Lebensdaten
erwähnt um 1400 , gestorben nach 1421
Sterbeort
Rom
Beruf/Funktion
Dominikaner ; Gegner der Brüder vom gemeinsamen Leben
Konfession
katholisch
Normdaten
GND: 104107154 | OGND | VIAF: 39806849
Namensvarianten
  • Grabo, Matthäus
  • Grabow, Matthäus
  • Grabo, Matthäus
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Zitierweise

Grabow, Matthäus, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd104107154.html [29.03.2024].

CC0

  • Biographie

    Nach Familie, Herkunft und Studium unbekannt, begegnet G. als Dominikaner im Wismarer Konvent, in Groningen als Lektor der Theologie und als päpstlicher Inquisitor um 1400. Seine nur in den conclusiones erhaltene Schrift gegen die vom Volk vorgezogene Gemeinschaft der extra religionem lebenden Brüder vom gemeinsamen Leben und gegen die Beginen – beide lebten nach seiner Ansicht unvereinbar mit dem Neuen Testament, dem Kirchenrecht und den Ordensgelübden – übergab G. dem „Pastor in Daventria“ zur Prüfung, so daß die dortigen Brüder sie in einer Nacht abschreiben und den Autor als Ketzer anklagen konnten, beim Utrechter Bischof, der, gestützt auf das Gutachten der Kölner Juristenfakultät (1398), G. scharf verurteilte. G. appellierte an den apostolischen Stuhl, kam 1417 nach Konstanz, legte dort 15 conclusiones erfolglos vor, erbat dann von Papst Martin V. Untersuchung, wobei die Reformtheologen Peter von Ailli und Johannes Gerson 1418 G.s Bezeichnung der Orden als „verae religiones“ und seine Grundthese: „Niemand kann verdienstlich, ja nicht einmal wahrhaftig die allgemeinen Räte des Gehorsams, der Armut und der Keuschheit erfüllen, wenn er außerhalb der wahren und anerkannten religiösen Orden (extra veras et approbatas religiones) verbleibt“, als Gutachter verwarfen. Im Endurteil wurde G. in Florenz am 26.5.1419 als Ketzer zum Feuertode verurteilt, obwohl er in Konstanz auf fußfälliges Bitten der Brüder vom gemeinsamen Leben, darunter Heinrich von Ahaus, begnadigt worden war; G. widerrief, blieb aber in Haft, in der Engelsburg, mindestens bis Mai 1421. Für G. war der Verzicht auf alles Eigentum in der Welt außerhalb der Orden Sünde und Mord, unter Berufung auf Thomas von Aquin. Späterhin hat G.s Stellungnahme in der kirchlichen Behandlung der Brüder- und Laienbewegung praktisch sich doch durchgesetzt, bereits um 1440, für Württemberg 1477-81 durch Gabriel Biel und schließlich prinzipiell durch Papst Pius V. 1568, der in einer Bulle alle die verurteilte, „welche, ohne von ihrem Eigentum Abstand zu nehmen und… eine Ordensregel anzunehmen, doch eine Art Ordenskleid tragen, ein Kleid, welches von dem der Weltgeistlichkeit abweicht“, woraufhin in Holland ein Teil der Brüderhäuser aufgelöst wurde.

  • Literatur

    ADB IX;
    St. Wachter, M. G., ein Gegner d. Brüder vom gemeinsamen Leben, in: Sankt Gabrieler Stud. 8, 1939, S. 289-379 (als Sonderdruck S. 1-88, L S. 1-6; mit neuen Dokumenten, im Urteil nicht kritisch genug);
    RGG³.

  • Autor/in

    Ernst Barnikol
  • Zitierweise

    Barnikol, Ernst, "Grabow, Matthäus" in: Neue Deutsche Biographie 6 (1964), S. 700 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd104107154.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographie

    Grabo: Matthäus G. Die Brüderschaft von Gerhard Groote war, wie überhaupt die freieren geistlichen Vereine, den Dominikanern und Bettelmönchen sehr verhaßt. Ihre ganze Lebensweise erschien ihnen ganz ungesetzlich und ketzerisch, indem sie ein gemeinschaftliches Leben führten, ohne sich doch einem Mönchorden zu unterwerfen. Einen heftigen Angriff dieser Art hatten sie im Anfange des 15. Jahrhunderts von G. zu erleiden, einem sächsischen Mönch, welcher sich als Lector im Dominikaner-Kloster zu Gröningen aufhielt. In einer ausführlichen und derben Schrift machte er den Brüdern den Vorwurf der Heterodoxie und reichte diese Anklage bei der kirchlichen Obrigkeit zu Deventer ein, um eine Verfolgung der Brüder zu bewirken. Der Hauptpfarrer zu Deventer sandte aber die Klageschrift dem Rector des Fraterhauses, Gottfried Foorn von Meurs, zu, welcher sich alsbald mit dem Prior der regulirten Chorherren zu Frenswegen bei Nordhorn, Heinrich Löder, berieth und die Sache beim Bischofe von Utrecht anhängig machte, von dem er eine Verurtheilung des Dominikaners erlangte. Dennoch ruhte G. nicht. Er appellirte an den Papst und an das Concil zu Constanz und übergab diesem seine „Conclusiones contra devotarios extra congregationem approbatam viventes“. Doch erschienen auch, als Vertheidiger der Brüderschaft, die Prioren der regulirten Chorherren von Windesheim und Zwolle, Johann Vos v. Heusden und Johann Wael, nebst Heinrich Ahnijs, Rector einer Schwester-Congregation zu Münster, Everard Zwaen, Chorherr an|der Hauptkirche zu Oldenzaal und der Sachwalter des Bischofes von Utrecht, Meister Wilhelm v. Lochem. Die vom Concil zur Untersuchung der Sache angeordneten Richter, Peter v. Ailly und Johann Gerson, waren den Brüdern aber wohlgesinnt, welche es diesen einflußreichen Männern zu verdanken hatten, daß die bedeutendsten Stimmen sich bald für ihre Sache erklärten und am 3. April 1418 den G. zur Abschwörung seiner Irrthümer verurteilten. Die Urkunden dieser Sache, wie die Propositionen und die Abschwörungsformel Grabo's, sowie das Gutachten des Peter v. Ailly und Gerson finden sich bei Van der Hardt, Acta conc. Const. III. 107 sq.

    • Literatur

      Vgl. serner Delprat, Broedersch. v. G. Groote Bl. 53 v. v.; Gieseler, Kirchengesch. II. 4, S. 303 ff.; Moll, Kerkgesch. v. Nederl. II. 2. St. Bl. 169 und Glasius, Godgel. Nederl.

  • Autor/in

    van Slee.
  • Zitierweise

    Slee, Jacob Cornelis van, "Grabow, Matthäus" in: Allgemeine Deutsche Biographie 9 (1879), S. 540-541 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd104107154.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA