Lebensdaten
1719 – 1787
Geburtsort
Graz
Sterbeort
Laibach
Beruf/Funktion
Fürstbischof von Laibach
Konfession
katholisch
Normdaten
GND: 100977693 | OGND | VIAF: 10203934
Namensvarianten
  • Herberstein, Johann Karl Graf von
  • Herberstein, Johann Graf von
  • Herberstein, Johann Karl Graf von
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Objekt/Werk(nachweise)

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Zitierweise

Herberstein, Johann Graf von, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd100977693.html [18.04.2024].

CC0

  • Genealogie

    V Joh. Ernst (1671–1746), Landesverweser d. Steiermark, ließ 1728 d. Semmeringstraße anlegen, S d. Joh. Ferdinand (1640–75), kaiserl. Gen.-Feldwachtmeister, u. d. Rosina Elisabeth v. Herberstein;
    M Maria Dor. (1678–1737), T d. Franz Adam Gf. v. Dietrichstein u. d. Rosa Theresia Gfn. v. Trauttmansdorf;
    Tante-v Maria Barbara ( Wirich Gf. v. Daun, 1741, kaiserl. FM, s. NDB III);
    B Joh. Joseph (* 1715, 1760 b. Torgau), GFM-Lt. (s. Wurzbach VIII), Joh. Adam (1720–82), Gen.-Feldwachtmeister.

  • Biographie

    H. trat wie drei seiner Schwestern in den geistlichen Stand und wurde als „ernannter Erzbischof“ von Laibach zur wichtigsten Person in der Auseinandersetzung zwischen Staat und Kirche im josephinischen Jahrzehnt. Sein Hirtenbrief, in dem er Ideen des Jansenismus und Febronianismus vertrat, begründete H.s Ruhm weit über die Grenzen des Landes hinaus, und ihm verdankt er innerhalb der Geschichte des Josephinismus eine hervorragende Stellung. – H. studierte an der sich zum Thomismus bekennenden Universität der Benediktiner in Salzburg und wurde dort zum Priester geweiht (1743-69 Domherr in Trient). Als Koadjutor in Laibach (seit 1769) mit dem Titel eines Bischofs in partibus infidelium von Minden führte er mit finanzieller Unterstützung Maria Theresias Visitationen der Landpfarren durch und bereitete den Boden für Reformen vor. Am 5.12.1772 wurde H. als Bischof installiert.

    Durch seine Eingaben an die Hofstellen seit 1773 wurde H. Initiator einer den politischen Grenzen und geographischen Gegebenheiten angepaßten und selbst von Kirchenkreisen notwendig erachteten Diözesenregulierung Innerösterreichs. Er umgab sich mit jansenistisch gesinnten Männern. Er holte aus der Diözese Triest den Priester Japel, der durch Übersetzung religiöser Bücher in die krainer. Sprache einem empfindlichen Mangel abhalf. Als Präses der Studienkommission in Krain erwarb er sich Verdienste um die kulturelle und geistige Weiterentwicklung des Landes Krain und seiner Sprache. Er trat entschieden für die Reformen Josephs II. ein und wurde vom Kaiser den anderen Bischöfen der Monarchie als Beispiel vorgestellt. Von den Gegnern des josephinischen Systems erntete er die gehässigsten Angriffe. Papst Pius VI. zeigte während seines Aufenthaltes in Laibach 1782 offene Mißbilligung über die Haltung des Bischofs. H. ließ sich aber nicht beirren. Dies geht besonders aus dem Hirtenbrief (1782) hervor, der größtes Aufsehen erregte, weil er nicht nur an die Geistlichkeit gerichtet war, sondern auch an das gesamte Volk, und weil hier in einfacher Sprache alle Probleme behandelt wurden, die einen Konfliktstoff zwischen Staat und Kirche bildeten: Der katholische Landesfürst übt seine Macht über die äußere Disziplin aus. Die innere Disziplin, das ganze, was man eigentlich Religion heißt, ist den Bischöfen, die an Macht einander gleich sind, jedem in seinem Kirchenbezirk von Gott anvertraut worden. Der Papst ist Mittelpunkt der Einigkeit als erster unter den Bischöfen. Der Primat hat nur den Zweck, Spaltungen vorzubeugen und für die Reinheit der katholischen Lehre zu sorgen. Die Mönchsorden sind in Wahrheit eine bloß menschliche Erfindung, entartet und der Kirche entbehrlich. Der Ehedispens soll als Recht den Bischöfen zukommen. H. tritt für die Toleranz ein, „weil jeder das angeborne Recht hat, sich an die Religionspartei zu halten, die ihm nach seiner Einsicht und gewissenhaften Prüfung, die wahre zu sein dünkt“. Dieser mit kaiserlicher Genehmigung gedruckte Hirtenbrief wurde ins Französische (1783) und Italienische (1785) übersetzt.

    Als Joseph II. Laibach zum Erzbistum erhoben zu sehen wünschte, zeigte Pius VI. zwar Bereitschaft zur Errichtung eines Erzbistums, weigerte sich jedoch entschieden, H. zum Erzbischof zu ernennen, um nicht dadurch den Schein auf sich zu laden, er billige die von diesem vertretene Meinung. Der Kaiser wollte weder von der Aufstellung eines neuen Kandidaten noch vom Widerruf der beanstandeten Sätze etwas wissen. Die Verhandlungen zogen sich daher, obwohl Kaunitz und Hrzan zu vermitteln suchten, 1785-87 resultatlos hin. Kurie wie auch der Wiener Hof benutzten den Fall zu einer Kraftprobe zwischen Kirche und Staat. Für den josephinischen Staat gab es kein Zurück, wenn er sich nicht selbst in seinen Grundfesten erschüttern lassen wollte. Joseph II. war entschlossen, es lieber auf das äußerste ankommen zu lassen, als nachzugeben. Während dieser Verhandlungen erkrankte H. und starb bald darauf. Im Testament setzte er die Normalschule und das Armeninstitut als Erben ein.

  • Literatur

    ADB XII;
    Wiener Kirchenztg. v. 17.10.1787;
    J. R. Kušej. Joseph II. u. d. äußere Kirchenvfg. Innerösterreichs, in: Kirchengeschichtl. Abhh. 49 f., 1908;
    F. K. Lukmann, Ali je študiral H. v. Rimu, M. Golia, H.-ovi kanonikati, in: Glasnik Muzejskega društva za Slovenijo 24, Laibach 1943;
    V. Einspieler, J. v. H., Diss. Wien 1951 (L; ungedr.);
    F. Maaß, Der Josephinismus II, 1953, III, 1956;
    - Eigene Archivstudien.

  • Porträts

    in: Slg. v. größtenteils in Kupfer gestochener Portraiten gebohrner Krainer … Nr. 20 (Hs. in d. Nat.bibl. Wien, P-Slg.)

  • Autor/in

    Valentin Einspieler
  • Zitierweise

    Einspieler, Valentin, "Herberstein, Johann Graf von" in: Neue Deutsche Biographie 8 (1969), S. 578-579 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd100977693.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographie

    Herberstein: Johann Karl H., Graf, geboren zu Graz am 7. Juli 1719 als vorletzter Sohn des Grafen Johann Ernst von H. (geb. am 5. Juni 1671, †1746), wurde zu Ende des Jahres 1769 Coadjutor und nach des Grafen Petazzi am 28. November 1772 erfolgtem Tode wirklicher Fürstbischof zu Laibach am 5. December 1772. In dieser Würde that er sich durch seinen rückhaltlosen Eifer als entschiedener Anhänger der kirchlichen Reformen Josefs II. hervor. Rühmte einerseits der Kaiser den ergebenen Regierungsmann und toleranten Kirchenfürsten, den er in seinen Erlassen den übrigen Bischöfen der Monarchie als nachahmenswerthes Muster vorstellte, so erntete dieser andererseits die gehässigsten Angriffe der Gegner des Josefinischen Systems, die ihn mit Spott und Verläumdung verfolgten. Papst Pius VI. selbst ergriff die Gelegenheit, da er auf der Reise nach Wien bei H. am 16. März 1782 übernachtete, demselben offen die Mißbilligung über seine Haltung auszusprechen. Doch ließ sich H. auch dadurch keineswegs beirren. Dies geht namentlich aus seinem Hirtenbriefe vom Juli 1783 hervor, in welchem er seine kirchliche Gemeinde über die kaiserlichen Erlasse bezüglich der Toleranz, Klösteraufhebung, Ehe u. s. w. belehrt. Er stellt ferner die Grenzen der landesherrlichen, der bischöflichen und endlich der päpstlichen Gewalt fest und sagt u. A.: Die Macht aller Bischöfe sei gleich. Wohl sei der Papst als Nachfolger Petri der Erste unter ihnen. Doch habe sein Primat nur den Zweck, Spaltungen vorzubeugen und für die Einheit und Reinheit der katholischen Lehre zu sorgen. Er sei aber keinesfalls der allgemeine Bischof. In die Jurisdiction der anderen Bischöfe habe er sich nicht zu mengen. Die Mönchsorden seien keine göttliche Einrichlung, sondern nur eine menschliche Erfindung, dermalen sehr entartet und der Kirche entbehrlich. — Derartige Behauptungen waren allerdings nicht nach dem Sinne des Papstes Pius VI. — Als Josef II. seinen Liebling H. zum Erzbischofe von Laibach erhoben zu sehen wünschte, da bezeigte Pius VI. zwar die größte Bereitwilligkeit, den Wünschen des Kaisers bezüglich der Errichtung eines Erzbisthums zu Laibach mit zwei Suffraganbischöfen zu Gradiska und Zengg zu willfahren, weigerte sich jedoch entschieden, H. zum Erzbischof zu ernennen, um nicht durch diese Erhebung den Schein auf sich zu laden, als billige er die von diesem gelehrten Irrsätze. Vergebens versuchten Kaunitz und Hrzan zu vermitteln. Da Josef II. weder von Aufstellung eines andern Candidaten, noch von einem Widerrufe der beanstandeten Sätze Herbersteins etwas wissen wollte, so zogen sich die Verhandlungen resultatlos fort, bis der am 7. October 1787 erfolgte Tod Herbersteins sie plötzlich beendete.

    • Literatur

      Wurzbach, Biogr. Lex. VIII. (Wien 1862) S. 344—346 und die dort angegebene Literatur. — Brunner (Sebastian), Theol. Dienerschaft am Hofe Josefs II. (Wien 1868). —
      Brunner (Sebastian), Die Mysterien der Aufklärung in Oesterreich (Wien 1869). —Brunner (Sebastian), Der Humor in der Diplomatie. 2 Bde. (Wien 1872). —
      Hock und Bidermann, Der österreich. Staatsrath (Wien 1879). — Krones, Gesch. Oesterreichs. IV. (Berlin 1879) S. 497.

  • Autor/in

    A. V. Felgel.
  • Zitierweise

    Felgel, Anton Victor, "Herberstein, Johann Graf von" in: Allgemeine Deutsche Biographie 12 (1880), S. 34 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd100977693.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA