Lebensdaten
um 1380 – 1432 oder 1433
Beruf/Funktion
Jurist ; Kanonist ; Domherr zu Merseburg
Konfession
katholisch
Normdaten
GND: 10424187X | OGND | VIAF: 59520288
Namensvarianten
  • Tammo de Buckensdorf
  • Tammo
  • Bocksdorf, Tammo von
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Objekt/Werk(nachweise)

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Zitierweise

Tammo von Bocksdorf, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd10424187X.html [20.04.2024].

CC0

  • Genealogie

    Aus ritterständ. Fam. d. Niederlausitz;
    V vielleicht Hans v. B. (erw. 1371);
    M N. N.;
    N sehr Dietrich III. (v. B.) ( 1466), Bf. v. Naumburg (s. NDB III; L).

  • Biographie

    T. studierte seit 1399 an der Prager Juristenuniversität. 1410 kam er an die neugegründete Univ. Leipzig, wo er zum Dr. decr. promoviert wurde. Als solcher erstmals nachweisbar ist er 1426, als er ein Merseburger Domkanonikat erhielt, das für einen Leipziger Lehrer des Kirchenrechts reserviert war: T. gehörte demnach auch dem Lehrkörper der Leipziger Juristenfakultät an. Daneben besaß T. weitere kirchliche Pfründen in der Niederlausitz. 1416 ist er als Offizial des Bf. Rudolf I. von Meißen belegt. 1427 wurde T. päpstl. Nuntius und Kollektor in der Magdeburger Kirchenprovinz. Er verstarb bereits kurz vor dem 7. 1. 1433, nicht erst (wie die ältere Forschung annahm) nach 1460.

    Von Bedeutung ist T. v. a. als früher Vertreter der dt. und insbesondere der sächs. Rechtswissenschaft. Hier stellt er sich als Vorläufer seines bedeutenderen Verwandten Dietrich v. Bocksdorf dar, dessen Werdegang T. vermutlich gefördert hat. Dietrichs Werk, das in Sachsen den Übergang vom traditionellen weltlichen Gerichtsgang zu einer schriftlichen und am geschriebenen Recht (röm.kanon.- Jus commune u. Gemeines Sachsenrecht) ausgerichteten Praxis markiert, beruht z. T. auf Vorarbeiten T.s. Allerdings läßt sich der Anteil der beiden Bocksdorfe nicht immer sicher voneinander abgrenzen: Gesichert ist, daß T. 1426 im Auftrag des Magdeburger Ebf. Günther III. von Schwarzburg ein Remissorium zu Sachsenspiegel und sächs. Weichbild, also eine alphabetische Zusammenstellung von Verweisen auf Text und Glosse der Rechtsbücher fertigte. Diese Arbeit erleichterte den Umgang mit den wenig systematisch aufgebauten Rechtstexten erheblich, allerdings ist T.s Remissorium nur in einer einzigen Handschrift überliefert und von erheblich geringerem Umfang als das in Handschriften und Frühdruck weit verbreitete Remissorium seines Neffen Dietrich, dem es gleichwohl als Grundlage diente.

    Geringfügige Vorarbeiten könnte T. auch für Dietrichs „Sippzahlregeln“ (erbrechtlich relevante Verwandschaftsregeln nach sächs. Recht) geleistet haben. Ebenso gehen zumindest einzelne der sog. „Bocksdorf’schen Additionen“ zur Glosse des Sachsenspiegel-Landrechts bereits auf T. zurück. In beiden Fällen setzt aber die Überlieferung des Textes erst in der Wirkungszeit seines Neffen Dietrich in der Mitte des 15. Jh. ein.

  • Quellen

    Domstiftsarchiv St. Petri zu Bautzen, Abt 1. (Urkk.), loc. XVIII, Nr. 10; Repert. Germanicum, Bd. 2, bearb. v. G. Tellenbach, 1933–38, Sp. 1069, Bd. 4, bearb. v. K. A. Fink, 1943–58, Sp. 3440 f., Bd. 5, bearb. v. H. Diener u. B. Schwarz, 2004, Nr. 578, 2026, 4596, 4770, 6955; Album seu matricula facultatis juridicae universitatis Pragensis ab anno Christi 1372 usque ad annum 1418, 1834, S. 109; Codex diplomaticus Saxoniae regiae, II. Hauptteil, Bd. 2, Urkk.buch d. Hochstifts Meißen, hg. v. E. G. Gersdorf, 1865, Bd. 16, Die Matrikel d. Univ. Leipzig 1, hg. v. G. Erler, 1895.

  • Werke

    Remissorium zu Sachsenspiegel-Landrecht u. Weichbildrecht (Univ.- u. Landesbibl. Halle, Ye 62, fol. 171r –235v = Oppitz, Rechtsbücher, Nr. 665).

  • Literatur

    ADB II;
    M. Cottin, Die Leipziger Univ.kanonikate an d. Domkapiteln v. Meißen, Merseburg u. Naumburg sowie am Kollegiatstift Zeitz im MA (1413–1542), in: D. Döring (Hg.), Univ.gesch. als Landesgesch., 2007, S. 279–312;
    M. Wejwoda, Dietrich v. Bocksdorf (1405/10–1466, Ein Niederlausitzer als Rechtsgelehrter u. Univ.prof., in: Niederlausitzer Studien 35, 2009, S. 26–59, S. 29;
    ders., Spätma. Jurisprudenz zw. Rechtspraxis, Univ. u. kirchl. Karriere, Der Leipziger Jur. u. Naumburger Bf. Dietrich v. Bocksdorf (ca. 1410–1466), 2012;
    H. Ulmschneider, in: Vf.-Lex. MA ² .

  • Autor/in

    Marek Wejwoda
  • Zitierweise

    Wejwoda, Marek, "Tammo von Bocksdorf" in: Neue Deutsche Biographie 25 (2013), S. 773-774 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd10424187X.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographie

    Bocksdorf: Tammo oder Damianus v. B., Bruder von Dietrich v. B., 1399 bei der Juristenuniversität Prag unter der natio Polonorum immatriculirt, später Doctor des canonischen Rechtes und Domherr zu Merseburg, nahm als solcher 1431 an der Wahl des Bischofs Johannes Bose von Merseburg Theil, wird 1448 und 1460 bei Gelegenheit der Gesammtbelehnung erwähnt, welche Kurfürst Friedrich II. von Sachsen dem Ordinarius Dietrich v. B. zu Leipzig und dessen Brüdern mit einem in der Burgstraße zu Leipzig belegenen Hause ertheilte. Todesjahr unbekannt. — Nach Brotuff's Zeugniß schrieb Tammo|v. B. 1426 ein Remissorium ("Abecedarius index") und „Concordantias“ zum Sachsenspiegel. Diese Arbeit wurde unternommen auf Veranlassung des Erzbischofs zu Magdeburg, Günther v. Schwarzburg (Erzbischof 1403—1445), und ist handschriftlich erhalten (vgl. Homeyer, Rechtsbücher S. 59). Ferner werden Tammo v. B. zugeschrieben „Sippzahlregeln und Erbrechtsregeln nach sächsischem Rechte“ ("Von Succession und Erbe zu nehmen nach Sächsischen Rechten“, hinter Kilian König's Proceß; auch zu vgl. „Regeln des Baumes angeborner Magschafft“ etc. hinter Rotschitz, Processus iuris. 1535. p. 187 ss.). Doch ist noch nicht völlig klar gestellt, was davon ihm und was seinem Bruder Dietrich angehört. Fast scheint es so, als ob Tammo blos die kurzen Regeln gefaßt, sein Bruder aber die Notata (d. i. gelehrte Ausführungen) beigegeben habe.

  • Autor/in

    Mthr.
  • Zitierweise

    Muther, Theodor, "Tammo von Bocksdorf" in: Allgemeine Deutsche Biographie 2 (1875), S. 790-791 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd10424187X.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA