Lebensdaten
1258 oder 1285 – 1354
Geburtsort
Luxemburg
Sterbeort
Trier
Beruf/Funktion
Erzbischof von Trier
Konfession
katholisch
Normdaten
GND: 11850617X | OGND | VIAF: 61539754
Namensvarianten
  • Baldewin von Lützelburg
  • Balduin
  • Balduin von Trier
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Zitierweise

Balduin von Luxemburg, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd11850617X.html [28.03.2024].

CC0

  • Genealogie

    V Graf Heinrich von Luxemburg;
    M Beatrix von Avesne;
    B Kaiser Heinrich VII.;
    N König Johann von Böhmen;
    Groß-N Kaiser Karl IV.

  • Biographie

    Als jüngster Sohn des 1288 in der Schlacht bei Worringen gefallenen Grafen Heinrich von Luxemburg wurde B. frühzeitig für den geistlichen Stand bestimmt, frühzeitig auch für die höchsten Würden im Reich in Aussicht genommen (1306 erste Bewerbung um Mainz). Seine Studienzeit in Paris (1297–1302 und 1304 bis 1308) galt der Ausbildung zum Kirchenfürsten, nicht zum Theologen: außer mit Mathematik und Astronomie beschäftigte er sich vornehmlich mit dem kanonischen Recht, pflegte die Beziehungen zur Kurie (Teilnahme an der Papstweihe 1305) und zum französischen Hof und übte sich in allen ritterlichen Künsten. 1308 erlangte er, vom Domkapitel postuliert, procurante fratre et rege ac regina Francie intervenientibus, das durch den Tod Diethers von Nassau vakant gewordene Erzbistum Trier. Er hat es, unterstützt von einer Schar ausgezeichneter Helfer (Rudolf Losse, Magister Wicker, Ordolf Scholer u. a.) in fast 50jähriger Regierung mustergültig verwaltet. Stets darauf bedacht, den alten Vorrechten seiner Kirche wieder zur Geltung zu verhelfen und neue zu erwerben, wußte er dem Ausbau seiner Landesherrschaft nicht nur durch unablässige Fehden mit den benachbarten Dynasten (am berühmtesten wohl die gegen die Gräfin Lorette von Spanheim, die ihn im Frühjahr 1328 gefangensetzte), sondern auch durch „verstärkte Intensität und verfeinerte Technik“ (Stengel) der inneren Verwaltung zu dienen. Der Belebung der geistlichen Gerichtsbarkeit galt die große Provinzialsynode von 1311. Seine Verdienste um den Kartäuserorden erkannte das Generalkapitel von 1337 an, indem es ihm den Monachat in jedem beliebigen Kloster dieses Ordens bewilligte. Im naiven Bewußtsein seiner Kraft genügte B. Trier nicht. Er griff nach Mainz (1320 erste Postulation, 1328-37 Pfleger), nach Speyer (1331–37 Pfleger) und Worms (1331 und wieder 1335-37 Pfleger). Diese kaum verschleierte Kumulation von Pfründen war selbst für die damalige Zeit unerhört. Man sagte ihm nach, er habe auf die Vorwürfe des Papstes geantwortet, er verwalte die beiden Erzbistümer mit demselben Recht, mit dem der Papst selbst Papsttum und Kaisertum verwalte; oder gar, er habe geäußert, wäre Köln frei, er würde auch dieses noch mitregieren. Authentisch aber berichtet Peter von Königsaal von B.: er sei durch die Anklagen der Menschen in seinem Gewissen unbeschwert, da er diesen Kirchen Frieden und Wohlstand gebracht habe.

    Neben der Verwaltung seines Territoriums galt B.s Interesse dem Aufstieg des Luxemburgischen Hauses. In die Urheberschaft an der Wahl seines Bruders Heinrich VII., den er selbst auf seinem später in einem Bilderzyklus verherrlichten Romzug begleitete, hatte er sich allerdings noch mit dem Mainzer Erzbischof Peter Aspelt zu teilen. Aber schon bei dem Versuch, nach dem 1313 erfolgten Tode Heinrichs dessen Sohn Johann die Nachfolge zu verschaffen, lag die Initiative wohl bei B., der nach Stengeis ansprechender Vermutung bei den Wahlplänen von 1328 noch einmal eine Kandidatur seines Neffen erwog. Als 1316 die Herrschaft Johanns durch den Aufstand böhmischer Adliger gefährdet war, zog er diesem persönlich zu Hilfe. Den glanzvollen Verbindungen des böhmischen mit dem französischen Königshause stand er wohlwollend gegenüber. Schließlich war nur mit seiner mächtigen Unterstützung das Gegen-Königtum Karls IV. möglich, wenn sein Biograph auch sicher zu Unrecht als einzigen Grund für seine Abkehr von Ludwig dem Bayern dessen Verhalten in der Kärntner Angelegenheit angibt.

    Nicht nur als Erzbischof von Trier, nicht nur als geborener Graf von Luxemburg, sondern auch - und in besonderem Maße - als Kurfürst des Reiches bestimmte B. die Geschicke seiner Zeit. In der letzten großen Auseinandersetzung zwischen sacerdotium und imperium, die die Wirksamkeit der deutschen Königswahl zum Gegenstand hatte, verfolgte er eine (von geringen Schwankungen abgesehen) gleichmäßige Politik, die die Ehrfurcht vor dem Papst als geistlichem Oberhaupt verband mit einem ausgeprägten Gefühl für den „honor imperii“ und sich gleich weit entfernt hielt von den kühnen Neuerungen der Minoriten aus der Umgebung des Kaisers wie von den extrem kurialistischen Theorien eines französisch beeinflußten Papsttums. Sein Werk war das Weistum von Rhens (1338) - und deshalb trifft ihn nach 1346 als perjurus der bittere Vorwurf eines Occam -, kennzeichnend für seine staatstheoretischen Anschauungen ist der ihm gewidmete Traktat Lupolds von Bebenburg De iuribus regni et imperii Romanorum mit seiner diesseitigen, aus der Geschichte entwickelten Reichsidee, vielleicht auch mit seiner Lehre vom „Kurfürstenkollegium“. - B. war Staatsmann, und eben darin zeigt sich die Größe seiner Begabung, daß er die drei Aufgaben, die er sich gestellt hatte - Trier, Luxemburg und das Reich - immer wieder in Einklang zu bringen wußte, daß nie - oder fast nie - eine allein seine Politik bestimmte. So erlangte er ein Erzbistum, das den luxemburgischen Machtbereich abrundete, so erhielt er von den von ihm gewählten Königen reiche Privilegien für seine Trierer Kirche, so erreichte er mit der Verwaltung des Mainzer Erzbistums nicht nur die territoriale Verbindung von Luxemburg nach Böhmen, sondern zugleich die Verfügung über seine wichtige Kurstimme. So übte er als Reichsfürst dreimal die Statthalterschaft für seinen königlichen Neffen Karl aus (Bestallungen vom 9.12.1346, 18.1.1348 und 26.7.1349), dessen erste politische Schritte er klug in die Bahnen des alten deutschen Reichsrechtes lenkte.

  • Literatur

    ADB II;
    F. Schneider, Kaiser Heinr. VII., 1924–1928;
    E. E. Stengel, B. v. Luxemburg, in: Jb. d. Arbeitsgemeinschaft d. Rhein. Gesch.ver., Jg. 2, 1936, erweiterter Sonderdr. 1937;
    ders., Avignon u. Rhens, = Qu. u. Stud. z. Verfassungsgesch. d. dt. Reichs, VI/1, 1950;
    J. Heydenreich, Die Metropolitangewalt d. Erzbischöfe v. Trier bis auf Baldewin, = Marburger Stud., II. Reihe, H. 5, 1938;
    H. Disselnkötter, Gfn. Loretta v. Sponheim, geb. v. Salm, in: Rhein. Archiv, H. 37, 1940;
    F. Bock, Reichsidee u. Nationalstaaten, 1943;
    R. Laufer, Unterss. üb. d. Urkk.slg. d. Trierer EB u. Kurfürsten B. v. Luxemburg, in: Archiv f. mittelrhein. Kirchengesch. 2, 1950;
    H. Gensiche, Reinhard Herr v. Westerburg (1315–53), in: Hess. Jb. f. Landesgesch. 1, 1951, S. 128-70.

  • Autor/in

    Sabine Krüger
  • Zitierweise

    Krüger, Sabine, "Balduin von Luxemburg" in: Neue Deutsche Biographie 1 (1953), S. 553-554 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd11850617X.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographie

    Balduin von Luxemburg, (Baldewin von Lützelburg), Erzbischof von Trier, geb. 1285, 21. Januar 1354, Sohn des bei Woringen 1288 gefallenen Grafen Heinrich von Luxemburg und der Beatrix von Avesnes, Bruder Kaiser Heinrichs VII., Oheim König Johanns von Böhmen. Unter der Einwirkung seiner Mutter und seines Bruders sorgfältig erzogen und auf der Universität zu Paris vorgebildet, wurde er nach dem Tode Diethers von Nassau 1307 von der Mehrheit des Trierer Domcapitels zum Erzbischof gewählt und von Papst Clemens V. zu Poitiers geweiht. Er wurde eine Hauptstütze des aufstrebenden Luxemburger Hauses, ein bei drei Königswahlen und bei den wichtigsten Reichsangelegenheiten sehr einflußreicher Fürst und einer der größten Erzbischöfe seiner Kirche. — Wie er gleich im Anfange seines Fürstenamtes im Verein mit dem geschäftserfahreneren Mainzer Erzbischof Peter von Aspelt trotz französischer und päpstlicher Gegenbestrebungen die Wahl seines Bruders zum römischen König erfolgreich betrieb, so unterstützte er denselben fortan bei seinen Unternehmungen in und außer Deutschland mit allen Kräften, und stellte zugleich die durch Diethers Schwäche geminderten Herrschaftsrechte in Trier wieder her, begann die Macht seines Stifts zu heben und nahm die geistlichen Interessen seiner Stellung in vollem Umfang besonders durch ein Provincialconcil 1310 wahr. Er begleitete seinen Bruder nach Italien, war mit diplomatischem Geschick bei den Verhandlungen mit den dortigen Parteihäuptern, bei Sühnversuchen und politischen Einrichtungen nicht weniger thätig, wie mit den Waffen bei den Straßenkämpfen in Mailand, bei der hartnäckigen Belagerung von Brescia, bei der Bezwingung des Tripizonthurms und der Orsinischen Festen zu Rom und|kehrte erst nach dem vergeblichen Zuge gegen Florenz, 13. März 1313, nach Deutschland zurück, um neue Rüstungen zu betreiben. Während derselben erhielt er die Schreckensnachricht vom Tode des Kaisers. Wiederum verband er sich mit Peter von Mainz für die neue Königswahl. Nachdem des Königs Johann von Böhmen Jugend als hinderlich erkannt war, ersahen sie sich den tapfern Baiernherzog Ludwig als Thronbewerber. Der Zwiespalt der Fürsten führte zur Doppelwahl (30. Oct. 1314). B. wurde einer der mächtigsten Helfer Ludwigs gegen Friedrich von Osterreich. Er wollte Böhmen im Besitz seines Neffen geschützt wissen, zugleich auch die Rechte und Besitzungen seines Stiftes sichern und mehren. Sechsmal zog er mit Ludwig vereint zu Felde, nach Speyer, nach Eßlingen, gegen Wiesbaden, gegen Kreuznach und Sponheim, wider Stromberg und Fürstenberg, vermittelte dazwischen den Streit Johanns mit den böhmischen Baronen, sicherte den Niederrhein gegen Friedrichs Anhänger, besonders den Kölner Erzbischof Heinrich von Virnenburg und schwächte die feindlichen Dynasten in der Nähe. Ersatz für seine Opfer und Auslagen erhielt der Erzbischof von K. Ludwig wie früher von seinem Bruder in Zollerhöhungen und Reichspfandschaften, die, wie z. B. Boppard und Wesel, nachher ein bleibender Besitz der Trierer Kirche wurden. Am 5. Juli 1320 starb Peter von Mainz, und das dortige Capitel wählte B. an dessen Stelle; dieser aber entsagte der hohen Würde und bemühte sich, den vom Papste providirten Mathias von Bucheck zu einer neutralen Haltung zu bewegen. So konnte er seine inzwischen gestärkte Macht zum entscheidenden Kampfe bei Ampfing stellen. Den verwickelten Verhältnissen gegenüber, wie sie sich 1322 bis 1328 zwischen K. Ludwig, Johann von Böhmen, den österreichischen Herzogen, dem Papste Johann XXII. und Frankreich gestalteten, nahm er eine zurückhaltende Stellung ein und war hierbei nur diplomatisch thätig. Seinen unstäten Neffen hielt er wiederholt von unbesonnenen Schritten ab; von der Kirche sagte er sich nicht los, aber er veröffentlichte die päpstlichen Bannbullen nicht und wirkte, seine Wahlfürstenrechte wahrend, den Plänen der Curie, der Franzosen und des Herzogs Leopold, die deutsche Krone an Frankreich zu bringen oder überhaupt eine Neuwahl vornehmen zu lassen, entgegen; ebenso stand er aber auch den Verträgen K. Ludwigs mit seinem Gegenkönig, noch mehr dem Unternehmen auf Italien und den dortigen Rechtsverletzungen, der römischen Kaiserkrönung und der Aufstellung eines Gegenpapstes, fern. Kriegerisch thätig war er nur in der Nähe seines Stifts, im Bunde mit K. Johann gegen die Stadt Metz, mit Mathias von Mainz gegen Hessen, von diesem unterstützt gegen die empörerischen Bopparder, gegen die Wildgrafen um die Schmidtburg und gegen die Gräfin von Sponheim Loretta, die ihn während eines Waffenstillstandes listig gefangen nahm.

    Ein für das Reich und für B. sehr folgenreiches Ereigniß wurde der Tod des Mainzer Erzbischofs (10. Sept. 1328). Das Domcapitel postulirte einmüthig B. zum Erzbischof, der Papst aber providirte Heinrich von Virnenburg, den Neffen des gleichnamigen Kölner Erzbischofs. Da handelte es sich darum, ob der Papst und damit zugleich, ob Frankreich durch ergebene Diener höheren Einfluß in Deutschland und Macht gegen den gebannten Kaiser gewinnen könne, oder ob das Land am Rhein sich der fremden Einwirkungen erwehre. Diesmal entsagte B. nicht, sondern nahm sich als Pfleger und Vormund der Mainzer Kirche fast 9 Jahre lang zu ihrem großen Vortheil an. Die Stadt Mainz neigte sich dem schwächeren Virnenburger zu; unter ihm konnten die Bürger ihre Freiheiten eher vermehren; der größte Theil des Stifts hing B. an. Er befestigte Eltville und die Kirche von Flörsheim, schnitt den Mainzern die Zufuhr ab, konnte aber nicht hindern, daß diese den Clerus bedrängten und die vor der Stadt gelegenen Klöster verwüsteten. Je gespannter unter diesen Verhältnissen Balduins Stellung zum Papste wurde, desto mehr näherte er sich dem nach Friedrichs Tode aus Italien zurückgekehrten Kaiser. Erst bemühte er sich, diesen mit Johann XXII. zu sühnen, dann als dies nicht gelang, einigte er sich mit Ludwig zu Frankfurt (Dec. 1331) zu gegenseitiger Hülfe wider alle Gegner ihrer Rechte und brach durch ein Rechtsverfahren vor dem Kaiser den Trotz der Mainzer Bürger (Juni 1332). Inzwischen war Balduins Macht noch höher gestiegen. Er übernahm auf die Bitte des Bischofs Walram von Veldenz die Herstellung der zerrütteten Verhältnisse im Bisthum Speier 1331—37 und trat zweimal als Schirmer des Bisthums Worms bei dem Streite Gerlachs von Erbach wider den päpstlichen Provisen Salman Waldpot 1331 und 1335 bis 1337 auf, immer im besten Einvernehmen mit dem Kaiser, dessen Zerwürfnisse mit dem unruhigen Böhmenkönig der Erzbischof wiederholt beilegte. Seine ganz außergewöhnliche Macht benutzte er vorzugsweise zur Sicherung des Verkehrs und friedlicher Zustände, indem er segensreich wirkende Landfriedensbündnisse weithin am Rheine und bis zu den welschen Gränzen hin stiftete. Aber er war auch mit den Waffen thätig sowol in heimischen Fehden gegen die Ritter von Eltz mit ihren Genossen 1331—37 und gegen die Wildgrafen von Daun, wie in den Kämpfen für die Erhaltung der Mainzer Machtstellung in Thüringen. Er zog selbst der Stadt Erfurt gegen den Grafen von Hohenstein zu Hülfe und sandte dann, als ein Theil der Bürger, nach größerer Betheiligung am Stadtregiment begierig, von ihm abfiel, sein Kriegsvolk gegen sie, nöthigte sie, eine Bußsumme zu zahlen und sich mit ihren alten Privilegien zu begnügen, 1335 und 36. Weder die Vorwürfe der Herrschsucht noch die Mahnungen des Papstes konnten B. bewegen, auf Mainz zu verzichten. Nur vorübergehend war er gesonnen, den ihm befreundeten Bischof Adolf von Lüttich in Mainz und Speier einzusetzen, 1334, aber dieser Plan wurde eben so schnell wieder aufgegeben, wie K. Ludwigs Vorhaben, das Reich an Heinrich von Niederbaiern zu übertragen. Indessen waren dadurch doch ernstere Schritte der Curie aufgehalten worden. Als aber Papst Johann gestorben war (4. Dec. 1334), und sein Nachfolger Benedict XII. nach vergeblichen Vermittelungsversuchen des französischen und des böhmischen Königs endlich ernstere Maßregeln zu Gunsten Heinrichs von Virnenburg ergriff, legte B., der mit dem Papste als seinem geistlichen Oberhaupte nicht gänzlich brechen wollte, die Pflegschaft des Mainzer Stifts, bald auch die von Speier und Worms nieder, 1338. Kaiser Ludwig, dessen Geneigtheit sich B. selbst bei dem kärnthischen Erbfolgestreit seines Neffen Johann erhalten hatte, hinderte dies nicht, aber er zog den Erzbischof Heinrich gänzlich vom Papste ab und ordnete die beiderseitigen Ansprüche Balduins und seines Nachfolgers. Die politische Stellung Balduins blieb im Ganzen die nämliche. Er schloß mit seinem bisherigen Gegner wie mit dem Kölner Erzbischof Walram von Jülich Landfriedens- und Schutzbündnisse und hielt sich, wenn er auch abweichend von anderen Wahlfürsten dem Papste gegenüber Mäßigung beobachtet wissen wollte, auf Seiten des Reichs und des Kaisers. In diesem nationalen Sinne betheiligte er sich an den denkwürdigsten Vorgängen des J. 1338, an der Fürstenversammlung zu Lahnstein und dem Renser Kurverein zum Schutze der Wahlfürstenrechte und des römischen Königthums wider jede Verletzung, ging aber, wie es scheint, nicht nach Frankfurt, wo Ludwig sein heftiges Manifest gegen den Papst veröffentlichte, welches weit über das Renser Weisthum hinausging. Auf dem glänzenden Reichstage zu Coblenz, wo Ludwig neue Reichssatzungen erließ und des Königs Eduard von England Ansprüche auf die Krone Frankreichs anerkannte, übte er in reichem Maße die Pflichten der Gastlichkeit und schloß wie der Kaiser mit dem englischen König einen Hülfsvertrag zu der Kriegsfahrt gegen Philipp VI. Zur Sicherheit für die verheißenen Hülfsgelder wurde dem Erzbischof damals die englische Reichskrone verpfändet; erst nachzwei Jahren konnte sie wieder eingelöst werden. Der Kriegszug kam bekanntlich nicht zu Stande. Der veränderliche Kaiser suchte wieder Frieden mit der Kirche und deshalb auch mit K. Johann und mit Philipp. Mit jenem vermittelte B. endlich einen Sühnevertrag 1339, mit diesem schloß Ludwig einen Freundschaftsbund, und seinem Beispiel folgte B. 1341, nachdem er sich mit Eduard auseinander gesetzt hatte. — Das gute Verhältniß des Erzbischofs zum Kaiser erlitt, nachdem es 28 Jahre gedauert, erst 1342 eine Störung. Die vom Kaiser begünstigte Vermählung seines Sohnes, des Markgrafen Ludwig von Brandenburg, mit Margaretha Maultasche, ohne daß deren erste Ehe mit Johann, dem Sohne des böhmischen Königs, getrennt war, und die schmähliche Verdrängung dieses Fürsten aus Tyrol wurde Veranlassung zu der Feindschaft des ganzen Luxemburger Hauses gegen die Baiernfürsten. Als die Verhandlungen des Kaisers mit K. Johann und dessen Söhnen wie mit Papst Clemens VI. sich zerschlagen, und die in Rense (Sept. 1344) versammelten Fürsten Ludwig bittere Vorwürfe gemacht hatten, trat B. entschieden auf die Seite des Papstes und berieth mit seinen Verwandten die weiteren Pläne. Diese begaben sich nach Avignon. Von hier aus erfolgten die entscheidendsten Maßregeln gegen Heinrich von Mainz, die Hauptstütze des Kaisers, und gegen diesen selbst. An B. ergingen Schreiben mit der Aufforderung zur Wahl eines Königs. Als solcher war Karl, K. Johanns ältester Sohn, ersehen. Trier wurde der Mittelpunkt für die weiteren Beschlüsse der Luxemburger und Gerlachs von Nassau, des an Stelle Heinrichs providirten Erzbischofs von Mainz. B., der dem Kaiser offen seine Feindschaft angesagt hatte, unterstützte seinen Neffen und Großneffen mit außerordentlich bedeutenden Geldsummen und traf seine Anstalten für den Krieg. Er war unter der Mehrheit der Kurfürsten, die am 11. Juli 1346 zu Rense den Markgrafen Karl zum römischen König erhoben. Als dieser in der Schlacht bei Crecy, auf Seiten der Franzosen kämpfend, seinen Vater verloren, dann zu Bonn die Krone erhalten hatte und nach Böhmen gehen mußte, wurde B. sein Vertreter in Luxemburg und am Rhein. Zu einem Hauptschlage kam es nicht. Unter den kleineren Kämpfen der beiderseitigen Anhänger war die Niederlage der Coblenzer bei Grenzau gegen Reinard von Westerburg und Philipp von Isenburg dem Erzbischof besonders schmerzlich. Da Kaiser Ludwig indessen im südlichen Deutschland in Anspruch genommen war, kam im Sept. 1347 eine Ursage zwischen der bairischen Partei am Rheine und B. zu Stande. Dieser blieb aber Gegner der Baiern auch nach des Kaisers plötzlichem Tode. Noch zweimal übergab König Karl dem Erzbischof die Verwaltung des Reichs und seiner Stammgrafschaft mit unumschränkter Gewalt, einmal im Januar 1348, das andere Mal nach dem Tode des Gegenkönigs Günther und der von B. vollzogenen zweiten Königskrönung Karls in Aachen, 25. Juli 1349. Für die Lösung der schweren Aufgabe war er unermüdlich thätig; er brachte sehr große Opfer, so daß er selbst in Verlegenheit gerieth und seine Kleinodien verpfänden mußte. Seiner Wirksamkeit war es aber guten Theils zu danken, daß nach der Anerkennung Karls durch die Hauptgegner auch die meisten Streitigkeiten der beiderseitigen Anhänger ausgeglichen wurden; selbst der kräftige Vormund des Mainzer Stifts, Kuno von Falkenstein, und andere Freunde Heinrichs von Virnenburg gingen endlich Friedensverträge ein; die Ordnung wurde am Rheine wie in Luxemburg hergestellt, die großen Unglücksfälle der Zeit, Seuchen, Hungersnoth, Judenverfolgungen etc. so weit als möglich abgewehrt. — Mit den wachsenden Jahren stieg Balduins Friedensliebe. Dies zeigte er bei eigenen Streitigkeiten mit der Stadt Trier wie bei der Schlichtung fremder Mißverhältnisse, z. B. des Markgrafen Wilhelm von Jülich mit seinen Söhnen 1351. Aber wenn es galt, Trotz und Uebermuth des Adels zu brechen, verließ er den Sitz frommer Ruhe in dem bei Trier und griff zu den Waffen; das mußten die Herren von Montcler bei Zerstörung ihrer starken Burg und der Raubadel im Westerwald und in der Eifel, die Herren von Dann und Ulmen, von Sasroth, Hohenselbach und Elkershausen, von Schöneck und Blankenheim, endlich selbst Reinhard von Westerburg erfahren, gegen welche seine Hülfe von dem in Coblenz eingesetzten Landgerichte verlangt wurde. — Während der ganzen Zeit seiner Regierung sorgte er eifrig für die weltlichen und geistlichen Interessen seines Stifts. Von der Richtung der Zeit, welche die Einzelngewalt der Fürsten auf Kosten der Centralgewalt stärkte, unterstützt, erweiterte er die Besitzungen und Rechte seines Kurstaats und gab ihm fast den nämlichen Umfang, den derselbe nachher bis zu seinem Untergange hatte. Eine große Zahl zum Theil neu von ihm errichteter Festen schützte das Land. Sein Lehenshof wurde einer der glänzendsten. Gemeinnützige Unternehmungen, wie der Bau der Moselbrücke bei Coblenz, wurden unterstützt. Vorsorglich wahrte er alle irgend wichtige Urkunden und ließ sie mehrfach abschreiben. Das Prachtexemplar dieser Urkundensammlung wurde mit bildlichen Darstellungen aus den J. 1308—1313 geschmückt. Für das geistliche Wohl sorgte er durch Provinzialsynoden, durch Herstellung würdiger Sitte und Pflichttreue bei dem Clerus, durch Reformation einzelner Kirchen und Klöster.

    Noch einmal traf er mit K. Karl in Mainz zusammen (Dec. 1353), half den vollen Frieden dort herstellen, ließ alles Eigenthum und alle Privilegien seiner Kirche wie von den früheren Königen so von Karl urkundlich bestätigen, kehrte aber gänzlich erschöpft zurück und starb drei Tage darauf. Seine Leiche wurde am 18. Febr. 1354 in Anwesenheit des Königs feierlich im Dome zu Trier beigesetzt.

    • Literatur

      Vgl. A. Dominicus, Baldewin von Lützelburg. Coblenz 1862.

  • Autor/in

    Dominicus.
  • Zitierweise

    Dominicus, Alexander, "Balduin von Luxemburg" in: Allgemeine Deutsche Biographie 2 (1875), S. 11-15 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd11850617X.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA