Lebensdaten
1430 – 1505
Geburtsort
Schlettstadt
Sterbeort
in Mähren
Beruf/Funktion
Dominikaner ; Inquisitor ; Theologe
Konfession
katholisch
Normdaten
GND: 118855484 | OGND | VIAF: 100281294
Namensvarianten
  • Krämer, Heinrich
  • Kramer, Heinrich
  • Institoris, Henricus
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Objekt/Werk(nachweise)

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Zitierweise

Institoris, Heinrich, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd118855484.html [28.03.2024].

CC0

  • Biographie

    Nach Tätigkeit als Kreuzzugsprediger in der Lausitz (1474) gegen den König von Böhmen bestellte Papst Sixtus IV. I. 1479 nach einem Romaufenthalt zum Ketzereiinquisitor (heretice pravitatis inquisitor) für Oberdeutschland (Alamania superior). Als Kurialist veröffentlichte er 1482 in Schlettstadt seine „Epistola contra quendam conciliistam archiepiscopum videlicet Crainensem“, mit der er sich gegen den Titular-Erzbischof Andreas Zamometič von Krayn (Albanien) wandte,|der damals eine Wiederbelebung des Basler Konzils versuchte und sich, da der Papst ihn nicht zum Kardinal kreiert hatte, abfällig in einer Schmähschrift über Sixtus IV. äußerte. Im Herbst 1484 war I. Inquisitor in Ravensburg. 1484 ernannte ihn Papst Innozenz VIII. zusammen mit dem Kölner Theologieprofessor und Generalinquisitor Jakob Sprenger in seiner Hexenbulle „Summis desiderantes affectibus“ zum Generalinquisitor gegen Ketzer, Zauberer und Teufelsbuhlen. Heinrich Pantaleon hat ihn in seinem Werk „Teutscher Nation Heldenbuch“ (1618) „einen Doctor Theologie“ genannt, während ihn Johannes Trithemius in seinem „Catalogus illustrium virorum Germaniae“ (1495) lediglich als Theologen des Predigerordens bezeichnete. 1485 amtete I. im Bistum Brixen, wo er von dem rechtlichen Fürstbischof Georg Golser wegen seiner Praxis als Hexeninquisitor ausgewiesen wurde. I. war mit Sprenger auch Mitverfasser des sog. „Hexenhammers“ (Malleus maleficarum) von 1487, der als kasuistischer Kommentar den Rang eines kirchlichen „Hexengesetzbuches“ für den Strafrichter annahm. 1488 wirkte er in Augsburg, 1493-95 in Salzburg, 1495 in Venedig und nach 1500 als Censor fidei in Böhmen und Mähren. In Salzburg lehrte er als Lektor und Professor der Hl. Schrift. In dieser Eigenschaft predigte er auch über das Sakrament der hl. Eucharistie. Er widerlegte 1499 die Schrift „De Monarchia sive de potestate Imperatoris“ des Paduaner Juristen Antonius de Rosellis, der die päpstl. Vollgewalt kritisiert hatte. In seinem letzten, 1501 gedruckten Werk bekämpfte I. die Ketzereien der Waldenser, die die deutsche und böhm. Nation infizierten. Bischof Golser hat übrigens I. als etwas senil charakterisiert.

  • Werke

    Weitere W Tractatus varii cum sermonibus plurimis contra quattuor errores novissime exortos adversus divinissimum eucharistie sacramentum, 1496;
    Tractatus adversus errores D. Antonii Roselli Patavini de plenaria potestate pontificis, 1499;
    S. Rom. Ecclesiae fidei defensionis clypeus adversus Waldensium seu Pickardorum haeresim certas Germaniae Bohemiaeque nationes inficientes, 1501.

  • Literatur

    ADB 17 (unter Krämer);
    J. Hansen, Qu. u. Unterss. z. Gesch. d. Hexenwahns, 1901, S. 364 ff.;
    H. Wibel, Neues zu Heinrich I., in: MIÖG 34, 1913, S. 121-25;
    Der Hexenhammer, dt. v. I. W. Schmidt, 1922/23;
    L. v. Pastor, Gesch. d. Päpste im Za. d. Renaissance II, ⁸1925, S. 580-86;
    H. Klein, Die älteren Hexenprozesse im Lande Salzburg, in: Mitt. d. Ges. f. Salzburger Landeskde. 97, 1957, S. 20 f.;
    Zedler 14;
    Vf.-Lex. d. MA V, Sp. 1062 ff. (mit L üb. d. Hexenhammer);
    K. Ekkermann, Stud. z. Gesch. d. monarch. Gedankens im 15. Jh., 1933.

  • Autor/in

    Friedrich Merzbacher
  • Zitierweise

    Merzbacher, Friedrich, "Institoris, Heinrich" in: Neue Deutsche Biographie 10 (1974), S. 175-176 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd118855484.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographie

    Krämer: Heinrich K. (Institoris), Dominicaner, Ketzerinquisitor und Hexenrichter. Ueber seine Lebensverhältnisse ist nur Weniges bekannt. Im letzten Viertel des 15. Jahrhunderts treffen wir ihn als Inquisitor in Deutschland. Als solcher veröffentlichte er gegen den Abenteurer Erzbischof Andreas von der Krajina (Crainensis), der unter dem Namen eines Cardinals von San Sisto damals in Basel ein Concil zu versammeln versucht und den Papst Sixtus IV. vor dasselbe citirt hatte, unter dem Datum „Schlettstadt am 10. August 1482“ die Flugschrift: „Epistola, contra quendam caneiliistam archiepiscopum Craynensem et adversus citationem et libellum infamias, quem contra Sixtum IV. edidit“ (Hain Nr. 9235 f., auch handschriftlich in der Münchner Hofbibliothek nach Halm catal. codd. lat. II, II, Nr. 1832). Als Hauptaufgabe ihres Amtes scheinen jedoch K. und sein Genosse, Jakob Sprenger, die Verfolgung der Hexen angesehen zu haben, mit deren Aufsuchung und Bestrafung damals geistliche und weltliche Gerichte sich zu überbieten suchten. Um dem vielfach laut gewordenen Widerspruche gegen ihre Competenz zu begegnen, begaben sich beide im J. 1484 nach Rom, wo sie vom Papst Innocenz VIII. die vom 5. December jenes Jahres datirte Hexenbulle „Summis desiderantes affectibus“ erwirkten. Wahrscheinlich gehört auch die erste gedruckte Ausgabe des Malleus maleficarum dem J. 1484 an. (Hain zählt Nr. 9238 ff. bis zum J. 1496 neun verschiedene Ausgaben, von denen die ersten nicht datirt sind. Die späteren Drucke, s. bei Grässe, Lehrb. der allg. Literaturgeschichte II, II, 401 f. und Trésor II, 425, Soldan-Heppe, Gesch. der Hexenprocesse I, 276. Eine ausführliche Analyse des Inhalts gibt Roskoff, Gesch. des Teufels II, 227 ff.). Sowol K. als Sprenger werden als Verfasser genannt, doch wird dem Sprenger der Hauptantheil an dessen Abfassung zugeschrieben. Nach den hier entwickelten Grundsätzen, welche jedoch weit über den Inhalt der Bulle hinausgehen, gingen sie zu Werke, Sprenger in den Rheingegenden, K. in Oberdeutschland. Ueber die Thätigkeit des Letzteren im besonderen dürften sich in den Archiven der einzelnen Diöcesen Oberdeutschlands ohne Zweifel genauere Angaben finden, doch ist bisher nur Weniges bekannt geworden. Nach der actenmäßigen Darstellung Ludwig Rapp's in seiner Schrift: „Die Hexenprocesse und ihre Gegner aus Tirol“ (Innsbruck 1874) erschien K. in der Diöcese Brixen bereits in der zweiten Hälfte des folgenden Jahres. Er wurde vom Bischofe und dem Erzherzoge Sigismund freundlich aufgenommen. Allein, nachdem am 14. October 1485 die Untersuchungen begonnen hatten und durch mehrere Tage fortgesetzt worden waren, wurde der Bischof mit dem Gange derselben so unzufrieden, daß er bereits Mitte November und neuerdings am Aschermittwoch 1486 an K. schrieb, er möge sich baldigst aus seiner Diöcese entfernen und in sein Kloster zurückkehren. In biographischer Beziehung ist folgende Aeußerung des Bischofs in einem gleichzeitigen Schreiben an den Pfarrer von Innsbruck beachtenswerth: „Ich finde in des Papstes Bullen, daß er (K.) bei vielen Päpsten|ehevor Inquisitor gewesen ist (vielleicht früher in einer mehr untergeordneten Stellung, denn nach Quetif et Echard, Script. O. Pred. I, 858 und 880 wurde K. erst nach dem Tode des Gerhard von Elten, der 1480 noch lebte, dem S. als College beigegeben); er scheint mir aber vor Alter ganz kindisch geworden zu sein ... Seine Geistesschwäche tritt in seiner Practica offen an den Tag“ Die Inquisitoren ließen sich jedoch nicht entmuthigen. Am 6. November 1486 erlangten sie vom neuerwählten römischen Könige Maximilian einen Schutzbrief und im Mai 1487 eine Approbation der theologischen Facultät zu Köln für ihren „Hexenhammer“. — Im J. 1495 wurde K. von seinem Ordensoberen nach Venedig gerufen, um dort anläßlich einer von den Theologen in verschiedenem Sinne beantworteten Streitfrage über die heilige Eucharistie zu disputiren. K. hielt bei dieser Gelegenheit mehrere Predigten und schrieb theils damals, theils in Folge einer ähnlichen Controverse mit einem Augsburger Prediger mehrere theologische Abhandlungen, welche nebst drei Predigtcyklen über den gleichen Gegenstand 1496 zu Nürnberg gedruckt wurden, nachdem einzelne Theile davon bereits separat erschienen waren (vgl. Hain, Rep. hibliogr. Nr. 9232 ff.). Der Titel der ganzen Sammlung: „Tractatus varii cum sermonibus plurimis contra quatuor errores novissime exortos adversus divinissimum Eucharistiae sacramentum“. K. nennt sich hier: Leotor ecclesiae Salzburgensis et haeretieae pravitatis inquisitor. Auf Bitten eines venetianischen Edelmannes ließ er 1499 zu Venedig einen „Tractatus ad versus errores D. Antonii Roselli Patavini de plenaria potestate pontificis“ drucken. Sein letztes Werk war der 1501 zu Olmütz gedruckte „S. Rom, ecclesiae fidei defensionis clypeus adversus Waldensium seu Piclcardorum haeresim certas Germaniae Bohemiaeque nationes inficientes“ in der Form von Predigten. Er soll damals in Mähren und Böhmen sein Amt ausgeübt haben. Die gewöhnliche Annahme, daß er das zuletzt genannte Jahr nicht lange überlebt hat, wird durch die oben citirten Worte des Bischofs von Brixen über Krämers Altersschwäche noch wahrscheinlicher

    • Literatur

      Vgl. Quetif et Echard, Scriptores ord. Praed. I, 896 f. Soldan, Roskoff, Rapp und Grässe a. a. O. Bei Soldan auch S. 267 ff. 283 f. Fabricius, Biblioth. med. et infim. Lat. (Patav. 1754) III, 222 f. Cave-Wharton (ed. Basil. 1744) p. 222. Ueber seine Predigten s. Cruel, Gesch. d. deutschen Pred. im Mittelalter. 537.

  • Autor/in

    Stanonik.
  • Zitierweise

    Stanonik, "Institoris, Heinrich" in: Allgemeine Deutsche Biographie 17 (1883), S. 29-30 unter Krämer [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd118855484.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA