Lebensdaten
1904 – 1976
Geburtsort
Wülfrath (Rheinland)
Sterbeort
Göttingen
Beruf/Funktion
Staatsrechtslehrer
Konfession
lutherisch
Normdaten
GND: 118629751 | OGND | VIAF: 71452255
Namensvarianten
  • Weber, Werner
  • Weber, W.

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Zitierweise

Weber, Werner, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd118629751.html [20.04.2024].

CC0

  • Genealogie

    V August, Konrektor in W.;
    M Maria (* 1869), T d. Martin Ricken (1824–80), u. d. Wilhelmine Hollenberg (* 1831);
    B Hans ( 1942 b. El Alamain);
    1932 Marta Hoffmann, aus Trier;
    4 K.

  • Biographie

    W. studierte nach dem Abitur 1923 in Velbert (Berg. Land) Rechtswissenschaften in Marburg, Berlin und Bonn (1. Staatsexamen Bonn, 2. Staatsexamen 1930 Berlin). Nach seiner Promotion zum Dr. iur. 1930 in Bonn bei Carl Schmitt (1888–1985) war er 1930–37 Referent im preuß. Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung, seit 1935 neben seiner Lehrtätigkeit an der Wirtschaftshochschule in Berlin. Seit 1936 war er Mitglied der Akademie für Dt. Recht, Sekretär der II. Klasse und v. a. im Ausschuß für Religionsrecht tätig. 1942 folgte er einem Ruf an die Univ. Leipzig auf den Lehrstuhl für Öffentliches Recht. Wegen seiner Zugehörigkeit zur NSDAP seit 1933 von der russ. Besatzungsmacht entlassen, war er dort im Rahmen von Forschungsaufträgen und seit 1947 als kommissarischer Leiter des Instituts für Kommunalwissenschaften tätig. 1949 nahm er einen Ruf an die Univ. Göttingen auf den Lehrstuhl für Öffentliches Recht an (Rektor 1956–58, em. 1972).

    Der stabilisierenden Kraft des Grundgesetzes gegenüber zunächst kritisch eingestellt und eine zu dominierende Rolle der Parteien und zu starke Juridifizierung der Politik fürchtend, leistete W. in den folgenden Jahren herausragende Beiträge zur Gestaltung und Festigung der neuen dt. Verfassungsordnung. Seine wissenschaftlichen Interessen reichten von allgemeinen Fragen der Staatslehre über das Staatsrecht unter Einschluß des Staatskirchenrechts bis zu den konkreten Fächern des Verwaltungsrechts (Planungs-, Beamten-, Wirtsch.verw.- u. Hochschulrecht); früh erkannte W. die Bedeutung des Umweltrechts. Ein Schwerpunkt lag auf dem Recht der kommunalen Selbstverwaltung, in dem sich W.s Fähigkeit, rechtsdogmatische Erkenntnisse mit rechtspraktischen Erfahrungen zu verbinden, besonders entfaltete. Sein gutachtlicher Rat wurde von Ministerien und Verbänden geschätzt und gesucht. Als Vorsitzender der Sachverständigenkommission für die Verwaltungs- und Gebietsreform (sog. W.-Kommission) prägte W. die neuen Verwaltungsstrukturen Niedersachsens mit. Er war langjähriges Mitglied der Staatsgerichtshöfe Bremens (1959–67) und Niedersachsens (1957– 76). Mit Gerhard Oestreich (1910–78) und Hans Julius Wolff (1898–1976) rief er 1962 die Zeitschrift „Der Staat“ ins Leben.

    Unter W.s Publikationen der Berliner Jahre sind Themen aus den ministeriellen Aufgabenbereichen (Staatskirchenrecht, Naturschutz- u. Eigentumsrecht) vorherrschend. Auch Fragen, die ihre politischen Implikationen auf der Stirn tragen, wurden aufgegriffen und unter Rückgriff auf traditionelle rechtsstaatliche Elementaranforderungen zu beantworten gesucht, so in Veröffentlichungen zur Kontrasignatur bei Akten des Staatsoberhaupts (1937), zur politischen Klausel in Konkordaten (1940) und zur Verkündung von Rechtsvorschriften (1942). Einen alle Schaffensperioden übergreifenden Beschäftigungsgegenstand bildete, beginnend mit „Die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts“ (1940, ²1943), das Staats- und Verwaltungsorganisationsrecht, das von W. nicht nur in seinem normativen Substrat, sondern v. a. in seiner Steuerungsfunktion erschlossen wurde. Die bundesrepublikanische Verfassungsentwicklung begleitete W. analytisch scharfsinnig in „Spannungen und Kräfte im westdeutschen Verfassungssystem“ (1951, ³1970).

    W.s zentraler Bezugspunkt waren der Staat und die Wandlungen der ihn bestimmenden Kräfte. Kräfteverschiebungen und die daraus resultierenden Gefahren benannte er immer wieder klar. Seine Warnungen vor einer zu starken Juridifizierung der Politik sind ein Thema, das heute von Fachvertretern aufgegriffen wird, die sich – anders als W. – nicht als konservativ verstehen. Zur Europäisierung der nationalen Verfassungsordnung nahm W. nur am Rande Stellung. Seine literarisch besonders fruchtbaren Jahre fallen in die Zeit der Ost-West-Spaltung und des Kalten Krieges. Die wenigen Aussagen zu Europa zeigen, wie sehr W. die europ. Integration als Perspektive in sein Konzept von Staatlichkeit und Staatsorganisation einbezog und wie treffsicher er ihre Dynamik aufzeigte. Schüler W.s sind Hans Schneider (1912–2010), Wilhelm Henke (1926–92), Eberhard Schmidt-Aßmann (* 1938) und Klaus Lange (* 1939).

  • Auszeichnungen

    |Vorstandsmitgl. (1949 / 50) u. Vors. (1964 / 65) d. Vereinigung d. Dt. Staatsrechtslehrer;
    Landesmedaille d. Landes Niedersachsen (1961);
    Gr. BVK (1969);
    Gedenktafel an W.s Wohnhaus, Göttingen (2004).

  • Werke

    |Parl. Unvereinbarkeiten, in: AöR 19, 1930, S. 161–254;
    Eigentum u. Enteignung, 1935 (mit F. Wieacker);
    Das Nihil obstat, Btrr. z. Verhältnis v. Staat u. kath. Kirche, in: ZStW 99, 1939, S. 193–244;
    Die Verkündung v. Rechtsvorschriften, 1942;
    Die Ablösung d. Staatsleistungen an d. Rel.gesellschaften, 1948;
    Weimarer Vfg. u. Bonner Grundgesetz, 1949;
    Die Rechtsstellung d. dt. Hochschullehrers, 1952;
    Staats- u. Selbstverw. in d. Gegenwart, 1953, ²1967;
    Eigentum u. Enteignung, in: F. L. Neumann u. a. (Hg.), Die Grundrechte, Bd. II, 1954, S. 331–99;
    Die Selbstverw. in d. Landesplanung, 1956;
    Die Teilung d. Gewalten als Gegenwartsproblem, in: FS f. Carl Schmitt, 1959, S. 253–72;
    Die Soz.partner in d. Vfg.ordnung, in: Göttinger FS f. d. Oberlandesger. Celle, 1961, S. 239–61;
    Der Staat in d. unteren Verw.instanz, 1964;
    Koalitionsfreiheit u. Tarifautonomie als Vfg.problem, 1965;
    Das Bundesvfg.ger. u. d. Steuerordnung, in: AöR 90, 1965, S. 452–80;
    Neue Aspekte d. Freiheit v. Forsch. u. Lehre, in: FS f. Wilhelm Felgentraeger, 1969, S. 225–58;
    Innere Pressefreiheit als Vfg.problem, 1973;
    Ist Verlaß auf unser Grundgesetz?, 1975;
    Staat u. Kirche in d. Gegenwart, Rechtswiss. Btrr. aus vier J.zehnten, 1978;
    W-Verz. bis 1973 in: H. Schneider u. V. Götz (Hg.), Im Dienst an Recht u. Staat, FS f. W. W., 1974, S. 1005–33.

  • Literatur

    |P. Badura, in: Die Öff. Verw. 1974, S. 505–07;
    W. Henke, in: AöR 99, 1974, S. 481–83;
    H. Schneider, ebd. 102, 1977, S. 470–73;
    J. Winter, Die Wiss. v. Staatskirchenrecht im Dritten Reich, 1979, v. a. S. 174 ff.;
    V. Götz, in: F. Loos (Hg.), Rechtswiss. in Göttingen, 1987, S. 353–64;
    B. v. Bülow, Die Staatsrechtslehre d. Nachkriegszeit (1945–1952), 1996;
    F. Günther, Denken v. Staat her, 2004;
    K. Lange, in: Niedersäch. Verw.bll., 2004, S. 225 f.;
    M. Otto, in: Sächs. Verw.bll. 2004, S. 201–05;
    Ch. Starck, in: Die öff. Verw. 2004, S. 996–1000;
    E. Schumann, in: dies. (Hg.), Kontinuitäten u. Zäsuren, 2008, S. 65–122;
    dies., in: FS d. Jur.fak. z. 600j. Bestehen d. Univ. Leipzig, 2009, S. 633–77;
    M. Stolleis, Gesch. d. öff. Rechts in Dtld., Bd. 4, 2012, v. a. S. 129–32;
    E. Schmidt-Aßmann, in: Staatsrechtslehrer 20. Jh., S. 673–87 (P).

  • Autor/in

    Eberhard Schmidt-Aßmann
  • Zitierweise

    Schmidt-Aßmann, Eberhard, "Weber, Werner" in: Neue Deutsche Biographie 27 (2020), S. 509-510 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd118629751.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA