Lebensdaten
1440 – 1483
Sterbeort
Marburg/Lahn
Beruf/Funktion
Landgraf von Hessen
Konfession
katholisch
Normdaten
GND: 137944918 | OGND | VIAF: 86107292
Namensvarianten
  • Heinrich III. der Reiche
  • Heinrich der Reiche
  • Heinrich III. von Hessen
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Zitierweise

Heinrich III., Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd137944918.html [19.04.2024].

CC0

  • Genealogie

    V Landgf. Ludwig I. v. H. ( 1458), S d. Landgf. Hermann v. H. ( 1413, s. NDB VIII);
    M Anna ( 1462), T d. Kf. Friedrich I. v. Sachsen ( 1428, s. NDB V) u. d. Katharina v. Braunschweig-Lüneburg;
    B Ludwig II. (1438–71), Landgf. v. Nd.-hessen, EB Hermann IV. v. Köln ( 1508, s. NDB VIII);
    - Marburg 30.8.1458 Anna ( 1494), T d. Gf. Philipp d. Ä. v. Katzenelnbogen ( 1479);
    4 S, 2 T, u. a. Wilhelm III. d. J. ( 1500), Landgf. v. Oberhessen.

  • Biographie

    Am 4.7.1446 schlossen Landgraf Ludwig I. von Hessen für seinen fünfjährigen Sohn H. und Graf Philipp der Ältere von Katzenelnbogen für seine dreijährige Tochter Anna einen Ehevertrag, der für Hessen ungeahnte, bis heute nachwirkende Folgen haben sollte. Anna erhielt einen Brautschatz von 36 000 Gulden und hatte mit H. auf das elterliche Erbe zu verzichten; sie behielt ihre Rechte jedoch für den Fall, daß die Grafen von Katzenelnbogen ohne männliche Erben ausstürben; Hessen sollte nach dem Tode des Landgrafen Ludwig zu gleichen Teilen unter dessen Söhne Ludwig II. und H. geteilt werden. So wurde die Landgfschaft Hessen 1458 in einer vorläufigen Erbregelung unter die beiden älteren Söhne Ludwigs geteilt, während die jüngeren Söhne Hermann und Friedrich ( 1463) abgefunden wurden.

    Der Streit um die endgültige Landesteilung führte schließlich zu offener Fehde. Mehrere Teilungsverträge – der Vertrag vom 3.9.1466 enthält eine Bestandsaufnahme der Landesteile, Ämter, Städte, Dörfer und Burgen – wurden geschlossen, bis schließlich, vor allem dank der Vermittlungstätigkeit des Bruders Hermann, damals Domherr in Köln und Propst in Fritzlar, und der Landstände 1470 der Friede wiederhergestellt werden konnte. Ludwig II. erhielt Niederhessen mit Kassel, H. Oberhessen mit Marburg und die 1450 an Hessen gefallenen Grafschaftenen Ziegenhain und Nidda.

    Die Feindschaft zwischen den Brüdern bewog sie, jeweils einen anderen der in der Mainzer Stiftsfehde um den Erzsluhl kämpfenden Gegner zu unterstützen. Ludwig verband sich 1462 mit Graf Adolf von Nassau, der ihm für seine Hilfe mehrere Schlösser und Städte, besonders im Diemeltal, verschrieb; H. schloß sich daraufhin Graf Diether von Isenburg an, zu dessen Parteigängern auch H.s Schwiegervater gehörte, und erhielt mehrere Pfandschaften in Oberhessen. Der endgültige Friede wurde durch H.s Hofmeister, den einflußreichen Hans von Dörnberg, vermittelt und 1463 im Felde bei Zeilsheim geschlossen. Ludwig behielt die ihm vom Sieger, Graf Adolf von Nassau, verpfändeten Orte. Auch H., obwohl Parteigänger des unterlegenen Grafen Diether, blieb im Besitz der Pfandschaften. So zog Gesamthessen einen doppelten Gewinn aus der Mainzer Stiftsfehde.

    Schon 1471 verstarb Landgraf Ludwig II. H. übernahm die Vormundschaft über dessen unmündige Söhne Wilhelm I. und Wilhelm II. und verfügte damit über die Machtmittel des ganzen Landes. Er benutzte sie, um in der Neußer Stiftsfehde seinen Bruder Hermann, Pfleger und Verweser des Stifts Köln, gegen den abgesetzten Erzbischof und Kurfürsten Ruprecht zu unterstürzen. Er zeichnete sich dabei vor allem durch die erfolgreiche Verteidigung der Stadt Neuß gegen das Belagerungsheer Herzog Karls des Kühnen von Burgund aus (Juli 1474-Juni 1475). 1474 ließ er Kurfürst Ruprecht festnehmen und bis zu dessen Tode (1480) gefangen halten. Nachfolger wurde H.s Bruder Hermann.

    Der unerwartete söhnelose Tod seines Schwagers, des Grafen Philipp der Jüngere von Katzenelnbogen ( 1453), ließ den Anfall der reichen, am Mittelrhein gelegenen Grafschaft in greifbare Nähe rücken. Zwar schloß Graf Philipp der Ältere noch einmal eine Ehe, doch blieb diese kinderlos. 1479 trat der Erbfall ein. Hessen faßte damit am Rhein Fuß, erhielt, vor allem durch die Rheinzölle, bedeutende finanzielle Mittel und wurde in die politischen Landschaften West- und Süddeutschlands hineingezogen. Doch standen H. und seinen Nachfolgern noch Jahrzehnte währende Kämpfe und Prozesse bevor, bis sie endgültig im Besitze der Grafschaft Katzenelnbogen blieben. 1483 folgte H.s Sohn Wilhelm III. in Oberhessen nach.

  • Literatur

    Ch. Rommel, Gesch. v. Hessen, 3. T., 1. Abt., 1827, S. 1-81;
    G. Kallen, Die Belagerung v. Neuß durch Karl d. Kühnen 29.7.1474-5.6.1475, 1925.

  • Literatur

    zu Heinrich I.-III.: ADB XI;
    C. Knetsch, Das Haus Brabant, Geneal. d. Herzöge v. Brabant u. d. Landgrafen v. Hessen, 1918-31;
    K. E. Demandt, Gesch. d. Landes Hessen, 1959;
    ders., Schrifttum v. Hessen I, 1965.

  • Autor/in

    Walter Heinemeyer
  • Zitierweise

    Heinemeyer, Walter, "Heinrich III." in: Neue Deutsche Biographie 8 (1969), S. 358 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd137944918.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA

  • Biographie

    Heinrich III., auch der Reiche genannt, Landgraf von Hessen, zweiter Sohn des Landgrafen Ludwig I. und der Anna von Sachsen, wurde am 15. October 1441 geboren. Bereits in seinem fünften Jahre verlobte ihn sein Vater mit der damals dreijährigen Anna, Tochter des Grafen Philipp von Katzenelnbogen, und bestimmte dabei, daß er sich dereinst mit seinem älteren Bruder Ludwig II. in das Land theilen sollte. Nach dem Tode des Vaters ( 17. Jan. 1458) einigten sich am 2. März 1460 beide Brüder zunächst auf vier Jahre dahin, daß Ludwig II. Niederhessen mit der Hauptstadt Cassel und einigen ihm als dem Erstgeborenen zukommenden Vorrechten, der inzwischen mit Anna vermählte H. aber Oberhessen mit der Hauptstadt Marburg, sowie die Grafschaften Ziegenhain und Nidda erhalten sollte. Für die jüngeren Brüder beider, den dem geistlichen Stande gewidmeten Hermann und den früh (1463) verstorbenen Friedrich wurden keine Landestheile vorgesehen, sondern ihnen nur gewisse Einkünfte zugewiesen. Trotz dieser Auseinandersetzung entstanden bald Zerwürfnisse zwischen den beiden an Charakter sehr verschiedenen Fürsten. Zwar bekämpften sie sich nicht direct, aber Mangel an Einigkeit und Abneigung traten bei jeder Gelegenheit scharf hervor. So wählte in der Mainzer Stiftsfehde Ludwig die Partei des Erzbischofs Adolf, während H. gleich seinem Schwiegervater Philipp von Katzenelnbogen sich an Erzbischof Diether anschloß. Als Diether unterlag, half H. den Frieden mit Adolf vermitteln (Octbr. 1463) und erreichte dadurch, daß dieser die ihm von Diether verheißene Belohnung für die geleistete Kriegshülfe übernahm. Bald darauf (1464) lief die vierjährige Frist ab, auf deren Dauer H. sich mit seinem Bruder über eine vorläufige Landestheilung verglichen hatte, und es galt nun, einen neuen, entgültigen Theilungsvertrag zu errichten. Nach mehrjährigen Verhandlungen, auf welche besonders Heinrichs kluger, aber ränkesüchtiger und habgieriger Rathgeber Hans v. Dörnberg nachtheiligen Einfluß übte, kam endlich im August 1467 ein neuer, von dem früheren nur wenig verschiedener Vergleich zu Stande. Aber er beseitigte die Feindschaft zwischen beiden Brüdern keineswegs. Entgegengesetzte Parteinahme in Händeln benachbarter Fürsten und Streitigkeiten zwischen den beiderseitigen Vasallen steigerten die Erbitterung zuletzt so sehr, daß es zu offener Fehde kam (1469). Nur schwer gelang es den eindringlichen Vorstellungen des besonnenen jüngeren Bruders Hermann, der damals Domherr zu Köln und Propst zu Fritzlar war, und den Bemühungen der Landstände, die Zürnenden zu versöhnen. Zwei Jahre später starb Landgraf Ludwig (8. Novbr. 1471). H. übernahm die Vormundschaft über des Bruders nachgelassene Söhne, Wilhelm den älteren und Wilhelm den jüngeren, und vereinigte so ganz Hessen wieder unter einer Regierung. Seine so vergrößerte Macht ermöglichte es ihm, seinen Bruder Hermann, nachdem derselbe an Stelle des abgesetzten Erzbischofs Ruprecht von Köln zum Verweser dieses Erzstiftes erwählt worden war (März 1473), bei Bekämpfung Ruprechts kräftig zu unterstützen. In engem Bunde mit der Stadt Köln leistete H. wesentliche Dienste bei der Belagerung von Linz und beim Entsatz der durch Ruprechts Verbündeten, Karl den Kühnen von Burgund, hart bedrängten Stadt Neuß. Nach der Besiegung Ruprechts ließ er denselben, als|er mit wenigen Begleitern durch den Westerwald zog, gefangen nehmen und auf die Burg Blankenstein bringen, wo er ihn, ohne die Vorwürfe des Papstes zu beachten, bis zu seinem Tode in Hast hielt. Bei einer Betheiligung an Kämpfen zwischen den Herzögen von Braunschweig halfen seine Truppen einen glänzenden Sieg über die kriegerischen Bewohner der Stadt Eimbeck erfechten und machten viele Gefangene. Dies geschah in demselben Jahre, in welchem ihm durch den Tod seines Schwiegervaters, des Grafen Philipp von Katzenelnbogen, diese reiche Grafschaft zufiel (1479). Philipp, dem bereits 1454 sein einziger Sohn gestorben war, hatte sich nach dem Tode seiner ersten Gemahlin mit Anna von Nassau vermählt (1473), erzielte aber in dieser Ehe keine Kinder. Bald nach der Vermählung versuchte ein Geistlicher, Johann v. Bornich, die Gräfin zu vergiften und bezeichnete später vor Gericht Diener des Landgrafen, namentlich den einflußreichen Hans v. Nürnberg, als Anstifter der ruchlosen That. Am 13. Jan. 1483 starb H. auf dem Schlosse zu Marburg an einer aussatzartigen Krankheit. Er war ein großer Freund der Jagd und ritterlicher Spiele. Die Regierungsgeschäfte überließ er mehr als billig seinen Räthen, besonders seinem Günstling Hans v. Nürnberg. Mit seiner Gemahlin hatte er vier Söhne: Friedrich starb als Kind), Ludwig (geb. im Novbr. 1461, 2. Juli 1478), Wilhelm (geb. 8. Septbr. 1471), Nachfolger des Vaters in Oberhessen, und Heinrich (geh. im Juli 1474, starb jung), und zwei Töchter: Elisabeth (geb. im Mai 1466, 1482 mit Graf Johann V. von Nassau-Dillenburg vermählt) und Mechtild (geb. 1473, 1489 an Herzog Johann II. von Cleve verheirathet).

    • Literatur

      Aeltere Nachrichten geben die Hessische Chronik bei Senckenberg, Selecta juris et historiarum, III. S. 426—514, und Gerstenberger bei Schmincke, Monimenta Hassiaca, II. 544—552. Die Theilungsverträge zwischen Ludwig und Heinrich bei Kopp, Bruchstücke zur Erläuterung der Teutschen Geschichte u. Rechte, II. S. 1—82. Neuere Bearbeitung bei Rommel, Geschichte von Hessen, III. S. 1—80.

  • Autor/in

    Arthur , Wyß.
  • Zitierweise

    Wyß, Arthur, "Heinrich III." in: Allgemeine Deutsche Biographie 11 (1880), S. 522-523 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd137944918.html#adbcontent

    CC-BY-NC-SA