Lebensdaten
1805 – 1861
Geburtsort
Winterthur
Sterbeort
Bad Ragaz
Beruf/Funktion
schweizerischer Politiker ; Staatsmann
Konfession
reformiert
Normdaten
GND: 10313378X | OGND | VIAF: 64412774
Namensvarianten
  • Furrer, Jonas

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Zitierweise

Furrer, Jonas, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd10313378X.html [29.03.2024].

CC0

  • Genealogie

    V Jonas, Schlossermeister;
    M Anna Magdalena Hanhart;
    1832 Friederike Sulzer;
    2 S, 3 T.

  • Biographie

    F. gehört zu den führenden liberalen Politikern des Kantons Zürich und der schweizerischen Eidgenossenschaft; er war Anhänger der repräsentativen Demokratie, die dem Parlamente eine bedeutende Stellung zuweist und die unmittelbare Mitarbeit des Bürgers auf die Parlamentswahlen und Verfassungsänderungen beschränkt. F. war deshalb ein Freund der Züricher Verfassung von 1831 und ein Verfechter der Bundesverfassung von 1848, bezeichnete sich in seinen späteren Jahren als liberal-konservativ und lehnte damit die radikal-demokratischen Bewegungen, wie sie in den 1850er Jahren in verschiedenen Kantonen entstanden, ab. – Die wichtigsten Etappen in der Laufbahn als kantonaler Politiker waren der Eintritt in den Großen Rat 1834 und der Aufstieg zum Bürgermeister (Regierungspräsident des Kantons) 1845. Obschon F. ein Mann der Mäßigung war und sich deshalb im Sonderbundskrieg von 1847 zurückhielt, kam er bei der Neugestaltung der Eidgenossenschaft 1848 zu bedeutendem Einfluß. Schon im Sommer 1847 wurde er Mitglied der Siebnerkommission, die die Wahrung der eidgenössischen Interessen in die Hand nahm, und 1848 der Revisionskommission, die die neue Bundesverfassung vorbereitete. Nach der Annahme dieser Verfassung, die die Eidgenossenschaft vom Staatenbund zum Bundesstaat umwandelte, wurde F. durch das Züricher Volk in den Ständerat (Kantonsvertretung im Bundesparlament) und von der Bundesversammlung in den Bundesrat (eidgenössische Exekutive) und zugleich zum ersten Bundespräsidenten gewählt (Wiederwahl für die Jahre 1852, 1855 und 1858). Außenpolitik und Rechtsordnung im jungen Bundesstaate lagen F. nahe; dagegen hatte er auf die mannigfachen wirtschaftlichen Probleme seiner Zeit nur wenig Einfluß. Bei aller Betonung der schweizerischen Interessen trat F. sowohl im Neuenburger- als im Savoyerhandel für die friedliche Lösung des Konfliktes ein. Als Vorsteher des Justizdepartements hatte er an der eidgenössischen Gesetzgebung starken Anteil. So gehen unter anderem auf ihn als wichtigste Gesetze jene über die Heimatlosen, die gemischten Ehen, die fremden Kriegsdienste und die eidgenössischen Rechtspflege und ihre Organe zurück. F. blieben politische Enttäuschungen größeren Ausmaßes erspart, im Unterschied etwa zu seinem Weggefährten Alfred Escher. Er gilt heute noch als Beispiel des vermittelnden Liberalismus seiner Zeit in Kanton und Bund.

  • Auszeichnungen

    Dr. iur. h. c. (Zürich 1838).

  • Werke

    Das Erbrecht d. Stadt Winterthur, 1832;
    wenige im Druck erschienene Referate, Vorträge u. Berr.

  • Literatur

    ADB VIII;
    A. Isler, Bundesrat Dr. J. F., 1907;
    E. Dejung, A. Stähli u. W. Ganz, J. F., 1948;
    HBLS (L, P).

  • Porträts

    Denkmal in Winterthur, Büste in Erz v. G. Sieber, 1895;
    Tonbüste u. Terracottamedaillon v. J. J. Oechslin;
    versch. Ölgem. u. a. v. E. Steiner;
    versch. Lith.

  • Autor/in

    Werner Ganz
  • Zitierweise

    Ganz, Werner, "Furrer, Jonas" in: Neue Deutsche Biographie 5 (1961), S. 734-735 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd10313378X.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographie

    Furrer: Jonas F., schweizerischer Staatsmann, geb. am 3. März 1805 in Winterthur als der einzige Sohn eines achtbaren Schlossers, erhielt seine Vorbildung in den dortigen Schulen und entschied sich dann für die Jurisprudenz. Seit 1822 widmete er sich diesem Studium am politischen Institut in Zürich, seit Ostern 1824 zunächst zwei Semester in Heidelberg, wo er Thibaut, Zachariä, Mittermaier, Schlosser u. A. hörte, dann noch drei Semester in Göttingen, wo Göschen, Eichhorn, Bauer, Saalfeld u. A. seine Lehrer waren. In die Vaterstadt zurückgekehrt, bereitete er sich durch Privatstudien auf das Examen vor und erlangte im Frühling 1828 das Patent eines Rechtsanwalts, zunächst in der Classe der Procinatoren, 1832 auf Grund einer Darstellung des Winterthurer Erbrechts in der höhern Classe der Fürsprecher. In diesem Berufe erwarb er sich durch Talent und Kenntnisse, Gewissenhaftigkeit und Beredsamkeit rasch das allgemeine Vertrauen, so daß er bald einer der gesuchtesten Anwälte im Canton war und um mehr im Mittelpunkt seiner Clientel zu sein, 1836 nach der Hauptstadt Zürich übersiedelte. Bald trat F. in der an politischen Impulsen so reichen Zeit der sogen. Regeneration auch auf den Schauplatz der öffentlichen Angelegenheiten. 1834 auf indirectem Wege in den Großen Rath gewählt, wurde er von diesem schon 1837 zu seinem Präsidenten ernannt; bei der Integralerneuerung 1838 vom Kreise Neftenbach-Hettlingen abgeordnet, bekleidete er jene Ehrenstelle schon 1839 wieder. In dieser Stellung wirkte er an der Seite von Männern, wie F. L. Keller (s. d.), Ulrich, Füßli u. A. eifrig zum Ausbau der Institutionen mit, welche die Verfassung von 1831 ins Leben gerufen oder in Aussicht gestellt hatte; mit Vorliebe war er dabei, namentlich seit er 1837 Mitglied des Erziehungsrathes geworden, auf dem Gebiete des Schulwesens thätig. Dieser Wirksamkeit machte der Putsch vom 6. Sept. 1839 ein plötzliches Ende: mit der ganzen liberalen Partei ward auch F. vom öffentlichen Schauplatz weggefegt und widmete sich nun während einiger Jahre ausschließlich seinem Berufe als Anwalt. Aber die neue Ordnung der Dinge war von kurzer Dauer. Bereits bei den Wahlen von 1842 blieb die liberale Opposition nur um wenige Stimmen hinter der Regierungspartei zurück. F. ward vom Kreise Wiedikon zu seinem Vertreter im Großen Rath erwählt und von diesem sofort zum Vicepräsidenten, 1843 zum Präsidenten ernannt und als zweiter Gesandter von Zürich an die eidgenössische Tagsatzung abgeordnet. Er war fortan der unbestrittene Führer der liberalen Partei, welcher es nun bald gelang, das Vertrauen des Volkes und die Leitung der öffentlichen Geschäfte wieder zu gewinnen. Bei der Partialerneuerung der Regierung am 3. April 1845 traf der conservative Große Rath liberale Wahlen und stellte F. als Amtsbürgermeister (zugleich Präsident des eidgenössischen Vororts) an die Spitze der Executive. Da seine Collegen ihren Eintritt in die Regierung von der Annahme seines Mandats abhängig machten, eine gemeinsame Ablehnung aber in diesem Augenblicke die liberale Sache höchlich gefährdet und bei den Ersatzwahlen das Zünglein der Waage wahrscheinlich auf die andere Seite gelenkt hätte, so brachte F. dem Vaterlande das Opfer, indem er seine glänzende Advokatenpraxis mit der vergleichungsweise kärglich besoldeten Stelle des höchsten Staatsbeamten vertauschte. Die Verhältnisse, unter denen F. sein Amt antrat, waren sehr schwierig: im Großen Rath eine Mehrheit von nur wenigen Stimmen, im Canton eine Bewegung, welche die bestehenden Grundlagen der socialen Ordnung bekämpfte, in der Eidgenossenschaft eine confessionelle und politische Aufregung, welche durch die Aufhebung der aargauischen Klöster, die Berufung der Jesuiten nach Luzern und die Freischaarenzüge zu wildem Parteihaß geworden war. Im Canton zwar besserte sich die Situation allmählich: bei den Wahlen von 1846 siegte die liberale Partei glänzend, die communistischen Umtriebe wurden durch ein Gesetz unterdrückt, zu dessen Erlaß F. wesentlich mitwirkte. Während so die neue Regierung nach allen Seiten hin eine sehr fruchtbare Thätigkeit entwickelte, gestalteten sich um so trauriger die eidgenössischen Dinge. Hier war Furrer's Programm Regeneration der Eidgenossenschaft im Sinne des liberalen Fortschritts, aber auf legalem Wege. Schon im December 1844 hatte er im Züricher Großen Rath den Antrag durchgesetzt, Luzern durch eine Abordnung freundeidgenössisch um Zurücknahme der Jesuitenberufung anzugehen, ein Schritt, welcher freilich vergeblich blieb. In jenem Sinne wirkte er nun als Präsident des Vororts und in der Folge als Züricher Tagsatzungsgesandter. Ebenso entschieden als besonnen trat er für die Auflösung des Sonderbundes auf und suchte, nachdem diese am 20. Juli 1847 von der Tagsatzung beschlossen worden, freilich erfolglos, als eidgenössischer Repräsentant die Behörden des Cantons Zug von dem unheilvollen Bündniß abzuziehen. Als dann die militärische Execution vorüber und die Schöpfung eines neuen Bundes im Werke lag, nahm F. eifrigen Antheil an den Constitutionsberathungen der Vierzehner Revisionscommission, und darauf der Tagsatzung selbst, welche am 29. Juni 1848 zum Entwurf einer Bundesverfassung führten, der in der Volksabstimmung vom 1. Sept. angenommen wurde. Am 4. Oct. 1848 ordnete ihn der Große Rath seines Cantons als seinen Vertreter in den neu geschaffenen Ständerath ab und die öffentliche Meinung bezeichnete ihn allgemein als denjenigen, der durch Charakter und Begabung, Geschäftsgewandtheit und Erfahrung, durch Besonnenheit und Energie vor Allen zu der Stellung eines schweizerischen Bundespräsidenten berufen sei. Am 6. Novbr. versammelten sich die Räthe in Bern zur Constituirung der neuen Behörden. F. wurde vom Ständerath sofort zu seinem Präsidenten und am 16. von der vereinigten Bundesversammlung als erstes Mitglied des Bundesrathes gewählt; wie auch bei den folgenden je dreijährigen Erneuerungswahlen sein Name stets zuerst aus der Urne hervorging. Zugleich ward er als Präsident an die Spitze jener Behörde gestellt. Das Amt des Bundespräsidenten bekleidete er wieder 1852, 1855, 1858; er war bereits auch für 1862 designirt als ihn ein früher Tod dahin raffte. In dieser wichtigen Stellung hat sich F. unvergängliche Verdienste erworben, welche ihm für alle Zeit unter den eidgenössischen Staatsmännern eine ehrenvolle Stelle sichern. Im Verein mit Collegen, wie Druey, Munzinger, Frey, Näff u. a., hat er wesentlich dazu beigetragen, daß die neue Ordnung sich über Erwarten rasch consolidirte, daß die Schweiz nach Jahrzehnte langen heftigen inneren Kämpfen eine Periode des Friedens und ungeahnten volkswirthschaftlichen Aufschwunges für sich anbrechen sah, daß sie den zu Ende der 40er und 50er Jahre ihr vom Auslande her drohenden kriegerischen Verwicklungen glücklich auswich und bald eine Achtung gebietende Stellung nach außen einnahm. In den Jahren, wo F. nicht als Chef der vollziehenden Gewalt das politische Departement bekleidete, führte er dasjenige der Justiz und Polizei. Hier liegt sein großes Verdienst neben der Einbürgerung der Heimathlosen, der Leitung der Flüchtlingspolizei, der Vorbereitung zahlreicher Gesetze darin, daß er durch die vom Bundesrathe gefaßten, von ihm entworfenen Präjudicien in Conflicten zwischen der Centralgewalt und der Cantonalsouveränetät, in Fällen von Beschwerden betreffend Verletzung von durch die Bundesverfassung garantirten Rechten oder sonst durch dieselbe aufgestellten Principien eine bundesrechtliche Praxis geschaffen hat, welche heute noch besteht und deren Werth allgemein anerkannt ist. Seine juristischen Verdienste hatte die Zürcher Facultät bereits 1838 durch Promotion zum Ehrendoctor anerkannt. F. starb am 25. Juli 1861 in Ragaz, wo er durch eine Badecur Heilung für ein Nierenleiden suchte, an einer Lungenentzündung.

    • Literatur

      Rüttimann, Kleine Vermischte Schriften, Zürich 1876. S. 73—120. Hartmann, Gallerie berühmter Schweizer der Neuzeit. 1. Bd. Baden 1868, 3. Heft.

  • Autor/in

    Gisi.
  • Zitierweise

    Gisi, "Furrer, Jonas" in: Allgemeine Deutsche Biographie 8 (1878), S. 209-210 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd10313378X.html#adbcontent

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