 1777, war die Ludovicische Linie der Wittelsbacher ausgestorben, der nächste Agnat war Karl Theodor von der Pfalz. Ihn wußte Josef II. zu bestimmen, durch einen am 3. Januar 1778 abgeschlossenen Vertrag ganz Niederbaiern und einen großen Theil der Oberpfalz an Oesterreich abzutreten. Es fehlte zur Gültigkeit dieser Vereinbarung nur noch die Zustimmung des nächsten Agnaten des Kurfürsten Karl Theodor, des Herzogs Karl Angust von Zweibrücken. Auch diesen suchte der österreichische Hof durch reiche Versprechungen zu gewinnen, und Karl August war, als er sich in Folge der dringenden Einladung seines Oheims nach München begab, darauf gefaßt, das unvermeidliche Opfer zu bringen und den Wiener Vertrag anzuerkennen. Da kam ihm am 3. Februar sein Minister H. aus der baierischen Hauptstadt nach Augsburg entgegen und erklärte ihm, König Friedrich von Preußen sei bereit, für die Integrität Baierns einzutreten und die Rechte des zweibrückischen Hauses, wenn nur Karl August selbst daran festhalten wolle, mit allein Nachdruck zu vertheidigen. Den König hatte insbesondere eine für Erhaltung des Stammgutes des wittelsbachischen Hauses und der Selbständigkeit Baierns Alles zu wagen entschlossene Frau. Herzogin Maria Anna, Wittwe des Herzogs Clemens von Sulzbach, Schwägerin Karl Theodors, zur rettenden That bewogen: ihren Bitten und Vorstellungen nachgebend hatte auch H. bisher immer wieder den Vollzug des ihm gewordenen Auftrags, den Wiener Vertrag im Namen seines Herzogs zu unterschreiben, ausgeschoben. Er wußte nun, unterstützt vom preußischen Gesandten Grafen von Görz, auch seinen Herrn von der Unterzeichnung des österreichisch-pfälzischen Abkommens zurückzuhalten, ja sogar zum offenen Protest zu bewegen. In den darauf folgenden kritischen Unterhandlungen war H. ebenso geschickt wie uneigennützig für die Erhaltung Baierns im wohlverstandenen Interesse seines Herrn thätig; sogar ein Angebot des Wiener Hofes, der ihm eine halbe Million Gulden als „Convenienz“ zuwenden wollte, wenn er seinen Herzog zur Unterzeichnung berede, konnte den überzeugungstreuen Mann nicht umstimmen. Auch später noch, als Kaiser Josef den Plan faßte. Baiern gegen die Niederlande einzutauschen, und bei Karl Theodor williges Gehör fand, war H. mit Erfolg bemüht, seinen Herzog im Widerstand gegen diese Umtriebe zu bestärken. Um die baierischen Erbfolgeverhältnisse zu regeln, wirkte er auch einig zu Gunsten der von Karl August von Zweibrücken mit der Linie Pfalz-Birkenfeld abgeschlossenen Hausverträge. In den nachgelassenen Papieren des Herzogs Wilhelm von Birkenfeld wird deshalb dem zweibrückischen Geheimrath dankbare Erinnerung gewidmet: „Da von ihm hier erwähnt werden muß, so könnte ich mir's nicht verzeihen, wenn ich nicht meine Nachkommenschaft zur ewigen Verehrung des Namens von Hofenfels aufforderte. Er, nur er hat Baiern unserm Hause erhalten!“ In Anerkennung der „von jeher in denen ihm anvertrauten wichtigen Staats- und Familiengeschäften und deren glücklichen Fortgang Uns und Unserm pfalzgräflichen Gesammthause geleisteten treuen und interessanten Dienste“ wurde ihm und seinen Nachkommen eine jährliche Rente von 6000 Livres zugesichert, die jedoch später, weil die als Hypothek angewiesenen Aemter an Frankreich abgetreten waren, eingezogen und trotz der Reclamalion der Erben von den baierischen Ständen 1846 nicht wieder übernommen wurde. Christian v. H., in seinen letzten Lebensjahren Gesandter zu Paris, starb am 24. Juli 1787 zu Zweibrücken.

    • Literatur

      Johann Eustach Graf von Görtz, Historische und Politische Denkwürdigkeiten, I, 68 ff. — Reimann, Geschichte des bairischen Erbfolgekrieges. S. 25 ff. —
      Stumpf, Denkwürdige Bayern, S. 272. — Verhandlungen der|baierischen Kammer der Abgeordneten im Jahr 1846, Protokolle Band IV, S. 316. V, S. 467. X, S. 301. XIII, S. 397. Beilagen Band VII, S. 718 ff.

  • Autor/in

    Heigel.
  • Zitierweise

    Heigel, Karl Theodor von, "Hofenfels, Christian Freiherr von" in: Allgemeine Deutsche Biographie 12 (1880), S. 557-559 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd11886372X.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA