Lebensdaten
1799 – 1867
Geburtsort
München
Sterbeort
Mühlau bei Innsbruck
Beruf/Funktion
Jurist ; Rechtshistoriker ; Kanonist
Konfession
katholisch
Normdaten
GND: 117144983 | OGND | VIAF: 77085777
Namensvarianten
  • Moy de Sons, Kraft Karl Ernst Freiherr von
  • Moy de Sons, Ernst Freiherr von
  • Moy de Sons, Kraft Karl Ernst Freiherr von
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Zitierweise

Moy de Sons, Ernst Freiherr von, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd117144983.html [29.03.2024].

CC0

  • Genealogie

    Aus adeliger Fam. d. Picardie;
    V Karl Anton (Charles Antoine) Rr. v. M. (1769–1836) aus Brières, Département des Ardennes, emigrierte 1789 aus Frankreich, Kaufm. in München;
    M Elisabeth (1780–1833), T d. Erwin Pestel, Kaufm., Geschäftsträger b. Kf. v. Mainz, u. d. Wilhelmine Lindig;
    1) München 1823 Carolina (1797–1842), T d. Josef Borzaga, Kaufm., Salinenrendant in München, u. d. Maria Anna Weitinger, 2) Bozen 1845 Maria (1814–94), T d. Joseph Frhr. v. Giovanelli zu Gerstburg u. Hörtenberg (1784–1845), Kanzler d. Merkantilmagistrats in Bozen, u. d. Antonia Freiin v. Müller zu Mülegg (1787–1856);
    3 S, 5 T aus 1) (2 S, 2 T früh †), u. a. Karl (1827–94, bayer. Gf. 1868), bayer. Oberstzeremonienmeister u. Kämmerer, 3 S, 1 T aus 2) (1 S, 1 T früh †), u. a. Ernst (1852–1922), Sektionschef in Innsbruck u. Wien;
    E Ernst (1860–1922), bayer. Oberstzeremonienmeister (s. DBJ IV, Tl.), Maximilian (1862–1933), bayer. Oberstzeremonienmeister u. Oberhofmarschall, Präs. d. Kunstver. in München (s. Wi. 1928), Karl Maria (1863–1932), bayer. Diplomat (s. Kosch, Biogr. Staatshdb.; Schärl);
    Ur-E Johannes (1902–95), Dr. phil., Dr. h. c, Schriftst. (s. Kürschner, Lit.-Kal. 1988).

  • Biographie

    Nach Abschluß seiner rechtswissenschaftlichen Studien in Landshut, Würzburg, und Erlangen trat M. als Auditor ins bayer. Kriegsministerium in München ein. 1827 promovierte er in Erlangen zum Dr. iur. und habilitierte sich noch im selben Jahr in München, wo er als Privatdozent lehrte und seit 1830 eine Advokatur ausübte. 1832 erhielt er eine o. Professur für Staatsrecht, Bundesstaatsrecht und Völkerrecht in Würzburg und kehrte 1837 als o. Professor für Staatsrecht nach München zurück. Hier vollendete er „Das Eherecht der Christen in der morgenländischen und abendländischen Kirche bis zur Zeit Karls d. Gr. aus den Quellen dargestellt“ (1838, Neudr. 1970), das als seine bedeutendste kirchenrechtliche Arbeit gilt (Schulte). Bald folgte das „Lehrbuch des bayer. Staatsrechts“ (4 Bde., 1840–46). In München war M. dem Görres-Kreis beigetreten, dem u. a. George Phillips und Joseph Frhr. v. Giovanelli, das Haupt der Konservativen in Südtirol, angehörten.

    Im Zusammenhang mit der Lola-Montez-Affäre verlor M. 1847 die Professur; er wurde als überzähliger Appellationsgerichtsrat nach Neuburg/Donau versetzt, nahm jedoch 1848 Urlaub und ging nach Innsbruck, wo er Beziehungen zur konservativen Partei knüpfte und seit 1849 die „Tiroler Zeitung“ leitete. Nach seinem Austritt aus dem bayer. Staatsdienst (1851) erhielt M. im Zuge der Thunschen Hochschulreform die nach Phillips' Abgang nach Wien freigewordene Lehrkanzel für Kirchenrecht und Deutsche Reichs- und Rechtsgeschichte in Innsbruck. Nach Julius Fickers Übertritt von der Philosophischen in die Juristenfakultät (1863) übernahm dieser die Deutsche Rechtsgeschichte, während M. in den letzten Jahren seiner Lehrtätigkeit das Kirchenrecht betreute. Als streng konservativer Denker war er dem Minister Leo Gf. Thun geistesverwandt und gehörte gemeinsam mit Phillips während der ersten Hälfte der 50er Jahre zu dessen wichtigsten Beratern. Im Auftrag Thuns schrieb er seine „Grundlinien einer Philosophie des Rechts vom kath. Standpunkt“ (2 Bde., 1854/57), die Kardinal Joseph Otmar v. Rauscher gewidmet sind und geradezu die offiziöse Rechtsphilosophie der Ära Thun darstellen. Ein besonderes Verdienst erwarb sich M. durch die Gründung des „Archivs für kath. Kirchenrecht“ (1857), das noch heute besteht.|

  • Auszeichnungen

    Präs. d. 16. Dt. Katholikentages in Würzburg (1864).

  • Werke

    Weitere W Einige Gedanken üb. d. Gesetzgebung im Fache d. Polizei, 1825;
    Die Ehe u. d. Stellung d. kath. Kirche in Dtld., 1830;
    Die weltl. Herrschaft d. Papstes u. d. rechtl. Ordnung in Europa, 1860.

  • Literatur

    ADB 22;
    K. Werner, Gesch. d. kath. Theol. seit d. Trienter Konzil, 1867;
    Archiv f. kath. Kirchenrecht 18, 1867, S. 181 f.;
    J. F. v. Schulte, Gesch. d. Qu. u. Lit. d. Kirchenrechts III/1, 1880, S. 369 f.;
    Stintzing-Landsberg III/2, S. 665, 668, Notenband, S. 355;
    Staatslex. d. Görres-Ges., ⁵1929;
    N. Grass, Innsbrucker Kirchenrechtslehrer, 1951, bes. S. 277 ff. (wieder in: Österr. Kirchenrechtslehrer d. Neuzeit, 1989, S. 277-79);
    ders., J. v. Görres u. Tirol, in: Hist. Jb. 96, 1976, S. 214-36;
    H. Lentze, Die Univ.reform d. Min. Gf. Leo Thun-Hohenstein, SB d. Österr. Ak. d. Wiss., Phil.-hist. Kl. 239, 2. Abh., 1962, S. 120 f., 128, 144 f., 263, 265, 280 f.;
    P. Leisching, Aus d. Zeit d. Aufstieges d. österr. Kirchenrechtswiss., in: FS N. Grass z. 70. Geb.tag, 1986, S. 303-16;
    Wurzbach 19;
    Kosch, Biogr. Staatshdb.;
    LThK²;
    ÖBL. – Zu Maximilian: W. Zils (Hrsg.), Geistiges u. künstler. München in Selbstbiogrr., 1913.

  • Autor/in

    Nikolaus Grass
  • Zitierweise

    Grass, Nikolaus, "Moy de Sons, Ernst Freiherr von" in: Neue Deutsche Biographie 18 (1997), S. 237-238 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd117144983.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographie

    Moy: Kraft Karl Ernst Freiherr v. M. de Sons, Jurist, geb. zu München am 10. August 1799. zu Innsbruck am 1. August 1867. Sein Vater Charles Antoine Chevalier de M., einer altadeligen picardischen Familie entstammend, war 1789 aus Frankreich emigrirt und hatte sich in München niedergelassen. M. legte alle Studien in München zurück, war eine Zeit lang Auditor im Kriegsministerium, 1827 Privatdocent, zugleich seit 1830 Advocat bis 1833, wo er eine außerordentliche Professur des Natur- und Staatsrechts in Würzburg erhielt. Das Jahr 1837 führte ihn als ordentlichen Professor in seine Vaterstadt zurück; die Adresse des Senats an König Ludwig wegen der berüchtigten Lola Montez, an welcher er sich betheiligte, brachte ihm die Enthebung von der Professur und die Ernennung zum überzähligen Appellationsgerichtsrath in Neuburg an der Donau. Er nahm Anfangs 1848 Urlaub und ging nach Innsbruck, wo er fortan bis zu seinem Tode lebte. Durch seine am 24. Juni 1845 heimgeführte zweite Frau (Maria Freiin von Giovanelli) in Berührung getreten mit der strengkatholischen und conservativen alttirolischen Partei trat er in der vor ihm redigirten „Tiroler Zeitung“ 1849 ff. für die Interessen der letzteren ein. Nach den politischen Veränderungen in Oesterreich (Aufhebung der Tiroler Landesverfassung etc.) nahm er 1851 seinen Abschied aus dem bairischen Staatsdienste und erhielt die Professur der deutschen Reichs und Rechtsgeschichte und des Kirchenrechts an der Universität zu Innsbruck. Die erstere Professur trat er später an den bekannten Historiker Julius Ficker ab und docirte das Kirchenrecht in deutscher und italienischer Sprache. Nachdem er die alttirolische Opposition verlassen, ward er Anhänger der Bach’schen Politik und seit 1855 ein eifriger Vertheidiger des am 18. August 1855 geschlossenen Concordates. Zur Vertretung der strengkatholischen Ansichten in wissenschaftlichem Geiste gründete er das „Archiv“, welches wol der ersteren Absicht treu blieb, von dem Geiste der echten Wissenschaft allmählich ganz abwich. So sehr M. unausgesetzt der ultramontanen Richtung anhing und durch verschiedene Arbeiten und seine Betheiligung an Versammlungen (er war erster Vicepräsident der „katholischen Generalversammlung“ zu Freiburg 1860 und München 1862, Präsident der katholischen Generalversammlung zu Würzburg 1864) für sie thätig blieb, kann man ihn doch weder als einen rührigen, kampfbereiten ultramontanen Streiter, noch als eine eigentliche Stütze derselben ansehen. Denn seine ganze Persönlichkeit war durch ihr mildes, sanftes und jeder Schroffheit abgeneigtes Wesen nicht zum rechten Kämpfer geschaffen; er besaß weder die hinlängliche Schärfe der|juristischen Behandlung, noch die Kraft zündender Rede, um maßgebenden Einfluß zu üben. Tonangebend ist er in keinerlei Weise gewesen, sondern nur an zweiter Stelle gestanden. Seine Persönlichkeit war liebenswürdig, von seinen Formen, zur Frömmelei neigend, in jeder Beziehung achtungswerth. Als Schriftsteller ist er mehr Compilator und Sammler, als bahnbrechender oder scharfer Verarbeiter. Die staatsrechtliche Arbeit hat das Verdienst einer guten Zusammenstellung des Materials, seine philosophischen und polemischen Schriften bewegen sich sämmtlich in dem Gedanken, die „katholischen“ Ideen als die einzig richtigen zu beweisen. Schriften: „Einige Gedanken über die Gesetzgebung im Fache der Polizei.“ Landshut 1825. „Lehrbuch des bayerischen Staatsrechts“ etc. Regensburg 1840—46. 2 Theile in je 2 Abtheilungen. „De impedimentis matrimonii.“ München 1827. „Die Ehe und die Stellung der katholischen Kirche in Deutschland rücksichtlich dieses Punktes ihrer Disciplin. Mit einem Anhang über das Verhältniß der Kirche zum Staate und einer tabellarischen Uebersicht der in den bedeutenderen deutschen Bundesstaaten aufgestellten Ehegesetze“, Landshut 1830 (neu verarbeitet im Archiv I. 514 ff., 621 ff., 732 ff., II. 3 ff.). „Das Eherecht der Christen in der morgenländischen und abendländischen Kirche bis zur Zeit Karls d. Gr. aus den Quellen dargestellt“, Regensburg 1833 (seine beste Arbeit). „Grundlinien einer Philosophie des Rechts vom katholischen Standpunkte“, Wien 1854. 1857, 2 Bde. „Das Recht außerhalb der Volksabstimmung“, Regensburg 1867. „Sendschreiben an Herrn v. Giech“, 1843. „Die weltliche Herrschaft des Papstes und die rechtliche Ordnung in Europa“, Regensburg 1860. „An F. v. Andlaw, Präsidenten der 13. Generalversammlung der katholischen Vereine Deutschlands“, Mainz 1862, übersetzt von Denis de Frayssinous. „Das Christenthum vertheidigt gegen die Irrthümer und Vorurtheile der Zeit“, Mainz 1829. „Archiv für katholisches Kirchenrecht mit besonderer Rücksicht auf Oesterreich“, Innsbruck 1857 ff., bis zum fünften Bande von ihm allein redigirt. Dazu Aufsätze im „Archiv“, Artikel im Freiburger Kirchenlexicon, deutschen und französischen Zeitungen etc.

    • Literatur

      v. Wurzbach, Biogr. Lexicon XIX, 167. Gothaisches geneal. Taschenbuch der freiherrl. Häuser, 1859, S. 526 (von M. selbst). Am 24. März 1853 wurde sein Freiherrnstand für Oesterreich anerkannt. Meine Gesch. d. Quellen u. Lit. des can. Rechts. III. 1 S. 369 ff.

  • Autor/in

    v. Schulte.
  • Zitierweise

    Schulte, von, "Moy de Sons, Ernst Freiherr von" in: Allgemeine Deutsche Biographie 22 (1885), S. 420-421 unter Moy de Sons, Kraft Karl Ernst von [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd117144983.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA