Lebensdaten
erwähnt 17./18. Jahrhundert
Beruf/Funktion
Grafen und Fürsten
Konfession
evangelisch
Normdaten
GND: 118762990 | OGND | VIAF: 20476182
Namensvarianten
  • Schwarzburg, Fürsten zu
  • Schwarzburg, Grafen von
  • Schwarzburg, Fürsten zu

Objekt/Werk(nachweise)

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Zitierweise

Schwarzburg, Grafen von, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd118762990.html [18.04.2024].

CC0

  • Biographie

    Die Genealogie der S. läßt sich mit hoher Wahrscheinlichkeit bis in das frühe 8. Jh. zurückverfolgen. Vorfahren des Grafenhauses erscheinen unter jenen thür. Adeligen, die das Wirken des angelsächs. Missionsbischofs Winfried-Bonifatius ( 754) in Thüringen unterstützten. 802 sind mehrere Angehörige des Verwandtschaftsverbandes bereits als Grafen bezeugt. Die ältesten Besitzungen lagen in Nordthüringen bei Hainleite und Finne (Göllingen, Kölleda, Wiehe) sowie am Nordrand des Thüringer Waldes im Raum um Ohrdruf, Arnstadt und Saalfeld. Mit Gunther dem Eremiten ( 1045, s. NDB VII) und seinem Bruder Sizzo ( vor 1005) werden nach einer längeren Überlieferungslücke Anfang des 11. Jh. zwei weitere Vorfahren der S. genannt, die mit dem Erwerb unteilbarer Herrschaftsrechte am Beginn des Formierungsprozesses des Geschlechtes der Grafen von S.-Käfernburg stehen. Seit der 2. Hälfte des 11. Jh. führten Angehörige der Familie, die nach ihrem bevorzugten Namen „Sizzo“ als Sizzonen bezeichnet werden, regelmäßig den Grafentitel.

    Als eigentlicher Begründer des Grafengeschlechts kann der mächtige Thüringer Gf. Sizzo ( 1160) betrachtet werden, der sich 1137 erstmals nach der Schwarzburg (westl. v. Saalfeld) und 1141 auch nach der Käfernburg (südöstl. v. Arnstadt) benannt hatte und mit diesen beiden Stammburgen den Geschlechtsnamen festlegte. Sizzo betrieb in dem umfänglichen Familienbesitz einen gezielten Landesausbau zur Stabilisierung seiner Herrschaft und gründete 1141/43 das adelige Hauskloster Georgenthal. Im Thronstreit zwischen Staufern und Welfen agierten die Grafen von S.-Käfernburg eigenständig, was sich v. a. territorial auszahlte, als Kg. Otto IV. ihnen den Reichsbesitz Saalfeld 1208 wiederkäuflich übertrug. Aufgrund der Gewinne aus Kupfer-, Silber- und Goldvorkommen bei Blankenburg und Saalfeld konnten die S. nun territorialpolitisch weiter ausgreifen. Höhepunkte dieses Herrschaftsausbaus waren der Erwerb der Herrschaft Leuchtenburg (1333) und Rudolstadts (1334).

    Noch zu Lebzeiten des Stammvaters Sizzo unterlagen die S. jedoch dem konkurrierenden Grafengeschlecht der Ludowinger. Diese stiegen in den Kreis der Reichsfürsten auf und nahmen als neuernannte Landgrafen von Thüringen (1130/31) eine hegemoniale Position ein. Die Grafen von S.-Käfernburg, deren Leitnamen nun „Günther“ und „Heinrich“ wurden, etablierten sich allerdings als zweitmächtigstes thür. Adelsgeschlecht hinter den Landgrafen. Die Beziehungen zu den Ludowingern blieben konfliktträchtig, bedrohten jedoch kaum die schwarzburg. Stellung. Dies änderte sich, als die Wettiner an die Stelle der ausgestorbenen Ludowinger traten (1249). Die Abwehr wettin. Hoheitsansprüche wurde zu einer Konstante des Herrschaftsausbaus der S. Im 14. Jh. mußten sie wettin. Lehen annehmen. In den kriegerischen Auseinandersetzungen mit Lgf. Friedrich II. im Thüringer Grafenkrieg 1342–46 konnten die S. zwar ihre Selbständigkeit bewahren, doch in der Folgezeit verloren sie die meisten ihrer Neuerwerbungen an die Wettiner.

    Nach dem Tode Sizzos deutete sich durch die gemeinsame Herrschaft mehrerer Grafen eine Teilung des Geschlechtes an, die aber|erst 1221/22 tatsächlich vorgenommen wurde, als Günther IV. ( 1269) und Heinrich II. ( 1236) die Linien Käfernburg und Schwarzburg begründeten. Das weitverzweigte Geschlecht nahm in beiden Hauptlinien weitere Teilungen vor. Die dabei entstehenden, meist kurzlebigen Linien wurden nach den Herrschaften benannt (Schwarzburg, Käfernburg, Blankenburg, Wachsenburg, Leutenberg, Arnstadt, Frankenhausen, Sondershausen u. a.). Aus der Käfernburger Linie stammte der berühmteste S. des späten Mittelalters, Günther XXI. v. S.-Blankenburg (1303/04–49, s. NDB VII), der wenige Monate vor seinem Tod in Frankfurt zum Gegenkönig Karls IV. gewählt wurde.

    Einige Vertreter der Familie waren Deutschordensritter, so Günther ( 1309/10), Sieghard ( zw. 1336/38), Komtur von Graudenz, und Albrecht ( 1410), Komtur von Thorn (alle s. Altpreuß. Biogr. II). Gerhard (1313–1400) war Bischof von Würzburg, Günther (1382–1445) Erzbischof von Magdeburg (beide s. Gatz IV), Heinrich (1440–96) Bischof von Münster (s. Gatz III).

    An der Schwelle zur Neuzeit konzentrierte sich der schwarzburg. Gesamtbesitz in den Händen weniger regierender Grafen. Mit der Oberherrschaft im Süden um die Zentren Rudolstadt und Arnstadt und der Unterherrschaft im Norden um Sondershausen und Frankenhausen bildeten sich zwei territoriale Schwerpunkte aus, die bestehen blieben. Heinrich XXXII. (1499–1538) führte 1531/33 in der Oberherrschaft die Reformation ein; Günther XL. d. Reiche (1499–1552) folgte mit der Unterherrschaft erst 1540. Gf. Günther verfügte zur Mitte des 16. Jh. fast über den gesamten S.schen Landbesitz, womit die Grundlage für einen territorialstaatlichen Ausbau der Herrschaft gegeben war. Sein Sohn Günther XLI. d. Streitbare (1529–83, s. NDB VII) engagierte sich als eigenständiger Reichspolitiker, insbesondere jedoch als ksl. Heerführer und Diplomat in den Niederlanden. Parallel zum territorialstaatlichen Ausbau der Gesamtherrschaft bemühten sich die S. um die Sicherung ihrer Reichsstandschaft gegen die Politik beider wettin. Linien, die die S. als landsässige Vasallen betrachteten und ihre Auffassung auch vor dem Reichskammergericht geltend zu machen versuchten. Die Schwierigkeit der schwarzburg. Position bestand darin, Reichsstand und zugleich sächs. Landstand zu sein, doch es gelang den S., sich von Kaiser und Reich über symbolische Akte (Bestätigung d. Viergrafenwürde) und die gewährte Ausübung der Reichsstandschaft (Besuch d. Reichstage) die Reichsunmittelbarkeit bestätigen zu lassen. Der Herrschaftskonflikt v. a. mit den Ernestinern flammte dennoch immer wieder auf und ist als das leitende Motiv für das Streben der S. nach der Erhebung in den Reichsfürstenstand zu betrachten.

    1599 kam es mit dem Teilungsvertrag von Stadtilm zur Trennung des Hauses in die Linien S.-Rudolstadt und S.-Sondershausen. Während die erstere fortan ungeteilt blieb, spaltete sich Sondershausen im 17. Jh. noch zweimal auf, fiel aber 1716 wieder in einer Hand zusammen. Die in beiden Linien 1713 eingeführten Primogeniturordnungen garantierten fortan die Unteilbarkeit.

    Seit dem 16. Jh. richteten die S. ihre Familienpolitik auf eine Annäherung an den fürstlichen Stand aus. Ihr Konnubium umfaßte alte reichsgräfliche, teilweise auch schon fürstliche Häuser. Heiratsverbindungen mit nachrangigen Grafen- und Herrengeschlechtern wurden vermieden. Der größte dynastische Erfolg bestand darin, daß Ks. Leopold 1697 die Grafen von S.-Sondershausen und die der noch existierenden Linie S. Arnstadt in den erblichen Reichsfürstenstand erhob und ihre Herrschaften zum Reichsfürstentum erklärte. 1710 geschah dies auch für S.-Rudolstadt. Der Widerstand der sächs. Herzöge gegen diese Fürstungen führte allerdings dazu, daß die neu kreierten Reichsfürsten erst 1754 Sitz und Stimme im Reichsfürstenrat einnehmen durften. Nach der Fürstung gelang nun regelmäßig das schon lange erstrebte Konnubium mit dem alten reichsfürstlichen Adel, darunter auch den Ernestinern.

    Gemessen an der Bedeutung von Vorfahren wie dem Gegenkönig Günther oder dem Gf. Günther XLI. ragen keine auffälligen Gestalten unter den S. der späteren Neuzeit hervor. Die Grafen und Fürsten konzentrierten sich auf den Ausbau und die Verwaltung ihrer Territorien. Im 18. Jh. traten in beiden Linien die Bemühungen in den Vordergrund, die Residenzen fürstlich auszugestalten (z. B. Neubau d. Heidecksburg zu Rudolstadt nach 1735, Ausstattung d. neu erbauten Schlosses Schwarzburg mit imposantem Kaisersaal). Seit Mitte des 17. Jh. betätigten sich mehrere S. auch als Mäzene (z. B. große Slgg., u. a. Puppenslg. d. Auguste Dorothea, 1666–1751, auf Schloß Arnstadt, u. d. Schauspielhaus in Rudolstadt, Orchestergründung in Sondershausen).

    In den territorialen und verfassungspolitischen Umbrüchen durch den Reichsdeputationshauptschluß und das Ende des Alten|Reiches konnten beide Linien die Gefahr der Mediatisierung abwenden, als sie im April 1807 dem Rheinbund beitraten. Sie wurden Teil der nun für Thüringen typischen Kleinstaatlichkeit. Politisch lehnten sich beide Fürstentümer – in Rudolstadt regierte lange Jahre vormundschaftlich die Fürstinmutter Caroline Luise (1771–1854) – an Sachsen-Weimar-Eisenach an, widersetzten sich aber den im Verlaufe des Wiener Kongresses verfolgten Plänen des Hzg. Carl August, Thüringen staatlich stärker zusammenzufassen. Beide Schwarzburger Staaten traten 1815 als souveräne Mitglieder dem Dt. Bund bei. Die Nähe zu dem nun in Nordthüringen präsenten Preußen führte dazu, daß S.-Sondershausen 1819 als erster dt. Bundesstaat dem preuß. Zollgebiet beitrat. Kennzeichnend für die schwarzburg. Kleinstaaten war eine im Dt. Bund des Vormärz nicht übliche Liberalität, die auch politische Vertreter des Bürgertums die bestehende Staatenordnung und damit die regierenden Herrscherhäuser gegen die im Namen der dt. Einheitsbewegung vorgetragenen Mediatisierungsabsichten zur Mitte des 19. Jh. verteidigen ließ. Im preuß.österr. Konflikt um die dt. Frage stellte sich Sondershausen bald auf die Seite Preußens; Rudolstadt folgte erst nach dessen militärischem Erfolg 1866. Beide Staaten traten dem Norddt. Bund bei und wurden Bundesstaaten des 1871 gegründeten Kaiserreichs. Mit diesem endete auch die Herrschaft der Fürsten von S. 1918. Fürst Günther Victor v. S.-Rudolstadt (1852–1925), der seit 1909 auch Sondershausen in Personalunion regierte, dankte am 23. und am 25. Nov. in den beiden Fürstentümern ab, als letzter dt. Fürst überhaupt. Ihm folgte als Chef des Hauses Günther Sizzo (1860–1926), mit dessen Sohn Friedrich Günther (1901–71) das Geschlecht erlosch.

  • Literatur

    W. Huschke, Die Grafen u. Fürsten v. S. (Pol. Gesch. v. 1572 bis 1775), in: Gesch. Thüringens, V/1,1, hg. v. H. Patze u. W. Schlesinger, 1982, S. 552–61;
    H. Tümmler, S.-Rudolstadt u. S.-Sondershausen (Die Zeit Carl Augusts v. Weimar 1775–1828), ebd. V/1,2, 1984, S. 722–29;
    H. Wittmann, Zur Frühgesch. der Gf. v. Käfernburg-S., in: Zs. d. Ver. f. Thür. Gesch. 51, 1997, S. 9–59;
    ders., Der Adel Thüringens u. d. Lgfsch. im 12. u. 13. Jh., Das Bsp. der Grafen v. S.-Käfernburg, in: H. Kunde, St. Tebruck u. H. Wittmann, Der Weißenfelser Vertrag v. 1249, Die Lgfsch. Thür. am Beginn d. SpätMA, 2000, S. 63–93;
    Die Fürsten v. S.-Rudolstadt 1710–1918, hg. v. Thüringer Landesmus. Heidecksburg Rudolstadt, ²1998;
    Die Gf. v. S.-Rudolstadt, Albrecht VII. bis Albert Anton, hg. v. dems., 2000;
    P. Weigel, Günther v. S. (1349), in: Höfe u. Residenzen im spätma. Reich, Ein dynast.-topograph. Hdb., 2 Bde., hg. v. W. Paravicini, 2003, Bd. 1, S. 311–15;
    Günther XLI. Gf. v. S. in Diensten Karls V. u. Philipps II. in d. Niederlanden (1550) 1551–1559 (1583), Briefe, Berr. u. andere Dok. aus d. J. 1550–1583, bearb. v. J. Beger u. a., 2003;
    V. Czech, Legitimation u. Repräsentation, Zum Selbstverständnis thür.-sächs. Reichsgf. in d. Frühen Neuzeit, 2003;
    E. Bünz, in: LexMA;
    GHdA 100, Fürstl. Häuser 14, 1991;
    GHdA 128, Adelslex. 13, 2002 (L).

  • Autor/in

    Andreas Klinger
  • Zitierweise

    Klinger, Andreas, "Schwarzburg, Grafen von" in: Neue Deutsche Biographie 24 (2010), S. 12-14 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd118762990.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA