Lebensdaten
1785 – 1826
Geburtsort
Bergheim (Waldeck)
Sterbeort
Gaildorf (Württemberg)
Beruf/Funktion
Graf zu Waldeck und Pyrmont und Limpurg-Gaildorf ; württembergischer Politiker
Konfession
lutherisch
Normdaten
GND: 103107576 | OGND | VIAF: 7790860
Namensvarianten
  • Georg Graf zu Waldeck und Pyrmont
  • Waldeck und Pyrmont, Georg Graf zu
  • Waldeck und Pyrmont, Georg Friedrich Karl Graf zu
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Zitierweise

Georg, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd103107576.html [29.03.2024].

CC0

  • Genealogie

    V Gf. Josias (1733–88), Oberst d. waldeck. Kontingents im 7jähr. Krieg, S d. Gf. Josias (1696–1763) u. d. Dorothea Gfn. v. Solms-Assenheim; M Christine (1756–1828), T d. Gf. Gustav Frdr. zu Isenburg-Büdingen;
    Arolsen 1809 Amalie (1785–1852), T d. Joh. Reinhard Wirths, Bergamtmann in Waldeck; kinderlos.

  • Biographie

    Nach dem Studium in Göttingen erwarb sich der temperamentvolle und begabte G. als Geheimerat und Präsident der Armen- und Wohltätigkeitskommission des Fürstentums Waldeck gründliche praktische Kenntnisse. Nach einigen weiteren Studienjahren in Heidelberg wurde er von König Friedrich von Württemberg 1811 zum Geheimerat und Landvogt in Heilbronn, dann in Stuttgart ernannt. Durch seinen Großvater Josias hatte G. Anteil an der mediatisierten Grafschaft Limpurg erhalten, den er klug zu mehren verstand. Er vertrat sie auf dem Landtag von 1815, wo er als erster seine Stimme gegen die vom König oktroyierte Verfassung erhob und einer der eifrigsten und entschiedensten Verfechter des „guten alten Rechts“, der Wiederherstellung der altwürttembergischen Verfassung sowie der Ansprüche der Mediatisierten wurde. Von den Ständen in alle wichtigen Ausschüsse gewählt, vertrat er ihre Sache wie die der Standesherren in Wort und Schrift, auch beim Bundestag in Frankfurt, wodurch er den Unwillen des Königs und seines Nachfolgers erregte. Die Folge war die Entfernung vom Staatsdienst. Wiederholt in Untersuchung gezogen, wurde er 1817, als er den Verfassungsentwurf König Wilhelms I. ablehnte, aus Stuttgart ausgewiesen. Eine Beschwerde beim Bundestag blieb ebenso ohne Ergebnis wie seine Bemühungen um die Sache der Mediatisierten. Allmählich faßte er jedoch Vertrauen zur Regierung König Wilhelms und machte seinen Frieden mit ihm: dem verfassungsberatenden Landtag von 1819 gehörte er wieder an, seit 1820 auch der Kammer der Standesherren. Mit lebhaftem Eifer beteiligte er sich an den Verhandlungen und wandte sein Interesse, als hervorragender Kenner, namentlich den Fragen der Organisation und Verwaltung des jungen Königreichs zu, bis er in noch jungen Jahren einer schweren Krankheit erlag.

  • Werke

    Schreiben an d. kaiserl. österr. u. d. kgl. preuß., dän. u. großbrit.-hann. Bevollmächtigten am dt. Bundestag, Frankfurt 31.8.1816;
    Württembergs stand. Verhältnisse am Jahresschluß 1816;
    Voten, abgelegt in d. Ständeverslg. am 2.6.1817;
    Denkschr. an d. Bundesverslg., Frankfurt 9.8.1817;
    Ansichten üb. d. 2. Ber. d. ständ. Komm., die Organisation d. höheren Regierungs- u. Finanzstellen betr., 1821.

  • Literatur

    ADB 40 (unter Waldeck);
    F. Cast, Adelsbuch d. Kgr. Württemberg, 1839, S. 98-100;
    W. Grube, Der Stuttgarter Landtag 1457-1957, 1957.

  • Porträts

    Stich v. J. C. Sparkholz, 1816 (Stuttgart, Württ. Landesbibl.).

  • Autor/in

    Robert Uhland
  • Zitierweise

    Uhland, Robert, "Georg" in: Neue Deutsche Biographie 6 (1964), S. 232 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd103107576.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographie

    Waldeck: Georg Friedrich Karl. Graf zu W. und Pyrmont auch Limpurg, geboren am 31. Mai 1785 in Bergheim im Fürstenthum Waldeck, Sohn des Grafen Wilh. Josias Leop. v. W. (geboren am 16. October 1733, Oberst des waldeckischen Contingentsbataillons im 7jährigen Krieg, am 4. Juni 1788) und der Christine Wilh., des Grafen Gustav Friedrich zu Isenburg-Büdingen Tochter (geboren am 24. Juni 1756, am 13. November 1826). Nach dem Besuch der Universität Göttingen nach Arolsen zurückgekehrt, ward er dort Geheimer Rath und Präsident der Armen- und Wohlthätigkeitscommission. Durch die Verheirathung seines Großvaters Josias (geboren 1696 1763) mit Gräfin Dorothea Sophie Wilh. v. Solms-Assenheim hatte die Familie Antheil an der Grafschaft Limpurg, welche 1806 als Standesherrschaft unter die Souveränität Württembergs kam. So berief ihn 1811 König Friedrich von Württemberg aus Heidelberg, wo Graf Georg damals privatisirte, zu sich und machte ihn zum Geheimen Rath und Landvogt (Präfecten) von Heilbronn, 1812 von Stuttgart. Er wird aus dieser Zeit als tüchtiger Verwaltungsbeamter gerühmt. Als König Friedrich im J. 1815 einen württembergischen Landtag berief, verwahrte zwar Graf W., der als Stimmführer mehrerer Theilhaber der Grafschaft Limpurg auf dem Landtag erschienen war, ebenfalls den Mediatisirten die Rechte, die ihnen der Wiener Congreß und die künftige Verfassung Deutschlands zuerkennen würden, griff aber doch sofort und in hervorragender Weise in die Verhandlungen ein. Er war der erste in der Versammlung, der sich gegen die vom König gegebene neue Verfassung erklärte; und die von ihm in diesem Sinne im voraus entworfene Adresse ward einmüthig angenommen. Auch in der Folge war er einer der lautesten Vorkämpfer für die Wiederherstellung der altwürttembergischen Verfassung und gegen König Friedrich's autokratisches Regiment, sodaß er in alle wichtigeren Comités von den Ständen gewühlt wurde. Nicht minder lebhaft verfocht er die Ansprüche der Mediatisirten, nicht bloß in der württemb. Ständeversammlung, sondern auch beim Bundestag in Frankfurt a. M. schriftlich und mündlich. Es läßt sich nicht verkennen, daß manche seiner Schritte der Mißdeutung sehr ausgesetzt, auch die Form manchmal anstößig war; in|einer an die königliche und ständische Vergleichscommission gerichteten Eingabe waren Wendungen gebraucht, worin ziemlich unverhüllt die fortdauernde Souveränität der Mediatisirten behauptet und das Maß ihrer künftigen Unterordnung unter Württemberg von ihrem guten Willen abhängig erklärt war. Er erregte dadurch den Argwohn und den Unwillen des Königs Friedrich und seines Nachfolgers. Königs Wilhelm, im höchsten Grade. Als ständischer Verhandlungscommissär beim Verfassungswerk ward er daher von König Friedrich als zu excentrisch zurückgewiesen, wegen seiner Schritte beim Bundestag wiederholt in Untersuchung gezogen, aus dem Staatsdienst entfernt und ihm der Geheimrathscharakter von König Wilhelm genommen. Als er im Juni 1817 mit der großen Mehrheit des Landtages den Verfassungsentwurf König Wilhelm's abgelehnt hatte, wurden nicht bloß die auswärtigen Landtagsmitglieder, sondern auch Graf W. — obwol seit fünf Jahren in Stuttgart wohnhaft — aus Stuttgart ausgewiesen; als er nach drei Wochen zurückkehrte, abermals ausgewiesen. Gerichtliche Klage ward nicht angenommen, worauf er sich beim Bundestag beschwerte. Allein hier konnte er trotz aller Rührigkeit weder in dieser Sache, noch in der der Mediatisirten etwas erreichen. Andererseits gewann König Wilhelm's feste, aber weise und wohlwollende Regierung allmählich auch sein Zutrauen; er machte persönlich seinen Frieden und erhielt in einer Declaration vom 25. August 1819 die standesherrlichen Verhältnisse seines Hauses festgestellt. Dem verfassungsberathenden Landtag von 1819 wohnte er zwar anfangs an, ergriff aber nur einmal das Wort; von den späteren Verhandlungen und der Unterzeichnung des Perfassungsantrages im September 1819 hielt ihn Krankheit in Gaildorf zurück. Von 1820 an Mitglied der Kammer der Standesherren und des weiteren ständischen Ausschusses bethätigte er einen regen Eifer auf allen Gebieten der Verwaltung (vgl. seine „Ansichten über die ... Organisation der höheren Regierungs- und Finanzstellen“, Hall 1821). Allein schon am 18. Juni 1826 starb er, erst 41 Jahre alt, in Gaildorf nach langer Krankheit. — Von der in hunderte von Theilen zersplitterten Grafschaft Limpurg hat er den Antheil Gaildorf-Solms-Assenheim bis auf 5/18 ausschließlich an sich gebracht. Nach seinem kinderlosen Tode folgte ihm zunächst seine Frau Amalie, Tochter des Waldeckischen Bergamtmannes Joh. Reinh. Wirths (vermählt in Arolsen am 17. Juni 1809) in allen Besitzungen kraft des von Graf Georg erlassenen Erbstatutes. Nach deren Tod (29. September 1852) kam die Standesherrschaft an seinen Neffen Richard Graf zu W., und durch Vertrag vom 16. März 1863 an dessen Schwester Mechthilde, vermählte Gräfin Bentinck, deren zweiter Sohn Wilhelm Graf von Bentinck und Waldeck-Limpurg derzeit im Besitz ist.

    • Literatur

      Verhandlungen in der Versammlung der Landstände des Kgr. Württemberg 1815/17, 1819. — Graf Georg Waldeck, Schreiben an den kais. österr. u. die kgl. preuß., dänischen u. großbritann.-hannöverschen bevollmächtigten Gesandten am teutschen Bundestage (d. d. Frankf. a. M. 31. Aug. 1816 betr. die Garantie der württ. Verfassung). —
      Derselbe, Württembergs ständische Verhältnisse am Jahresschluß 1816. Teutschland. —
      Derselbe. Denkschrift an die Bundesversammlung (d. d. Frankf. a. M. 9. Aug. 1817 wegen Justizverweigerung). —
      Württ. Jahrbücher f. Statistik u. Landeskunde 1894, I, 32. — Cast, Württ. Adelsbuch 1839.

  • Autor/in

    Alb. Eugen Adam.
  • Zitierweise

    Adam, Alb. Eugen, "Georg" in: Allgemeine Deutsche Biographie 40 (1896), S. 667-668 unter Waldeck [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd103107576.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA