Lebensdaten
1834 – 1894
Geburtsort
Lauf (Mittelfranken)
Sterbeort
Bozen
Beruf/Funktion
Nationalökonom
Konfession
mehrkonfessionell
Normdaten
GND: 11659408X | OGND | VIAF: 37671233
Namensvarianten
  • Roesler, Carl Friedrich Hermann
  • Rösler, Carl Friedrich Hermann
  • Rösler, Hermann
  • mehr

Objekt/Werk(nachweise)

Verknüpfungen

Verknüpfungen auf die Person andernorts

Verknüpfungen zu anderen Personen wurden aus den Registerangaben von NDB und ADB übernommen und durch computerlinguistische Analyse und Identifikation gewonnen. Soweit möglich wird auf Artikel verwiesen, andernfalls auf das Digitalisat.

Orte

Symbole auf der Karte
Marker Geburtsort Geburtsort
Marker Wirkungsort Wirkungsort
Marker Sterbeort Sterbeort
Marker Begräbnisort Begräbnisort

Auf der Karte werden im Anfangszustand bereits alle zu der Person lokalisierten Orte eingetragen und bei Überlagerung je nach Zoomstufe zusammengefaßt. Der Schatten des Symbols ist etwas stärker und es kann durch Klick aufgefaltet werden. Jeder Ort bietet bei Klick oder Mouseover einen Infokasten. Über den Ortsnamen kann eine Suche im Datenbestand ausgelöst werden.

Zitierweise

Roesler, Hermann, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd11659408X.html [28.03.2024].

CC0

  • Genealogie

    Aus fränk. Pfarrersfam.;
    V Christoph Carl Friedrich Maximilian (1798–1841), rechtskundiger Magistratsrat in L., Advokat am Landger. ebd., S d. Ernst (1750–1806), Pfarrer in Muggendorf;
    M Sophie Wilhelmine, T d. Georg Ludwig Naegelsbach (1773–1826), bayer. Landrichter in Pegnitz u. Gräfenberg, u. d. Barbara Schaeffer (1784–1821);
    Om Karl Friedrich v. Naegelsbach (1806–1859), Prof. d. Philol. in Erlangen (s. NDB 18);
    1) Nürnberg 1862 Louise (1840–67), T d. Benedict v. Schwarz (1801–76), auf Artelshofen, Hirschbach u. Henfenfeld, Großkaufm., Handelsger.ass. in Nürnberg, u. d. Louisa Freiin Tucher v. Simmeisdorf (1804–46), 2) Rostock 1871 Agnes Winterton-Turnour (1851–1921), aus iroschott. Adelsfam.;
    1 S, 2 T; Gvm d. 1. Ehefrau Jobst Wilhelm Carl Frhr. Tucher v. Simmelsdorf, Bgm. v. Nürnberg.

  • Biographie

    Nach dem Abitur 1852 in Nürnberg nahm R. in Erlangen das Studium der Rechtswissenschaft, dann zusätzlich das der Nationalökonomie auf; im Sommersemester 1854 studierte er in München (1856 erste Staatsprüfung, 1858 Staatsexamen mit Auszeichnung). 1860 zuerst an der Erlanger Juristenfakultät und drei Monate später an der Tübinger staatswirtschaftlichen Fakultät promoviert, erhielt er im Frühjahr 1861 an der Erlanger phil. Fakultät die venia legendi für Kameralwissenschaften; der Habilitation lag eine Schrift über den Einfluß der Besteuerung auf den Arbeitslohn zugrunde. Im Herbst desselben Jahres war er o. Professor für Staatswissenschaften in Rostock, wo er 17 Jahre wirkte; die meisten seiner volkswirtschaftlichen und rechtswissenschaftlichen Veröffentlichungen stammen aus dieser Zeit. Ende 1878 folgte R. der Berufung als Rechtsberater des japan. Auswärtigen Amtes; seit 1885 war er hauptsächlich für den Geh. Staatsrat im Ministerialdienst tätig. Die von Hirobumi Ito geschaffene Meiji-Verfassung von 1889, die eine konstitutionelle Monarchie in Japan einführte, beeinflußte R. als dessen enger Mitarbeiter entscheidend, der Entwurf des ersten japan. Handelsgesetzbuchs stammt von ihm. 1893 kehrte er nach Europa zurück und ließ sich in Bozen nieder.

    Wissenschaftlich wandte sich R. zunächst der Volkswirtschaftslehre zu, die er durch eine systematische Kritik der naturgesetzlichen Hauptlehren der klassischen, von Adam Smith begründeten Ökonomie bereicherte Sein Hauptwerk ist jedoch ein unvollendetes Lehrbuch des Verwaltungsrechts, das erste in dt. Sprache über diesen Gegenstand. Das umfängliche Werk steht unverkennbar unter dem Einfluß der 1865-68 erschienenen Verwaltungslehre Lorenz v. Steins, den der Einzelgänger R. am ehesten als wissenschaftliches Vorbild anerkannte. Schon im Titel des ersten (einzigen) Bandes des umfassend geplanten Werks kommt der Anschluß an Steins neue Auffassung der sozialen Aufgabe der Verwaltung zum Ausdruck, Steins dialektischer Gesellschaftsbegriff hingegen ist nicht übernommen. Das Verwaltungsrecht wird noch nicht als ein eigenständiges jur. System entwickelt, sondern in staatswissenschaftlicher Manier deskriptiv von den einzelnen Verwaltungsaufgaben und -sparten her erfaßt. Kurz vor seinem Weggang aus Deutschland kritisierte R. in einer lange vergessenen Schrift schneidend die Bismarck-Verfassung wegen ihrer durch Bundesrat und preuß. Hegemonie bedingten konstitutionellen Halbheiten.|

  • Auszeichnungen

    Dr. phil. h. c. (Rostock 1861)

  • Werke

    u. a. Zur Kritik d. Lehre v. Arbeitslohn, Ein volkswirtschaftl. Versuch, 1861;
    Grundsätze d. Volkswirtsch.lehre, Ein Lehrb. f. Studierende u. Gebildete aller Stände, 1864;
    Über d. Grundlehren d. v. Adam Smith begr. Volkswirtsch.theorie, 1868, ²1871;
    Lehrb. d. Dt. Verw.rechts, I.: Das sociale Verw.recht 1. Abt., 1872, 2. Abt., 1873;
    Gedanken über d. konstitutionellen Wert d. Dt. Reichsvfg., 1877.

  • Literatur

    ADB 53;
    B. Dennewitz, Die Systeme d. Verw.-rechts, 1948, S. 101-04: A. Rauscher, Die soz. Rechtsidee u. d. Überwindung d. wirtschaftl. Denkens, H. R. u. sein Btr. z. Verständnis v. Wirtsch. u. Ges., 1969;
    J. Siemes, H. K. and the Making of the Meiji-State, Tokyo 1968 (enth. auch R.s zuvor nicht veröff. Denkschr. f. d. internen japan. Reg.gebrauch: Commentaries on the Constitution of the Empire of Japan, 1891);
    ders., Karl Marx im Urteil d. soz. Rechts, Zur ersten wiss. Rez. v. Marx' „Das Kapital“, in: Der Staat, 1972, S. 376-88;
    ders., Die Gründung d. mod. Japan. Staates u. d. dt. Staatsrecht, Der Btr. H. R.s, 1975;
    Y. Suzuki, H. R. u. d. japan. Vfg., in: Mon. Nipponica 4, 1941, S. 53 ff., 428 ff., 5, 1942, S. 63 ff.;
    P.-Ch. Schenck, Der dt. Anteil an d. Gestaltung d. mod. japan. Rechts- u. Vfg.wesens, 1997;
    M. Stolleis (Hg.), Juristen, 1995.

  • Autor/in

    Manfred Friedrich
  • Zitierweise

    Friedrich, Manfred, "Roesler, Hermann" in: Neue Deutsche Biographie 21 (2003), S. 742-743 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd11659408X.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographie

    Roesler: Carl Friedrich Hermann R., Nationalökonom, geboren am 18. December 1834 zu Lauf in Mittelfranken, am 2. December 1894 zu Bozen. R. besuchte anfangs die Volksschule in Lauf, wo sein Vater Rechtsanwalt war, und dann das Melanchthon-Gymnasium in Nürnberg, das er mit dem 17. Lebensjahre verließ, um auf der Universität Erlangen die Rechts- und Staatswissenschaften zu studiren. Das vierte Semester brachte er in München zu, kehrte aber darauf nach Erlangen zurück und bestand dort mit dem 22. Lebensjahre die erste juristische Prüfung cum laude. Er wurde Rechtspraktikant beim Landgericht in Nürnberg und absolvirte die Verwaltungspraxis am Landgericht in Hersbruck, die Bezirksgerichtspraxis wiederum in Nürnberg. Bald bestand er auch das bairische Staats-(Richter-)Examen mit der Note I. Er fand hierauf wieder als Hülfsarbeiter bei den Gerichten und beim Gesetzgebungsausschuß in der bairischen Kammer Beschäftigung, verlor aber sein eigentliches Ziel, sich der akademischen Lehrthätigkeit zu widmen, nicht aus dem Auge. Zu diesem Zwecke erwarb er im J. 1859 zu Erlangen die juristische Doctorwürde und im folgenden Jahre zu Tübingen die eines Doctors der Staatswissenschaften. Die juristische Inauguraldissertation war eine Interpretation der I. 16 § 1 Dig. pro socio 17, 2 und aus dem kanonischen Rechte c. 18: Quanto personam de jure jurando 2, 24. Im Wintersemester 1860/61 habilitirte er sich dann an der Universität Erlangen als Privatdocent in der philosophischen Facultät für das Fach der Staatswissenschaften. Die Habilitationsschrift handelte von dem „Einfluß der Besteuerung auf den Arbeitslohn". Außerdem veröffentlichte er eine Abhandlung „Ueber den Werth der Arbeit" in der Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft, 16. Jahrgang, und: „Ueber die rechtliche Natur des Vermögens der Handelsgesellschaften nach römischem Rechte“ in Goldschmidt's Zeitschrift für Handelsrecht, Jahrgang 1860/61. Zu Anfang des Jahres 1861 ließ er die Schrift: „Zur Kritik der Lehre vom Arbeitslohn, ein volkswirthschaftlicher Versuch“ folgen, die eine sehr günstige Aufnahme fand und die Veranlassung wurde, daß R. an Stelle des nach Bonn berufenen Professors Dr. Erwin Nasse am 22. October 1861 die ordentliche Professur der Staatswissenschaften in Rostock erhielt.

    Die philosophische Facultät der Universität Rostock bewillkommnete ihr neues, noch nicht 27 Jahre altes Mitglied mit der Ernennung zum Ehrendoctor. R. las nun über Nationalökonomie oder Volkswirthschaftslehre, Volkswirthschaftspolitik, Finanzwissenschaft, Politik zur Einleitung in die gesammten Rechts- und Staatslehren, Politik der Staatsverwaltung oder formelles Verwaltungsrecht, Verwaltungsrecht und Polizei, Finanz- und Militär-Verwaltungsrecht, Statistik, Deutsche Statistik, Vergleichende Statistik Deutschlands und seiner Nachbarländer. Daneben veröffentlichte er eine Reihe von gründlichen und scharfsinnigen Schriften und Aufsätzen: „Der deutsch-französische Handelsvertrag"; „Grundsätze der Volkswirthschaftslehre, ein Lehrbuch für Studirende und Gebildete aller Länder“ (1864); „Ueber die Grundlehren der von Adam Smith begründeten Volkswirthschaftstheorie“ (1868, 2. Aufl. 1871);|"Ueber das Wesen des Credits und die Creditnatur des Darlehns" (Goldschmidt's Zeitschrift für Handelsrecht, 1868, Heft 3); „Zur Lehre vom Einkommen" (Hildebrand's Jahrbücher für Volkswirthschaft usw., 1868, Bd. 1); „Zur Theorie des Werthes" (ebendaselbst Bd. 2, Heft 1 u. 2); „Zur Theorie des Preises“ (ebendaselbst 1869, Bd. 1); „Lehrbuch des socialen Verwaltungsrechts“ (Bd. I 1872, Bd. II 1873); „Ueber die Beziehungen zwischen Volkswissenschaftslehre und Rechtswissenschaft in Deutschland" (Hirth's Annalen des Deutschen Reichs 1872); „Ueber die geschichtliche Entwickelung der volkswirthschaftlichen Ideen der neueren Zeit" (1872); „Ueber Verwaltungsgerichtsbarkeit" (Grünhals' Zeitschrift für Privat- und öffentliches Recht der Gegenwart 1874, Bd. 1); „Ueber Enteignungsrecht" (Tübinger Zeitschrift für Staatswissenschaft 1874, Heft 3); „Die alte und neue National-Oekonomie" (Grünhals' Zeitschrift 1875, Bd. 2, Heft 2 u. 3); „Der österreichische Verwaltungs-Gerichtshof nach dem Gesetz vom 22. October 1875" (ebendaselbst 1875, Bd. 4); „Gedanken über den constitutionellen Werth der deutschen Reichsverfassung“ (1877); „Vorlesungen über Volkswirthschaft“ (1878).

    Nach 17jähriger Wirksamkeit verließ Roesler Rostock, um einem Rufe der japanischen Regierung in das Kaiserliche Auswärtige Amt Folge zu leisten. Beseelt von dem Drange, seine theoretischen Kenntnisse in der Praxis zu verwerthen, scheute er es nicht, mit seiner Familie in die Ferne zu ziehen und seine Kraft einem in der Entwicklung begriffenen Staate zu widmen. Vorher legte er noch das katholische Glaubensbekenntniß ab. Mit der japanischen Regierung ging er zunächst einen Vertrag auf fünf Jahre ein, der dann zwei Mal verlängert wurde. Seine Aufgabe war es, das dortige Staatswesen einschließlich der Justiz ganz nach europäischem Vorbilde neu einzurichten. Die japanische Constitution wurde von ihm hauptsächlich nach dem Muster der bairischen Verfassung entworfen. Unter anderm setzte er auch die Religionsfreiheit in Japan durch. Nach 15jähriger erfolgreicher Thätigkeit (er war zuletzt Erster vortragender Rath im kaiserl. Ministerrath zu Tokio) zwang ihn ein schweres Leiden, sich zurückzuziehen. Er wandte sich nach Tirol, starb aber nicht lange darauf. Im J. 1893 hatte er noch ohne seinen Namen eine Broschüre „Die deutsche Nation und das Preußenthum“ erscheinen lassen, die ebenso wie seine 16 Jahre früher erschienenen „Gedanken“ usw. (s. oben) gegen Bismarck und Preußens Vormachtstellung gerichtet war.

    • Literatur

      Vgl. die Nekrologe in der „Rostocker Zeitung" und den „Mecklenburger Nachrichten“ sowie das Sonntagsblatt der „Germania“, 1895, Nr. 1, auch O. v. Mohl, Am japanischen Hofe. Berlin 1904.

  • Autor/in

    Heinrich Klenz.
  • Zitierweise

    Klenz, Heinrich, "Roesler, Hermann" in: Allgemeine Deutsche Biographie 53 (1907), S. 500-501 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd11659408X.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA