Lebensdaten
unbekannt
Beruf/Funktion
sächsische Dynasten
Konfession
katholisch
Normdaten
GND: 118702068 | OGND | VIAF: 88927525
Namensvarianten
  • Billunger

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Zitierweise

Billunger, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd118702068.html [23.04.2024].

CC0

  • Biographie

    Die Forschung unterscheidet die ä l t e r e n und j ü n g e r e n Billunger, und es ist bisher nicht gelungen, mit Sicherheit zu klären, ob die beiden Familien zusammengehören oder nicht. Eine Tradition des 13. Jahrhunderts will wissen, daß der letzte ältere Billunger, der Graf Billing ( 967), der Vater der bekannten Brüder Wichmann der Ältere ( 944) und Hermann ( 973), der ersten faßbaren Vertreter der jüngeren Billunger, gewesen sei. Die älteren Billunger sind seit der Zeit Karls des Großen in Engern, Ostfalen und Hessen nachweisbar, ohne daß sich die genealogischen Zusammenhänge genau aufklären ließen; sie gehören zu den führenden Familien Sachsens. Auffallend ist, daß in beiden Familien wiederholt die Namen Wichmann und Amelung vorkommen.

    Die Heimat der j ü n g e r e n Billunger, die erst in späterer Zeit Billunger genannt werden, ist sehr wahrscheinlich der Raum um Lüneburg. Hier lag von Anbeginn an der Schwerpunkt ihrer Herrschaft. Wichmann der Ältere ( 944) war vermählt mit einer Schwester der Königin Mathilde aus dem Hause des Sachsenherzogs Widukind, wohl mit Frideruna. Durch seine Gemahlin erhielt er umfangreiche Besitz- und Herrschaftstitel an der mittleren Weser, an der Lippe und am Niederrhein. Das Widukindische Erbe in Mittel- und Westsachsen unterstand in der ersten Hälfte des 10. Jahrhunderts wohl ausschließlich, das alte billungische Hausgut in Ostsachsen zum überwiegenden Teil dem Gebot des älteren Wichmann. 936 oder bald danach wurde Hermann ( 973) mit dem Grenzschutz an der unteren Elbe betraut. Die neue Aufgabe ließ ihn darauf bedacht sein, sich eine möglichst breite Machtgrundlage zu schaffen. So scheint er bereits kurz nach 944 von einem Teil des Wichmannschen Erbes Besitz ergriffen zu haben. Die Teilnahme seiner Neffen, Wichmann der Jüngere und Ekbert, am Liudolfinischen Aufstand (953/54) gab ihm die Möglichkeit, deren Güter und Herrschaftsrechte zum größten Teil einzuziehen. In der Folgezeit begegnen an der Ilmenau und an der Weser nur die nachkommen Hermanns. Zu der Herrschaft auf altsächsischen Boden traten markgräfliche Befugnisse in Nordelbingen, mit denen der militärische Titel dux verknüpft war. Unter Bernhard I. ( 1011) vollzog sich der Wandel vom Vertreter des Königs gegenüber dem Stamm zum Vertreter der Stammesinteressen gegenüber dem Königtum. Er hatte die immer stärkere Hinwendung zu den innersächsischen Angelegenheiten und den Ausbau seiner Machtstellung in Ost- und Mittelsachsen zur Folge. Bernhard II. ( 1059) setzte die Politik seines Vaters fort und geriet in Gegensatz zum König und dem Erzbischof von Hamburg-Bremen. Die Auseinandersetzung mündete unter Magnus ( 1106) in den sächsischen Aufstand der Jahre 1073-75 ein. - Hermann nahm am Ende seines Lebens, nicht zuletzt durch die dreimalige Prokuration, eine herzogähnliche Stellung ein. Nach dem Tode Ottos I. wurden die herzoglichen Befugnisse in Sachsen von den Königen, in deren Händen sie verblieben waren, immer weniger ausgeübt. Die Vertretung der Stammesinteressen durch Bernhard I. und Bernhard II. führte vor allem den letzteren nahe an den Platz des Stammesherzogs heran. Unter Ordulf ( 1072) und Magnus sank ihre politische Bedeutung. Sie blieben Inhaber des machtvollsten Herrschaftsbereiches in Ost- und Mittelsachsen und trugen die Benennung dux, ohne daß sie „Herzöge der Sachsen“ waren. Ihr politisches Streben wurde erst von ihren Erben, Lothar von Supplinburg und Heinrich dem Löwen, verwirklicht.

  • Literatur

    F. M. Fischer, Politiker um Otto d. Gr., 1937;
    H. W. Klewitz, Besprechung v. R. Hildebrand, Der sächs. „Staat“ Heinrichs d. L., 1937, in: DLZ, 1938, Sp. 1101 f.;
    G. Tellenbach, Vom karoling. Reichsadel z. dt. Reichsfürstenstand, in: Adel u. Bauern im dt. Staat d. MA, hrsg. v. Th. Mayer, 1943;
    S. Krüger, Stud. z. Gesch. d. sächs. Gfsch. -verfassung im 9. Jh., in: Stud. u. Vorarbb. z. hist. Atlas v. Niedersachsen, H. 19, 1950;
    H. -J. Freytag, Die Herrschaft d. B. in Sachsen, ebenda, H. 20.1951 (L, Stammtafel).

  • Autor/in

    Hans Jürgen Rieckenberg, Hans-Joachim Freytag
  • Zitierweise

    Rieckenberg, Hans Jürgen; Freytag, Hans-Joachim, "Billunger" in: Neue Deutsche Biographie 2 (1955), S. 240-241 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd118702068.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA