Lebensdaten
1883 – 1963
Geburtsort
Leipzig
Sterbeort
Basel
Beruf/Funktion
Jurist
Konfession
reformiert
Normdaten
GND: 118572407 | OGND | VIAF: 50017618
Namensvarianten
  • Lewald, Hans

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Zitierweise

Lewald, Hans, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd118572407.html [25.04.2024].

CC0

  • Genealogie

    V Carl (1843–1924), Rechtsanwalt am Reichsgericht in L., S d. Anton, Prof. d. Theol. in Heidelberg, u. d. N. N. Kleinmann;
    M Henriette (1854–1924), T d. Karl Wilhelm Heinrich Köster (1825–92), Bankier in Mannheim u. Frankfurt, Gen.konsul, u. d. Henriette Davidis; Schwager Wilhelm Köster (1854–1903), Inh. d. Bankhauses Köster, vom Rath u. Co.; - ledig;
    N Roland Köster (1883-1935), Chef d. Protokolls, seit 1932 Botschafter in Paris.

  • Biographie

    Nach dem Besuch der Thomasschule studierte L. in Leipzig zunächst Mathematik, hörte aber daneben auch juristische Vorlesungen, um schließlich ganz zur Rechtswissenschaft überzugehen. Sein juristisches Studium absolvierte er in Lausanne, Berlin, München, Leipzig und Heidelberg. Vor allem die Leipziger Juristenfakultät übte auf L. einen entscheidenden Einfluß aus. In Leipzig trat er in den von Ludwig Mitteis begründeten Kreis junger Gelehrter ein und wurde in das rechtsgeschichtliche Gebiet eingeführt, dem zeitlebens sein besonderes Interesse gelten sollte, die juristische Papyrologie, eine damals noch relativ neue Disziplin. Diesem Fach war auch seine Dissertation entnommen: Studien zum gräko-ägypt. Grundbuchrecht, eine Arbeit, mit der er 1908 summa cum laude promoviert wurde. 1910 folgte die Habilitation für röm. und bürgerliches Recht an die Univ. Würzburg mit der Schrift „Zur Personalexekution im Rechte der Papyri“. Beide Abhandlungen zeichnen sich durch umfassende Kenntnis der Quellen, Gründlichkeit und scharfsinnige Deutung der Literatur aus und haben trotz der seitherigen Entdeckung neuen Quellenmaterials bis heute ihren Wert behalten.

    L. folgte 1911 einem Ruf an die Univ. Lausanne, wo er vier Jahre lang tätig war. 1915 wurde er an der ein Jahr zuvor gegründeten Univ. Frankfurt/Main als Nachfolger Paul Koschakers zum Ordinarius für röm. und bürgerliches Recht ernannt. 1920 nahm er einen Ruf an die gleichfalls erst wiedererrichtete Univ. Köln an, kehrte aber drei Jahre später nach Frankfurt zurück. Hier gehörte er zu den angesehensten Lehrern der Juristischen Fakultät und entfaltete eine umfangreiche und fruchtbare Lehrtätigkeit. Die lebendige Art seines Vortrags, sein didaktisches Geschick und das hohe Niveau seiner Vorlesungen fesselten seine Studenten.

    Während dieser Zeit begann sich L. intensiv mit einem weiteren juristischen Gebiet zu beschäftigen, dem Internationalen Privatrecht, einer Disziplin, die sich nur mit einer einzigen Frage befaßt: Welche von verschiedenen in Betracht kommenden Rechtsordnungen ist zur Anwendung auf den konkreten Fall berufen? L. veröffentlichte hierzu eine Vielzahl von Untersuchungen. Als bahnbrechend erwies sich seine 1931 veröffentlichte große Darstellung „Das deutsche internationale Privatrecht auf der Grundlage|der Rechtsprechung“ (franz. Übers. in: Répertoire de droit international 7, 1930), kein Lehrbuch im eigentlichen Sinne, weil es eine gute Kenntnis der schwierigen Materie voraussetzt. L. bietet darin eine vollständige Erörterung und Kritik der höchstrichterlichen Rechtsprechung mit einer Fülle von Anregungen auf der Grundlage rechtsvergleichender Erkenntnisse. An der Frankfurter Universität gründete L. ein Institut für Rechtsvergleichung.

    Nachdem L. 1931 einen Ruf nach Berlin zunächst abgelehnt hatte, trat er dort im Wintersemester 1932/33 eine Professur für röm. und bürgerliches Recht sowie für Internationales Privatrecht an. Der nach wenigen Monaten einsetzenden nationalsozialistischen Gewaltherrschaft stand er ablehnend gegenüber. 1935 verließ er Berlin und nahm einen Ruf nach Basel an, wo er bald heimisch wurde, wenngleich sein neuer Wirkungskreis sich nicht mit seiner früheren Tätigkeit an großen deutschen Universitäten vergleichen ließ. Insbesondere war es für ihn schmerzlich, die Lehre des röm. Rechts aufgeben zu müssen.

    L., der später die schweizer. Staatsangehörigkeit erwarb, konnte sich in Basel noch fast drei Jahrzehnte lang seiner wissenschaftlichen Arbeit widmen, die vor allem dem Internationalen Privatrecht galt. Hervorzuheben ist sein Buch „Règles générales des conflits des lois“ (1941). Auf eben diesem Wege kehrte er jedoch auch noch einmal zum Ausgangspunkt seiner wissenschaftlichen Arbeit, zur Papyrologie, zurück, indem er in einer Anzahl von Arbeiten in höchst geistvoller Weise die Bedeutung des Internationalen Privatrechts in der griech. und röm. Antike untersuchte. – L., der seine Lehrtätigkeit in Basel 1953 beendete, war seit 1952 Honorarprofessor in Freiburg i. Br. und seit 1956 in Frankfurt/Main.|

  • Auszeichnungen

    Dr. h. c. von 6 Universitäten, Associé (1937) u. Membre titulaire (1948) d. Institut de droit international.

  • Werke

    Weitere W u. a. Aus d. Frankfurter Papyrusslg. (nebst e. unveröff. Papyrus d. Slg. Gradenwitz), in: Festschr. f. O. Lenel, = ZSRGR 42, 1921, S. 115 ff.;
    Die Haager Konvention z. IPR, in: Strupp, Wb. d. Völkerrechts I, 1924, S. 454 ff.;
    Questions de droit international de successions, in: Recueil des Cours de l'Académie de droit international de la Haye 9, 1925, IV, S. 5 ff.;
    La théorie du renvoi, ebd. 29, 1929, IV, S. 519 ff.;
    Le contrôle des Cours suprêmes sur l'application des lois étrangères, ebd. 57, 1936, III, S. 205 ff.;
    Die staatsvertragl. Regelung d. internal.-privatrechtl. Vorbehaltsklausel, in: Mitt. d. Dt. Ges. f. Völkerrecht 1926, H. 7;
    Chronique de jurisprudence allemande, in: Revue critique de droit international 29, 1934, S. 659 ff.;
    Kollisionsfrage u. revisio in iure, in: Basler Festgabe z. Schweizer. Juristentag 1942, S. 203 ff.;
    Renvoi revisited? Bemerkungen z. Entscheidung d New Yorker Surrogate's Court, in: Fragen d. Verfahrens- u. Kollisionsrechts (Festschr. f. H. Fritzsche), 1952;
    Conflits de lois dans le monde grec et romain, in: Archeion Idiotikou Dikaiou 13, 1946, S. 30 ff. (dt.: Gesetzeskollisionen in d. griech. u. röm. Welt, in: Zur griech. Rechtsgesch., hrsg. v. E. Bernecker, 1968, S. 666 ff.);
    Eine Synchoresis aus d. Zeit d. Commodus, Papyrus Rainer G 25817, Studi Arangio-Ruiz nel XLV anno del suo insegnamento III, 1953, S. 429 ff. -
    Hrsg.: Zs. d. Kaiser-Wilhelm-Inst. f. ausländ, u. internat. Privatrecht, 1932-35.

  • Literatur

    Basler Nat.ztg. v. 28.5., 11.11. u. 13.11.1963;
    Basler Nachrr. v. 28.5. u. 12.11.1963;
    Basler Volksbl. v. 29.5.1963;
    W. Kunkel, in: ZSRGR 81, 1964, S. 514 ff.;
    A. N. Makarov, in: Rabels Zs. f. ausländ, u. internat. Privatrecht 28, 1964, S. 208 ff.;
    H. Peter, in: Juristenztg. 1964, S. 138 ff.;
    Annuaire de l'Institut de droit international 1965.

  • Autor/in

    Karl-Heinz Below
  • Zitierweise

    Below, Karl-Heinz, "Lewald, Hans" in: Neue Deutsche Biographie 14 (1985), S. 411-412 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd118572407.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA