Lebensdaten
1718 – 1781
Geburtsort
Graz
Sterbeort
Eichstätt
Beruf/Funktion
Fürstbischof von Eichstätt
Konfession
katholisch
Normdaten
GND: 100245188 | OGND | VIAF: 29873003
Namensvarianten
  • Raimund Anton von Eichstätt
  • Strassoldo, Raimund Anton Graf von
  • Strasoldo, Raimund Anton Graf von
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Zitierweise

Raimund Anton, Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd100245188.html [29.03.2024].

CC0

  • Genealogie

    Aus im Friaul ansässiger Adelsfam., d. 1622 zu reichs- u. erbländ.-österr. Freiherren, 1641 zu Reichs- u. erbländ.-österr. Grafen erhoben wurde;
    V Johann Joseph (1680–1767), Frhr. zu Villanova, Herr auf Medea, Farra, Ungerspach u. Ranziano, k. k. Kämmerer u. Reg.rat;
    M Anna Cäcilia, Freiin zu Arnfels auf Freyn u. Stamsried (1690–1746), Herrin zu Gera;
    Om Siegmund Christoph Gf. v. Schrattenbach (1698–1771), Ebf. v. Salzburg (s. Gatz II);
    Schw Anna Barbara (⚭ Leopold v. Stubenberg, Gen.steuereinnehmer);
    N Joseph Gf. v. Stubenberg (1740–1824), Bf. v. Eichstätt, Ebf. v. Bamberg u. Administrator v. Eichstätt (s. Die Bamberger Erzbischöfe, hg. v. J. Urban, 1997), Felix Gf. v. Stubenberg (1748–1828), Weihbf. v. Eichstätt (beide s. Gatz I).

  • Biographie

    Nominiert durch seinen Onkel Sigmund Christoph Gf. v. Schrattenbach, wurde R. 1734 als Domizellar in Eichstätt aufgenommen (1744 Mitgl. d. Hof- u. d. Geistl. Rats). Während seines Studiums in Rom 1738-43 empfing er dort als Germaniker 1741 die Priesterweihe. Bereits drei Monate nach seiner Aufnahme als Domkapitular in Eichstätt wurde er 1750 zum Domdekan gewählt. Bei der Bischofswahl 1757 konnte sich R. im fünften Wahlgang am 5. Juli gegen Johann Theodor von Bayern durchsetzen. Nach der päpstl. Konfirmation erfolgte am 30.4.1758 die Bischofsweihe. Zu seinen Anliegen zählte besonders die Verbesserung der Seelsorge; das „Edictum de Ordinatione“ regelte 1759 den Zugang zum Priesteramt, die „Instructio Pastoralis“ schuf 1768 als liturgischdogmatisch-pastorale Handreichung einheitliche Vorgaben für die Arbeit des Seelsorgeklerus. 1772 erlaubte R. den Jesuiten die Niederlassung des Noviziats der Oberdt. Provinz in Eichstätt, wofür diese das Gymnasium zu einem vollwertigen Lyzeum ausbauten. R., der die Aufhebung des Jesuitenordens durch den Papst als Fehlgriff empfand, ließ das päpstl. Breve erst 1774 publizieren. Gegen den Widerstand des Domkapitels behielt er die Jesuiten als Kommunität von Weltpriestern in ihren bisherigen Positionen. Den Febronianismus und die meisten Erscheinungsformen der Aufklärung lehnte R. ab, zeigt sich aber selbst als reformeifriger Bischof. Die Diözesenvisitation 1777–79, wurde durch staatskirchliche Bestrebungen der Nachbarterritorien verzögert und beeinträchtigt. Als Landesherr suchte R. engen Anschluß an das Haus Österreich und erzielte dadurch in den Grenz- und Jurisdiktionsstreitigkeiten mit dem Münchener Hof politische Erfolge. In einem auf ksl. Vermittlung zustande gekommenen Vergleich mit Kurbayern 1767 konnte Eichstätt sich in wesentlichen Punkten durchsetzen. 1779 wurde R. vom Kaiser mit dem ksl. Landgericht Hirschberg belehnt, wodurch ein jahrhundertealter Streit mit Bayern zugunsten Eichstätts entschieden wurde. Höhepunkte seiner Bautätigkeit waren die Umgestaltung der Residenz und des Jagdschlosses Hirschberg sowie die Errichtung der Eichstätter Mariensäule.

  • Literatur

    ADB 36;
    J. Widmann, Lob- u. Trauerrede […], 1781;
    A. Straus, Viri […] insignes, quos Eichstadium vel genuit vel aluit, 1799, S. 371-75;
    J. Sax, Die Bischöfe u. Reichsfürsten v. Eichstätt, 1884 f., S. 650-83;
    B. Lengenfelder, Die Diözese Eichstätt zw. Aufklärung u. Restauration, 1989;
    H. A. Braun, Das Domkap. zu Eichstätt v. d. Reformationszeit bis z. Säkularisation, 1991, S. 508-10;
    A. Schmid, Kf. Max III. Joseph v. Bayern u. d. Fürstbistum Eichstätt, in: Sammelbl. d. Hist. Ver. Eichstätt 84, 1991, S. 49-69;
    Hdb. d. bayer. KGesch., hg. v. W. Brandmüller, II, 1993;
    Gatz II (P).

  • Porträts

    Zwei Ölgem. v. J. M. Franz, 1773 u. 1776 (Diözesanmus. Eichstätt;
    Schloß Hirschberg;
    Bischofsgal. im Bischofshaus).

  • Autor/in

    Bruno Lengenfelder
  • Zitierweise

    Lengenfelder, Bruno, "Raimund Anton" in: Neue Deutsche Biographie 21 (2003), S. 117 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd100245188.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographie

    Strassoldo: Raymund Anton Graf v. St., Fürstbischof von Eichstätt (1757—1781), geboren am 29. April 1718 zu Graz in Steiermark, war schon als Kind von seiner Mutter für den geistlichen Stand bestimmt worden, da er durch Verschlingen einer Kornähre dem Tode nahe war. Bereits mit 16 Jahren wurde er als Domherr von Eichstätt installirt, trat jedoch erst nach Vollendung der Studien im Collegium Germanicum in Rom als eigentliches Mitglied in das Capitel ein. Schon am 11. Februar 1751 wurde er, erst 33 Jahre alt, zum Domdecan erhoben. Nach dem Tode des Fürstbischofs Johann Anton II. am 19. April 1757 galt St. als eigentlicher Bischofscandidat, jedoch eine starke Partei der Wähler wollte den immer fühlbarer werdenden Einfluß der Jesuiten, als deren vorzüglichsten Gönner sich St. offen bekannte, möglichst zurückdrängen. So kam es, daß seine Wahl erst nach hartem Kampf im 6. Scrutinium und nachdem er eine Wahlcapitulation unterschrieben am 5. Juli 1757 mit geringer Majorität durchgesetzt werden konnte. Die Jesuiten feierten das Ereigniß mit ihren Studenten durch dreitägige Festlichkeiten. Am 30. April 1758 wurde St. als 65ster Nachfolger des hl. Willibald zum Bischof consecrirt, während die Belehnung mit den Regalien wegen der Wirren des 7jährigen Krieges erst am 6. März 1762 erfolgen konnte. Gerade diese Kriegswirren machten sich für den Fürstbischof vom Beginn seiner Regierung an drückend fühlbar. Als Reichsvasall muhte Eichstätt sein Contingent zur Armee des Prinzen von Hildburghausen stellen, das mit letzterer in der Schlacht bei Roßbach am 5. November 1757 fast gänzlich vernichtet wurde. Im ersten Kriegschrecken flüchtete man was von Bedeutung war in das Archiv zu den Franciscanern nach Ingolstadt, Pretiosen und andere Werthobjecte nach Salzburg. Mein erst im Winter 1762 durchstreifte der Husarengeneral Kleist mit 6000 Mann plündernd und brandschatzend das Frankenland, so daß Bischof und Domcapitel die Flucht ergriffen. Doch blieb Eichstätt auch diesmal verschont. Endlich brachte der Hubertsburger Friede vom 5. Februar 1763 dem hartbedrängten Hochstift die ersehnte äußere Ruhe.

    War so der Anfang der Regierung Strassoldo's durch äußere Kriegsunruhen verdüstert, so zogen sich innere Kämpfe durch sein ganzes Pontificat hin. Zum größeren Theil hatten letztere ihren Grund in der unverkennbaren Bevorzugung der Jesuiten von Seiten des Bischofs, sowie auch in dessen strengerer kirchlicher Gesinnung, während sich andererseits bereits überall auf staatlichem, wie kirchlichem Gebiet die Vorboten einer gewaltigen Umwälzung bemerklich|machten. St. war noch einer der wenigen Kirchenfürsten jener Zeit, dem der Bischof stets über dem Fürsten stand, so sehr er auch bei passender Gelegenheit auf die äußere Repräsentation eines Fürsten hielt. Allem voran standen ihm seine priesterlichen Pflichten und die Obliegenheiten seines Amtes. Tadellos in seinem sittlichen Wandel und gewissenhaft in Erfüllung seiner Pflichten, gab er seinem Clerus das schönste Beispiel eines pflichteifrigen Priesters. Freilich müßte man es als ungesunde Rigorosität bezeichnen, dürfte man nicht leere Ziererei annehmen, daß der Bischof mit seiner eigenen leiblichen Schwester nur vor Zeugen sprechen wollte. Streng gegen sich, stellte er auch an seinen Clerus ernste Anforderungen. Schon als Capitelsvicar hatte er den jüngeren Clerikern den Besuch von Gasthäusern verboten, den Kanonikern aber nur den Besuch der Herrentrinkstube erlaubt. An die Priesteramtscandidaten stellte er strengere Anforderungen betreffs der wissenschaftlichen, wie moralischen Vorbildung, die sie vor allem durch die Jesuiten erhalten sollten. Gerade letzterer Punkt war Gegenstand langjähriger Auseinandersetzungen zwischen Bischof und Domcapitel. Ein edictum de ordinatione von 1759 ordnete das theologische Studium sowie den Prüfungsmodus und bestimmte, daß künftig kein Candidat zur Weihe zugelassen werde, wenn er nicht zuvor seine Befähigung nachgewiesen und durch geistliche Uebungen sich vorbereitet habe. Schon 1758 glaubte das Domcapitel durch die Maßnahmen des Bischofs die von ihm beschworene Wahlcapitulation verletzt, allein St. erkärte den Beschwerdeführern, dieselbe sei unkirchlich und deshalb ungültig. So entstand eine sich immer steigernde Verstimmung über die Strenge des Bischofs, die zur Folge hatte, daß in obwaltenden kirchenpolitischen Streitigkeiten nicht wenige Cleriker auf Seite des Staates traten. Wie in Deutschland überhaupt so hatten auch am kurfürstlichen Hof in München die Grundsätze des französischen Kirchenstaatsrechts immer mehr Eingang und Aufnahme gefunden, die zudem eine starke Stütze und Förderung fanden an dem seit 1763 auftretenden Febronianismus, sowie in dem Orden der Illuminaten. So folgten eine Reihe von staatlichen in das kirchliche Leben tief einschneidenden Mandaten: die kirchlichen Erlasse sollten dem staatlichen Placet unterliegen, die Sponsalien wurden als Temporalia erklärt, das kurfürstlich-geistliche Rathscollegium hatte die kirchlichen und theologischen Bücher zu approbiren und erweiterte überhaupt seine Befugnisse fortwährend auf Kosten der bischöflichen Jurisdiction. St. vertheidigte seine Gerechtsame mit Muth und Ausdauer, verband sich hierzu auch mit den übrigen Bischöfen des bairischen Territoriums. Allein die Denkschrift, die vom Salzburger Congreß von 1770 ausgearbeitet wurde, blieb ohne Erfolg. Die kräftigsten Stützen in diesem kirchenpolitischen Kampfe hatte der Bischof an den Jesuiten, daher mußte er es auch als den schwersten Schlag empfinden, als der Orden durch die Bulle Dominus ac redemptor vom 21. Juli 1773 aufgehoben wurde. Doch wußte St. den Schlag für sein Hochstift möglichst zu pariren: die Jesuiten legten in Eichstätt ihr Ordenskleid ab, setzten aber ihre bisherige Thätigkeit fort, in der sie der Bischof bis an seinen Tod zu halten wußte, trotz eines Mahnschreibens des Cardinals Carafa vom Frühjahr 1774 und trotz des fortwährenden Andringens des Domcapitels. Gegen Ende seines Lebens wendete sich übrigens seine Vorliebe von den Jesuiten zusehends mehr den Franciscanern und Capuzinern zu, die auch seit 1773 das Gymnasium in Ellingen leiteten.

    Eines der wichtigsten Documente aus dem Pontificate Strassoldo's ist die Pastoralinstruction, von dem Hofcaplan Dr. Heißig und dem Jesuiten Paul Kraus verfaßt. Es war dies ein den Clerus im Gewissen verpflichtendes Gesetz, das ihn täglich an die Erhabenheit seines Amtes und die Schwere seiner Pflichten erinnern sollte. Dieselbe hatte in der Diöcese Eichstätt Geltung von|1768—1854. Ebenso gab der Bischof dem Clerus ein eigenes Proprium dioecesanum in die Hand und um die Rubriken genau nach römischer Praxis durchzuführen, ließ er einen eigenen Ceremonien-Instructor aus Rom kommen.

    Bei allen äußeren und inneren Kämpfen verlor St. übrigens das praktische Leben nicht aus den Augen, sorgte vielmehr angelegentlichst für die religiösen wie wirthschaftlichen Interessen seiner Unterthanen. In erster Linie trat er den verschiedenen abergläubischen Gebräuchen und theatralischen Ausschreitungen ganz entschieden entgegen. So verbot er 1758 das sogenannte Osterlicht, womit gewöhnlich Wahrsagerei getrieben wurde, ebenso das Adam-Eva-Spiel, das die Vertreibung aus dem Paradies darstellen sollte. 1766 untersagte er jede theatralische Ausstattung der Charfreitagsprocession, obwol die Bürger hiergegen protestirten, „weil hierdurch die ganze Schönheit verloren gehe und auch die Nahrungsgewerbe darunter leiden“. 1768 verbot er aufs strengste den sinnlosen Gebrauch, ohne Taufe verstorbene Kinder an Wallfahrtsorte und in Einsiedeleien zu tragen, um sie durch eine bedingte Taufe wieder ins Leben zurückzurufen. Die Einsiedeleien suchte er möglichst einzuschränken, nur wenige durften fortbestehen. Unter dem 5. November 1772 hob er für den bairischen Bisthumsantheil eine Reihe von Feiertagen für das Volk auf und milderte im Hungerjahre 1771 das Fastengebot; außerdem ließ er dem Volke aus den eigenen und Klosterspeichern Getreide austheilen, und als dies nicht mehr ausreichte, solches aus Sachsen und Holland herbeischaffen. Eine seiner schönsten Stiftungen war das heute noch bestehende Waisenhaus in Eichstätt, dessen Bau im J. 1758 durch Vermittlung und Beihülfe des Bischofs begonnen wurde. Außerdem wurden unter Strassoldo's Regierung 10 neue Staatsstraßen von 36 Stunden Länge und mit einem Kostenaufwand von 220,000 fl. durch das Hochstift geführt. In den Jahren 1762—1764 erstand das Lustschloß Hirschberg und 1776 die herrliche Mariensäule auf dem Residenzplatz, heute noch eine Zierde der Stadt Eichstätt. So waren 24 Regierungsjahre des Bischofs in sturmbewegter Zeit dahingegangen und hatten dessen Kräfte allzufrühe aufgezehrt. Seine letzten Lebensjahre wurden überdies noch verdüstert durch fortwährende Gichtschmerzen und langwierige Leberleiden, von denen ihn am 13. Januar 1781 ein sanfter Tod erlöste, nachdem er zuvor noch die ihm von Josef II. angetragene Cardinalswürde ganz entschieden abgelehnt hatte.

    • Literatur

      Leichenbegängniß — Raymund Antons, Bischofs zu Eichstätt, sammt der am 30. Jan. von Jos. Widmann gehaltenen Lob- u. Trauerrede. Eichstätt 1781. — Jul. Sax, Die Bischöfe und Reichsfürsten von Eichstädt 745 bis 1806. Landshut 1884.

  • Autor/in

    Knöpfler.
  • Zitierweise

    Knöpfler, Alois, "Raimund Anton" in: Allgemeine Deutsche Biographie 36 (1893), S. 516-518 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd100245188.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA