Lebensdaten
1792 – 1866
Geburtsort
Merseburg
Sterbeort
Dresden
Beruf/Funktion
sächsischer Minister
Konfession
lutherisch
Normdaten
GND: 116294779 | OGND | VIAF: 72141599
Namensvarianten
  • Könritz, Julius Traugott von
  • Könneritz, Julius Traugott von
  • Könritz, Julius Traugott von
  • mehr

Verknüpfungen

Verknüpfungen auf die Person andernorts

Verknüpfungen zu anderen Personen wurden aus den Registerangaben von NDB und ADB übernommen und durch computerlinguistische Analyse und Identifikation gewonnen. Soweit möglich wird auf Artikel verwiesen, andernfalls auf das Digitalisat.

Orte

Symbole auf der Karte
Marker Geburtsort Geburtsort
Marker Wirkungsort Wirkungsort
Marker Sterbeort Sterbeort
Marker Begräbnisort Begräbnisort

Auf der Karte werden im Anfangszustand bereits alle zu der Person lokalisierten Orte eingetragen und bei Überlagerung je nach Zoomstufe zusammengefaßt. Der Schatten des Symbols ist etwas stärker und es kann durch Klick aufgefaltet werden. Jeder Ort bietet bei Klick oder Mouseover einen Infokasten. Über den Ortsnamen kann eine Suche im Datenbestand ausgelöst werden.

Zitierweise

Könneritz, Julius Traugott von, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd116294779.html [29.03.2024].

CC0

  • Genealogie

    V Hans (1753–1829), auf Lossa, sächs. Landstallmeister im Hochstift Merseburg;
    M Armgard (1768–1837), T d. Joh. Jakob Gf. v. Hohenthal (1740–1802), auf Hohenprießnitz usw., kursächs. Kammerdir. zu Merseburg, Domdechant zu Zeitz, u. d. Joh. Christiane Luise v. Wuthenau;
    Groß-Om Peter Friedrich Gf. v. Hohenthal (1735–1819), kursächs. GR u. Konferenzmin., seit 1779 Reichstagsgesandter (s. NDB IX);
    B Hans Gf. v. K. (belg. Gf. 1852, 1790-1863), sächs. Gesandter in Madrid, Paris, Brüssel, Berlin u. Hannover, Eduard (1802–75), sächs. WGR, Präs. d. ev.-luth. Landeskonsistoriums;
    Vt Karl Hans August (1794–1871), preuß. Gen.-Lt. (s. Priesdorff VI, S. 335);
    - 1819 Marianne Wilhelmine (1801–63), T d. Friedrich Gf. v. Wallwitz, auf Schmorkau usw., u. d. Wilhelmine Luise Gfn. v. d. Schulenburg;
    5 T;
    N Hans (1820–1911), sächs. Gesandter in München u. Stuttgart (1864–66), in Berlin (1866–75), 1873-91 Oberhofmarschall (s. Wi. 1911; BJ 16, Tl.), Richard Gf. (1828–1910), Dr. iur. h. c., Diplomat, dann Präs. d. I. sächs. Kammer (s. BJ 15, Tl.), Léonce (1835–90, Maria, T d. Staatsmanns Friedrich Gf. v. Beust, 1886, s. NDB II), 1876-90 sächs. Finanzmin., Anna ( Albrecht Gf. v. Bernstorff, 1873, preuß. Diplomat, s. NDB II).

  • Biographie

    K. besuchte 1804-08 die Fürstenschule Pforta und studierte 1808-11 in Wittenberg Rechtswissenschaft. Seit 1811 war er in Leipzig beim Kreisamt und als Auditor beim Oberhofgericht tätig, seit 1812 in Merseburg beim dortigen Kammerkollegium. Von Februar bis September 1814 nahm er im sächsischen Husarenregiment als Volontäroffizier am Feldzug nach Belgien teil. Nach seinem 2. Examen war er seit Ende 1814 Assessor der Landesregierung in Dresden. Obgleich seine Heimatstadt Merseburg 1815 preußisch wurde, blieb K. im sächsischen Dienst. 1817 wurde er Supernumerar-Hof- und Justizrat der Landesregierung. Ein schneller, steiler Aufstieg führte den tüchtigen und fleißigen Juristen 1818 als Amtshauptmann nach Grimma, 1821 als Rat an das Appellationsgericht nach Dresden, 1825 als Hof- und Justizrat in die Landesregierung und 1828 als vortragenden Rat ins Geheime Kabinett, wo er den leitenden Minister Detlev Graf Einsiedel in den inneren Angelegenheiten vertrat. Nach Einsiedels Sturz infolge der Volksbewegung von 1830 wurde K. Kanzler der Landesregierung und Mitglied des Geheimen Rates. 1831 trat er als Justizminister in die von dem Liberalen Bernhard August von Lindenau geführte Regierung ein und übernahm bis 1833 auch das Hausministerium. An der lebhaften Reformtätigkeit dieser Regierung beteiligte sich K. auf dem Gebiet des Justizwesens mit Sachkenntnis und Energie. Durch vier Organisations- und Kompetenzgesetze von 1835 wurden Justiz und Verwaltung in den zentralen und mittleren Behörden getrennt, ein Verwaltungsjustizverfahren geschaffen und im Gerichtswesen ein fester, straffer Drei-Instanzenzug mit einem einzigen obersten Gericht eingeführt. Die privilegierten Gerichtsstände wurden dagegen nur eingeschränkt, so daß weiterhin eine große Ungleichheit bestehen blieb. Die von der Regierung vorgeschlagene und von der Zweiten Kammer gewünschte Aufhebung der Patrimonialgerichte sowie Trennung von Justiz und Verwaltung bei den unteren staatlichen Behörden wurden infolge der Ablehnung der Ersten Kammer um Jahrzehnte hinausgeschoben. K. hatte Anteil an dem vom Geheimen Justizrat Johann Carl Groß (1778–1866, siehe Literatur) bearbeiteten sächsischen Kriminalgesetzbuch von 1838 und insbesondere an der jahrzehntelangen Vorbereitung des Bürgerlichen Gesetzbuches von 1863/65. – Mit Lindenau arbeitete der gemäßigt konservative K. zunächst gut zusammen. Aber schon 1831 setzten er und der Finanzminister Heinrich Anton von Zeschau unter dem Druck der benachbarten Großmächte ein wesentlich schärferes Vorgehen gegen die Volksbewegung durch. Die beiden Minister gewannen immer mehr Einfluß. Etwa seit 1840 wollten sie in zunehmend konservativer Haltung über die einmal durchgeführten Reformen keinen Schritt mehr hinausgehen. Als die fortschrittliche Mehrheit der Zweiten Kammer für die Öffentlichkeit und Mündlichkeit des Strafprozeßverfahrens sowie für die Einführung von Geschworenengerichten kämpfte, widersetzte sich K. hartnäckig. Diese Fragen wurden bis 1848 innenpolitische Hauptstreitpunkte. – Nach Lindenaus Rücktritt war K. 1843-48 Vorsitzender des Gesamtministeriums. 1846 gab er das Justizministerium an Albert von Carlowitz ab. K. geriet in einen immer schärferen Gegensatz zu den fortschrittlichen Kräften im Lande, die ihn als die „Säule der Reaktion“ bekämpften. Dazu trug bei, daß K. im Gegensatz zu seinem Vorgänger keine beliebte, schwungvolle und mitreißende Persönlichkeit war. Er war ein sachlicher und strenger Vorgesetzter und wirkte im Umgang kühl. Sein formaljuristisches Denken führte bei Regierungsentscheidungen zu einer gewissen Ängstlichkeit. Die Revolution von 1848 veranlaßte am 13. März den Sturz des Ministers und seiner Regierung. – Danach lebte K. meist auf seinem Rittergut Lossa bei Wurzen. Er war Mitglied des sächsischen Staatsrates und des Staatsgerichtshofes.

  • Werke

    Aufsätze üb. d. Fam. v. K. im 16. Jh., in: Archiv f. d. sächs. Gesch. 4-6, 1866-68.

  • Literatur

    C. D. v. Witzleben, J. T. J. v. K., in: Archiv f. d. sächs. Gesch. 7, 1869, S. 1-59;
    R. Frhr. v. Friesen, Erinnerungen aus meinem Leben I, 1880, S. 66 ff.;
    Gerh. Schmidt, Die Staatsreform in Sachsen in d. 1. Hälfte d. 19. Jh., 1966, bes. S. 115 f. (L, auch f. Groß). - Zu J. C. Groß: Das sächs. u. thür. Strafrecht, hrsg. v. C. G. v. Waechter, 1858;
    Frdr. Schulze, in: Schrr. d. Ver. f. d. Gesch. Leipzigs 23, 1939, S. 69 f.

  • Porträts

    Zeichnung u. Lith. v. C. Lutherer (Dresden, Kupf.kab.), Abb. b. Schmidt, n. S. 128;
    LIZ 1, 1843, S. 213, u. 6, 1846, S. 68.

  • Autor/in

    Hans Jürgen Rieckenberg
  • Zitierweise

    Rieckenberg, Hans Jürgen, "Könneritz, Julius Traugott von" in: Neue Deutsche Biographie 12 (1980), S. 364-365 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd116294779.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA