Lebensdaten
1760 – 1838
Geburtsort
Magdeburg
Sterbeort
Berlin
Beruf/Funktion
preußischer Verwaltungsbeamter ; Staatsmann
Konfession
evangelisch
Normdaten
GND: 117523925 | OGND | VIAF: 30315702
Namensvarianten
  • Klewitz, Wilhelm (bis 1803)
  • Klewitz, Wilhelm Anton (bis 1803)
  • Klewitz, Wilhelm Anton von
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Zitierweise

Klewitz, Wilhelm von, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd117523925.html [28.03.2024].

CC0

  • Genealogie

    V Joh. Ehrenfried (1706–66), Kriminalrat u. Gerichtsadvokat in M., S d. Joh. Heinrich, Bader u. Chirurg in Könnern, u. d. Katharina Sophia Blankenbach;
    M Marie Dorothee Friederike (1731–93), T d. Christian Friedrich Schroeter, Subsenior u. Kanoniker am Stift St. Sebastian in M.;
    Magdeburg 1794 Karol. Henr. Auguste (1775–1832), T d. Kaufm. u. Kirchenältesten Joh. Tobias Rumpf in M. u. d. Eleonore Dor. Crayen;
    5 K;
    Ur-E Willi (1872–1928), preuß. Oberst, Freikorpsführer.

  • Biographie

    Nach dem Besuch des Domgymnasiums in Magdeburg studierte K. 1779-81 zunächst in Halle, dann in Göttingen neben Rechtswissenschaft auch Mathematik, Technologie und Chemie. Er wurde 1783 als Referendar bei der Kriegs- und Domänenkammer in Magdeburg eingestellt. Gegen Ende seiner Ausbildungszeit ging er nach Berlin, um dort 1784/85 den Vorträgen im Bergwerks- und Hüttendepartement beizuwohnen. Der Magdeburger Kammer gehörte er seit 1785 als Assessor, seit 1790 als Kriegs- und Domänenrat an. 1793 wurde er als Vortragender Rat beim Südpreußischen Departement nach Berlin berufen, von wo aus er 1795 als Kammerdirektor an die Magdeburger Heimatbehörde zurückkehrte. Als Geheimer Oberfinanzrat trat er 1798 zum zweitenmal in das Südpreußische Departement ein, um von jetzt an bis ins hohe Alter in der Zentralregierung des preußischen Staates zu verbleiben. Als Mitarbeiter des leitenden Ministers von Voß hat er die in den neuerworbenen polnischen Provinzen schon angebahnte Trennung von Justiz und Verwaltung auf die ganze Monarchie auszudehnen gesucht und auch an dem wichtigsten Teil der Reformtätigkeit in Preußen vor 1806, der Befreiung der Domänenbauern, tatkräftig mitgewirkt.

    Nach der Katastrophe von Jena ist K. dem König nach Ostpreußen gefolgt. Wenn er auch „kein Mann der großen originalen Leistung“ (Herzfeld) war, so ist er doch in der Folgezeit ein zuverlässiger und geachteter Gehilfe der führenden Reformer geworden. Er erhielt 1807 das Präsidium der „Kombinierten Immediatkommission“ und 1808 eine leitende Stellung im „General-Finanz- und Polizeidepartement“, der neuen Zentralbehörde, die das Erbe der Immediatkommission|antrat. Steins Sturz hat zunächst zu einer Minderung der Stellung geführt, die K. im großen Reformjahr 1807/08 zugefallen war. Als Chef der Gesetzgebungskommission (1808–10) besaß er keinen unmittelbaren Einfluß auf die Neugestaltung des Staates mehr. Erst unter Hardenberg hat sich sein Aufstieg fortgesetzt. Im Auftrage des Staatskanzlers hat K. zusammen mit seinem Freunde Theodor von Schön die „Verordnung über die veränderte Verfassung aller obersten Staatsbehörden“ vom 27.10.1810 entworfen. Im November 1810 wurde er zum Staatssekretär im Staatsrate ernannt und während der Erhebung von 1813 zum Zivilgouverneur der ehemals preußischen Lande zwischen Weser und Elbe berufen.

    Nach dem Friedensschluß hat K. maßgeblich an der Erörterung der Verfassungsfrage mitgewirkt. Er gehörte zu den drei Kommissaren, die 1817 mit der Bereisung der Monarchie beauftragt wurden, um die öffentliche Meinung über Wünschbarkeit und praktische Durchführbarkeit einer Repräsentatiwerfassung zu erkunden. Daß K. ein allgemeines Bedürfnis danach entschieden verneinte und für die Erhaltung der historischen Sonderrechte der einzelnen Landesteile eintrat, hat ihn damals „faktisch zum Anwalt der altständischen Rechte“ (Herzfeld) gemacht.

    Den äußeren Gipfelpunkt seiner Laufbahn erreichte K., als er im Dezember 1817 nach Bülows Sturz das Finanzministerium übernahm. Seine Ernennung erfolgte in einer besonders kritischen Periode allgemeiner wirtschaftlicher Depression. Durch die Abzweigung der Hälfte seines Ressorts in dem neugebildeten Handelsministerium waren überdies seine Kompetenzen für die verantwortliche Leitung der preußischen Finanzen sehr stark eingeengt. So sind denn auch die beiden wichtigsten gesetzgeberischen Leistungen seiner Amtszeit nicht sein persönliches Werk. Das Zollgesetz von 1818, der Ausgangspunkt der späteren wirtschaftlichen Einigung Deutschlands im Zollverein, war bereits unter Bülow vorbereitet worden. Die große Steuerreform der Jahre 1820-22 wurde in ihren wesentlichen Teilen von Hoffmann und Ladenberg geplant und durchgeführt. Daß sein Ministerium schließlich 1824 in einem finanziellen Zusammenbruch endete, dessen Ausmaß allerdings zunächst weit überschätzt wurde, hat seine Amtsführung bei Zeitgenossen und Nachwelt mit dem Makel der Unfähigkeit belastet. Immerhin hat er unter ungünstigen Voraussetzungen und in den Grenzen seiner etwas ängstlichen Natur seinem überragenden Nachfolger Motz vorgearbeitet. Nach seinem Rücktritt als Finanzminister hat K. 1825 -37 in Magdeburg als Oberpräsident seiner Heimatprovinz gewirkt.

  • Werke

    Steuervfg. im Hzgt. Magdeburg, 2 Bde., 1795;
    An d. poln. Nation üb. d. preuß. Verwaltung in d. chem. Süd- u. Neuostpreußen, 1812;
    Allg. Steuervfg. in d. preuß. Monarchie etc., 1828.

  • Literatur

    ADB 16;
    H. Herzfeld, in: Mitteldt. Lb. I, 1926, S. 12-30 (P);
    C. Brinkmann, Die Preuß. Handelspol, vor d. Zollver., 1922;
    E. Klein, Von d. Reform z. Restauration, Finanzpol. u. Reformgesetzgebung d. preuß. Staatskanzlers K. A. v. Hardenberg, 1965;
    I. Ch. Bussenius, Die preuß. Verwaltung in Süd- u. Neuostpreußen 1793-1806, 1960.

  • Porträts

    Stich v. F. Fleischmann n. Zeichnung v. C. Sieg, Abb. in GHdA 17.

  • Autor/in

    Stephan Skalweit
  • Zitierweise

    Skalweit, Stephan, "Klewitz, Wilhelm von" in: Neue Deutsche Biographie 12 (1980), S. 60-61 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd117523925.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographie

    Klewiz: Wilhelm Anton von K., geb. am 1. August 1760 zu Magdeburg, bürgerlicher Abstammung, studirte von Ostern 1779 bis 1781 in Halle, später in Göttingen die Rechtswissenschaft, Mathematik, Technologie und Chemie. Am 9. Mai 1783 als Referendar bei der Kriegs- und Domänenkammer zu Magdeburg angestellt, hörte er vom December 1784 bis Juni 1785 die Vorträge bei dem Bergwerks- und Hüttendepartement in Berlin an und wurde nach glücklich bestandenem Examen (22. Juli 1784) am 3. Octbr. 1786 zum Assessor, am 20. Septbr. 1790 zum Kriegs- und Domänenrath in Magdeburg befördert. Am 9. Octbr. 1793 als vortragender Rath bei dem südpreußischen Departement nach Berlin berufen, wurde K. am 2. August 1795 als zweiter Kammerdirector|nach Magdeburg versetzt, aber schon 1798 wieder als Geh. Oberfinanzrath bei dem südpreußischen Departement in Berlin angestellt. Am 10. Juli 1803, bei den aus Anlaß der Huldigung in den neuerworbenen Provinzen vorgenommenen Gnadenbezeigungen erfolgte seine Erhebung in den Adelstand. Nach den Unglücksfällen von 1806 und 1807, die ihn zur Entfernung nach Ostpreußen zwangen, wurde K. am 14. Juli 1807 zum Vorsitzenden der mit Wahrnehmung sämmtlicher Geldoperationen und der Armeeverpflegung betrauten combinirten Immediatcommission ernannt. In dieser Stellung, sowie als Mitglied des Finanzdepartements und Chef der Gesetzgebungscommission, nahm er lebhaften und bedeutenden Antheil an den Maßregeln und Gesetzen, welche die Regeneration des preußischen Staates zum Zwecke hatten. Nach der Rückkehr des Hofes und der obersten Regierungsbehörden nach Berlin wurde K. am 15. November 1810 zum Staatssecretär im Staatsrath ernannt. Bei der Erhebung von 1813 erhielt K. das Civil-Gouvernement der Länder zwischen Elbe und Weser. Am 10. Juni 1816 zum wirklichen Geheimrath, im März 1817 zum Unterstaatssecretär, im November desselben Jahres zum Präsidenten des neugegründeten Schatzministeriums ernannt, erhielt K. Anfang December 1817 bei dem Rücktritte Bülow's das Ministerium der Finanzen. Bei den Verhandlungen über Einführung eines neuen Steuersystems gehörte er zu denen, welche der indirecten vor der directen Besteuerung den Vorzug gaben. Im J. 1824 legte K. das Finanzministerium nieder, übernahm jedoch im folgenden Jahre das Ober-Präsidium der Provinz Sachsen, welches er bis zu seinem im J. 1837 erfolgten Abschiede mit großer Auszeichnung verwaltete. Ueberhaupt gehörte K. zu den besten Beamten, die Preußen je gehabt hat. Er starb am 26. Juli 1838. — Litterarisch hat sich K. durch verschiedene Werke über Steuerverfassung einen Namen gemacht.

    • Literatur

      Neuer Nekrolog der Deutschen XVI, 706, Dieterici, Zur Geschichte der Steuer-Reform in Preußen 1810—1820 (Berlin 1875). Akten des Geh. Staatsarchivs zu Berlin.

  • Autor/in

    Bailleu.
  • Zitierweise

    Bailleu, Paul, "Klewitz, Wilhelm von" in: Allgemeine Deutsche Biographie 16 (1882), S. 180-181 unter Klewiz, Wilhelm Anton von [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd117523925.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA