Lebensdaten
1879 – 1962
Geburtsort
Lublinitz (Oberschlesien)
Sterbeort
Düsseldorf
Beruf/Funktion
Chef der Reichskanzlei
Konfession
evangelisch
Normdaten
GND: 116654325 | OGND | VIAF: 35213711
Namensvarianten
  • Lammers, Hans Heinrich
  • Lammers, H.-H.
  • Lammers, Hans H.
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Zitierweise

Lammers, Hans Heinrich, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd116654325.html [19.04.2024].

CC0

  • Genealogie

    V Johannes ( 1889), Kreistierarzt, aus rhein.-westfäl. Fam.;
    M Anna Hielscher ( 1928);
    Breslau 1913 Elfriede (1894–1945, kath.), T d. Lorenz Tepel u. d. Ottilie Kraut;
    2 T.

  • Biographie

    L. wuchs in Oberschlesien auf, absolvierte die Fürstenschule in Pleß, studierte in Breslau Rechts- und Staatswissenschaften und trat 1901 als Referendar in den preuß. Justizdienst ein. Nach einjähriger Militärzeit, Promotion (1904) und wissenschaftlicher Assistententätigkeit erwog er die Hochschullaufbahn, entschied sich aber nach der großen Staatsprüfung (1907) für den Richterberuf. Er amtierte mehrere Jahre als Hilfsrichter und kam 1912 als Landrichter nach Beuthen. Im 1. Weltkrieg stand er bei einem schles. Infanterieregiment an der Front, bis er 1917 das linke Auge verlor. Danach war er als Hauptmann d. Res. beim Verwaltungschef des kaiserl. Generalgouvernements Warschau tätig. Nach dem Krieg gelangte er in das Reichsministerium des Innern, in welchem er 1921 zum Oberregierungsrat und 1922 zum Ministerialrat befördert wurde. Als überzeugter Monarchist lehnte er die Novemberrevolution und die parlamentarisch-demokratische Republik entschieden ab. Äußerlich um korrekte Pflichterfüllung bemüht, betonte er bei der Prüfung der Verfassungskonformität von Gesetzentwürfen gewöhnlich die verfassungsändernden Elemente, die zur parlamentarischen Verabschiedung politisch schwer erreichbare qualifizierte Mehrheiten nötig machten. In Streitfragen zwischen dem Reich und den Ländern, z. B. bei der Fürstenentschädigung, hatte er die entsprechenden Prozesse vor dem Reichsgericht zu führen. Während ihm wegen seiner betont national-konservativen Oppositionshaltung im Ministerium immer mehr Kompetenzen entzogen wurden, entfaltete er eine rege wissenschaftliche und schriftstellerische Tätigkeit. Ausgangspunkte waren neben Erläuterungen zur Reichsverfassung und zur preuß. Landesverfassung die Kommentierung des Gesetzes über den Staatsgerichtshof (1921), das er selbst als Referent im Ministerium entworfen hatte, sowie die Sammlung der Entscheidungen des Staatsgerichtshofes und des Reichsgerichts. Nebenberuflich hielt er, der die Anerkennung der Fachwelt genoß, seit 1928 verwaltungsrechtliche Vorlesungen an der Hochschule für Politik und bei Lehrgängen verschiedener Verwaltungsakademien. Im Herbst 1931 wurde ihm ein Disziplinarverfahren angedroht, weil er, seit langem Mitglied der DNVP und des Stahlhelms, an der Heerschau der nationalen Opposition in Bad Harzburg teilgenommen hatte. Der Verfall der Staatsautorität und die Wirtschaftskrise, aber auch die Enttäuschung über die DNVP, die ihn bei der Besetzung politischer Beamtenstellen übergangen hatte, führten L. im Frühjahr 1932 in die NSDAP. Am 30.1.1933 berief ihn Hitler auf Vorschlag Fricks zum Staatssekretär in der Reichskanzlei, weil er an dieser Stelle nicht einen politischen Berater, sondern einen hochqualifizierten Ministerialbeamten wünschte.

    Zu den Aufgaben der Reichskanzlei als einer Art Sekretariat des Reichskanzlers für den Geschäftsverkehr mit den Ressorts gehörte die formaljuristische Vorbereitung der Regierungsvorlagen und die Protokollführung in Kabinettssitzungen sowie der Vortrag der einlaufenden Vorgänge beim Regierungschef. Im Führerstaat kamen im Laufe der Zeit verschiedene sachliche Zuständigkeiten hinzu, wie die Mitwirkung an der Ernennung der höheren Ministerialbeamten, wenn von den sogenannten Reichsgrundsätzen abgewichen werden sollte, und an Beamtenentlassungen wegen „politischer Unzuverlässigkeit“, sowie die Befreiung von den Nürnberger Rassegesetzen und schließlich die Bewirtschaftung des persönlichen Fonds des Führers. Nach Einstellung der Kabinettssitzungen wurde L. persönlich dafür verantwortlich, daß in allen Angelegenheiten des zivilen staatlichen Bereichs vor einem Führervortrag zum Zwecke der Entscheidung die beteiligten Minister und Behörden rechtzeitig und ausreichend gehört wurden. Er hatte darauf zu achten, daß einerseits Hitler nur vor entscheidungsreife Fragen gestellt wurde und andererseits die Unterinstanzen im Rahmen der ihnen erteilten Vollmachten verblieben. Die Verantwortung, daß alle Gesetze und Verordnungen auf diese Weise auf den Weg der Durchführung gebracht wurden, hatte L. seit 1937 durch seine beurkundende Mitzeichnung zu übernehmen. Auch nach seiner Ernennung zum Reichsminister und Chef der Reichskanzlei am|26.11.1937 und bei der Geschäftsführung des Ministerrats für die Reichsverteidigung, der schon nach wenigen Sitzungen die Gesetzgebung im Umlaufwege erledigte, hat er sich gewissermaßen als „Notar des Reiches“ (Speer) auf diese verfahrensmäßige Zuständigkeit beschränkt. Bei dem wuchernden Ämterpluralismus und Kompetenzenwirrwarr des Führerstaates gelang es L. immer weniger, das im Interesse der obersten Reichsverwaltung unerläßliche Mindestmaß an sachlich gebotener wechselseitiger Abstimmung herbeizuführen. Da sein Einfluß auf dem Zugang zu Hitler beruhte, unterlag seine Stellung deutlichen Schwankungen. Nach anfangs täglichen Vorträgen bei Hitler mußte sich L. seit dem Tode Hindenburgs über die persönliche Adjutantur anmelden lassen. Mit der Ernennung Bormanns zum Leiter der Parteikanzlei und zürn Sekretär des Führers (1941) ging die Ausschaltung von L., die durch die formale Gleichrangigkeit von Partei, Staat und Wehrmacht nur zeitweise überdeckt wurde, weiter. Auch eine gewisse Anlehnung an die SS brachte keine Kompensation. Seit 1933 in einer Ehrenstellung mit dem Recht des Uniformtragens, war er inzwischen zum Obergruppenführer aufgestiegen. L. hat sich in einer Mischung von Ehrgeiz und Hörigkeit bis zum Ende des Dritten Reiches als treuer Diener des Führers verstanden. Dennoch suchte er etwa auf den Gebieten des Beamtenrechts, der Kirchenpolitik und der Justiz radikale Tendenzen zu mildern, unterstützt durch Friedrich Wilhelm Kritzinger (1890–1947, s. L), den er 1938 als Ministerialdirektor und Leiter der Verfassungsabteilung in die Reichskanzlei geholt hatte. Da L. während des Krieges dem Sonderzug oder dem Feldquartier Himmlers eingegliedert war, fiel Kritzinger – seit Jan. 1942 Unterstaatssekretär, seit Nov. 1942 Staatssekretär – praktisch die Leitung der in Berlin verbliebenen Dienststelle zu. Seit Ende Sept. 1944 wurde L. mit staatlichen Angelegenheiten nicht mehr zum Führervortrag vorgelassen. In einem peinlich-servilen Schreiben an Bormann zu Neujahr 1945 unternahm er einen letzten vergeblichen Versuch zur Wiedererringung seines früheren Einflusses. Am 23.4.1945 hielt es L., der sich seit einem Nervenzusammenbruch Ende März in seiner Dienststelle in Berchtesgaden aufhielt, für seine Pflicht, Göring bei der beabsichtigten Übernahme der Nachfolge Hitlers und der Einleitung eines Waffenstillstandes beizustehen. Daraufhin wurde er auf Funkspruchbefehl Bormanns drei Tage in Haft genommen und sollte standrechtlich erschossen werden. Im sogenannten Wilhelmstraßenprozeß des Nürnberger Militärtribunals wurde L., der in den Wirren nach dem Waffenstillstand eine Tochter und seine Frau durch Freitod verloren hatte, 1949 zu 20 Jahren Haft verurteilt. Nachdem der Hohe Kommissar McCloy 1951 die Strafe auf 10 Jahre herabgesetzt hatte, wurde er 1952 im Gnadenwege aus dem Kriegsverbrechergefängnis in Landsberg/Lech entlassen.

  • Werke

    u. a. Die Reichsregierung als Trägerin d. Verordnungsrechts, in: Jur. Wschr. 53, 1924, S. 1479 ff.;
    Gesetz u. Gesetzgebung, in: Hdwb. d. Rechtswiss., hrsg. v. F. Stier-Somlo u. A. Elstner, II, 1927, S. 857-67;
    Reichstag, ebd. V, 1928, S. 28-36;
    Reichsvfg. u. Reichsverwaltung, 1929 (Nachtrag 1930);
    Parlamentär. Unters.ausschüsse = § 94 d. Hdb. d. Dt. Staatsrechts, hrsg. v. G. Anschütz u. R. Thoma, II, 1932, S. 454-74;
    Staatsführung im Dritten Reich, 3 T., in: Reich u. Ostmark, 1938;
    Die Reichshauptstadt Berlin als organisator. Zentrale d. Dt. Reiches, in: Jb. d. Reichshauptstadt, 1939. -
    Mithrsg.: Die Rechtsprechung d. Staatsgerichtshofes f. d. Dt. Reich u. d. Reichsgerichts, 6 Bde., 1929-39 (mit W. Simons);
    Verwaltungsarchiv, Zs. f. Verwaltungsrecht u. Verwaltungsgerichtsbarkeit 52-64, 1931-43;
    Die Verwaltungsak., Ein Hdb. f. d. Beamten im nat.-sozialist. Staat, Loseblattslg., 1934-39;
    Grundlagen, Aufbau u. Wirtsch.ordnung d. nationalsozialist. Staates, 3 Bde., 1936-39.

  • Literatur

    H. v. Stutterheim. Die Reichskanzlei, 1940;
    R. W. M. Kempner u. C. Haensel (Hrsg.), Das Urteil im Wilhelmstraßenprozeß, 1950;
    H. Mommsen, Beamtentum im Dritten Reich, 1966;
    M. Broszat, Der Staat Hitlers, 1969;
    E. N. Peterson, The Limits of Hitlers Power, 1969;
    L. Gruchmann, Die Reichsregierung im Führerstaat, in: Klassenjustiz u. Pluralismus, Festschr. f. Ernst Fraenkel, hrsg. v. G. Docker u. W. Steffani, 1973, S. 187-223;
    W. Maser, Adolf Hitler, Das Ende d. Führerlegende, 1980 (P);
    G. Hirschfeld u. L. Kettenacker (Hrsg.), Der „Führerstaat“, Mythos u. Realität, 1981;
    Das dt. Führerlex., 1934 (P);
    Kürschner, Gel.-Kal. 1940/41 (W). - Zu F. W. Kritzinger: H. Mommsen, Aufgabenkreis u. Verantwortlichkeit d. Staatssekr. d. Reichskanzlei Wilh. Kritzinger, in: Gutachten d. Inst. f. Zeitgesch. II, 1960, S. 369-98.

  • Autor/in

    Dieter Rebentisch
  • Zitierweise

    Rebentisch, Dieter, "Lammers, Hans Heinrich" in: Neue Deutsche Biographie 13 (1982), S. 449-450 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd116654325.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA