Lebensdaten
1632 – 1704
Geburtsort
Rehburg bei Nienburg/Weser
Sterbeort
Hannover
Beruf/Funktion
Staatsrechtler ; hannoverischer Vizekanzler
Konfession
lutherisch
Normdaten
GND: 117055263 | OGND | VIAF: 77083575
Namensvarianten
  • Hugo, Ludolf
  • Hugo, Ludolf Dietrich von
  • Hugo, Ludolph
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Zitierweise

Hugo, Ludolf, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd117055263.html [19.04.2024].

CC0

  • Genealogie

    Aus Beamten- u. Pastorenfam., die schon im 17. Jh. Gutsbesitz erworben hatte. V Stats (1595–1678), Amtsschreiber zu Stolzenau/Weser, S d. Curt, Erb- u. Freisasse zu Hagenburg, Altenhagen u. Hoya, schaumburg-holstein. Fähnrich, u. d. Lucie v. Mandelsloh;
    M Anna ( 1679), T d. Pfarrers Heinrich Voigt (Praetorius) in R., u. d. Ilse Buddensieck; ledig;
    N August Joh. v. H. (1686-1760), hannov. Hofrat u. Leibmedikus, Ludolf Dietrich (1683–1749), hannov. Geh. Justizrat, Reichstagsgesandter 1731-49 (s. Dipl. Vertr. II);
    Groß-N August Christoph (1720–66), Geh. Kanzlei- u. Legationssekr.

  • Biographie

    H. ist – ein soziologisch interessanter Fall – als Vertreter der bürgerlichen Rechtsgelehrsamkeit der letzte nicht adelige Minister in Kurhannover, wo nach ihm alle Stellen im Geheimen Rat nur von der alten Aristokratie besetzt wurden (Ausnahme der neuadelige Joh. Philipp v. Hattorf, 1737).

    In Helmstedt, wo H. 1649-52 studierte und unter Herm. Conrings Einfluß sich auf das Gebiet des Staatsrechts spezialisierte, erwarb er nach Studium in Leiden und einer großen Bildungsreise 1661 den Doktorgrad. Nach Ausbildung am Reichskammergericht in Speyer berief ihn Hzg. Johann Friedrich aus mecklenburg. Dienst 1665 als Hofrat nach Hannover. Der hervorragende Kenner des Reichsrechts vertrat sein Land 1667-74 als Komitialgesandter am Reichstag zu Regensbürg 1677 übernahm er das mit der Leitung der Justizkanzlei verbundene und ganz auf die Rechtssphäre zurückgedrängte Amt des Vizekanzlers mit Sitz und Stimme im Geheimen Rat und dadurch mit Ministerrang. – In dieser Stellung hat H. an allen wichtigen Fragen der welfischen Haus- und Außenpolitik bedeutsamen Anteil genommen und z. B. für die Regimentsordnung von 1680, die Auseinandersetzung mit den Ständen, die Einführung des Erstgeburtsrechts, die 9. Kurwürde und den Erwerb des Hzgt. Lauenburg staatsrechtliche Gutachten und Denkschriften verfaßt, die z. T. auch im Druck erschienen. Nicht veröffentlicht wurde der bis auf die Titelei bereits gedruckte umfangreiche „Bericht von dem Rechte des Hauses Braunschweig-Lüneburg an denen Lauenburg. Landen“, der aus uns unbekannten Gründen sekretiert und noch am Ende des 18. Jh. als Staatsgeheimnis behandelt wurde. Die Vermutung, daß die kritischen „Annotata“ von Leibniz daran schuld seien, hat sich nicht bestätigt, da diese in dem Druck bereits berücksichtigt sind. – Um sein Amt als Vizekanzler, das nach ihm zur Funktion der Kanzleidirektion einschrumpfte, bewarb sich vergeblich G. W. Leibniz, zu dessen Freunden und Korrespondenten H. gehörte.

  • Werke

    Weitere W De Statu regionum Germaniae liber unus, Diss. jnr. Helmstedt 1661, Neuaufll. 1689 ed. N. Hert, 1708 ed. F. A. Hackmann;
    De abusu appellationum tollendo et camera imperiali immenso earum cumulo levanda, 1662, Neuaufl. 1706 ed. N. Hert;
    Von der Succession nach d. Primogeniturrechte…, 1691.

  • Literatur

    ADB XIII;
    E. v. Meier, Hannov. Vfg.- u. Verwaltungssgesch., 2 Bde., 1898/99, bes. II, S. 126-29;
    K. K. u. F. v. Hugo, Gesch. d. Fam. v. Hugo, 1919;
    G. Schnath, Gesch. Hannovers im Za. d. neunten Kur u. d. engl. Sukzession 1674-1714 I, 1938;
    ders., in: Forschungen aus mitteldt. Archiven, 1953, passim;
    J. Lampe, Aristokratie, Hofadel u. Staatspatriziat in Kurhannover, 1963;
    W. Junge, Leibniz u. d. Sachsen-Lauenburg. Erbfolgestreit, 1965;
    Stintzing-Landsberg III, 1.

  • Porträts

    Kupf. v. J. v. d. Berg, s. Singer II, Allg. Bildniskat. VI, 41671.

  • Autor/in

    Georg Schnath
  • Zitierweise

    Schnath, Georg, "Hugo, Ludolf" in: Neue Deutsche Biographie 10 (1974), S. 27-28 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd117055263.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographie

    Hugo: Ludolf H. Der wissenschaftlichen und politischen Bedeutung des Mannes entspricht die Dürftigkeit und Unsicherheit der Nachrichten, die sich über sein Leben erhalten haben, sehr wenig; die Leichenreden bringen nicht einmal die üblichen Personalien. Jahr und Tag seiner Geburt sind daher unsicher, und lassen sich auch aus den Kirchenbüchern des Geburtsortes, da diese verbrannt sind, nicht ergänzen. Der Vater hieß Statius Hugo und war Amtsschreiber zu Stolzenau. Der Sohn wurde zu Rehburg, vermuthlich um 1630 geboren; studirte zu Helmstädt unter Conring und disputirte den 20. August 1661 „De statu regionum Germaniae“. Die Abhandlung erfreute sich eines großen Beifalls, so daß sie nachmals wiederholt, zuletzt noch 1736 aufgelegt, von hervorragenden Gelehrten, wie dem Gießener Professor und Kanzler Hert 1689 herausgegeben wurde. Durch ihre Untersuchung der Regierungsform des deutschen Reichs, das sie als einen aus Staaten zusammengesetzten Staat erkennt, hat sie einen Platz in der Geschichte der Staatswissenschaft errungen, den ihr nicht weniger als Pütter im vorigen Jahrhundert die Arbeiten der Gegenwart über die Entwicklung des Bundesstaatsbegriffes bereitwillig zugestehen: hat H. auch nicht die erste Darlegung desselben gegeben, so doch eine der frühesten, die sich durch Schärfe und Systematik auszeichnet. Eine längere Beschäftigung am Reichskammergericht zu Speyer machte ihn mit einem der Hauptschäden dieses Tribunals bekannt, und in der Schrift: „De abusu appellationum tollendo et camera imperiali immenso earum cumulo levanda“, 1662, die Nikolaus Hert gleichfalls neu edirte (1706), empfahl er die Aufhebung oder Einschränkung des beneficium novorum, der Berechtigung in der höheren Instanz neue Thatsachen vorzubringen, als ein wirksames Mittel zur Entlastung des Reichsgerichts. Aus mecklenburgischen Diensten, in die H. dann getreten war, berief ihn Herzog Johann Friedrich bei seinem Regierungsantritt 1665 nach Hannover. Zuerst als Hofrath. 1667—74 als Comitialgesandter zu Regensburg thätig, erhielt er 1677 nach dem Tode des Vicekanzlers von Witte dessen Stelle. In den großen staatsrechtlichen Fragen, welche die Zeit Ernst Augusts beschäftigten, schrieb er die Deductionen zu deren rechtlicher Vertretung: als 1689 das Haus Sachsen-Lauenburg im Mannsstamme erlosch, den „Bericht von dem Rechte des Hauses Braunschweig und Lüneburg an denen lauenburgischen Landen“, als Herzog Ernst August vor Erlangung der Kurwürde die Erbfolge in seinem Hause gemäß der goldenen Bulle zu regeln unternahm, „von der Succession nach Primogeniturrecht in den Herzogthümern und dergleichen Fürstenthümern des Reichs teutscher Nation, in specie von solchem Successionsrecht im Hause Braunschweig-Lüneburg Zellischer Linie“, Hannover 1691. H. starb unverheirathet am 24. August 1704. Das Amt eines Vicekanzlers, das Leibniz für sich erhoffte, wurde eingezogen; denn das Directorium in der Justizkanzlei war nicht länger mit Sitz und Stimme im geheimen Rath verbunden.

    • Literatur

      Spittler. Gesch. des Fürstenth. Hannover II, S. 235, 243 (wiederholt in Rotermund, Gel. Hannover II, S. 432). Manecke, Biographien der braunschw.-lüneb. Kanzler S. 162 (Hs. der königlich öffentlichen Bibliothek zu Hannover, nach gütigen Mittheilungen des Vorstandes Herrn Dr. E. Bodemann). Havemann, Gesch. der Lande Braunschweig und Lüneburg III, S. 446. Pütter, Litt. des teutschen Staatsrechts III, S. 43, 195. Brie, Der Bundesstaat I, S. 17—20. Gierke, Althusius S. 246. Herm. Schulze, Hausgesetze I, S. 400. Manecke, Braunschw.-Lüneb. Staatsr. S. 175. O. Klopp, Werke von Leibniz IX, S. 95.

  • Autor/in

    F. Frensdorff.
  • Zitierweise

    Frensdorff, Ferdinand, "Hugo, Ludolf" in: Allgemeine Deutsche Biographie 13 (1881), S. 329 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd117055263.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA