Lebensdaten
1759 – 1838
Geburtsort
Gedern
Sterbeort
Frankfurt am Main
Beruf/Funktion
Bundestagsgesandter für Frankfurt ; Jurist
Konfession
evangelisch?
Normdaten
GND: 116025905 | OGND | VIAF: 20421348
Namensvarianten
  • Danz, Johann Ernst Friedrich
  • Danz, Ernst

Objekt/Werk(nachweise)

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Zitierweise

Danz, Johann Ernst Friedrich, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd116025905.html [23.04.2024].

CC0

  • Biographie

    Danz: Johann Ernst Friedrich D., Rechtsgelehrter, Bruder des Mediciners Georg Friedrich D. und des Juristen Wilhelm August Friedrich D., geb. 1759 (nach Anderen 1758) 17. Jan. zu Gedern in Hessen-Darmstadt,|wo sein Vater, Friedrich Georg D. ( 1781), gräfl. stollbergischer Regierungsrath und Kanzleidirector war, 2. Jan. 1838 in Frankfurt a/M. Er war von 1785—92 fürstl. wiedischer Regierungsrath zu Neuwied und privatisirte nach seiner Entlassung eine Zeit lang in Gießen. 1793 trat er in die Dienste der freien Reichsstadt Frankfurt a/M. als Kanzleirath, wurde in demselben Jahre Syndicus, 1806 Appellationsgerichtsrath. 1815 vertrat er die Stadt auf dem Wiener Congreß, wo er die Bundesacte mitunterzeichnete. Von Eröffnung der Bundesversammlung (1816) bis Ende 1832 fungirte er als Bundestagsgesandter, worauf er 1834 zum Gerichtsschultheißen erwählt ward. Er schrieb: „Die Oberherrschaft über den Rhein und die Freyheit der Rhein-Schifffahrt nach Grundsätzen des teutschen Staatsrechts betrachtet“, 1792 und bald darauf: „Ueber Familiengesetze des deutschen hohen Adels, welche standesmäßige Vermählungen untersagen“, 1792.

    • Literatur

      Meusel, G. T.
      Strieder, Hess. Gel.-Gesch. XV, 102.
      N. *. N. Nekrolog 1838, XVI, 55 f.

  • Autor/in

    Steffenhagen.
  • Zitierweise

    Steffenhagen, "Danz, Johann Ernst Friedrich" in: Allgemeine Deutsche Biographie 4 (1876), S. 751-752 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd116025905.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA